Pultdach vs. Traufhöhe B-Plan

Diskutiere Pultdach vs. Traufhöhe B-Plan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Morgen zusammen, auch auf die Gefahr hin, dass dies schon öfters diskutiert wurde. Ich habe bei der Suche nichts passendes gefunden: in...

  1. #1 74321bandit, 17.03.2021
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    Guten Morgen zusammen,

    auch auf die Gefahr hin, dass dies schon öfters diskutiert wurde. Ich habe bei der Suche nichts passendes gefunden:

    in unserem alten Bebauungsplan aus 1970 ist folgendes geregelt:
    - DN 20-30° (Dachform nicht festgelegt)
    - 1 Vollgeschoss
    - Traufhöhe 4,50 ab Mittel der Geländeoberfläche
    das wars.

    Dürfte ich da jetzt ein Pultdach mit 20° Dachneigung auf das Haus setzen? Natürlich unter Berücksichtigung der Vollgeschossigkeit und Traufhöhe, aber eben nur einseitig. Wie seht ihr das?

    Es handelt sich um mein Elternhaus und wir müssen das Dach erneuern / dämmen. Da kam die Idee auf, das Dachgeschoss auszubauen.

    Danke und Grüße
     
  2. Dimeto

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    Ja.
    Da Dein Beitrag weder Pläne (BPlan, Liegenschaftskarte, Luftbild) noch Fotos enthält, sehe ich nichts weiter.
     
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  3. #3 74321bandit, 17.03.2021
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    Danke!

    Mehr als das angehängte habe ich auch nicht. Die Dame von der Baurechtsbehörde sagte mir, dass der Ausdruck "bis zum Beginn des Dachraumes" ein alter für die Traufhöhe sei.
    Wenn ich das richtig interpretiere, hat also ein versetztes Pultdach zwei Traufen, bei denen ich jeweils die Traufhöhe berücksichtigen müsste. Ein reines Pultdach hat nur eine Traufe und einen First. Da die Firsthöhe nicht geregelt ist, geht das Pultdach.
    Jetzt mal optische Fragen aussen vor gelassen...
     

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    Ja. Was lässt Dich zweifeln?
     
  5. #5 74321bandit, 17.03.2021
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    Das hast Du richtig erkannt, dass ich zweifel ;-)

    Letztendlich hat das in dem Baugebiet noch keiner gemacht, obwohl auch bereits umfangreich saniert wurde, was mich etwas wundert. Ich habe natürlich noch nicht die dahinterstehenden Kosten beleuchtet. Das kann sehr wohl ein k.o. Kriterium sein, da die Pultdächer ja extrem gut gedämmt und abgedichtet sein müssen. Vielleicht sehe ich das nach Gespräch mit Architekt und Statiker ebenso anders...

    Ein Bebauungsplan in Wohngebieten ist ja auch dazu da, das Bild einheiltich zu gestalten und die Regeln so zu formulieren, dass der eine den anderen nicht zu stark beeinträchtigt. Ob die Einschränkungen im Rahmen der Gestaltungsfreiheiten immer sinnig sind, steht auf einem anderen Blatt Papier.

    Das Pultdach hätte bei einer Steigung von 30°, die theoretisch ja auch erlaubt wären, einen enorm hohen First, welcher den Nachbarn ein Stück weit die Sicht nähme. Daher die Zweifel. Wobei mir persönlich ein 30° Pultdach bei einem Haus mit so einer kleinen Grundfläche wie der unsrigen schonmal gar nicht gefallen würde. Aber auch das soll jetzt nicht das Thema sein.

    Letztendlich haben wir mit einem Pultdach im Innenausbau damit aber natürlich deutlich mehr Möglichkeiten, was wiederum schön für uns ist.
     
  6. 11ant

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    Das mußt Du mir ´mal erläutern.
     
  7. #7 74321bandit, 18.03.2021
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    Hallo 11ant,

    naja, ich als Laie sehe die folgenden Vorteile, da ja eine Dachschräge mit Kniestock irgendwas um die 90cm komplett weg fällt:
    - Küche auf der hohen Seite mit Hochschränken
    - die Raumhöhe ist natürlich sehr hoch, bringt aber auch mehr Luftigkeit mit all den Nachteilen, die so ein hohes Dach mit sich bringt
    - normal hohe Fenster, die Licht rein bringen und den Raum auch größer wirken lassen
    - die Möglichkeit, eine Ebene einzuziehen, die als Schlaf-, Spiel oder Büro-Ebene genutzt werden könnte oder Einsatz von Hochbetten für die Kinder.

    Sind diese Einschätzungen falsch? Gerne her mit den Argumenten.
    Danke und Grüße
     
  8. #8 simon84, 18.03.2021
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    Ich würde es mir erstmal aufzeichnen.
    20 grad pultdach, wie das bei einem entsprechend großen Baukörper dann aussieht ist dir klar ?

    und was bringt dir das hohe Dach wenn doch eh maximal 1 vollgeschoss vorgeschrieben ist ? Da musst du doch eher schrägen generieren damit du drunter bleibst und es eben kein vollgeschoss wird
     
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    Du meinst, daß ein Drempel wegfällt, wenn man ohne Kniestock mit dem Pult statt Sattel eine Traufseite zur Firstseite macht ?
    Eine Drempelhöhe von 90 cm erreichst Du ohne Kniestock bei 20° DN nach 2,48 Metern und kommst nach 6,32 Metern auf die Höhe 230. Stell´ mal die Bestandspläne ein, dann kann man über reale Grundlagen reden.
     
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  10. #10 Kriminelle, 18.03.2021
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    Mit einem Kniestock von 90 bist Du recht gut bedient. Ein grösserer könnte schon zu einem 2-Geschosser verhelfen, welcher nicht erlaubt ist ;)

    Lass uns mal das Gesamtpaket diskutieren!
     
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  11. #11 74321bandit, 19.03.2021
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    Guten Morgen,

    gerne stelle ich meine Zeichnungen hier ein. Aber bitte zerreisst mich deshalb nicht. Wir sind etwas in Not und ich zeichne so etwas in der Nacht mit ppt (die Möglichkeit, etwas anderes zu installieren habe ich aktuell nicht), wenn mein Kopf zu platzen droht. Das Ziel meiner Zeichnung ist es, zu schauen, ob es überhaupt eine Chance gibt, den oberen Stock für uns drei (mich, 2 kleine Kinder und eine Ridegeback-Dame) herzurichten. Ich kann mit meinen Mitteln nur grob die Abstände messen und ich weiss auch, dass es nachher auf 10cm hin oder her sehr wohl ankommt. Aber das Aufsuchen eines Architekten wäre mir im aktuellen Stadium noch zu früh.

    Wir hätten zus. noch die Möglichkeit, im Keller ein sehr großes Zimmer ca. 20qm einzurichten, das auch mit Tageslicht dann wohnlich werden würde. Der Kellerraum wurde diesbzgl. schonmal von einem Fachmann geprüft. Denn wenn die Kinder größer sind, wollen die ja auch ihr eigenes Reich und das möchte ich Ihnen auch gerne zur Verfügung stellen.
    Also lange Rede, kurzer Sinn:

    Optik Pultdach:

    Anbei meine Zeichnung des Pultdachs mit 20° Neigung. Die Aussen-Optik ist wirklich ein Thema. Ich dachte mir hier, dass wenn der obere Stock optisch vom unteren getrennt wird, z.B. durch eine andere Fassade, das ganze etwas aufgelockert wird. Aber es bleibt ein eine echte Wumme.
    Pultdach 20°.jpg

    2. Vollgeschoss:

    Das EG hat eine Grundfläche von 10,8 * 8,5 = 91,8qm (inklusive Flur und Treppe).
    Auch hier mal wieder keine Ahnung, wie dich das Dach wird: in einem anderen Thread hier waren mit Dämmung von 40cm die Rede.
    Wenn im OG die Tiefe des Raums bis die 2,3 von OK Fussboden bis OK Dach erreicht ist, nicht mehr als (8,5 * 0,75 =) 6,375 beträgt, dann hätten wir kein 2. Vollgeschoss. Die Fläche für Flur und Treppe ist im EG zudem größer als im OG. Ich hatte das vereinfachend aber mal raus gelassen aus der Rechnung. Laut meiner, mit Sicherheit sehr ungenauen Zeichnung, wären die 2,30 Höhe (bei einem Kniestock von 90 cm) bei 5,5 m Tiefe (von der hohen Aussenseite ausgehend) erreicht. Somit hätten wir im OG eine Fläche von 5,5*10,8=59,4qm, welche die Höhe von 2,30 überschreitet und lägen damit aber noch unter den (91,8*0,75=) 68,85 qm des EGs.

    Grundriss:
    Anbei mein angedachter Grundriss mit einer eingezogenen Ebene, um einen 2. Raum für ein Kind zu bekommen. Keine Ahnung, was diese Ebene statisch benötigt. Ich habe lediglich das Fenster an der Ostseite zweigeteilt, weil ich davon ausgehe, dass da eine Stütze o.ä. mit rein muss. Die Bildchen hatte ich rausgesucht, weil meine räumliche Vorstellungskraft so manchmal an ihre Grenzen stösst.
    Grundriss OG.jpg

    Anbei auch noch die Orig-Zeichnungen des Bauantrags meiner Eltern.
    1c.jpg 1f1.jpg
    Beim Schnitt bin ich mir nicht sicher, ob der korrekt ist. Das Haus kommt circa einen Meter aus dem Boden raus und wird auf beiden Seiten über Treppen erschlossen. Diese Zeichnung hier berücksichtigt das in meinen Augen nicht. Wenn die Zeichnung stimmt, wäre das ja nur gut für uns.

    Also Feuer frei - ich zieh schonmal das Genick ein :). Und Danke!!!!
     
  12. #12 JohnBirlo, 19.03.2021
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    Bei so einem alten Bebauungsplan kannst auch mal mit offenen Augen durch die Nachbarschaft gehen und schauen, ob vielleicht schon jemand eine Ausnahme hast. Ansonsten kannste auch mal so beim Bauamt nachfragen, ob es eine Befreiung/Ausnahme geben könnte in Richtung größeres Obergeschoss.
     
  13. #13 Kriminelle, 19.03.2021
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    Gute Idee.

    Ansonsten muss ich anmerken, dass jedes Dach auch seine eigene Statik braucht. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen , dass man so einfach die Trägergeschichte von mittig nach außen verlegen kann. Und wenn, dann mit Ausgleichsständern, die dann ggf nicht gerade da sind, wo jetzt Wände sind. das sind auch so Sachen, die man nicht einfach mal im Forum klären oder „raushauen“ kann.
     
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