Feinputz wellig, uneben und löchrig

Diskutiere Feinputz wellig, uneben und löchrig im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen gerade ein EFH in Österreich und irgendwie Schwind alles schief zu laufen. Das größte Problem haben wir aktuell mit dem...

  1. Sassi

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    Hallo zusammen,

    wir bauen gerade ein EFH in Österreich und irgendwie Schwind alles schief zu laufen. Das größte Problem haben wir aktuell mit dem Putz: wir haben einen malerfertigen Feinputz laut Vertrag gekauft uns es hieß zu uns, dass dieser schön sei, allerdings nicht geeignet für indirekte Beleuchtung. Was uns allerdings niemand gesagt hat, ist, dass dieser Putz Wellen schlägt, Löcher aufweist und unzählige Unebenheiten. Unabhängig davon sind die Ecken trotz verwendeten Kantenschutz uneben und sehen aus, als wären sie schon zig Jahre alt. Ein Termin mit dem Sachverständigen (von der Versicherung der Baufirma gestellt) brachte nun die Gewissheit, dass das die gekaufte Q2 Qualität sei und wir nichts in der Hand haben. Leider ist die Firma dafür bekannt, was uns allerdings erst jetzt gesagt wurde.
    Nun meine Frage: was können wir tun? Gibt es eine Möglichkeit, kostengünstig schöne Innenräumen zu schaffen? Spachteln kostet über 16.000€ mit malen (wir haben bereits gestrichen, da man uns gesagt hat, dass es dann besser aussieht - hat es natürlich nicht). Bin für jede Hilfe dankbar.
    Vielen Dank & Liebe Grüße
     

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  2. Sassi

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    Was ich noch vergessen habe: in unserem Flur sieht man an der Decke noch den Übergang zu unserer Treppe (weiß gerade nicht, wie ich es besser beschreiben kann). Ist so etwas Pfusch oder ganz normal? Hätte man die Mauer etwas versetzt, wäre dieser Übergang ja nicht sichtbar...
    Sollten in einem Monat einziehen, viel ändern kann man daran natürlich nicht, aber vielleicht bekommen wir wenigstens etwas Geld zurück
     

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  3. Alex88

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    Welche Putzqualität (Q1-4) wurde denn vertraglich vereinbart?
    Einen eigenen Gutachter beauftragen
     
  4. Sassi

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    Ich habe bereits 2 Maler/Verputzer vor Ort dazu befragt und beide meinten, dass das mit dem Sachverständigen aussichtslos sei und maximal vor Gericht langen würde, da es da so einen großen Spielraum gibt. Laut Vertrag wurde vereinbart: die Innenwände sind mit einem mineralischen Putz versehen uns werden tapezierfertig ausgeführt. Nach Rücksprache mit dem Bauleiter handelt es sich hierbei um eine Q2 Qualität
     
  5. Alex88

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    Für mich ist das weder Q2 noch tapezierfertig
     
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  6. #6 Fabian Weber, 16.03.2021
    Zuletzt bearbeitet: 16.03.2021
    Fabian Weber

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    Einen Kalkzementputz kann man nicht ohne weitere Spachtelgänge streichfertig herstellen, jedenfalls nicht so, wie Ihr Euch das wünscht.

    Dazu müsste man eine Kalkglätte auftragen.

    Somit ist die Bau- und Leistungsbeschreibung an diesem Punkt fehlerhaft.

    Die Stelle an der Decke würde ich durch 1-2cm mehr Putz an der Decke und an der Wand ausgleichen.

    Das ist für mich nicht hinnehmbar so.
     

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  7. Sassi

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    Vielen Dank für die Rückmeldung und die Datei im Anhang. Was sollen wir dann jetzt am besten machen bzw. Was können wir da machen?
     
  8. Sassi

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    Gibt es da irgendetwas Handfestes, damit wir dagegen vorgehen können? Ich frage mich sowieso, wie ein Sachverständiger so etwas für in Ordnung befinden kann...
     
  9. Alex88

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  10. #10 Fabian Weber, 16.03.2021
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  11. #11 Fabian Weber, 16.03.2021
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    Was steht denn genau in der BLB drin?

    abgezogen, gerieben, geglättet oder gefilzt.

    Für Euch wäre geglättet am besten, denn dann könntet Ihr darauf bestehen. Gefilzt wäre auch noch gut, dann gerieben und ganz blöd wäre abgezogen.
     
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    Vielen Dank für eure Hilfe!!! Ich schick einfach mal ein Foto mit den Vereinbarungen zum Innenputz, vielleicht könnt ihr mir dann sagen, ob das Gekaufte der erhaltenen Leistung entspricht. Ganz schlau werde ich aus den Unterlagen zur Putzqualität im Moment nämlich noch nicht ;)
     
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    Hier der Auszug
     

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    Ist natürlich alles sehr vage gehalten, was mir allerdings erst jetzt auffällt. Q2 ist auch nirgends festgehalten, es war aber eben immer davon die Rede, man hat uns aber natürlich auch nicht gezeigt, was Q2 ist. Ich habe auch mehrmals nachgefragt, ob man da dann einfach drüberstreichen muss, damit es vernünftig aussieht, was immer bejaht wurde. Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass das irgendwo für Innenräume eine Norm sein sollte...uns würde daraufhin dann noch gesagt, dass es kaum einen Verputzer gibt, der einen tadellosen Putz hinbekommt
     
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    Das wäre vermutlich das Beste, aber das ist dann leider auch mit relativ hohen Kosten verbunden, oder? Wir kennen bereits eine andere Familie, die auch Probleme mit dem Putz hatte und es waren 2 Gutachter dort und es ist nichts passiert :(
     
  16. Sassi

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    Kann jemand zufällig etwas mit der Beschaffenheit in der Beschreibung anfangen?
     
  17. #17 Fabian Weber, 16.03.2021
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    Ja, dort ist abgerieben Q2 vereinbart.

    Das stellt sich wie folgt dar:

    Wenn nichts weiter vereinbart ist, dann ist immer automatisch Q2 vereinbart, so sind die einschlägigen Regeln der Technik.

    Außerdem wird mehrfach auf den Abrieb hingewiesen in dem von Dir geposteten Dokumenten.

    Abgerieben wurde das meiner Meinung nach aber überhaupt nicht. Es steht ja extra da, dass das in einem weiteren Arbeitsgang durchgeführt wird.

    Das wäre meine Argumentation, NICHT ABGERIEBEN wie beauftragt.

    Ansonsten kannst Du ja jetzt die Tabelle aus den beiden Dokumenten zur Hand nehmen und selbst nachmessen. Die richtige Spalte findest Du ja jetzt.
     
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  18. Sassi

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    Dankeschön, Fabian. Könntest du mir noch sagen, an was du das erkennst, dass das nicht abgerieben wurde? Dann kann ich vielleicht besser argumentieren. Und wie könnten wir da jetzt mit dem geringsten Aufwand (vor allem finanziell) das bestmögliche rausholen, damit wir eine Freude damit haben? Sollte natürlich ein gutes Ergebnis sein :) vielen Dank
     
  19. Sassi

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    das werde ich kontrollieren, Danke!!!
    Jetzt fällt mir gerade noch ein: der Bauleiter meinte, wir müssen den Putz vor dem Streichen noch entsanden (Brett aus dem Baumarkt kaufen und kreisförmig über den Putz fahren). Wäre das dann der vereinbarte Abrieb, den der Verputzer hätte durchführen müssen???
     
  20. #20 Fabian Weber, 16.03.2021
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    Nein, der Abrieb geht folgendermaßen:

    Erst wird der Putz auf die Wand gespritzt oder geworfen und dann mit langen Richtscheiten abgezogen.

    Dann trocknet der Putz etwas an und wenn er etwas fester ist, wird mit einem Reibebrett mit Kreisbewegungen drübergerieben.

    Vielleicht ist das ja sogar gemacht worden, dann halt nur nicht besonders gut. Ob es so war, weißt nur Du bzw. der Bauleiter.

    Man könnte also auch einen knapp erreichten Q2 Putz gerieben bescheinigen.

    Dass der nämlich nicht ganz gleichmäßig sein darf steht ja in dem Merkblatt aus dem Link.

    Also was Du jetzt auf jeden Fall machen solltest, ist tatsächlich den Putz, wie der Bauleiter sagt, absanden.

    Dann würde ich die schlimmsten Stellen nachspachteln mit einem Schwammbrett.

    Dann würde ich Quarzsand in die Silikatfarbe einrühren, denn der füllt nochmal die kleinen Poren und homogenisiert das ganze Erscheinungsbild.

    Jedenfalls würde ich von der Baufirma nur die Stelle an der Decke nacharbeiten lassen.

    Oder einfach Rauhfasertapete :)
     
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Thema: Feinputz wellig, uneben und löchrig
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