Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich?

Diskutiere Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in Sachsen-Anhalt ist eine Terrassenüberdachung bis 20 qm genehmigungsfrei. Die Frage ist: zählt die Grundfläche der Ständerkonstruktion...

  1. #1 clemdori, 23.03.2021
    clemdori

    clemdori

    Dabei seit:
    19.01.2019
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    2
    Hallo,
    in Sachsen-Anhalt ist eine Terrassenüberdachung bis 20 qm genehmigungsfrei. Die Frage ist: zählt die Grundfläche der Ständerkonstruktion oder die gesamte überdachte Fläche mitsamt Dachüberstand?
    Unsere Terrasse hat nämlich eine grenzwertige Fläche. Das Ständerbauwerk würde eine Fläche von 18 qm umschließen, das Dach wäre aber 22,5 qm groß.
    Weiß jemand, welche Fläche am Ende maßgeblich ist?
    Dankeschön für Infos! :)
     
  2. #2 driver55, 23.03.2021
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.457
    Zustimmungen:
    1.548
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Logisch erscheint mir die überdachte Fläche, sonst kommen Genossen auf die Idee, ein 30 qm Dach auf eine 20 qm Pfostengrundfläche zu setzen...
    (Die Paragrafen kommen gleich noch...)
     
    Dimeto und simon84 gefällt das.
  3. worlde

    worlde

    Dabei seit:
    18.11.2015
    Beiträge:
    223
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Elektrotechniker
    Ort:
    Ochsenhausen
    Ich habe aber auch schon gehört, dass man die Fläche vom Dachvorsprung (vom Haus) von der Fläche der Terrassenüberdachung abziehen kann. Also wenn der Dachvorsprung (Haus) bspw. 0,5m rausragt und die Überdachung 5m lang wäre, könnte man 0,5m x 5m= 2,5m² von der eigentlichen Fläche der Überdachung abziehen. Also dass nur die Fläche der Überdachung zählt, die über den Dachvorsprung vom Hausdach übersteht.

    So ist mein Nachbar um eine Genehmigung rumgekommen. War aber in BW. Und stichhaltige Fakten kann ich leider auch nicht liefern. Aber das müsste man sich auch bestätigen lassen, sofern es jemand bestätigt. Aber im Endeffekt wurde der Dachvorsprung vom Haus ja schon genehmigt, also müsste es jetzt nur darum gehen, wie groß die Fläche ist, was jetzt darüber hinaussteht.
     
  4. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    2.077
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    In der aktuellen Fassung steht unter §60 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Absatz 1, Nr. 1, Buchstabe i):
    Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m,

    Da der Zweck der Überdachung das Überdachen ist, zählt die überdachte Fläche.

    Eigentlich geht es darum, wie komplex das Bauvorhaben sein darf, damit der Staat es dem Bauherren zutraut, ohne behördliche Kontrolle ein sicheres Bauwerk vorschriftenkonform zu erstellen. Aber wenn die Überschreitungen so gering sind, akzeptiert man auch mal gerne rechtlich nicht ganz haltbare Argumente.
     
    simon84 gefällt das.
  5. #5 simon84, 23.03.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.626
    Zustimmungen:
    6.548
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ein Dachüberstand vom Hauptgebäude ist ein untergeordnetes Bauteil. Das ist was ganz anderes.

    Ich vermute aber auch dass bei der Überschreitung der Überdachung um 10% vermutlich rein praktisch gar keine Auswirkungen hat, solange sich niemand dran stört

    gibt es denn keine Möglichkeit die Überdachung so zu planen, dass sie einfach die paar cm kleiner ist?
     
  6. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    2.077
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Wozu?
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 clemdori, 23.03.2021
    clemdori

    clemdori

    Dabei seit:
    19.01.2019
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    2
    Ach Mensch... 30 m2
    Hätte ich beim Lesen mal aufgepasst.
    Damit hat sich meine Frage ja erledigt, vielen Dank allerseits! :)
     
    Dimeto und simon84 gefällt das.
Thema: Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Zählt kellerabgang zu Terrasse überdachung

Die Seite wird geladen...

Terrassenüberdachung: welche Fläche ist maßgeblich? - Ähnliche Themen

  1. Genehmigung Terrassenüberdachung

    Genehmigung Terrassenüberdachung: Hallo liebes Forum, ich möchte an meine Terrasse überdachen. Siehe Bild anbei die Überdachung 3.50 x 4.00 ist in Blau eingezeichnet. Von der...
  2. Betonbord als Fundament für Alu-Terrassenüberdachung

    Betonbord als Fundament für Alu-Terrassenüberdachung: Hallo allerseits, ich habe heute ein Thema im Gartenbau-Forum erstellt, da es sich um eine Terrassenüberdachung handelt. Die eigentliche Frage...
  3. Betonbord als Fundament für Alu-Terrassenüberdachung

    Betonbord als Fundament für Alu-Terrassenüberdachung: Hallo allerseits, wir planen für unsere Terrasse eine Alu-Überdachung der Firma Steda anzuschaffen (Terrassenüberdachung aus Aluminium für den...
  4. Terrassenüberdachung und Wdvs

    Terrassenüberdachung und Wdvs: Hallo zusammen, ich plane aktuell die Fassade meines Hauses mit einem 18 cm starken WDVS zu dämmen. In diesem Jahr möchte ich an dieser Fassade...
  5. Terrassenüberdachung 7,5m breit mit nur 2 Pfosten?

    Terrassenüberdachung 7,5m breit mit nur 2 Pfosten?: Hallo zusammen, ich dachte ja eigentlich, dass ich schon für eine Terrassenüberdachnung mit VSG entschieden habe (7,5m x 3,5m, Wandmontage mit 3...