Bauvoranfragen ohne Bauzeichnungen und für mehrere Grundstücke

Diskutiere Bauvoranfragen ohne Bauzeichnungen und für mehrere Grundstücke im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich habe in einem parallelen Thread ja schon beschrieben, um was es bei mir konkret geht. Da ich gerade Zeit habe, mich mit der...

  1. #1 Stardust79, 17.03.2021
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    Hallo Leute,

    ich habe in einem parallelen Thread ja schon beschrieben, um was es bei mir konkret geht. Da ich gerade Zeit habe, mich mit der Vorformulierung zu befassen, hier noch zwei allgemeine Fragen zur Bauvoranfrage:

    a) Kann man Voranfragen ohne konkrete Zeichnungen abgeben? Was ist dabei zu beachten? Oder zeichne ich für maximale Überbaubarkeit einfach Häuser über das gesamte Baufenster?
    (Ohne Zeichnungen deshalb, um später mehr Möglichkeiten offen zu halten. Es geht in meinem Fall lediglich darum, ob Land bebaut werden kann - denn beim womit richte ich mich nach dem BPlan.)

    b) Kann man sich grundsätzlich mit anderen Parteien zusammen tun und für mehrere, nebeneinanderliegende, gleichermaßen betroffene Baufenster/-grundstücke eine Anfrage stellen - um Kosten und Zeitaufwand gering zu halten?

    Ich hab zwar schon Bücher zum Thema gekauft aber zu solchen Themen finde ich nicht viel. Wenn jemand Literatur- oder Praxistipps aus Erfahrung hat, wäre ich sehr dankbar.

    LG
    Ricky
     
  2. #2 simon84, 17.03.2021
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    Glaube das ist ein Trugschluss. Eine Abweichung geht ja immer mit einem konkreten Einzelfall einher.
    Das Was und vor allem Wieviel und Wie hoch spielt da eine ganz wichtige Rolle für eine Entscheidung bzw. Richtung

    Interessante Frage.
    Meiner Meinung nach bezieht sich so eine Bauvoranfrage immer auf ein Vorhaben und auf ein Grundstück.
    Ob und wie man eine Anfrage für mehrere Flurstücke die mehreren (verschiedenen) Eigentümern gehören weiss ich nicht.

    Hört sich eher so an, als ob du eine Änderung vom Bebauungsplan beantragen willst !

    Klar geht das, siehe dieser Thread hier:

    Bauvoranfrage - Fehler vom Bauamt

    Aber je unkonkreter deine Anfrage, desto unkonkreter und belastbarer die Antwort ! Nicht umgekehrt :)

    Denn am Ende wird dein Bauantrag dann einfach abgelehnt mit "Ja, Aber in der Bauvoranfrage war da ja überhaupt nie die Rede von xyz"
     
  3. #3 Stardust79, 17.03.2021
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    Hey,

    besten Dank für die Antworten!

    Also, ganz ehrlich: das wäre mir am liebsten. Für mein Grundstück und zwei andere. Aber das wird sicher nichts....Ich hatte ja vor einiger Zeit schon mit den Bauamtsleuten gesprochen und um eine abstraktere Befreiung gebeten. Da wurde ich - bei damaligem Stand der Faktenkenntnis - auf das Instrument der BVA verwiesen. Deshalb hatte ich erstmal damit angefangen.

    Allerdings war ich damals ohne amtliche Messergebnisse dort. Ich wusste noch nicht mal, dass real auch noch was an anderer Stelle als im BPlan steht! Und jetzt ist es so, dass ich - wenn ich nicht zwei falsche Maßbänder erwischt habe - vielleicht Messungen vom beauftragten ÖbVI bekomme, die die Karten neu verteilen.
    Aber würde mir das eine Bauvoranfrage ersparen?

    Angenommen, der Vermesser hält fest: "Jo, also das, was da vorhanden ist, steht x Meter neben den im Plan angegebenen Positionen." - sollte ich dann hingehen und sagen: "Hey, lieber Bauamtschef, schöner alter BPlan, an den ich mich ja sonst gerne halte - aber er entspricht hier nicht den realen Gegebenheiten und ich habe dadurch Planungsunsicherheit, weil da was ist auf das ich Rücksicht nehmen muss, dass laut BPlan woanders ist."

    Hätte man da denn Chancen auf irgendeinen anderen Weg als den über die BVA und welcher wäre praktikabel für alle Beteiligten? Planänderung? Oder andere Befreiungsmöglichkeiten, die ich nicht kenne? Oder wird der BPlan einfach trozt seines Alters in diesem kleinen Teil ungültig und ich bekomme das schwarz auf weiß?

    Ich recherchiere bei all meinen Angelegenheiten Beizeiten immer gern im Voraus. Aber hierzu hab ich nichts gefunden. Dazu gibt es keine Youtube-Tutorials XD

    LG
    Ricky
     
  4. #4 Stardust79, 22.03.2021
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    Ich möchte mich bei dem Wieviel und wie hoch klar an den BPlan halten und nebenan bei Nachbarn steht dort das Maximum, was ohne die Einschränkungen mögich ist.
    Aber klar - falls das Bauamt es so sehen könnte dass da, wo eigentlich nichts hinsollte möglichst wenig hinsoll, verstehe ich, was Du meinst.

    Falls es hier einen ARCHITEKTEN gibt:

    Was würde ein Architekt machen, wenn ein Areal durch ein - lange nicht vorhandenes privates NSG innerhalb des BPlans - nicht bebaubar ist aber die Bebaubarkeit lt Bauamtschef wahrscheinlich über eine BVA drin wäre? Würdet ihr abstrakt anfragen und geht das für 2 Grundstücke gleichzeitig?

    Und, wo ich eh schon den Vermesser bezahle: Was kostet es ungfähr, einen Architekten mit diesen Fragen zu löchern? Also ohne, dass er mir die BVA schreibt - sondern einfach max. 2 Stunden Drüchberschauen/Recherche/Beratung wie ich die BVA am besten schreibe? Machen Architekten das für Geld? :lock

    LG
    Ricky
     
  5. #5 simon84, 22.03.2021
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    Ich erinnere mich, dein BV ist das mit den "falsch" stehenden Bäumen.
    Wurde denn das Grundstück mittlerweile vermessen, also weisst du jetzt genau ob und wie etwas "falsch" steht?

    Es machte im anderen Faden den Eindruck, dass du schon eine konkrete Planung hattest ! Dann würde ich mit der Planung eine BVA machen mit der Abweichung vom bebaubaren Bereich und auf die Situation mit der fehlerhaften Dokumentation der Ist-Situation verweisen (siehe die Unterlagen vom Vermesser etc.).
     
  6. #6 Stardust79, 22.03.2021
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    Jep, genau das mache ich. Hattet ihr mir ja auch geraten. Meine zweite Messung bestätigte die Abweichungen scheinbar schonmal. Der Vermesser ist beauftragt und ich hab den Termin soeben vorverlegt.

    Aber eine Planung für Gebäude gibt es noch nicht. Da sind wir uns noch nicht einig und haben auch noch Zeit.

    Wir hätten nur gern erst gewußt, ob und wo was geht, statt verschiedene Konzepte anzufragen und dann doch was anderes zu machen.

    Daher die Idee, eine Anfrage fürs Baufenster vorzubereiten. Und falls auf dem Nebengrundstück auch der Streifen überbaut werden dürfte, würde das dort Platzprobleme lösen. Da es zwei neue Themen sind zu denen ich nichts gefunden habe, hab ich einen Extrathread eröffnet.
     
  7. #7 simon84, 22.03.2021
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    Plant doch erstmal euer Wunsch Gebäude und reicht dafür einen bauvorantrag ein.
    Wenn er Genehmigungsfähig ist dann ist doch alles gut.

    warum jetzt schon irgendwelche Varianten anfragen die später gar nicht zum tragen kommen ?

    Form folgt Funktion oder wie ? :)
     
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