Fertigstellungstermin überschritten

Diskutiere Fertigstellungstermin überschritten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei mir im Kaufvertrag steht der Satz "garantierter Fertigstellungstermin 15.9.2006"jetzt meine Frage welche Schadensersatzansprüche und...

  1. #1 martin.k, 18.11.2006
    martin.k

    martin.k Gast

    Hallo,
    bei mir im Kaufvertrag steht der Satz "garantierter Fertigstellungstermin 15.9.2006"jetzt meine Frage welche Schadensersatzansprüche und in welcher Höhe hab ich gegenüber dem Bauträger, da der Termin jetzt mittlerweile 3Monate überschritten ist. Freiwillig hat er mir schon einen Kaufpreisreduzierung von 1500 Euro angeboten. (Kaufpreis der Wohnung 153000 Euro) Akzeptieren oder Mehr verlangen ?
    Danke im Voraus
    Martin K
     
  2. Ryker

    Ryker

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    Wie hoch ist denn Dein Schaden?



    2 Monate, es ist November, es sollen aber wohl 3 Monate werden. Nunja.



    Der Kaufpreis ist irrelevant, wir kommen zurück zu meiner ersten Frage:
    Wie hoch ist der Dir enstandene Schaden?
     
  3. gatgat

    gatgat

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    Was für ein Vertrag ist es den? Liegt die VON zugrunde oder irgendwelche AGB's?

    MFG Michael
     
  4. #4 martin.k, 20.11.2006
    martin.k

    martin.k Gast

    Hallo,
    sorry, ich meinte Fertigstellungstermin war der 15.08.06, sind also schon 3Monate drüber. Es handelt sich um einen Bauträgerkaufvertrag. Ein richtiger Schaden ist mir bisher im Grunde genommen noch nicht entstanden,da ich noch mietfrei bei meinen Eltern wohne. Deshalb vermute ich auch das ich gar keine großen Ansprüche wegen des Zeitverzuges stellen kann und mit den 1500 Euro gut bedient bin, würde halt nur gerne ein paar Meinungen und Tips hier im Forum hören.
    DANKE IM Voraus
    Gruß Martin K
     
  5. Eric

    Eric

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    Du sagst es!

    Da ein " richtiger Schaden " nicht entstanden ist, gibts grundsätzlich auch keinen Schadensersatz.

    Schaden wäre vielleicht vorhanden, wenn Darlehenszinsen bereits zu zahlen sind, dem aber kein Gegenwert - Wohnen im eigenen Haus nach Ablauf des garantierten Einzugstermins - gegenübersteht. Gedanke der nutzlosen Aufwendungen?

    Im übrigen hat der BGH, man kanns kaum glauben, bereits vereinzelt einen Schaden bejaht, wenn die Wohnung/das Haus für die eigenverantwortliche Lebenshaltung von " zentraler Bedeutung " ist und dieses wegen Mängel vorübergehend unbenutzbar ist.

    Wenn Du noch viel Geld übrig hast, kannste Deinen Fall ja mal als " leading-case " bis zum BGH durch die Instanzen jagen. Wenn nicht, schnapp Dir die 500,00 EUR/Monat.
     
  6. Quelle

    Quelle

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    bitte den Begriff Präzedenzfall nutzen.
     
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