Bauvorhaben §34 baugb

Diskutiere Bauvorhaben §34 baugb im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, wir werden nächsten Montag ein Grundstück besichtigen, dass von Lage, Größe und Preis für uns perfekt ist. Nach Aussage des Maklers...

  1. SebF12

    SebF12

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    Liebes Forum,

    wir werden nächsten Montag ein Grundstück besichtigen, dass von Lage, Größe und Preis für uns perfekt ist. Nach Aussage des Maklers kann dort nach §34baugb gebaut werden. Eine Schwierigkeit ist, dass eine Zufahrt gebaut werden muss, was wohl komplizierter/aufwendiger ist, da sich das Grundstück in starker Hanglage befindet. Der Makler meinte, dass bereits ein Straßenbauer am Grundstück gewesen wäre, und die Kosten dafür bei ca. 80.000 EUR sieht. Dies wäre noch OK für uns, da das Grundstück etwas unter Marktwert angeboten wird (Bodenrichtwert - 80.000 EUR ist ca. der Preis).

    Sollte uns bei der Besichtiung das Grundstück zusagen (wovon ich ausgehe, da ich die Gegend gut kenne), würden wir gerne zeitnah das Grundstück reservieren/erwerben (Markt für Grundstücke ist leider extrem umkämpft). Im Anhang findet ihr einen Auszug aus dem Plan. Es geht um das Flurstück 222/7, welches real geteilt werden soll.

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    Das von uns zu erwerbende Grundstück wird ca. 600m2 groß sein. Ich gehe daher davon aus, dass es sich um den als blau makierten Bereich handelt (dieser ist ca. 600m2 groß). Wie man sehen kann, sind die Grundstücke nebendran bereits real geteilt und bebaut. Kann man davon ausgehen, dass die Gemeinde hier eine Beugenehmigung erteilen wird? Für das Flurstück liegt auch eine Verordnung vor. Dort steht:
    - Reines Wohngebiet, max. 1 Vollgeschoss, offene Bauweise, 30% überbaubare Grundstücksfläche (ABS 1, Nr. 1a und 1b).
    Nach Aussage des Maklers, kann man dort ohne Probleme Wohnraum von 250m2 und mehr errichten. Unser Plan wäre aber eher kleiner (ca. 180m2).

    Für eine erste Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße,
    Seb
     
  2. #2 JohnBirlo, 26.06.2021
    JohnBirlo

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    Brauchst auf jeden Fall eine Grundbuch gesichertes Wege- und Leitungsrecht an der Hausnummer 25 vorbei. Musst ja irgendwie zu deinem Haus kommen. Kannste den Makler gleich fragen.

    §34 BauGB heißt, es muss zur Nachbarbebauung passen. Es spricht also grundsätzlich nichts gegen deinen Wunsch. Die Topografie kann man auch nicht erkennen, weil du Hanglage meinst, aber heutzutage sollte das auch kein Problem sein.

    Erschließung könnte halt teuer werden. Lange Leitungen und natürlich die Zufahrt zu eurem Haus muss irgendwie befestigt werden.....
     
  3. SebF12

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    Hi! Danke für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort!

    Aus meiner Sicht sieht es auch so aus als sollte es keine funamentalen Hindernisse geben. Meine Sorge ist halt nur:
    a) darf man da wirklich bauen? Wenn man am Ende doch keine Baugenehmigung bekommt, dann hat man ein Grundstück was 100 mal zu teuer ist...
    b) wie ist es mit der Erschließung? Makler meinte würde ca. 80.000 kosten eine Straße dorthin zu bauen. Selbst wenn es am Ende 120.000 sind, wäre es noch ok. Allerdings wenn es dann doch noch deutlich teurer wird, dann lohnt es irgendwann auch nicht mehr. Zufahrt ist wohl nicht unbedingt notwendig. Man könnte es auch mit Treppe etc. erschließen, aber dann frage ich mich wie dort gebaut werden kann. Das wird dann vermutlich auch deutlich teurer wegen Krahn etc.

    Bzgl. des Wegerechtest: Du meinst, dass die Straße, die an der Hausnummer 25 dann vorbeiführt weiter auf dem Vordergrundstück bleiben würde, und man "nur" ein eingetragenes Wegerecht oder (vermutlich besser) Gemeinschaftseigentum hat? Idealerweise dachte ich, dass der Straßenabschnitt auch zu meinem Grundstück gerechnet wird. Das wäre eigentlich besser, weil ich muss ja die Straße auch bezahlen.

    Neben der Straße, mit was für Kosten kann man denn bzgl. Strom, Wasser, Internet und Kanal rechnen? Gibt es da vllt. irgendwelche Abschätzungen.

    Viele Grüße & Danke,
    Seb
     
  4. #4 JohnBirlo, 26.06.2021
    JohnBirlo

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    Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch. Wenn du mehr Sicherheit willst, greif zum Telefon und ruf beim Bauamt an.

    Kommt drauf an, wie du die Straße willst. Rasengittersteine, Asphalt, Gepflastert, Kies, etc. pp.
    Steigung, Bodenklasse/art, Entwässerung sind da so die Kostentreiber

    Hat alles vor und Nachteile. Kommt ja auch drauf an, was der Besitzer der Hausnummer 25 will. Bei den Kosten könnteste Dir überlegen, ob du dich da mal anwaltlich beraten lässt.

    -----

    Mach mal nen Foto vom Grundstück und der möglichen Zufahrt
     
  5. SebF12

    SebF12

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    Hallo zusammen,

    wir waren eben an dem Grundstück. Es sieht schon sehrkompliziert aus und der Hang ist sehr steil. Ich habe mal ein paar Bilder angehängt, die ich gemacht habe.

    Die Treppen sind vom Nachbargrundstück wo bereits neben dran gebaut wurde. Das Bild mit den Tisch und den Stühlen ist der Garten, wo das Haus gebaut werden soll. Dann ist noch ein Bild wo es links am Haus vorbeigeht, wo angeblich die Straße gebaut werden kann (das sind Bilder vom Makler-Expose).

    Ich wollte am Montag mal etwas rumtelefonieren und jemanden finden, der mich bei der Besichtigung begleiten kann und eine erste Einschätzung abgeben kann. An wen sollte ich mich da wenden? Bauingineur? Architekt?

    LG & noch ein schönes WE,
    Seb

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