BAFA Vor Ort Bericht fehlerhaft nach Kriterien 2014 in 2020 erstellt

Diskutiere BAFA Vor Ort Bericht fehlerhaft nach Kriterien 2014 in 2020 erstellt im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Wir haben in 4/2020 einen Energieberater beauftragt einen Vor Ort Bericht nach BAFA Richlinien zu erstellen. Der Inhalt des Berichtes hat nicht...

  1. #1 luciluci, 20.02.2021
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    Wir haben in 4/2020 einen Energieberater beauftragt einen Vor Ort Bericht nach BAFA Richlinien zu erstellen.
    Der Inhalt des Berichtes hat nicht viele Fragen geklärt , sondern erheblich Zweifel an dem Ing-Büro hervorgerufen. Tatsächlich wurde der Bericht lt. Deckblatt /Schlußblatt und Inhalt nach den Kriterien Vor-Ort-Beratung -des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 29. Oktober 2014 Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhausverwiesen.
    Nun wurde der Bericht nachalten alten Anforderungen erstellt, obwohl 2017 und 2020 neue Richtlinien hinzukamen. Es feheln wichtige Punkte zur Pelletheizung, Angaben zu den geschätzten erforderlichen Gesamtinvestitionskosten sowie denInstandhaltungskosten. Zu beschreiben sind auch Maßnahmen zur Beseitigung oderMinderung vorhandenerWärmebrücken, Sogar die Fenster sind sind nicht in der Kalkulation enthalten. Wir haben das Ing-Büro angeschrieben, die haben hehauptet eine aktuelle Berücksichtigung der BAFA kriterien sei vertraglich nicht vereinbart.Lächlich im Vertrag steht nichts drinnen, dann geht man von aktuellen Kriterien aus?
     
  2. #2 simon84, 20.02.2021
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    Steht im Vertrag Nach Bafa Kriterien drin ?
     
  3. #3 luciluci, 21.02.2021
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    Ja, nach BAFA und leider steht da im Angebot nach BAFA 29.04.2014. Natürlich geht man nach aktuellsten Richtlinen/Merkblatt von 2020 aus . Wir mußten davon ausgehen, dass diees die aktuellen Richtlinien sind. Auch die BAFA hat da zweimal gepennt - bei der Antragstellung und bei der Prüfung des Berichtes. Dieser war wohl nur oberflächlich - die BAFA selbst fand schon sehr viele Defiziete, die wir als Auftraggeber zu beanstanden hätten. Ich meine de Bericht ist für eine seine Falle, da er z.B. die Kosten der Fenster von 35.000 bis 40.000 Euro nich beinhaltet und auch die Pelletheizung zum Effizienshaus 55 nicht richtig kostenmäßig erfasst wurde...
     
  4. #4 simon84, 21.02.2021
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    Ne sorry @luciluci da könnt ihr vor gar nichts ausgehen, wenn ihr vertraglich explizit eine bestimmte Norm vereinbart habt dann habt ihr zu dem Zeitpunkt einfach gepennt. Man unterschreibt/beauftragt nix was man nicht geprüft / verstanden habt. Da hättet ihr nachfragen müssen.

    aber hilft euch jetzt alles nix. Was ist denn außer der Beratung schon passiert ? Habt ihr schon alles gebaut / umgesetzt ? Oder seid ihr Noch dabei ?

    Wie genau die Kostenschätzung von einem Energieberater sein kann und muss weiß ich leider nicht, vermute aber mal so wie in ganz frühen leistungsphasen der HOAI also denke alles um +/- 30-50% ist noch ok
     
  5. #5 luciluci, 21.02.2021
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    Nun ich meine, dass ist ein bischen viel verlangt das wir uns besserausgkennen als das Ing-Büro und die BAFA selbst - ist das leider entgngen bei der Prüfung der Antragstellung und Antrageinreichung. Das ist Expertenwissen und ein Energieberater der einen Bericht nach Richtlinien der BAFA erstellt hat auch den aktuellen zu verwenden. Ich kann sicher nicht alle Normen und Verordnungen und kann die Aktuallität nicht prüfen - daher sehe ich es schon als Mangel...
     
  6. #6 simon84, 21.02.2021
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    Dann hilft nur der Weg vor Gericht !

    Google Suche nach dem Begriff vs Expertenwissen muss der Richter entscheiden. Auf jeden Fall ein langer, teurer und schwer im Voraus abzuschätzender weg

    was ist denn die finanzielle Auswirkung bis jetzt? Wenn „nur“ falsch geplant wurde dann würde ich mich eher auf die Rechnung für die Beratungsleistung beziehen welche hoffentlich noch nicht voll bezahlt ist

    wenn schon Folgeschäden entstanden sind wie falsche Heizung etc schaut’s anders aus
     
  7. BaUT

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    Es sind ja immer 2 Paar Schuhe bzw. sogar ein Dreieck
    1. Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Berater
    2. Verbindlichkeiten zwischen BAFA und Berater
    3. Verbindlichkeiten zwischen BAFA und Bauherr

    Zu 1. handelt es sich um einen Werkvertrag für den Vertragsfreiheit besteht. Da "könnte" man sich also auch auf veraltete Regeln einigen.
    Zu 2. und 3. sieht es schon anders aus. Wenn klar ist, dass Fördermittel für die BAFA-Beratung in Anspruch genommen werden, dann muss sich der BAFA-Berater auch an die aktuellen Förderrichtlinien halten. Tut er dies nicht, können Sie sich bei dem BAFA beschweren und sollte der Berater nicht nacharbeiten sondern mehrere Beschwerden über seine Arbeitsweise beim BAFA eingehen, so kann ihm auch die Beraterlizenz entzogen werden, d.h. er fliegt aus der Liste der BAFA-Berater raus.
    Fazit:
    Wenn für beide Parteien vorab klar war, dass BAFA-Förderung in Anspruch genommen wird, dann muss die Beratung auch nach aktuellen BAFA-Richtlinien erfolgen (egal was der Berater in sein Angebot geschrieben hat).
     
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  8. #8 simon84, 22.02.2021
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    Dass man um diesen Anbieter einen großen Bogen macht ist selbstredend ! Aber es geht hier ja auch um die tatsächliche Auswirkung. Vielleicht werden meine Fragen ja noch beantwortet, denn sie spielen eine wichtige Rolle für eine Empfehlung zum Vorgehen
     
  9. #9 luciluci, 22.02.2021
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    Wir hatten erst eine Energieberatung von der Stadt geschenkt bekommen. Es stand schon fest, dass wir sanieren wollen. Der Energieberater hat dann die Vort Beratung nachgeschoben, weil alle Berechnungen für die Maßnahme dann berechnet werden und wir genau wissen wo wir stehen. mit dem Bericht gab es Angebot zur Baubegleitung für KFW. Nur fehlten uns Angaben wie Gesamtkosten und da auch Pellet und die Fenster fehlten habe ich dann mal nach den Kriterien bei der BAFA nachgefragt. ein Zweifamilienhaus mit alter vorgehängter Fassade eine Kalkulation von 150.000 Euro in den Antrag bei der der KFW einzuschreiben ließen die Arlamglocken klingeln. Es soll Efffizienzhaus 55 erreicht werden. Hier mal Planung
    Dach neu und dämmen, 4 neue Fenster im DG, Fassade entsorgen und 18 cm Dämmen, Kellerdecke dämmen , Fenster Dreischeiben mit Rollos erneuern, winw Hauseingangstür erneuern. Pellet mit Sacksilo, Hygienespeicher, Thermie Dach, Einzug Edelstahrohr in Schornsteinzug, 6 Heizkörper neue, Rückbau Balkonbrüstungsmauerwerk und Balkonboden Dämmen. neues Balkongeländer. ggf. Teile der Garage dämmen,.

    Ing.Büro hat jetzt schriftlich eine Baubegleitung ausgeschlossen, er hat nochmals nachgerechnet "insgesamt Investitionskosten von 137.394 € als Kostenschätzung" wobei wieder die Fenster vergessen wurden.

    Ich würde sagen da kann man den Betrag x 2 rechnen?
     
  10. #10 simon84, 22.02.2021
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    Um so eine Sanierung grob abzuschätzen brauchst du keinen Energieberater, sondern da rechnest du einfach 1000 EUR / qm +/- 50%

    Kommst du vermutlich auf einen ähnlichen Wert.

    Energieberatung schlägt energetisch sinnvolle Massnahmen vor.
    Eine exakte Kostenermittlung, Ausschreibung, Bauleitung/Überwachung etc. ist nicht Teil einer klassichen Energieberatung, sondern das geht ganz klar in
    Richtung Architektenleistungen gem. HOAI.

    Was ihr meiner Meinung braucht ist ein Architekt der euch bei der Sanierung begleitet ! KfW, BAFA , hin oder her, das sind doch Nebenkriegsschauplätze, bzw. kann das doch euer Architekt unterbeauftragen wenn er es nicht selber kann.

    Was nicht geht ist für x Euro eine Energieberatung in Auftrag zu geben und dann Architektenleistungen im Wert von 10x zu erwarten.


    Was exakt (Wortlaut) habt ihr denn bei diesem Ingenieurbüro beauftragt ?
    Und in welchem Aufwandsbereich bewegen wir uns da?
    Energieberatung pauschal 400 EUR? 4000? 40000 ?
     
  11. #11 luciluci, 22.02.2021
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    Danke simon84 - ja ich selbst bin auf 280.000 plus Polster 20.000 gekommen. Damit wäre dann ab 01.07.21 die volle Fördersumme von 150.000 je Woheinheit sprich 300.000 zu nutzen. Bei „Effizienzhaus EE“-Boni Förderung 45 % - aber das wrd wohl erst im April offiziell. KFW-Förderung setzt zwingend die Baubegleitung und Berechnung durch Energieberater vorraus und das wäre dieser Dipl. Ing . Bürogewesen. Soimon84, wenn du so schnell und einfach 1000 EUR / qm +/- 50% rechnen kannst -warum konnte das der Dipl.-Ing. das nicht???
     
  12. #12 simon84, 22.02.2021
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    das ist ne pi mal Daumen Schätzung aus dem Bauch heraus für Sanierung

    womit war der ing denn nun tatsächlich beauftragt, im Wortlaut ?

    ich verstehe dass ihr für Fördermittel einen Energieberater braucht. Ohne Frage. Und das hier ist auch komplett schief gelaufen und ich würde keinen Cent dafür bezahlen.

    aber wenn ihr eine kernsanierung macht inkl Förderung braucht ihr dafür einen Planer (zb Architekt).
    Der Teil spezifisch für Energieberatung für bestimmte Fördermittel ist nur ein klitzekleiner Teil der Beratungsleistung die ihr braucht
     
  13. #13 luciluci, 19.04.2021
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    Dipl.Ing sah weiterhin keinen Grund zur Nachesserung. Wir haben tatsächlich Anwalt für 2000 Euro Streitwert gefunden und nun läuft alles auf Klage hinaus...
     
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  14. #14 simon84, 19.04.2021
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    Danke für die Rückmeldung
     
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