Falscher Verblendstein

Diskutiere Falscher Verblendstein im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo in die Runde, unser Neubau schreitet voran. Das Haus ist gemauert, die Fenster eingebaut und das Gerüst ist weg. Jetzt im Vergleich, ohne...

  1. #1 timniklas, 09.06.2021
    Zuletzt bearbeitet: 09.06.2021
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    Hallo in die Runde,

    unser Neubau schreitet voran. Das Haus ist gemauert, die Fenster eingebaut und das Gerüst ist weg.
    Jetzt im Vergleich, ohne Gerüst, sieht man deutlich, dass das Garage und Haus nicht der gleiche Verblendstein sein kann.

    Wir haben mit Wienerberger telefoniert und wurden nach den Lieferscheinen gefragt und haben an unseren Bauträger verwiesen. Es wurde uns aber schon mitgeteilt, dass der Verblendstein Wienerberger Agora in zwei verschiedenen Varianten existiert und bei der belg. Variante sogar vier verschiedene Farbnuancen exisiteren. "Das wäre leicht zu verwechseln."

    Es ist alles in der Klärung. Ich wollte mal in die Runde fragen, bevor es zur konkreten Problemlösung oder einem Lösungsvorschlag kommt. Ist ein Wechsel des gesamten Klinkers theoretisch möglich?
    Der Verblendstein der Garage ist der Richtige, der des Hauses der Falsche. Wir hassen die Farbe beige und rot :(

    Ich habe ein Foto beigefügt. Links ist das Haus, rechts ist die Garage.


    image007.jpg
     
  2. BaUT

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    Tja - Euch ist das schon während der Ausführung aufgefallen und habt den BT weiter arbeiten lassen?
    Wo bleibt da Eure Schadensminderungspflicht, wenn ihr den Bauträger mit den "falschen " Steinen habt fertig bauen lassen?

    Klar kann man die gesamte Fassade wieder abreißen und neu bauen, aber fragt euch mal, ob das angemessen ist.
    Es ist "nur" ein optischer Mangel für den die meisten Richter und Sachverständigen einen Minderwertausgleich statt Mängelbeseitigung vorschlagen werden.

    Es kommt jetzt sowieso genau auf den Vertrag und das Bemusterungsprotokoll an, ob ihr nachweisen könnt, was genau ihr bestellt habt, sonst geht ihr ganz leer aus.

    Würde gern mal eine Gesamtansicht von Haus und Garage sehen...
     
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  3. #3 Wieland, 12.06.2021
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    Es ist und bleibt ein Unikat und daß ohne zu Scherzen !

    Und Augenscheinlich hervorragend vermauert. ( Mich persönlich würde es nicht stören ).

    Grüße aus Bürstadt

    Michael
     
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  4. BaUT

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    Keine weiteren Beiträge von @timniklas und doch kein Übersichtsfoto - schade
    Vermutlich hat meine Antwort nicht den Erwartungen an dieses Forum entsprochen und vermutlich besteht nun die Sorge dann hier bei einem Übersichtsfoto alle anderen schreiben: "Sieht doch geil aus!"
     
  5. #5 Fabian Weber, 12.06.2021
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    Ich finde schon, dass hier ein zu beseitigender Mangel vorliegt.
     
  6. #6 simon84, 12.06.2021
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    Ich persönlich finde ja das beige viel schöner
     
  7. #7 timniklas, 12.06.2021
    Zuletzt bearbeitet: 12.06.2021
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    Ich weiß nicht so recht, was ich antworten soll..
    Ein Foto mit der Handykamera vom gesamten Haus fängt den Unterschied der Steine nicht wirklich ein. Die Detailaufnahme oben schon.
    Ob es von jemanden als „schön“ empfunden wird, ist doch auch irrelevant oder? Sondern ob es der Richtige ist oder zwei verschiedene Farbvarianten benutzt wurden.

    Wir hatten mit unserem Bauträger ein Referenzhaus in der Nähe gefunden, dass den Stein hat, der uns gefiel. Er hatte den Stein herausgefunden (Wienerberger Agora) und bestellt.
    Das Referenzhaus ist grau, keinerlei beige.

    Jetzt ist unser Haus ein bisschen beige. Unsere Garage ist grau ohne einen Farbstich, wie es sein soll.
    Die Tatsache, dass zwei verschiedene Farbvarianten für Haus und Garage gemauert wurden, zeigt doch, dass etwas schief gelaufen sein muss.

    Wir finden beige (und andere Farben) nicht schöner und haben deswegen extra diesen „teuren“ gedämpften grauen Stein für 1,33€ das Stück genommen.
     
  8. #8 simon84, 12.06.2021
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    Ich hab nur gesagt mir persönlich gefällt es besser :) das hat keine Auswirkungen auf deine Situation. Aber auch beruflich Unparteiische haben einen Geschmack. Das sollte man mal im Hinterkopf betrachten.


    Natürlich könnt ihr auf einen komplettabriss und neuerstellung bestehen ! Das könnt ihr dann mit Anwalt vor Gericht mit Gutachtern usw durchboxen. Kann Jahre dauern und verursacht tausende Euros kosten.

    die müssen dann abwägen bis zu welchem grad Abriss und neuaufbau angemessen für die Nachbesserung ist.

    auf der einen Seite stehen dann die Tatsache dass eine vertraglich zugesicherter Eigenschaft (wenn es denn auch so belegbar ist dass ein bestimmter Farbton vertraglich vereinbart wurde) nicht erfüllt ist.

    auf der anderen Seite steht die benutzbarkeit des Gebäudes und die Beeinträchtigung durch den anderen Farbton.

    das Verhältnis Material / Arbeitszeit für das Gewerk wird vermutlich auch rangezogen.

    und das Verhältnis mit dem Ausführenden ist zerrüttet, also wird der Rest vom bau schwierig.

    müsst ihr selber wissen ob es euch das wert ist.

    Ich habe schon Prozesse gesehen die sind wegen wesentlich gravierender Mängel wie technisch absolut unbrauchbare bodenplatte oder undichter Keller mit einem Vergleich geendet ….

    ist ein Pokerspiel
     
  9. #9 timniklas, 12.06.2021
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    Andererseits will ich da 50 Jahre wohnen und habe 10.000€ Aufpreis bezahlt, für einen Stein, den ich jeden Tag sehen wollte.

    Ja, mal abwarten, was sich ergibt. Ob / wer einen Fehler gemacht hat bzw. zugibt.
    Gibt es Erfahrungen, falls der Hersteller einen Fehler bei der Lieferung/Herstellung gemacht hat?
    Wie gehen die dann vor?
     
  10. #10 simon84, 12.06.2021
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    Herangezogen wird dann auch noch die schadensreduzierung also deine Pflicht als Bauherr einen unabhängigen Bauleiter zur Verfügung zu stellen, der solche Fehler bei der ersten Reihe bemerkt und nicht erst wenn die ganze Fläche fertig ist.

    Es wird also nicht nur 100% der rangezogen der den Fehler gemacht hat sondern auch der der es nicht sofort bemerkt hat !

    Falls der Fehler beim Hersteller liegt liefern diese in der Regel das Material gratis. Nutzt dir nur bedingt, wenn die Arbeitszeit das 2-3 fache des Materials beträgt….

    dann musst auch wieder klagen.

    Einen Ansatz für einen Vergleich hast du doch schon, mindestens den Aufpreis komplett erstatten…
     
  11. #11 timniklas, 12.06.2021
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    Ein Abriss eines Verblendsteins ist theoretisch möglich? Müssen dann auch andere Sachen zurückgebaut/abgerissen werden?

    Kennt jemand eine Möglichkeit Steine zu färben?
    Gefühlt würde ja schon ein grauer Zementschleier reichen, um das Beige auszugleichen.
    Aber alles andere, als richtige Farbe, wäscht vermutlich ab..
     
  12. #12 Gast85808, 12.06.2021
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    Wieso der Hersteller? Der Ersteller ist dran. Lieferscheine kontrolliert, verarbeitet, abgenommen. Danke. An jedem Paket klebt meist auch so ein kleines Zettelchen dran wo drauf steht, was drin ist. So, wenn der Maurer dann verarbeitet...
     
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  13. #13 timniklas, 12.06.2021
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    Glaube ich auch nicht. Der Mitarbeiter von Wienerberger sagte bloß bei den Stein „Agora“ sich erstmal in belgisch und nicht belgisch unterscheiden würde. Es würde insgesamt vier verschiedene Farbnuancen geben. Sie wären leicht zu verwechseln.

    Ich weiß nicht, wie es bei der Herstellung/Lieferung zugeht, aber eine Verwechslung, trotz richtiger Bestellung, wäre nicht auszuschließen?
    Unser Bauträger kümmert sich aktuell um das Ganze, sagte aber, dass alle Pakete gleichzeitig geliefert wurden. Wenn er jetzt nur eine Art Stein bestellt hat, aber wie man sieht, zwei verschiedene Farbnuancen, geliefert/verbaut wurden, stimmt doch etwas nicht.
     
  14. #14 Gast85808, 12.06.2021
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    Glauben kannste in der Kirche. Anderes Beispiel: Das Dach soll anthrazit werden. Nu werden 500 Stück in athrazit und 500 in rot angeliefert. Das sollte selbst dem Dümmsten auffallen. Und deshalb: auf den Paketen klebt ein Zettel mit Nummer druff.

    Das hat man zu kontrollieren und ggfls nicht zu verarbeiten. Punkt. Setzt allerdings eine gewisse Intelligenz (und leider auch mittlerweile ein gewisse Sprachkenntnis) voraus
     
  15. #15 timniklas, 12.06.2021
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    Wow, danke für die schlauen Sprüche.
    „Ich glaube“ auch nicht, dass es am Hersteller liegt. Das war damit gemeint.

    Also ist für dich 100% ausgeschlossen, dass die Pakete teilweise falsch beschriftet waren, weil die Steine sich sehr ähnlich sehen und das jemand beim Hersteller in der Logistik oder sonst wo verwechselt hat?
     
  16. #16 Fabian Weber, 12.06.2021
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    Diese Pflicht gibt es nicht.

    Erst Recht nicht bei einem Bauträger.
     
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  17. #17 simon84, 12.06.2021
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    Bis die 100% Bestätigung kommt gehe ich mal eher davon aus dass es ein GU/GÜ ist und selbstverständlich bist du als Bauherr für die Bauleitung und Überwachung zuständig.
     
  18. #18 Kriminelle, 12.06.2021
    Zuletzt bearbeitet: 12.06.2021
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    Frag doch erstmal den Bauträger, was er bestellt hat. Wenn es alles zu verwechseln ist, hat er ggf den anderen Farbton bestellt?

    Und wenn der Stein tatsächlich so artgleich und ähnlich aussieht, gerade auch in der Totalen (im Detail spielt der Lichteinfall eine große Rolle), dann könnte es bei einem Verfahren recht schwierig sein, das Mögen und nicht mögen als Argument gelten zu lassen, dass man mit dem „falschen“ Stein das Weiterleben dieses Hauses eine Zumutung bzw. unzumutbar ist, sodass der Abriss und Neuverklinkern gerechtfertigt wäre.
    Der Schaden oder Fehler muss schon offensichtlich sein, um Forderungen stellen zu können.
    …..
    Natürlich steht es Dir frei, um Deine Rechte um den richtigen Stein zu kämpfen, auch gerichtlich.
    Nur wird es sehr schwer sein, zu argumentieren, wenn man den Unterschied mit bloßem Auge recht schwer erkennt. Das wird auf eine kleine Gutschrift auslaufen.
     
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  19. #19 WerniMB, 12.06.2021
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    Wenn das so sein sollte, wie wahrscheinlich ist es dann wohl, dass ein zufällig passierter Fehler sich sowohl in verfügbarer Menge als auch bei der Verarbeitung am Bau letztlich exakt auf Haus und Garage aufteilt? Eigentlich müsste doch dann der gesamte Bau wie eine gescheckte Kuh aussehen.
    Folglich kann die Darstellung des BT nicht stimmen. Da solltest du genau nachhaken und es dir belegen lassen.
     
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  20. #20 Fabian Weber, 12.06.2021
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    Nein Simon auch bei einem GU ist der Bauherr nicht verpflichtet einen eigenen Bauüberwacher zu beauftragen oder irgend etwas selbst zu überwachen.

    Dass das generell sinnvoll ist, möchte ich nicht bestreiten und plädiere ja auch immer dafür.

    Aber wenn ich zum Beispiel als Berliner mir in Bayern ein Haus vom GU hinstellen lasse, dann ist es mein Recht, ein mangelfreies Werk zur Abnahme übergeben zu bekommen. Ich bin dann nicht verpflichtet, dort regelmäßig auf die Baustelle zu fahren um nach dem Rechten zu schauen.

    Jedenfalls wenn es um das Gebäude geht.

    Die Sicherung der Baustelle ist jetzt hier mal nicht betrachtet.
     
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