durch Zupflastern GRZ II überschritten Hilfe!

Diskutiere durch Zupflastern GRZ II überschritten Hilfe! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage zur GRZ. Ich habe einen genialen Bauplatz gefunden und reserviert (bis die Bauvoranfrage...

  1. FSM

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und habe eine Frage zur GRZ.
    Ich habe einen genialen Bauplatz gefunden und reserviert (bis die Bauvoranfrage geklärt ist). Der Bauplatz befindet sich im ländlichen Gebiet mit extrem viel Natur.
    Der Bauplatz ist 1300qm groß und wird auf 2 Bauherren verteilt. Im Moment nehmen die Bestandsgebäude, Nebengebäude, Einfahrten und Stellplätze ca. 80% (GRZ 0,8) der Fläche ein (4 stöckiges Haus, 2 Scheunen, Großraumgarage, Wege und Hof komplett zubetoniert). Die Besitzer werden die Bestandsgebäude zeitnah abreissen und entsorgen.
    Laut Bebauungsplan der Gemeinde ist die aktuelle GRZ für das Grundstück 0,2. Das würde bedeuten, dass ich bei einem Bauplatz mit 650qm nur 130qm bebauen darf - Richtig? Das reicht natürlich hinten und vorne nicht. Ich brauche (auch wegen der besonderen Form und Lage) ca. 280qm - also eine GRZ von ca. 0,4 bis 0,5.
    Die Nachbargrundstücke haben alle eine Bebauung mit ca. GRZ 0,8.
    Der Architekt des Bauträgers hat nun wegen dem genannten Problem eine Bauvoranfrage gestellt.
    Kann das sein, dass obwohl alle Grundstücke in der komplette Straße (und Nebenstraßen) zu 80% bebaut sind man aktuell nur mit GRZ 0,2 bauen dürfte?
    Wie bekäme man die GRZ gegebenenfalls höher?

    Im Voraus danke für Eure Hilfe. LG Frank
     
  2. 11ant

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    Deine Beschreibung klingt, als wolle man ein ausgestorbenes Bauerndorf verbaugebieteln. Das Stichwort Bebauungsplan weist darauf hin, daß es zumindest kein Außenbereich (mehr) ist. Der politische Wille ist dabei offenbar, den Boden zu entsiegeln. Die Grundstücksgrößen ermöglichen diese GRZ. Einer Bauvoranfrage, die gleich so eine große Überschreitung des GRZ-Zieles anstrebt, gebe ich keine große Chance. Du wirst Dir diese Abfuhr allerdings sehr viel schneller einholen als der Nochbesitzer eine Deponie für die Schuttmassen findet. Der Grundstückspreis wird noch erheblich steigen, falls der Nochbesitzer den Kostenvoranschlag für Abriß und Entsorgung noch nicht hat. Da könnte er so heftig vom Stuhl fallen, daß Du alle weiteren Gespräche dann mit seinen Erben führen mußt. Übrigens heißt der GU nicht Bauträger, wenn Du das Grundstück erwirbst, bevor es mit Deinem Haus bebaut wird.
     
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  3. FSM

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    Danke erstmal für die Antwort. Das klingt ja nicht gerade positiv für mich.
    Das ausgestorbene Bauerndorf ist ein blühende Gemeinde (ca. 7000 Einwohner) in der Nähe von Stuttgart mit allem was das Herz begehrt. Bauplätze gibt es dort fast keine.
    Der Bauplatz ist tatsächlich ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Grundstück (nahezu vollflächig versiegelt).
    Für das Grundstück (19x34 Meter) benötigt man eine sehr lange Garagenzufahrt (Garage und Zufahrt überschreiten schon die GRZ).
    Gerade deswegen verwundert die nun sehr niedrige GRZ zumal die Bestandsgebäude auf diesem Grundstück als auch auf allen Nachbargrundstücken eine deutlich höhere GRZ aufweisen (offiziell 0,6). Bei einer GRZ von 0,2 wäre das Gundstück natürlich nicht als Baugrund geeignet. Warum ist die GRZ nicht für alle Grundstücke die sich in dieser Straße befinden gleich?
     
  4. #4 simon84, 27.04.2021
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    Ich hab den Beitrag mal von der Leiche abgetrennt

    vermutlich weil die Grundstücke zu unterschiedlichen Zeitpunkten bebaut wurden

    es gilt wohl ein Bebauungsplan? Gerne hier einstellen und man kann weiter helfen

    @Dimeto
     
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  5. #5 Kriminelle, 27.04.2021
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    Wie dem auch sei... verstehe einer die wandelbare GRZ von ursprünglich 0,8 auf 0,2: bei uns recht gängig, die 0,2 für 650qm.
    Wir haben sie auch bei uns, und jeder kommt damit klar.
     
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  6. #6 simon84, 27.04.2021
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    Naja ich denke auch da kann man doch ein übliches 2,5 Stock Doppelhaus mit Keller hinstellen. Die Einfahrt muss ja auch nicht immer voll gepflastert werden. Nachbarn hier haben aus dem gleichen Grund Schotter.
    Nicht toll aber geht.

    Bungalow wird definitiv nix, ansonsten eben anderes Grundstück suchen
     
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  7. Dimeto

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    ... beklagt wegen frühkindlicher Comic-Sozialisation das Mißverhältnis von Text und Bildern.
    So genial scheint er dann doch nicht zu sein.
    ... aber nur nach heutiger Berechnungsmethode. Vor 1990 interessierten versiegelte Flächen nicht und auch Nebenanlagen und Garagen wurden bei der GRZ nicht mitgerechnet.
    Wie aktuell ist der Bebauungsplan denn?
    Aber nur, weil der Bauplatz auf zwei Bauherren aufgeteilt wird.
    Ja.
    §19, Absatz 4, Satz 2, BauNVO (aktuelle Fassung)
    Aber nur, weil der Bauplatz auf zwei Bauherren aufgeteilt wird.
    Aber nur, weil der Bauplatz auf zwei Bauherren aufgeteilt wird.
    Wenn der BPlan nicht allzu alt ist, steht das in dessen Begründung.
     
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    Wird sie wirklich benötigt, oder nur wenn man die Garage partout auf eine Durchgangstür fixiert ans Nordende stellen will ? - für einen mutwilligen Gang nach Canossa eine GRZ zu "mißbrauchen", ist kein Grund für eine "gefühlte Notwendigkeit". Das Baurecht hat hier auch dem Gemeinwohl zu dienen.
    Dabei kann es sich durchaus um dasselbe handeln: im Altthread war erwähnt, daß die GRZ früher nur die Gebäude gezählt habe. Eine GRZ I von 0,2 plus eine GRZ II von 0,6 kommen schnell zusammen, wenn man jeden Quadratmeter Hof zubetoniert: dann wächst außer an drei von vier Seiten Bauwich kein Gras mehr (gleich welchen THC-Gehaltes, LOL).
     
  9. #9 Kriminelle, 28.04.2021
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    Warum sollte die GRZ ll 0,6 sein?
    Egal... !
    Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass man eine GRZ von 0,2 für unbaubar hält.
    130 mag für einen Bungalow für 3-4 Personen knapp sein, aber für 2 kann es reichen.
    Einen 2-Geschosser, sofern der BPlan mitmacht, geht auch sehr großzügig... meist sollte man erstmal mit einer Planung anfangen, bevor man sich mit falschen räumlichen Festlegungen (280qm oder eine andere faktischen Zahl) von einem Grundstück verabschiedet.
     
  10. #10 msfox30, 28.04.2021
    Zuletzt bearbeitet: 28.04.2021
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    Frage am Rande: Geht in die GRZ eigentlich auch ein begrüntes Garagendach voll ein?
     
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    Eine Plan-GRZ II gab es hier früher garnicht, aber faktisch ist durch die damals nicht mitgerechnete Hofbetonierung eine Gesamt-GRZ von 0,8 entstanden. Nun soll wohl eine Summe von GRZ I und II von 0,2 gelten, aber der TE will sein Grundstück wieder mit Versiegelung vollballern, wie es dem Willen der Plangeber zuwiderläuft. Moden gibt es nicht nur bei Rocklängen, sondern auch beim Wasserschutz: früher wollte man böses Wasser am Einsickern hindern, heute will man gutes Wasser beim Einsickern nicht behindern. Bei Höfen war es gegen Gülle wohl nicht so hart vorgeschrieben wie gegen Öltropfen an der Tankstelle, wurde aber gerne gesehen, wenn man sicherheitshalber alles zubetonierte. Heute denkt man anders, hält seine neue Meinung nun aber genau so streng für einzig richtig.
    Das kann wohl theoretisch jede Gemeinde selber regeln, ich neige aber praktisch zu "in der Regel keinem Versiegelungsrabatt für Begrünung". Wo die Begrünung für Flachdächer vorgeschrieben wird, sieht man die Vorschrit als Anreiz genug, die Begrünung zu fördern. Schon daß Bebauungspläne GRZ-Rabatte für Rasengittersteine geben, ist eher die Ausnahme.
     
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  12. FSM

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  13. #13 FSM, 01.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2021
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    Exposé_126928540_Auenwald_Kaffeeberg3.jpg
    Der letzte aktualisierte Bebauungsplan ist von 1968. Man darf 2 Geschosse ohne Keller bauen.
    Die anderen Grundstücke mit Nebengebäuden wurden gebaut, als dieser noch nicht mitgezählt wurden.
    Unser geplantes Haus hätte ca. 10x10 Meter. Dann käme noch eine Doppelgarage dazu. Damit wären wir schon über der GRZ von 0,2 und es fehlt die Zufahrt, Terasse, Stellplatz für Müll, etc. Von der gelben Fläche sind übrigens ca. 80% zubetoniert.
     
  14. FSM

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  15. #15 FSM, 01.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.05.2021
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    Der letzte aktualisierte Bebauungsplan ist von 1968. Man darf 2 Geschosse ohne Keller bauen.
    Die anderen Grundstücke mit Nebengebäuden wurden gebaut, als diese noch nicht mitgezählt wurden.
    Unser geplantes Haus hätte ca. 10x10 Meter - ca. 150qm Wohnfläche). Dann käme noch eine Doppelgarage dazu. Damit wären wir schon über der GRZ von 0,2 und es fehlt die Zufahrt, Terasse, Stellplatz für Müll, etc. Das Grundstück ist, wie schon geschrieben, 19m breit und 34m tief. Südseite ist an der kurzen Seite. Wir wollten gerne, wie alle anderen in der Straße, unsere Garage in den Norden setzen (mit sehr langer Zufahrt) und das Haus Mittig auf dem Grundstück. So hätte man vor dem Haus mindestens 10 Meter Grün und hinter dem Haus nochmal mindestens 10 Meter. Wenn ich die Garage seitlich zum Haus setze, kann ich vermutlich die vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten und ich hätte keine großen Südgarten, sondern stattdessen eine großen geplasterten Bereich.
    @Kriminelle Wie würdest Du das nun realisieren?
     

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  16. #16 FSM, 01.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.05.2021
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    @Dimeto
    Der letzte aktualisierte Bebauungsplan ist von 1968. Da wurde beim Nachbarn noch ein zweites Haus auf das Grundstück gebaut.Allerdings hat sich der Bebauungsplan seit 1932 nicht geändert. Man darf 2 Geschosse mit einer GRZ von 0,2 bauen.
    Damals waren die Grundstücke so groß (z.B. 1300qm), dass die GZZ von 0,2 völlig irrelevant war. Wie Du schon geschrieben hast zählten Nebenflächen nicht. Die Zufahrten und Höfe sind alle zubetoniert. Nahezu jeder hat 1 oder 2 Gebäude mehr dastehen als auf dem Plan eingezeichnet sind. Das hat wohl nie jemand interessiert, da es sowieso eine sehr grüne Gegend ist und Nebenanlagen nicht zählten.
    Aber darum geht es ja nicht.
    Mir geht es darum, wie ich mein Idealhaus realisieren kann.
    Unser geplantes Haus hätte ca. 10x10 Meter - ca. 150qm Wohnfläche). Dann käme noch eine Doppelgarage dazu. Damit wären wir schon über der GRZ von 0,2 und es fehlt die Zufahrt, Terasse, Stellplatz für Müll, etc.

    Mit dem Bauvorantrag hoffen wir auf eine Erhöhung der GRZ.
    Das bestehende Grundstück ist momentan voll zugebaut und zubetoniert. Wir würden weit über die Hälfte der Fläche wieder "begrünen". Außerdem würde ja nun auf ursprünglich 1 Bauplatz nun 2 Bauplätze für 2 Familien entstehen. Mein Grundstück ist, wie schon geschrieben, 19m breit und 34m tief. Südseite ist an der kurzen Seite. Wir wollten gerne, wie alle anderen in der Straße, unsere Garage in den Norden setzen (mit leider sehr langer Zufahrt) und das Haus Mittig auf dem Grundstück. So hätte man vor dem Haus mindestens 10 Meter Grün und hinter dem Haus nochmal mindestens 10 Meter. Wenn ich die Garage seitlich zum Haus setze, kann ich vermutlich die vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten und ich hätte keine großen Südgarten, sondern stattdessen eine großen geplasterten Bereich.
    Wie würdest Du das bei einer GRZ von 0,2 nun realisieren?
     

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  17. #17 simon84, 01.05.2021
    simon84

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    Wieso muss es eine Doppelgarage sein ?
    Wieso muss der zuweg komplett gepflastert sein ? Alleine da kann man schon einiges sparen
     
  18. FSM

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    Das wäre die Aussicht vom Haus aus:
     

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  19. #19 FSM, 01.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.05.2021
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    Ich wollte das einfach so machen, wie die Nachbarn. Da ein Keller nicht möglich ist, brauche ich wenigstens die Doppelgarage als Stauraum. Alternative Vorschläge?
     
  20. FSM

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    Das ist schön, aber ich bin halt nicht jeder ;)
     
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