Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich?

Diskutiere Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in Sachsen-Anhalt ist eine Terrassenüberdachung bis 20 qm genehmigungsfrei. Die Frage ist: zählt die Grundfläche der Ständerkonstruktion...

  1. #1 clemdori, 23.03.2021
    clemdori

    clemdori

    Dabei seit:
    19.01.2019
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    2
    Hallo,
    in Sachsen-Anhalt ist eine Terrassenüberdachung bis 20 qm genehmigungsfrei. Die Frage ist: zählt die Grundfläche der Ständerkonstruktion oder die gesamte überdachte Fläche mitsamt Dachüberstand?
    Unsere Terrasse hat nämlich eine grenzwertige Fläche. Das Ständerbauwerk würde eine Fläche von 18 qm umschließen, das Dach wäre aber 22,5 qm groß.
    Weiß jemand, welche Fläche am Ende maßgeblich ist?
    Dankeschön für Infos! :)
     
  2. #2 driver55, 23.03.2021
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.839
    Zustimmungen:
    1.225
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Logisch erscheint mir die überdachte Fläche, sonst kommen Genossen auf die Idee, ein 30 qm Dach auf eine 20 qm Pfostengrundfläche zu setzen...
    (Die Paragrafen kommen gleich noch...)
     
    Dimeto und simon84 gefällt das.
  3. worlde

    worlde

    Dabei seit:
    18.11.2015
    Beiträge:
    223
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Elektrotechniker
    Ort:
    Ochsenhausen
    Ich habe aber auch schon gehört, dass man die Fläche vom Dachvorsprung (vom Haus) von der Fläche der Terrassenüberdachung abziehen kann. Also wenn der Dachvorsprung (Haus) bspw. 0,5m rausragt und die Überdachung 5m lang wäre, könnte man 0,5m x 5m= 2,5m² von der eigentlichen Fläche der Überdachung abziehen. Also dass nur die Fläche der Überdachung zählt, die über den Dachvorsprung vom Hausdach übersteht.

    So ist mein Nachbar um eine Genehmigung rumgekommen. War aber in BW. Und stichhaltige Fakten kann ich leider auch nicht liefern. Aber das müsste man sich auch bestätigen lassen, sofern es jemand bestätigt. Aber im Endeffekt wurde der Dachvorsprung vom Haus ja schon genehmigt, also müsste es jetzt nur darum gehen, wie groß die Fläche ist, was jetzt darüber hinaussteht.
     
  4. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    In der aktuellen Fassung steht unter §60 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Absatz 1, Nr. 1, Buchstabe i):
    Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m,

    Da der Zweck der Überdachung das Überdachen ist, zählt die überdachte Fläche.

    Eigentlich geht es darum, wie komplex das Bauvorhaben sein darf, damit der Staat es dem Bauherren zutraut, ohne behördliche Kontrolle ein sicheres Bauwerk vorschriftenkonform zu erstellen. Aber wenn die Überschreitungen so gering sind, akzeptiert man auch mal gerne rechtlich nicht ganz haltbare Argumente.
     
    simon84 gefällt das.
  5. #5 simon84, 23.03.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.848
    Zustimmungen:
    5.602
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ein Dachüberstand vom Hauptgebäude ist ein untergeordnetes Bauteil. Das ist was ganz anderes.

    Ich vermute aber auch dass bei der Überschreitung der Überdachung um 10% vermutlich rein praktisch gar keine Auswirkungen hat, solange sich niemand dran stört

    gibt es denn keine Möglichkeit die Überdachung so zu planen, dass sie einfach die paar cm kleiner ist?
     
  6. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.344
    Zustimmungen:
    1.701
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Wozu?
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 clemdori, 23.03.2021
    clemdori

    clemdori

    Dabei seit:
    19.01.2019
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    2
    Ach Mensch... 30 m2
    Hätte ich beim Lesen mal aufgepasst.
    Damit hat sich meine Frage ja erledigt, vielen Dank allerseits! :)
     
    Dimeto und simon84 gefällt das.
Thema:

Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich?

Die Seite wird geladen...

Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich? - Ähnliche Themen

  1. Jemand Erfahrung mit "Cube/Flachdach" Terrassenüberdachungen?

    Jemand Erfahrung mit "Cube/Flachdach" Terrassenüberdachungen?: Da immer mehr Flachdachhäuser gebaut werden, wurde ja auch mal Zeit, dass die Terrassenüberdachungen dazu passen. Hat jemand damit schon...
  2. Terrassenüberdachung und Feuerschale

    Terrassenüberdachung und Feuerschale: Hallo, Ich konnte dazu im hier bzw. im Netz noch nicht wirklich etwas finden. Wir haben eine Terrasse, 6,6m breit und 5,6m tief. Derzeit haben...
  3. Druckstabile Dämmung für eine Terrassenüberdachung

    Druckstabile Dämmung für eine Terrassenüberdachung: Hallo in die Runde, Ich plane eine Terrassenüberdachung aus Aluminium auf meiner Dachterrasse. Momentan habe ich eine Gefälledämmung aus Styropor...
  4. Erweiterung der Terrassenüberdachung - genehmigungspflichtig?

    Erweiterung der Terrassenüberdachung - genehmigungspflichtig?: Liebe Forenteilnehmer, wir haben eine Terrassenüberdachung, welche zum Zeitpunkt des Baus vor 7 Jahren genehmigungsfrei war (Bayern,...
  5. Reihenmittelhaus Terrassenüberdachung halb oder ganz

    Reihenmittelhaus Terrassenüberdachung halb oder ganz: Hallo, ich komme nicht auf einen grünen Zweig, bin hin und her gerissen. Wir wollen eine Terassenüberdachubg bauen. Auf den Bildern kann man...