Errichtung von Trampolin und Spielturm in Grenznähe?

Diskutiere Errichtung von Trampolin und Spielturm in Grenznähe? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an Alle! Ich wende mich hier an das Forum in der Hoffnung hier eine Aussage zu bekommen, ob unser Vorhaben realisierbar ist. Leider haben...

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    Hallo an Alle!

    Ich wende mich hier an das Forum in der Hoffnung hier eine Aussage zu bekommen, ob unser Vorhaben realisierbar ist. Leider haben wir von unserem Kreisbaumeister aus dem Landratsamt eine Antwort bekommen, die ich nicht nachvollziehen kann...

    Bevor wir also mit unseren Nachbarn über unser Vorhaben sprechen, bin ich aktuell dabei herauszufinden, ob irgendwelche baulichen Vorgaben dies verhindern.


    Zum Vorhaben:
    Wir wohnen in Baden-Württemberg und planen an einer Grundstücksgrenze, die bereits mit einer 8,5m langen Garage bebaut ist ein Spielturm und ein Trampolin aufzustellen.
    Am Trampolin soll am Fallschutznetz ein Sichtschutz in Richtung Nachbarn angebracht werden.
    Der Spielturm mit den Ausmaßen 1,9 x 1,8 x 3,1 (First) Metern soll im Abstand von rund 1,3 Metern zur Grenze aufgestellt werden. Der Spielturm hat keine weiteren Anbauten (keine Rutsche, Klettergerüst etc) und steht mit dem "Rücken" zu den Nachbarn (kein Fenster etc. in diese Richtung).

    Unser Kreisbaumeister meint, dass dies nicht möglich sein, da wir ja die 9m Grenzbebauung quasi schon aufgebraucht haben. Solche baulichen Anlagen seien dann nicht mehr möglich.

    Nun bin ich aus folgenden Gründen skeptisch zu seiner Aussage:
    Eine bauliche Anlage ist laut Definition auch eine Mauer. Aber eine (niedrige) Mauer kann doch durchaus auf der Grenze stehen.

    Naja... Ich hab daraufhin mal die Bauordnung (für Baden-Württemberg) gewälzt und bin auf folgendes gestoßen: Interpretiere ich das so richtig?

    LBO (BW) §2 Begriffe:
    (1) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

    --> Hieraus schließe ich, dass ein Trampolin und ein Stelzenhäuschen NICHT zu der Kategorie "Gebäude" zählt, wie beispielsweise eine Garage oder eine Gartenhütte.

    LBO (BW) §6 Abstandsflächen in Sonderfällen:
    (1) In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:
    1. Gebäude oder Gebäudeteile, die eine Wandhöhe von nicht mehr als 1 m haben,
    2. Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²,
    3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt,
    4. landwirtschaftliche Gewächshäuser, die nicht unter Nummer 2 fallen, soweit sie mindestens 1 m Abstand zu Nachbargrenzen einhalten.
    Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.


    --> Da unser Vorhaben NICHT in der Kategorie "Gebäude" fällt, gilt Punkt "3". Der Spielturm ist zwar über 2,5m, aber die Wandfläche ist deutlich kleiner 25m². Aufgrund des ODERS ist Punkt "3" wahr - theoretisch spricht sogar nichts gegen eine Grenzbebauung...
    So, jetzt der wichtigste Teil: Zählt zu den bereits bebauten 8,5 Metern das Trampolin und der Spielturm mit dazu?
    In §6 (1) ganz unten wird nämlich gefordert, dass die Grenzbebauung zur Nachbargrenze nicht über 9m und gesamt 15m überschreiten darf. ABER: Hier wird nur auf Satz 1 Nr. 2, also Gebäude wie Garagen referenziert.
    "Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten."

    Interpretiere ich die Gesetzgebung hier richtig? Zählt in unserem Fall also der Spielturm und das Trampolin NICHT zur Grenzbebauung der 8,5m dazu?

    Ich wäre wirklich dankbar über jeden Hinweis! Ich bin schließlich kein Experte auf dem Gebiet und schnell ist mal was falsch verstanden oder man weiß es schlicht weg nicht...
     
  2. #2 Fabian Weber, 22.02.2021
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    Meistens wird dann von der Wirkung ausgegangen, die das Bauwerk oder ähnlich hat.

    Es mussten auch schon Stapel mit Feuerholz weggenommen werden, weil die gegen die Bauordnung verstießen.

    Mein Tipp:

    Einfach die Sachen in den Garten stellen und nicht an den Rand.
     
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  3. #3 Kriminelle, 22.02.2021
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    Du bist Eigentümer?
    (bei Mieter verhält es sich nämlich anders...)

    Also, natürlich sind das keine Gebäude. Damit muss man gar nicht erst anfangen.

    Ein Trampolin ist ein Spielgerät, nichts weiter.
    Bei einem Spielturm scheiden sich die Geister und so manch Gesetz und Nachbar, ob es eine „bauliche Anlage“ ist.
    Ich meine mal gelesen zu haben, dass sich Gerichte, die sich damit befassen müssen, sich aus nachvollziehbaren Gründen in die Richtung bewegen, dass auch Spieltürme als Spielgeräte gelten, also trotz dass sie mit dem Untergrund verbunden werden.
    Zu einer Grenzbebauung wird es somit auch nicht gezählt.
    Du bist doch selbst Nachbar, oder? Wie wäre es denn, wenn man sich mal mit gesunden Menschenverstand erst gar nicht in diese „(Be)Klage-„oder Streitsituation begibt? Warum muss immer alles an die Grenze gesetzt werden, mit der Nase vor den Nachbarn? Warum setzt man die Spielgeräten nicht vor sein Wohnzimmerfenster oder direkt an seine eigene Terrasse anstatt die Streitsituation zu forcieren, wenn die Kinder mit Trampolin und Spielturm in den Höhen in Nachbars Garten schauen können und diese sich wahrscheinlich irgendwann gestört fühlen? Warum muss man sich Rechtssicherheit anlesen als mal mit normalen Menschenverstand an die Sache rangehen? Es besteht immer noch ein Rücksichtsgebot. Wer ständig die Gesetze liest und sich seine Lücke sucht, der wird zum unangenehmen Nachbarn.
     
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  4. #4 Fred Astair, 22.02.2021
    Zuletzt bearbeitet: 22.02.2021
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    Sehr gutes Statement liebe @Kriminelle.
    Als betroffener Nachbar würde ich dann meinen Komposthaufen und den Räucherofen für die Heringe direkt an die Grenze stellen.
    Es ist mir immer wieder rätselhaft, auf welch asoziale Ideen manche Zeitgenossen kommen und dafür dann Verbündete und rechtlichen Beistand suchen.
     
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  5. #5 K a t j a, 22.02.2021
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    ...oder mich nackt daneben sonnen. ️
     
  6. FamE

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    Vielen Dank für die Antworten.
    Ja, ich bin Eigentümer.

    Der Grund, weshalb wir die grenznahe Bebauung planen ist, dass es schlichtweg woanders aktuell nicht möglich ist.
    Unser Plan sieht vor, dass an dieser Stelle später der Garten umgestaltet wird und ein Hochbeet hin kommt. Leider sind die Grundstücke auch nicht mehr so groß wie früher...
    Übrigens kommt die Schaukel in den Garten. Das Tauschen von Spielturm und Schaukel ist aus Platzgründen nicht möglich.
    Und an die Nachbarn denke ich ja schon. Deswegen habe ich ja den Sichtschutz angesprochen.
     
  7. #7 Kriminelle, 22.02.2021
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    Du argumentierst falsch!
    Ich wette mit Dir, dass der Spielturm auf Eurer Terrasse Platz hat!
    Was hat denn ein zukünftiges Hochbeet mit einem Trampolin zu tun? Verzichte auf Trampolin und Spielturm, dann kannst Du sofort Dein Hochbeet setzen ;)
    Und Deine Nachbarin und Dein Herr Nachbar werden zu Nudisten und sich an Deine Grundstücksgrenze blank sonnen. Und wenn man sie fragt, warum, dann weil sie dieses Jahr nicht in die Sonne fliegen können.
    Ja, und der andere Nachbar, der verpestet mit seiner Räucherware die Luft. Und warum macht er das? Weil er Appetit auf Räucherfisch hat.
    Merkst Du was? Die Argumente gehen nur in eine Richtung, nämlich die, nur seine Sichtweise rücksichtslos durchzusetzen. An die anderen oder ein gutes Miteinander wird nicht gedacht.

    Keiner ist in der Pflicht, Spielgeräte oder Räucherofen aufzustellen. Wenn man damit das allgemeine Wohl der Nachbarschaft stört, dann lässt man es. Das ist meine Meinung.
     
  8. #8 K a t j a, 22.02.2021
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    Was ist das? Eine Corona- Verzweiflungstat? Gibt's keine öffentlichen Spielplätze, das Ihr Disneyland Zuhause braucht?
     
  9. FamE

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    Ich finde es echt schade, dass jetzt so über uns her gezogen wird....
    Ihr kennt unsere Situation und die Gegebenheiten in unserem Garten doch gar nicht im Detail und urteilt einfach los!
    Ich bin ein sehr rücksichtsvoller Mensch.
    Manchmal leider auch zu viel. Ich habe auch Interessen. Das wäre es meiner Tochter etwas Schönes zu bauen, weil sie lieber draussen spielen soll in nicht vor der Glotze hocken soll.

    Wir kommen im Übrigen mit unserem Nachbarn bisher gut zurecht. Dennoch will ich nichts falsch machen. Mit meinen Nachbarn möchte ich natürlich auch noch reden, falls das überhaupt in Ordnung wäre.
    Leider fangen unsere Nachbarn gerade jeden Rings herum, außer uns bislang, an zu verklagen. Deswegen bin ich erst mal vorsichtig.

    Im Übrigen möchten wir auch unseren Garten nutzen...
     
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  10. #10 Kriminelle, 22.02.2021
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    Das dürft und könnt ihr auch. Aber man muss es nicht übertreiben.

    Das ist kein herziehen, das ist Argumentation und den Spiegel vorhalten.

    Das müssen wir auch nicht. Nachbarschaft und Rücksicht gilt überall und macht nicht vor Deinem Garten halt.

    eine goldene Regel hat sich bewährt: nimm Dich selbst nicht als so wichtig, dann erreichst Du mehr Zufriedenheit.

    Ja, und Fred räuchert Dir dann Makrelen, von deren Geruch Dir schlecht wird.
    Du kannst sie eh nicht aus den Augen lassen. Geh mit ihr zu anderen Kindern auf den Spielplatz anstatt sie allein spielen zu lassen.

    Bisher!
     
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  11. #11 simon84, 23.02.2021
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    dann stell doch mal ne Skizze vom Grundstück ein damit man es besser verstehen kann
     
  12. #12 Diamand, 23.02.2021
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    Ein Nachbar hatte auch mal ein Trampolin im (recht großen) Vorgarten stehen. Uns hat es nicht gestört weil der Nachbar auf der anderen Straßenseite wohnt und somit ein ganzes Stück entfernt. Uns wurde dann mal erzählt das der betroffene Nachbar wohl nicht so glücklich war wenn die Kinder auf dem Trampolin hüpften. Obwohl es bis zur Grenze noch gut und gerne 3 Meter waren.

    Wie gesagt wurde uns so erzählt.

    Somit könnte ich mir vorstellen das dein Nachbar letztendlich davon vielleicht auch nicht so begeistert ist.

    Unter Sichtschutz am Fallschutznetz meinst du wohl Stoff oder Folie welche du dort anbringst. Das wird letztendlich wohl nicht viel bringen. Habe ich zumindest bei den Nachbarn hier gesehen das man durchaus auch höher als das Netz springen kann. Was aber egal ist wenn man sowieso von dem einen Garten in den anderen sehen kann.

    Bedenke auch das jeder Sprung mehr oder minder viel Geräusche verursachen wird.
     
  13. #13 Osnabruecker, 23.02.2021
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    Wie wäre es denn zuerst mit dem Nachbarn zu reden, bevor die Behörden, Juristen und halb Deutschland befragst?

    Wenn deine Nachbarschaft so pingelig ist, wird es egal sein ob du im Recht bist oder nicht. Die Spielgeräte können dann den jetzigen Frieden aufheben. Nur weil du ggf. rechtlich korrekt die Sachen aufbauen dürftest ist das Verhältnis zu den Nachbarn gestört.
    Und bei dem nächsten Gartenfest macht ihr um 22.05 Uhr Feierabend weil die Polizei kommt...

    Reden hilft... Vllt endet das Gespräch ja mit "Super Idee, dann schick ich dir meine Kinder auch aufs Trampolin! Unser Garten ist (wegen Hochbeeten) zu klein dafür, super das du dir dafür Platz nimmst!"
     
  14. #14 Kriminelle, 23.02.2021
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    Es ist eben nicht jeder Garten geeignet, Spielturm, Trampolin, Schaukel, Rutsche und Sandkiste zu beherbergen.
    Bei uns in der Neubausiedlung hat jeder Garten dieses Häuschen - Kinder sehe ich nirgends drin. Außer wenn eine Rutsche dabei ist. Weil Rutschen tun sie gern.

    Meist ist es tatsächlich das Elternprojekt, was den Kindern dann ziemlich egal ist. Den Eltern übrigens auch, ob es benutzt wird - Hauptsache es steht für andere sichtbar, über die Hecke hinaus in kreativen Farben und Design und die Eltern werden als großzügig und kreativ angesehen. Eltern müssen da mitmischen: ein Garten ohne Spielhaus ist heutzutage keine artgerechte Haltung eines Kindes, möchte man denken.
    Ein Trampolin ist auch sehr speziell. Bei „uns an der Straßenecke“, also bei den Nachbarn steht eins. Andere üben sich in Verzicht und fragen dort zum Mitspielen nach. Auch bei Corona sollen Kinderkohorten möglich sein!
    Der Sommer kommt und damit die Pools! Soll jeder machen wie er will. Aber seine eigene Terrasse dafür hergeben will auch keiner. Das kann nämlich das Kräuterbeet zerstören ;)

    „Dann lieber an die Seite, da zum Nachbarn hin, da stört es uns nicht (nein, Schatz, noch ein Stück links, sonst nimmt es mir die Sonne)“ ;)
    Die beste Grundlage zu einer schwarzen und bissigen Satire!
     
  15. #15 Lexmaul, 23.02.2021
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    Wir haben auch nicht den größten Garten und haben deshalb nur zwei Dinge: Sandkasten mit Matschküche und eine 2er Schaukel platzpsarend mit nur zwei Pfosten.

    Trampolin, Spielhaus - nulll Bock drauf und ganz ehrlich: Sowas haben andere Eltern auch, dann geht es dahin. Muss nicht jeder was Eigenes haben - so zieht die Karawane von Garten zu Garten und das ist doch cool :).
     
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  16. #16 K a t j a, 23.02.2021
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    Tatsächlich brauchts den ganzen Mist m. E. gar nicht. Zum Spielen braucht es vor allem eines: einen Spielpartner - egal ob groß oder klein.
     
  17. #17 Lexmaul, 23.02.2021
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    Naja, Mist würde ich es nicht nennen - das macht denen schon Spaß. Aber brauchen tun sie es je nach örtlichen Gegebenheiten nicht.

    Hier lieber auf der Straße spielen, Kettcar fahreb etc.
     
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  18. #18 Kriminelle, 23.02.2021
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    Ich sehe es auch an meiner Enkeline: Matcheküche, Hochbeet, Yippih! Ein Trampolin hat sie auch, das trainiert ihren Gleichgewichtssinn... sie hat noch mehr, sie hat alles, aber ich bin Oma und habe nichts zu sagen. Das Grundstück gibt auch viel her, und Spaß haben dort auch regelmäßig die Cousinen. Aber Nachbar möchte ich dort NICHT sein.
     
  19. #19 K a t j a, 23.02.2021
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    Am besten spielt es sich doch im Dreck - mit Wasser wird es erst richtig toll. Wir waren auf der Buga vor 2 Jahren. Da hatten sie auch jede Menge Kinderspielsachen aufgebaut. Schaukeln und Co. waren gut besucht aber immer nur kurz. Richtig Gedränge gab es dagegen an einem riesigen Sandspielkasten mit eingebautem Bach-Wasserlauf.
     
  20. #20 Bauandi, 23.02.2021
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    Mein Nachbar hat auch ein Trampolin hart an meiner Grenze, wenn seine Kids hüpfen, also ich höre da so gut wie nichts, eigentlich gar nichts.
     
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