Bebauungsplan und Dachneigung

Diskutiere Bebauungsplan und Dachneigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, im Bebauungsplan meines Grundstücks ist die maximale Dachneigung festgelegt mit 48° bei einem Vollgeschoss, 25° bei zwei Vollgeschossen....

  1. borish

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    Hallo,

    im Bebauungsplan meines Grundstücks ist die maximale Dachneigung festgelegt mit
    • 48° bei einem Vollgeschoss,
    • 25° bei zwei Vollgeschossen.
    Ein Vollgeschoss ist in der Bauordnung definiert als ein Geschoss, dass über mindestens 2/3 der Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m besitzt.

    Bei gleicher Firsthöhe ist damit das linke Gebäude mit 25° Dachneigung zulässig, das rechte mit 45° nicht, weil das OG ein Vollgeschoss ist. Ich vermute, dass dies nicht die Absicht der Gemeinde bei der Erstellung des B-Plans war. Wie sind die Aussichten auf eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung vom B-Plan, um ein Gebäude wie das rechte bauen zu können? Auch der Nachbar direkt gegenüber hat ein Haus mit Steilldach und mittigem Zwerchgiebel (Kapitänshaus) gebaut, allerdings schon vor vielen Jahren.
     

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  2. #2 K a t j a, 17.08.2021
    K a t j a

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    Ohne die Grundmaße, die Höhe des Kniestocks, Breite des Zwerchhauses usw. ist das pauschal erstmal nicht richtig, würde ich behaupten.
     
  3. #3 jodler2014, 17.08.2021
    jodler2014

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    :konfusius
    An der Küste gibt es Nurdachhäuser , da ist die DN aber steiler als 48 °.
    Wo ist der Fehler ?
     
  4. #4 msfox30, 18.08.2021
    msfox30

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    Einfach mal zur Gemeinde gehen und fragen.
    Vielleicht definiert sich Vollgeschoss im B-Plan ja nicht anhand der Bauordung, sondern ist im B-Plan selbst beschrieben - z.B. nur zur Unterscheidung von Voll- und Dachgeschoss. Wir haben bei unserem Mansarddach unten 68°. Für die Grundsteuerberechnung zählt das Geschoß auch nicht "voll", sondern als Dachgeschoss.
    Oder, die Gemeinde will genau solche Häuser, wie in deinem linken Haus.
     
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