Abnahme rechtens? Mängel Fensterbauer

Diskutiere Abnahme rechtens? Mängel Fensterbauer im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Moin, Bei uns wurden Fenster montiert. -Wie so oft sind die Rolladenschienen unten offen auf die Sohlbank aufgestellt und nicht abgedichtet....

  1. #1 2lrocco, 08.08.2021
    2lrocco

    2lrocco

    Dabei seit:
    17.08.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    5
    Moin,
    Bei uns wurden Fenster montiert.

    -Wie so oft sind die Rolladenschienen unten offen auf die Sohlbank aufgestellt und nicht abgedichtet.

    -Die Balkontür ist im unteren bereich nicht abgedichtet. Das wäre angeblich meine Sacheoder ich hatte es bestellen mussen. Die Rolladenschienen sind auf einem Kunststoffwinkel aufgestellt und nicht abgedichtet der unten an den Blendrahmen geschraubt und geklebt wurde. Der Winkel ragt beidseitig ca 5cm in das Mauerwerk.

    -Ein Fenster ist nicht Lotrecht ca. 1-1,5 cm auf 1,20m Fensterhöhe montiert. Und sitzt dazu auch noch schräg in der Maueröffnung.

    -Die Fenster sollten innen weiss und aussen anthrazid sein. Die Wasserablaufstopfen und die Insektenrolloschienen zwischen Blendrahmen und Rolladenschiene sind allerdings Braun.

    Alles Mangel. Soweit klar.

    Nun zu meinem Rechtlichem dilemma.

    -Laut AGB gilt solange nicht anders geregelt die VOB (Da steht nur VOB nichts genaueres A/B/C). Die VOB hab ich als Privatperson allerdings nicht erhalten. Also daher normal ungültig. Gilt VOB oder BGB?
    Bei der VoB hätte ich den vorteil das die ausführung nach teil C definiert ist ausser bei anderer regeleung. Ausserdem müsste der AN weil ich ohne Planer gearbeitet habe, die korrekte und Fachgerechte Planung und montage übernehemen. Bedenken anmeldeb etc.pp
    Bei BGB wäre da nichts genauer definiert wegen montage usw.

    -Ich war am Tag der Montage auf Arbeit und meine Frau zuhause. Diese hat natürich dummerweise/unwissend ein Abnahmeprotokoll nach VOB unterschrieben. Auf diesem ist aber weder Mängelfrei noch folgende Mängel angekreuzt. Gilt das trotzdem als Abnahme? Oder wie ist das nun zu verwenden. Laut VOB wäre ja nun falls das als Abnahme gilt die Beweislast umgekehrt. Ich muss die Rechnung voll bezahlen trotz der Mängel, und der AN hätte 2 Jahre zeit zur Mängelbeseitigung falls er nich Unverhältnismässigkeit oä geltend macht.

    -Laut der AGB des AN hab ich allerdings 14 Tage nach ausführung Zeit die Mängel schriftlich anzuzeigen. Vielleicht ist auch deshalb kein kreuz auf dem Protokoll gemacht.
    Aber was zählt dann. 14 Tage Termin, VOB Protokoll? Alles sehr verwirrend

    -Der AN geht natürluch von Abnahme aus und hat direkt die Rechnung gestellt mit Zahlungstermin in 10 Tagen.

    Wie soll ich vorgehen.
    Die Mängel in einer Mängelrüge anzeigen ist klar.
    Soll ich vielleicht eine Abnahme fordern? Bei der ich dann die Mängel angeben kann?
    Soll ich erstmal nix oder nur teilweise bezahlen.
    Oder am besten gleich zum Anwalt? Privat-Rechtschutz wäre vorhanden.

    Gruß Christian
     
    azalee0108 gefällt das.
  2. #2 Fred Astair, 08.08.2021
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.198
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Dann dürfte ein BGB Vertrag vorliegen.

    So, was hast Du denn gearbeitet?

    Ist Deine Frau rechtsfähig? Die Mängel hättet Ihr eintragen müssen, nicht der Unternehmer.
    Auch für Bauvertragsrecht?
     
  3. #3 2lrocco, 08.08.2021
    2lrocco

    2lrocco

    Dabei seit:
    17.08.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    5
    Hi,

    Ja das mit dem ohne Planer gearbeitet isn bissl doof ausgedrückt gewesen. Bist aber scho bissl kleinlich.
    Es gab halt keinen Planer bei der Sache.
    Firma kam. Sah sich alles an und nahm Maße. Angebot. Auftrag.

    Rechtskräftig? Denke schon. Angebot/Rechnung ist an Eheleute..... Adressiert. Das meinste doch oder?

    Das wir da hätten Mängel eintragen müssen is mir schon klar. Aber die waren ja meiner Frau zu dem Zeitpunkt nicht bekannt bzw. nicht aufgefallen.
    Und ich wiederhols nochmal wie ist das zu bewerten das auf dem Protokoll weder Mängelfrei noch folgende Mängel angekreutzt sind.

    Baurecht? Ähm. Keen Plan. Na toll. Jetz muss ich auch nich AGB der Rechtsschutz wälzen.
    Ich würde das eig. eh lieber ohne Anwalt klären. Is ja auch n riesen Rattenschwanz mit Sachverständigem usw und sofort.

    Eigentlich hatte ich vor denen ne mail zu schreiben.
    Darin hätte ich die Mängel aufgelistet.
    Fotos mit ran gehängt.
    Frist gesetzt zur beseitigung.
    Und erstmal gedroht die Montagekosten einzubehalten.
    So mein bisheriger Plan. Um dann mal die reaktion abzuwarten. In ihren AGB steht ja auch drin das wir Mängel 14 Tage anzeigen können. Was er damit will weiss ich zwar nicht. Aber noch liegen wir ja innerhalb der 14.Tage

    Ich bin halt unsicher ob ich den VOB vertrag direkt abschmettern soll.
    In einem BGB Vertrag ist ja nichts zur montage drin. Demnach hätte er doch auch nur auszuführen was explizit bestellt wurde oder nicht. Schutz gegen Schlagregen war nicht im Angebot als Leistung angegeben.
    Und weil nirgends steht Montage nach DiN.... Oder RAL oder was auch immer würde ich doch noch dümmer da stehn. So hätte ich den Bezug auf die VOB(ATV).

    Das hängt halt nu stark davon ab die Abnahme ohne Mängel durch das Autogramm meiner Frau durch is.
    Was gilt bei einer Abnahme nach BGB?


    Mfg Christian
     
  4. #4 Fred Astair, 08.08.2021
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.198
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Es hätte ja sein können, dass Du tatsächlich mitgearbeitet hast.
    Was meinst Du, wie kleinlich der Fensterbauer wird, wenn Du Ihm seinen Werklohn vorenthältst?

    Ich schrieb nicht "rechtskräftig" sondern "rechtsfähig". Der Unterschied lässt sich ergoogeln.
    Dann hätte sie nicht unterschreiben dürfen.
    Na dann auch nochmal:
    Keine Mängel eingetragen - keine vorhanden.
    Dann solltest Du Dir langsam einen Plan machen.

    Mal was ganz anderes:
    Willst Du uns vielleicht mal ein paar Mängel zeigen? Bisher weiß ich überhaupt nicht, was Du abgedichtet haben möchtest und was vertraglich vereinbart war.
     
    simon84 gefällt das.
  5. #5 2lrocco, 08.08.2021
    2lrocco

    2lrocco

    Dabei seit:
    17.08.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    5
    Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB), ohne Rücksicht auf Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Herkunft. Sie kann weder durch Vertrag, Verzicht oder hoheitliche Aberkennung aufgehoben werden. Sie endet mit dem Tod (§ 1922 Abs.
    upload_2021-8-8_15-37-0.png
    Wikipedia – Die freie Enzyklopädie › wiki
    Rechtsfähigkeit (Deutschland) – Wikipedia

    Hab gegoogelt. Und siehe da. Rechtsfähig isse schonmal.
    Das sie das hätte nicht unterschreiben dürfen ist ihr jetzt auch klar. Mir war das schon klar als ich den Durchschlag auf dem Tisch sah.

    Aber für mich ist noch immer unklar:

    -Ist denn dieses Dokument "Abnahme nach VOB" gültig ohne das überhaupt ein wirksamer VOB Vertrag zu stande kam? (Privatperson ohne kenntnis der VOB)
    -Müsste er mich nicht über die Folgen der Abnahme aufklären. So wie ich das verstehe ist das bei einem BGB Vertrag nämlich der fall wenn man von einem Verbraucher eine Abnahme verlangt.
    § 640 BGB - Einzelnorm
    -Ich denke er muss sich unterschreiben lassen das eine Abnahme frei von Mängeln Stattgefunden hat. Hab mal ein Foto von der betreffenden stelle auf dem Abnahmeformular angehängt. Da hätte doch auf alle fälle ein kreuz hin gemusst? So ist das doch keine Mängelfreie Abnahme.

    IMAG1143.jpg

    Und jetz nochma zu den Mängeln.
    Hab ein Foto von dem LV mit angehängt.
    So wie das da steht geht man doch davon aus, das alles aussen anthrazit ist und innen weiss.

    Auf dem Angehängten Foto erkennt man die Braunen stopfen und Führungsschienen des Insektenschutz.
    Den nicht Schlagregendichten anschluss der Rolladenschiene an den Plastikwinkel und die fehlende Abdichtung im Sockelbereich.

    Das mit dem Sockel hat meine Frau sogar noch gefragt. Bekam sie zur Antwort das wir das hatten bestellen mussen oder selber machen.

    Vereinbart war Dämmung mit Schaum. Sonst nix. Fürs versiegeln gibt es noch einn pos. Im LV.
    IMAG1137_1.jpg
    pos 3 ist nicht die gezeigte position am Balkonfenster. Das is im Gäste WC. Da fehlt in der Laibung der Aussenputz. Deshalb wurde da von vorne herein die Versiegelung ausgeschlossen.

    IMAG1139_1.jpg

    So hätte man doch dann aucj mit dem Balkonfenster ferfahren müssen meiner meinung nach. Ich dachte halt weils nich ausgeschlossen ist, ist es mit drin an der Balkontür.
    IMAG1145.jpg
    IMAG1115.jpg

    IMAG1112.jpg

    Vom Rest mach ich später mal noch Bilder wenn ich die Zeit finde.




     
  6. #6 Fred Astair, 08.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2021
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.198
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ich hatte mich übrigens oben verschrieben. Ich meinte Geschäftsfähigkeit und nicht Rechtsfähigkeit. Sorry dafür.
    Das musst Du Deinen, hoffentlich rechtsschutzversicherungsgedeckten, Anwalt fragen.
    Tut mir leid, diesen "Kampf dunkelhäutiger Männer im finsteren Tunnel" (mein Zeichenlehrer hat sich da kürzer ausdrücken dürfen), kann ich auf dem Handy nicht darstellen. Vielleicht werfe ich morgen im Büro mal eine Bildbearbeitung an oder Du bemühst Dich um eine korrekte Schwarz-Weiß- Darstellung.
    Eines der häufigsten Mißverständnisse am Bau.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 opferdernatur, 08.08.2021
    opferdernatur

    opferdernatur

    Dabei seit:
    12.04.2015
    Beiträge:
    392
    Zustimmungen:
    35
    Beruf:
    Controller
    Du bist nach BGB Verbraucher...jeder halbwegs gescheite Anwalt (such dir lieber einen für Baurecht, die können deinen persönlichen Ärger oft besser nachvollziehen als reine Vertragsrechtsanwälte) wird den Fall unspektakulär gewinnen, falls nötig.

    Ich würde ihm zunächst eine Mängelanzeige (ruhig allgemein gehalten) mit Fristsetzung anwaltlich zukommen lassen. Verhältnis ist ja eh schon dahin wenn deine Frau ein Abnahmeprotokoll unterschreiben sollte, nehme ich an. Plan im Ernstfall 12-18 Monate für den Streit ein. Wenn das kein kompletter Neubau ist zahlt das die Rechtschutz.
     
  8. #8 2lrocco, 08.08.2021
    2lrocco

    2lrocco

    Dabei seit:
    17.08.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    5
    @Fred Astair
    hab dir die Bilder mit Text nochmal durch nen Filter gejagt. Vielleicht isses nu angenehmer für deine Äuglein
    IMAG1143_1.jpg

    IMAG1137_1_1.jpg

    IMAG1139_1_1.jpg

    IMAG1145_1.jpg

    Hier noch das andere Katastrophen Fenster.

    Der Versuch die Rolladen.-und Fliegengitterführungen ohne Endkappeb aber dafür mit Silikon abzudichten. O
    IMAG1156.jpg

    Der nicht Lotrechte einbau links von innen gesehen. Einmal links oben, einmal links unten gegen nivellierten Laserstrich gemessen. IMAG1153.jpg

    IMAG1152.jpg

    Und die nicht mit dem Mauerwerk fluchtende Montage. Am Fensterbrett innen ist die selbe diff. von 1cm von der einen Fensterseite und auf der anderen Fensterseite Messbar.

    IMAG1155.jpg

    IMAG1154.jpg

    Ich bitte darum auch mal die fast 2cm breite Silikonfuge im oberen Bereich zu würdigen.
    Wäre das Fenster Lotrecht und fluchtend mit der Mauer montiert, wäre das 2cm dicke Silikon geschmiere garnicht notwendig gewesen.

    Das is Altbau. Hier wird vei der Rechtsschutz differentiert oder wie?
    Ich muss morgen erstmal meine Rechtsschutz kontaktieren ob die greift. Dann werd ich weiter sehen.

    Die Mängelanzeige würde ich der Firma allerdings gerne schon zu kommen lassen.
    Vielleicht is ja auch garkein anwalt von nöten?
    Zerrüttet? Keine Ahnung. Ich glaub die halten jedem Autimatisch den wisch zur unterschrift hin.

    Mfg Christian
     
  9. #9 2lrocco, 08.08.2021
    2lrocco

    2lrocco

    Dabei seit:
    17.08.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    5
    Achso. Eine Frage noch.
    Wegen der Wasserabläufe. Macht es Sinn dass man die mittig zwischen glas und Unterkannte Blendrahmen Borht?
    Gehören die nicht un den unteren Bereich des Blendrahmes?j
     
  10. #10 Fabian Weber, 08.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.160
    Sobald der AN eigene AGBs zu weiteren Vertragsbedingungen macht ist die VOB hinfällig.

    Das mit dem Übergeben der VOB gilt, sofern Du nicht schon eine hast :)
     
  11. #11 Fabian Weber, 08.08.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.160
    Endkappen unten kenne ich sonst nicht.

    Wenn nach RAL oder so im Auftrag steht dann ist die Abdichtung außen mit Silikon jedenfalls falsch.

    Die Abdichtung unten bei der Tür muss extra beauftragt werden.
     
  12. #12 Fabian Weber, 08.08.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.160
    Wegen der Abnahme würde ich mir jetzt keine Gedanken machen, nimm Dir jemanden mit Ahnung und schreib eine Mangelanzeige.

    Je nachdem, wie einfach sich die Sache mit den braunen Schienen korrigieren lässt musst Du einschätzen wieviel Du von der Rechnung anziehst.
     
  13. #13 2lrocco, 08.08.2021
    2lrocco

    2lrocco

    Dabei seit:
    17.08.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    5
    Woher sollte ich eine VOB haben?


    Wie einfach oder Schlecht das geht kann ich nicht sagen.
    Das krumme Fenster mit festem Unterlicht muss ja in jedem fall nochmal raus. Dabei die Schienen tauschen geht ja.
    Die Balkontür wird auch nomma raus müssen dafür.
    Ich denke ich werd ma von den 5600 teuros 1000 einbehalten. Die weisen in der Rechnung 1500 euro als Montagekosten aus. Da sind 1000 euro einbehalt wohl nicht zu viel, für die demontage und montage+Material bei einem andeen AN.
    Gruß
     
  14. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.112
    Zustimmungen:
    3.330
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Nein.Hier ist die VOB in den AGBs.
    Nein.
    Weil der Auftrag eindeutig als VOB vergeben wurde und die Erteilung erfolgte incl vermutlich Anzahlung,daher ist im Nachgang sich auf Unkenntnis zu berufen wohl schwerlich.
     
  15. #15 Fabian Weber, 09.08.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.160
    Na auf Unkenntnis berufen will sich der TE ja gerade nicht.
     
  16. #16 Fabian Weber, 09.08.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.160
    WBVBs machen die VOB hinfällig, schau mal in Vergabehandbuch des Bundes.
     
  17. #17 klappradl, 09.08.2021
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    1.941
    Zustimmungen:
    828
    Beruf:
    Physik
    Ort:
    Düsseldorf
    Ein Fenster muss nicht mit dem Mauerwerk fluchten sondern sekrecht eingebaut werden. Mauerwerk kann auch schief sein.
    Die Slikonorgie gehört sich so nicht. Aber deutet darauf hin, dass da vermutlich noch einiges mehr nicht korrekt ist.
     
  18. #18 Fabian Weber, 09.08.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.586
    Zustimmungen:
    5.160
    Das eine schließt das andere ja nicht aus. Das gemeinte Fenster sehe ich ebenfalls als Mangel.
     
  19. #19 2lrocco, 09.08.2021
    2lrocco

    2lrocco

    Dabei seit:
    17.08.2019
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    5
    Moin, moin
    angezahlt wurde garnix.
    Das alte Fenster hat doch auch mit dem Mauerwerk gefluchtet. Man sieht doch noch wo es angeschlagen war. Da wurde ja der spalt mit ner Kartusche sili zu gepappt.

    Wie wird denn der übergang Sohlbank Roll.führung Fachgerecht und Dicht ausgeführt?

    Gruß
     
  20. #20 msfox30, 09.08.2021
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.836
    Zustimmungen:
    616
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Als ich damals mit unserem Anwalt zu tun hatte, hat er mir gesagt, dass man Mängel auch noch nach der Abnahme anzeigen kann. Wäre halt hier nur die Beweislastumkehr. Im Fall des TE sollte es aber kein Problem sein, zu beweisen, dass der Mangel schon bei Abnahme bestand. Daher Mangelanzeige mit Fristsetzung und Geld einbehalten. Als Einbehalt kann der dippelte Betrag angenommen werden, der zur Managelbeseitung erforderlich ist.
     
Thema:

Abnahme rechtens? Mängel Fensterbauer

Die Seite wird geladen...

Abnahme rechtens? Mängel Fensterbauer - Ähnliche Themen

  1. Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau

    Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau: Hallo, ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Ich bin Eigentümer einer "Neu"bauwohnung, welche seit gut einem Jahr vermietet ist....
  2. Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig

    Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig: Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Fertighaus und stehen etwas im Verzug mit der Fertigstellung. Eine aviserte Hausübergabe und Fertigstellung...
  3. Abnahme

    Abnahme: Hallo zusammen, habt ihr ein paar Tipps für eine Tiefbau- Erdarbeiten - Abnahme. Worauf sollte man achten. Klar, dass das vertragliche erfüllt...
  4. Abnahme - optische Mängel - SV wie kommunizieren

    Abnahme - optische Mängel - SV wie kommunizieren: Hallo Zusammen, ich lese schon länger mit und hätte ebenfalls eine Frage. Wir haben ein Haus vom Bauträger gekauft und auch ein gutes Gefühl mit...
  5. Abnahme eines Spiegel/ Lampen

    Abnahme eines Spiegel/ Lampen: Liebe Community, ich bin kurz davor zu verzweifeln! Könnt ihr mir helfen, wie ich diesen Spiegel bzw. die Lampen entferne? Der Spiegel selbst ist...