Abstandsfläche für Nebengiebel (DHH in BW)

Diskutiere Abstandsfläche für Nebengiebel (DHH in BW) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, es geht um DHH in BW und der Abstandfläche (seitliche Abstandsfläche) von einem Nebengiebel. Es gibt auch unterschiedlichen...

  1. Alida

    Alida

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    Hallo Zusammen,

    es geht um DHH in BW und der Abstandfläche (seitliche Abstandsfläche) von einem Nebengiebel.

    Es gibt auch unterschiedlichen aussagen, ob es wirklich ein Nebengiebel oder eine Dachgaube. Ich habe schon mal beim Bauamt nachgefragt (Neubaugebiet) mit einem 3D Ansicht vom Architekten, mir wurde gesagt, dass es sich nicht um eine Gaube handelt, sondern um einen Nebengiebel.

    Auszug aus dem Bebauungsplan:
    Dachgauben und Dacheinschnitte
    sind zulässig, wenn sie vom First einen Abstand von
    mindestens 0,30 m und von der Traufe einen Abstand von mindestens 1,00 m (jeweils senkrecht bzw. waagrecht gemessen) einhalten und die Gesamtlänge der Dachgaube(n) bzw. Dacheinschnitte nicht mehr als 50 % der Gebäudelänge (gemessen jeweils von der Außenseite der Hausaußenwand) beträgt. Im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
    Bei Ausbildung von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten darf die jeweilige Traufe nicht unterbrochen werden. Die Anordnung mehrerer Dachgauben übereinander ist unzulässig.


    Nebengiebel:
    Querhäuser / Quergiebel (Nebengiebel) innerhalb der überbaubaren Fläche sind zulässig,
    wenn der First mindestens 0,30 m unter dem First des Hauptdachs liegt.


    Jetzt habe ich den Abstandflächenplan vom Vermesser erhalten, wo die Abstandsfläche vom Giebel/Nebengiebel zum Nachbarn um 1,47 m überschritten ist. Er hat die komplette Wandhöhe (Giebel/Nebengiebel) mitgerechnet!

    Ich habe immer gedacht, dass es an der gemeinsamen Grenze keine Abstandsfläche gibt, sonst wäre ja kein Doppelhaus oder?
    Kann mir jemand hier bitte weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus.
     

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  2. Dimeto

    Dimeto

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    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Korrekt.
    Falsch gedacht, es sei denn, Du hättest mit dem Denken am 01. Januar 2019 in NRW begonnen, denn seitdem lösen hier Zwerchhäuser bei ansonsten vorliegender Grenzbebauung keine Abstandsflächen mehr aus. Davor war es hier so, wie es bei Euch immer noch ist: Entweder auf die Grenze oder Mindestabstand einhalten.
    Ja, Dein Nachbar und die Baugenehmigungsbehörde. Der Nachbar stimmt einer Abweichung zu und die Behörde genehmigt diese.
     
    Alida und simon84 gefällt das.
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Abstandsfläche für Nebengiebel (DHH in BW)

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