Anbau Doppelhaushälfte - Abstandsflächenübernahme

Diskutiere Anbau Doppelhaushälfte - Abstandsflächenübernahme im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich hoffe, ich bekomme hier Hilfe. Wir haben eine DHH und planen einen Anbau im Erdgeschoss 2,50m Richtung Garten über die...

  1. #1 mxdllmr, 11.04.2021
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    Hallo Zusammen,

    ich hoffe, ich bekomme hier Hilfe.
    Wir haben eine DHH und planen einen Anbau im Erdgeschoss 2,50m Richtung Garten über die komplette Breite. Natürlich bauen wir an der Grenze zur anderen DHH.
    Gestern habe ich dann den Bauplan zur Unterschrift zu unseren Nachbarn gegeben. Diese unterschreiben den Plan auch gerne. Jedoch ist hier was von einer Abstandsflächenübernahmeerklärung zu lesen. Die 3 Meter Abstand fallen natürlich auf das Grundstück unseres Nachbarn. Das können sie so verständlicherweise nicht unterschreiben (auch wenn sie nichts planen, aber Vlt ihre Kinder, ist einfach eine Wertminderung). Wir haben echt ein top Verhältnis und wollen eine gemeinsame Lösung finden.

    Meine Fragen:
    - gibt es diese Abstandsflächen überhaupt bei DHH? (Unsere Architektin ist sich nicht sicher)
    - Dürften meine Nachbarn tatsächlich dann nichts bebauen auf diesen 3m auf ihrem eigenen Grundstück?
    - kann man sich einigen in dem man schriftlich versichert das unsere Nachbarn direkten unseren Anbau z.b. was bauen dürfen?

    danke!!
     
  2. #2 mxdllmr, 11.04.2021
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    Wer hat die denn auf wessen Verlangen auf den Plan geschrieben?
    Das kommt darauf an ...
    Uups! Genau die sollte die Umstände kennen oder in Erfahrung bringen, auf die es ankommt.
    Wenn sie die Erklärung unterschreiben, ja, es sei denn, das Bauwerk fällt unter abstandsflächenrechtlich privilegierte Bauvorhaben (Art. 6, Abs.7, BayBO).
    Wenn die Architektin auch hier keine Antwort weiß, musst Du die Baugenehmigungsbehörde fragen, da die Antwort von verschiedenen Faktoren abhängig ist, z.B. ob es einen Bebauungsplan gibt, wenn ja, was er festsetzt (insbesondere Bauweise), wenn nein, wie die Umgebungsbebauung aussieht und ob irgendwelche Grunddienstbarkeiten auf den Grundstücken ruhen.

    Vorbehaltlich der unbekannten Fakten sollte der Anbau bei einer Doppelhaushälfte mit Nachbarzustimmung - also nur schriftliche Zustimmung zum Vorhaben, nicht Abstandsflächenübernahmeerklärung - kein Problem sein (BayBO, Art. 6, Abs. 1, Satz 3).
     
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  4. #4 mxdllmr, 12.04.2021
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    Ist wohl eine Sehr korrekte junge Architektin. Es is auch ein Anschreiben an das Landratsamt dabei, ob die Erklärung überhaupt notwendig sei wegen DHH
     
  5. #5 mxdllmr, 12.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 12.04.2021
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    Vorbehaltlich der unbekannten Fakten sollte der Anbau bei einer Doppelhaushälfte mit Nachbarzustimmung - also nur schriftliche Zustimmung zum Vorhaben, nicht Abstandsflächenübernahmeerklärung - kein Problem sein (BayBO, Art. 6, Abs. 1, Satz 3).[/QUOTE]

    Danke schon mal, Und meine Nachbarn dürften dann auch innerhalb der drei Meter auf ihrem Grund bauen, wenn sie die Erklärung nicht unterschreiben?
     
  6. Dimeto

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    Ich halte es nicht für korrekt, eine Erklärung einzufordern und bei der Behörde abzugeben, die eventuell nicht erforderlich ist.
    Dann hat sie die Aufgaben der Genehmigungsbehörde nicht verstanden. Und selbst wenn bei ihr Beratungsbedarf besteht und sich die Behörde zur Beratung bereit erklärt, klärt man das vor Unterschrifteneinholung und Einreichung. Noch besser ist, wenn man sich bei Unsicherheiten an eine erfahrene Kollegin oder die Kammer wendet.
    Ja, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, z.B. Bebauungsplan setzt eine abweichende Bauweise fest oder die Baugrenze verspringt an der Grundstücksgrenze.

    Da die Doppelhaushälften schon stehen und ich davon ausgehe, dass diese legal dort stehen, liegt es nahe anzunehmen, dass nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden darf, so dass Abstandsflächen nicht erforderlich sind (BayBO, Art. 6, Abs. 1, Satz 3) und damit natürlich auch keine Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn. Üblicherweise genügt dann die Beteiligung des Nachbarn nach Art. 66 BayBO, indem er den Satz "Ich stimme dem hier dargestellten Bauvorhaben zu:" auf allen Bauvorlagen unterschreibt.
     
  7. #7 mxdllmr, 12.04.2021
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    Da die Doppelhaushälften schon stehen und ich davon ausgehe, dass diese legal dort stehen, liegt es nahe anzunehmen, dass nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden darf, so dass Abstandsflächen nicht erforderlich sind (BayBO, Art. 6, Abs. 1, Satz 3) und damit natürlich auch keine Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn. Üblicherweise genügt dann die Beteiligung des Nachbarn nach Art. 66 BayBO, indem er den Satz "Ich stimme dem hier dargestellten Bauvorhaben zu:" auf allen Bauvorlagen unterschreibt.[/QUOTE]



    die sind legal :-).Da sollte doch eine grenzbebauung von mir jetzt und später bin meinen Nachbarn nichts im Wege stehen, oder?
     
  8. Dimeto

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  9. #9 mxdllmr, 12.04.2021
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    Das denke ich nicht, da es sowas in der Nachbarschaft auch gibt.

    und wenn mir das genehmigt wird, sollte es ja für unseren Nachbarn auch genehmigt werden oder?
     
  10. Dimeto

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    Sehr wahrscheinlich ja. Es gibt aber auch Konstellationen, wo das nicht gilt, deswegen meine vielen "wenns" und "es sei denns".
    Lageplan3.png
    Hier z.B. darf 101 anbauen, 100 aber nicht, jedenfalls nicht gartenseits. Was bei Dir vor Ort gilt, wissen wir nicht. Und ob Du alles Wissensnotwendige kennst und hier zur Verfügung stellen kannst, ist fraglich. Da ist Deine Planerin gefragt, sich mit dem örtlichen Baurecht auseinanderzusetzen und das Notwendige zu veranlassen.
     
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  11. #11 mxdllmr, 12.04.2021
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    Is das blaue die Baugrenze im B-Plan?
    Aber hier darf ja 100 dann unabhängig von 101 nichts abbauen oder?

    ja ich bin echt enttäuscht von der Architektin...
     
  12. Dimeto

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    Ja.
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    Gibt's bei Dir einen BPlan? Zeig mal.
     
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  13. #13 simon84, 13.04.2021
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    Es gibt ja auch mancherorts diese „versetzten“ Doppelhaus Hälften. Da ist das durchaus feiner geregelt im Bebauungsplan etc.

    ohne alle Infos ist das aus der Ferne immer schwierig aber aufs erste hört es sich so an als ob dein (euer) Plan aufgehen sollte
     
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