Geschosshöhe abweichend zur Baugenehmigungen

Diskutiere Geschosshöhe abweichend zur Baugenehmigungen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, leider gab es bei uns ein Missverständnis mit dem Architekten während der Planungsphase. Nun sind unsere Geschosse nur mit 2.6m...

  1. #1 baubau90, 22.02.2021
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    Hallo zusammen,

    leider gab es bei uns ein Missverständnis mit dem Architekten während der Planungsphase. Nun sind unsere Geschosse nur mit 2.6m geplant - daher eine fertige Höhe von ca. 2.4m; das ganze mit einer dezentralen KWL. Dies ist so in dem Bauantrag drin. Das Gebäude steht im Hang, Insgesamt sieht es wie folgt aus:

    Bodenplatte 25cm
    UG/Garage 240cm
    Decke 20cm
    EG (Schlafen, Kinderzimmer) 260cm
    Decke 20cm
    OG (Wohnen, Büro, Terasse/Garten) 260cm
    Flachdach 70cm


    Wir möchten jedoch eine zentrale KWL und zumindest im Wohn- und Essbereich eine fertige Raumhöhe von mind. 2.5m. Dies führt dazu dass wir insgesamt mehr Geschosshöhe benötigen (Sowohl für KWL als auch zusätzliche Höhe).

    Das Gebäude darf wegen des Bebauungsplans nicht mehr höher gebaut werden, einfach höher bauen ist also nicht. Jedoch ist die Bezugshöhe des Gebäudes die Straße und nicht das Gebäude selbst. Der Architekt meint nun, dass wir abweichend zu den eingereichten Plänen das Gebäude einfach tiefer in den Boden setzen und das Flachdach etwas dünner machen. Dadurch würden wir die Höhengrenzen nicht reisen und könnten die Geschosse um insgesamt bis zu 20cm erhöhen. Ich denk im Moment an 262,5 im EG und 275 im OG, mit (Flachkanal) KWL in der Dämmschicht (Aufbau etwa 20cm) sollten dann 242,5 und 255 Raumhöhe entstehen.

    Laut Architekt benötigen wir für die Anpassung kein weiteres Genehmigungsverfahren da sich die Höhen (gemessen von der Straße) nicht ändern. Ich habe hier ziemliche Bauchschmerzen da wir bereits eine Befreiung von 70cm bekommen haben und nun nochmal etwas ändern.

    Was denkt ihr?
     
  2. #2 Osnabruecker, 22.02.2021
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    Lüftung dürfte relativ egal sein.

    Aber eine Änderung der umbauten m3 sind m.E. ein Eingriff gegen die Genehmigung und könnte im Fall der Fälle von Seiten der Behörden gerügt werden.
     
  3. #3 JohnBirlo, 22.02.2021
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    Wir kennen den genauen Bebauungsplan nicht, aber wenn es weiterhin genehmigungsfähig ist, wirds kein Problem sein. Im schlimmsten Fall musste es halt nachgenehmigen lassen.

    Aber wenn du ganz sicher gehen willst, musste mit dem Bauamt sprechen.
     
  4. #4 baubau90, 05.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 05.03.2021
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    Schonmal danke für die Antworten. Ich habe eine weitere Frage:

    Der Architekt ist - aus welchen Gründen auch immer - der Meinung 2.4 fertige Höhe seien mehr als ausreichend. Die Änderungen am Plan wären nur Bebauungsplan konform, wenn wir die Geschosshöhe in einem der beiden Stockwerke erhöhen. Das ist uns aber nicht genug.

    Es besteht die Möglichkeit eine andere Dachform zu nutzen und leichte Schrägen (beginnend ab dann ca. 2.3m lichter Höhe) an den Seiten zu erhalten. Für uns völlig ok, sofern dann die Raumhöhen passen... Evtl klappt es auch mit einer Nachgenehmigung.
     
  5. #5 simon84, 07.03.2021
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    das ist hauptsächlich Geschmacksache und Mode / Trend Erscheinung

    natürlich sind 2.60 oder mehr Lichte Höhe und 2,10 hohe Türen toll.

    brauchen tut man es nicht, 2,40 reichen dicke , da Stößt sich Niemand den Kopf oder fühlt sich bedrückt


    Wichtig ist ja am Ende was ihr persönlich wollt , das solltet ihr umsetzen
     
  6. #6 driver55, 07.03.2021
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    Und immer daran denken, Brutto und Netto werden immer zu Gunsten des AN ausgeführt. Bei den Massen ist's Brutto, klingt nach mehr und am Ende wird es kleiner, bei den Preisen ist's Netto, klingt günstig und am Ende wird es teurer.
     
  7. #7 baubau90, 07.03.2021
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    Wir haben heute erfahren dass ein Nachbar (der ebenfalls im letzten Jahr gebaut hat) ca. 30cm höher gebaut hat als wir beantragt haben (Gesamthöhe 9m, bei uns 8,70m, zulässige Firsthöhe sind 12m ohne Flachdach). Wir möchten jetzt eine Nachtragsgenehmigung beantragen und haben Angst dass diese abgelehnt wird. Kann man in dem Fall dass sie abgelehnt wird, darauf pochen dass bei dem Nachbar die gleiche Befreiung genehmigt wurde?
     
  8. #8 simon84, 07.03.2021
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    Und was hat der Nachbar für eine dachform ?
     
  9. #9 baubau90, 07.03.2021
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    Flachdach, es hat fast exakt die gleichen Abmessungen wie unser Gebäude - nur eben 30cm höher wegen anderer Geschosshöhen. Das Gebäude des Nachbarn ist sogar noch etwas größer.
     
  10. #10 simon84, 07.03.2021
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    Dann sehe ich gute Chancen dass auch ihr ein Flachdach mit einer ähnlichen Abweichung genehmigt bekommen könnt.

    das jetzt aber auf die „traufhöhe“ eines pultdachs umzumünzen sehe ich nicht
     
  11. #11 baubau90, 07.03.2021
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    Dachte ich prinzipiell auch, es gab auch weitere Grundstücke in dem Gebiet für die nachträglich im Bauplan die Gebäudehöhe für Flachdächer auf 9m erhöht wurden, leider wurde unser Grundstück damals hier nicht berücksichtigt.

    Die Frage ging insbesondere in die Richtung, ob es auch rechtliche Möglichkeiten gibt ins so einem Fall die Befreiung zu erwirken, da eben schon mehrfach in dem Neubaugebiet vorgekommen?
     
  12. #12 JohnBirlo, 09.03.2021
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    Ihr wisst aber nicht, ob vielleicht ein Verfahren gegen den Nachbar läuft......
     
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  13. #13 baubau90, 09.03.2021
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    Wissen wir tatsächlich nicht, ich gehe aber nicht davon aus. Die Befreiungen sind nicht aus langeweile gemacht worden, die Geländeverhaltnisse bei einigen Grundstücken (so auch bei uns), sind etwas... bescheiden. Einige der Befreiungen wurden im Rahmen einer BPlan Änderung vor 2 Jahren gemacht, es wurden aber nur Grundstücke mit bestehender Planung berücksichtigt... Diese Änderungen sind eben öffentlich und die Begründung nahezu identisch. Von den Gebäuden die ebenfalls im Rahmen des Antrages befreit wurden, kennen wir die Details natürlich nicht.

    Anbei mal ein Bild das die Situation etwas illustriert, es geht nur um das "Eckchen", die grüne Linie ist das Gelände, die graue Linie der Böschungswinkel den wir (ohne eine teure Hangvernagelung zu benötigen) einhalten müssen... Das Rote die Vorgabe des BPlans. Oben steht ein Gebäude. Ich bin einfach der Meinung dass das gegebene Baufenster durch die extreme Böschung für uns nicht völlig ausgenutzt werden kann, die anderen Gebäude liegen wie gesagt ab dem EG frei... oder wurden befreit. Daher habe ich die Hoffnung die Befreiung im schlimmsten Fall rechtlich einzufordern, da der BPlan sonst zu einer (ich würde sagen ungewollten) Härte führt. Das bestehende Gelände soll bei den unbebauten Teilen übrigens nur minimal verändert werden :mauer

    Wir haben diese Woche die Änderungen eingereicht um nochmal 30cm mehr Höhe zu bekommen, es wurde uns bereits die mündliche Zusage gegeben und man hat aufgrund der Geländeverhältnisse vollstes Verständnis. Wir hoffen dass die Kollegen zu Ihrem Wort stehen und wir bald eine schriftliche Zusage im Briefkasten haben!
     

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  14. #14 petra345, 09.03.2021
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    2,40 ist vermutlich das absolute Minimum. Aber nur dann, wenn man bereits die erforderlichen 20 cm für den Estrich mit FBH eingeplant hat.
    Wer etwas größer ist und in der Küche eine 90 cm hohe Arbeitsplatte haben will, ist über jeden cm für die Hängeschränke froh.

    Man sollte keine Angst haben, auf dem Bauamt nach einer größeren Höhe zu fragen. Mehr als Ablehnen geht nicht.
    Man kann auch den Bürgermeister ansprechen, ob der Bebauungsplan geringfügig "angepasst" wird.
    Am besten vor der Wahl.
    Es ist letztlich nicht im Sinne der Umwelt, unnötigen Aushub zu produzieren und auf der Deponie abzuladen. Mal ganz vom Preis abgesehen. Es gibt auch keine Zuschüsse mehr für Luftschutzkeller.
    Die Zeit war einmal.
     
  15. #15 Mike577, 21.04.2021
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    Da frage ich mich wie die Leute in alten Häusern leben, mit grad mal 2,10 m Deckenhöhe, wenn 2,40 das "absolute Minimum" ist.
    Wir haben uns solch ein altes Haus gekauft, in dem wir durch enorme Umbauarbeiten die Deckenhöhe auf 2,30 bekommen haben. Alles darüber ist in meinen Augen absolut Unsinnig, da man das erstens Heizen muss, und zweitens den Platz nicht wirklich gescheit nutzen kann, da er für normal gewachsene Menschen nicht erreichbar ist.

    Da wir gerade unsere Küche umbauen und uns auch schon einige angesehen haben, kann ich obiges nur wiederholen. Küchenschränke die höher als 2,10 sind, brauchen nur Menschen die entweder sehr groß gewachsen sind, oder die eine Bockleiter in der Ecke als Dekorativ empfinden. Meine Frau kommt mit 1,68 nicht einmal richtig an die Oberen Fächer der Hängeschränke, ohne auf den Stuhl zu steigen. Da frage ich mich, wie man an ein Fach in 2,20 Höhe (oder mehr) kommen soll und wozu man darüber noch einen halben Meter platz braucht.

    Ich wüsste jetzt nicht wieso die Umwelt darunter leiden soll, wenn auf der Erddeponie etwas mehr Erde gelagert wird als ursprünglich geplant. Es handelt sich dabei ja in der Regel nicht um Sondermüll, um dessen Fachgerechte Entsorgung sich dann nachfolgende Generationen Gedanken machen müssten.
     
  16. #16 Kriminelle, 22.04.2021
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    Wir haben im OG auch nur 2,35 durch einen nicht bedachten Fehler...
    Bei normal großen Räumen wie Schlaf- oder Kinderzimmer fällt es nicht unangenehm auf. Ist nur ärgerlich, wenn man selbst recht groß ist oder hohe Schränke geplant hat.
    Also, wenn würde ich da etwas „abknapsen“. 9 Meter ist aber auch eine Marie... ich finde so eine Aussenwand immer etwas erdrückend, wenn man am Haus steht.
    In der Küche sind ja gerade überhaupt keine Oberschränke aktuell. Das war mal um die Jahrhundertwende rum, alles nach oben zu möblieren. Die Frage ist ja, ob man sich eine solche konservative Küche in ein Flachdachhaus/Bauhausstil einbauen will oder nicht doch eine Speis eingeplant ist. 2,40 für einen Allraum finde sogar ich als zu niedrig!
     
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  17. #17 driver55, 22.04.2021
    driver55

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    Das ist Blödsinn, bzw. nicht pauschal zu beantworten.
    Bei kleinen Räumen mag das noch ok sein, bei größeren „drückt“ die Decke bei 2,30 m.
     
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