Änderung der Dacheindeckung - Verfahrensfrei in Bayern?

Diskutiere Änderung der Dacheindeckung - Verfahrensfrei in Bayern? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich baue gerade ein EFH in Bayern um, das Haus liegt in keinem Bebauungsplan. Auf das Dach soll eine nahezu vollflächige PV-Anlage. Ich...

  1. #1 Horst3000, 07.04.2021
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    Hallo,

    ich baue gerade ein EFH in Bayern um, das Haus liegt in keinem Bebauungsplan.

    Auf das Dach soll eine nahezu vollflächige PV-Anlage. Ich bin aus mehreren Gründen gerade am überlegen ob ich vor dem Aufbau der PV-Anlage das Dach neu eindecken lasse (Möglichkeit der Aufsparrendämmung, aktuell verbaute Bitumen-USP erschwert Zwischensparrendämmung...).
    Da das Dach danach kaum sichtbar ist und die Regengeräusche durch den PV-Überbau kein Problem sind wäre eine Eindeckung mit Trapezblech denkbar. Das sollte deutlich günstiger sein als ein Ziegeldach, die PV lässt sich leichter (und günstiger) installieren und von der Haltbarkeit sollte es auch ähnlich sein.

    Ich bin mir aber unsicher wie es hier mit der Genehmigung aussieht. In der BayBO Art. 57 / 11 stehen Dächer als verfahrensfreie Bauvorhaben. Verstehe ich es richtig dass ich daher die Dacheindeckung, sofern sie nicht durch einen Bebauungsplan vorgegeben ist, (fast) beliebig austauschen kann?

    Wie werden denn dachintegrierte PV-Anlagen behandelt? Ist das ebenfalls nach Nr.11 ein Dach oder nach Nr. 3a eine Solaranlage (mit der dadurch verbundenen Änderung der äußeren Gestalt des Bauwerkes)?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 simon84, 07.04.2021
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    Ich würde mal sagen, da die dachintegrierte PV Anlage eine Veränderung der äußeren Gestalt hervorruft, ist es wie eine Solaranlage zu behandeln.
     
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