BRH 50 im OG = Wie hoch muss die Absturzsicherung sein?

Diskutiere BRH 50 im OG = Wie hoch muss die Absturzsicherung sein? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hi zusammen, wir planen im OG ein Fenster mit einer Brüstungshöhe von ca. 50cm und somit auch auch inkl. der Notwendigkeit einer Absturzsicherung....

  1. #1 Mediterran, 19.07.2021
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    Hi zusammen, wir planen im OG ein Fenster mit einer Brüstungshöhe von ca. 50cm und somit auch auch inkl. der Notwendigkeit einer Absturzsicherung.

    Aber welcher Kante gilt die notwendige Absturzsicherung von 90cm? Ab OK FB? Ab den 50cm BRH?

    Wovon genau hängt das ab? Ich habe schon häufiger mal Fenster gesehen mit nur einer Querstrebe, was für die "OK FB" sprechen würde, aber seitens des Bauunternehmens wurde mir gesagt, dass die Absicherung ab der BRH notwendig ist.

    Optisch würde uns ein festverglastes Element am besten gefallen, das dann eben auf ca. 90cm enden würde. Erlaubt oder muss das wirklich 50+90cm = 140cm sein?
     
  2. #2 simon84, 19.07.2021
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    Worauf stehst du und von wo fällst du runter ? Auf der rohdecke ohne Estrich ? Oder auf dem Bodenbelag ?
     
  3. #3 Mediterran, 19.07.2021
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    Wahrscheinlich war meine Beschreibung nicht ganz korrekt.

    Optionen:
    1. Ab Oberkante Fertigfußboden = 0cm
    2. Ab Unterkante Fenster = 50cm (= Fensterbank)
     
  4. #4 simon84, 19.07.2021
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    BRH wenn nicht anders angegeben OKFF
    Wenn in der Legende des jeweiligen Plans steht dass die BRH sich auf etwas anderes bezieht dann ist das so.
    Wenn zb bei Erstellung des Plans der Oberbelag noch nicht klar war oder der Bauherr das selber macht in eigenleistung

    die BRH in der jeweiligen LBO bezieht sich selbstverständlich auf die OKFF. Ist doch klar . Da stehst du drauf und davon stürzt du ab !
     
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  5. #5 Mediterran, 20.07.2021
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    Würde somit bedeuten, dass die 90cm Absturzsicherung ab OKFF gelten, richtig?
    Nehmen wir also an, dass 0cm = Oberkante Bodenbelag ist. Wenn dann erstmal 50cm Mauer kommen und dann 40cm Festverglasung, dann wäre das erlaubt?
    Ich habe mal ein Beispiel aus dem Internet gesucht...wäre das somit zulässig (tun wir mal so, dass unten schon ein Bodenbelag wäre)?

    Aussage vom Bauunternehmen war, dass ab den 50cm nochmal 90cm Absturzsicherung notwendig wären. Somit wären es dann ab OKFF 140cm.
    Mit der Begründung, dass man ja sonst auf die Fensterbank steigen kann.

    Danke für die Geduld :)

    PS. Für NRW. Wortlaut im Gesetzestext: HSGV § 41 Umwehrungen | RECHT.NRW.DE => "Im allgemeinen zum Begehen bestimmt" würde doch nicht zutreffen, wenn man vor dem Fenster eine Sitzmöglichkeit wie ein Sessel oder Ähnliches hätte?

    Ähnliches Thema, nur das bei uns eben keine Badewanne davor steht, sondern vielleicht ein Sessel oder Ähnliches:
    Brüstungshöhe bei Fensterband entlang Badewanne (bauexpertenforum.de)
     

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  6. #6 Kriminelle, 20.07.2021
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    Das kann man bei einem normalen Fenster ja auch. Und zeig mir Häuser und ihre Brüstungen. ;)
     
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  7. #7 monty81, 20.07.2021
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    Ich denke bei 50cm Brüstungshöhe ist das ein schwierig zu entscheidender Fall. Bewertet wird das ja letztendlich erst, wenn eine Person zu Schaden kommt und die Ursache ermittelt wird.

    Bei niedrigeren Brüstungshöhen würde ich es bejahen, dass man ab Brüstung rechnet. Bei mir in der Whg. z.B. knapp 30cm Fensterbankhöhe und ab dort wurde die Absturzsicherung bemessen. Man kann halt leicht hochsteigen. Bei 50cm würde ich es von der Fensterbankgestaltung auch abhängig machen. Wenn sehr breit oder vll. sogar als Leseecke ausgeführt (Also die Fensterbank selbst), dann sicher ab dort gemessen. Sonst kann man durchaus (vor allem bei einer sehr schmalen Fensterbank) auch ab OKFF messen denke ich.
    Bei einer höheren Brüstung stellt sich die Frage auch kaum, da steigt man gewöhnlich nicht mal eben hoch.
     
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  8. #8 Kriminelle, 20.07.2021
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    Wir hatten im 2-Geschosser zwei Fenster mit 28cm Brüstung, Fensterbank und feststehendem Unterfenster bis 85?90? Insgesamt!
     
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  9. #9 Mediterran, 20.07.2021
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    Danke für eure Antworten, damit gehe ich nochmal mit dem GU und Fensterbauer ins Gespräch.
     
  10. #10 Fabian Weber, 20.07.2021
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    Wenn die Brüstung von 50cm leicht besteigbar ist, dann ändert sich wieder alles.
     
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  11. #11 Mediterran, 20.07.2021
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    Wann ist denn etwas leicht besteigbar? Wäre doch zutreffend für jedes Fenster mit z.B. einer Sitzmöglichkeit davor?
     
  12. #12 jodler2014, 20.07.2021
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    Es gilt die BRH ab OKFFB.
    Und wenn ich auf einem Stuhl stehe oder hocke berühren die Füße nicht den Boden .
    Noch dazu vor einem geöffneten Fenster .
    Das ist keine gewöhnliche Nutzung sondern Vorsatz etc.
     
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  13. SIL

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    Nein
    Nur Badewannen , Duschen,Podeste, Treppen oder Flur /Bodenheizkörper etc alles was dauerhaft installiert oder verbaut wurde.
     
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  14. #14 Fabian Weber, 20.07.2021
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    Da gibt’s vom TÜV eine Empfehlung.

    Ich glaube die Fensterbank darf nicht breiter als 15cm sein.
     
  15. #15 WerniMB, 27.07.2021
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    Brüstungshöhe vs. Absturzsicherung

    Hallo, ich hatte hier schon mal ein ähnliches Thema gestartet. Tenor war als damals wie hier jetzt, dass die Brüstung ab OK Fensterbank zu messen ist, wenn diese das Überklettern erleichtert. Wann dieses Kriterium erfüllt ist, ist mE nicht eindeutig geregelt.
    In der DIN18065 (Gebäudetreppen) ist festgelegt, dass Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von 700mm (!) so auszubilden sind, dass ein Überklettern erschwert wird.

    Der damalige Fall ging auf jeden Fall so aus, dass auf Anordung des Bauordnungsamtes alle Brüstungen auf OK Fensterbank +80cm erhöht wurden.
     
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  16. #16 Mediterran, 27.07.2021
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    Das klingt ja nicht so gut :(
    Ich habe es mal an den Bauleiter geschickt (gerade Urlaub) und mal schauen was daraus wird.

    Habe allerdings auch mehrere Beispiele gefunden die so ausgeführt worden sind, leider nicht einheitlich geregelt.
     
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