Gastherme ohne Regelung

Diskutiere Gastherme ohne Regelung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo in die Runde, uns wurde eine neue Therme (Brötje) eingebaut. Jetzt stellt sich heraus dass es werder eine Aussen noch Innenregulung gibt....

  1. #1 Tanteuli, 14.09.2021
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    Hallo in die Runde, uns wurde eine neue Therme (Brötje) eingebaut. Jetzt stellt sich heraus dass es werder eine Aussen noch Innenregulung gibt. Dies ist doch nicht erlaubt?
     
  2. BaUT

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    Was war vorher?
    Was für eine Heizungsanlage wird damit gespeist?
    Wohnung oder Haus?

    Was sagt der Monteur auf deine Frage?
     
  3. #3 Tanteuli, 14.09.2021
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    Was war vorher?
    Vorher war eine Junkers und die Innenregelung ist auch noch von Junkers drin (ist aber abgeklemt)
    Was für eine Heizungsanlage wird damit gespeist?
    Gasheizung
    Wohnung oder Haus?
    Wohnung, (wir sind die Mieter)
    Was sagt der Monteur auf deine Frage?
    Der ignoriert meine Anrufe.
     
  4. #4 Tilfred, 14.09.2021
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    Dann ist Dein Vermieter Dein Ansprechpartner. Er ist AG, nicht Du
     
  5. #5 Tanteuli, 14.09.2021
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    Ja mit dem stehe ich auch schon im Kontakt aber Vermieter sind nicht immer so einsichtig. Ich möchte durch meine Frage nur Fakten erstellen.
     
  6. BaUT

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    Welche Brötje ist es denn?
     
  7. #7 Tanteuli, 14.09.2021
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  8. #8 simon84, 14.09.2021
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    Als Mieter hast du Anspruch darauf dass die Bude warm wird. Tut sie das ?
     
  9. #9 Tanteuli, 14.09.2021
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    Ja die Bude wird warm. Aber dass ist nicht mein Anliegen bzw. meine Frage gewesen. Es geht darum ob es vorgeschrieben ist einen Regler zu instalieren.
     
  10. #10 Blackpiazza, 14.09.2021
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    Dann ist doch alles erfüllt was dich zu interessieren hat und Rest ist Sache des Vermieters .
     
  11. SvenvH

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  12. #12 JohnBirlo, 14.09.2021
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    meinste jetzt so eine Regelung, dass die Heizung im Sommer weniger warm ist als im Winter? Also das sie energiesparender ist, oder meinste, dass du in jedem Raum einzeln regeln willst, wie warm es dort wird?
     
  13. BaUT

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    Ist egal, ob es eine für diese Gas-Etagenheizungen typische Referenzraumregelung (innentemperaturgeführt) ist oder eine außentemperaturgeführte Regelung wäre.
    Die Heizung muss mindestens EINE Temperaturführung haben. GAR KEINE ist EINE ZU WENIG.

    HEIZT DOCH ist keine nach Mietrecht ausreichende Funktion.
     
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  14. #14 Fred Astair, 14.09.2021
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    Die Pflicht zur Regelbarkeit steht so ähnlich auch im neuen GEG.
    Und falls der Vermieter weiter wenig einsichtig bleibt, kann man ihn mit einer maßvollen Mietkürzung an seine Pflichten erinnern.
     
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  15. #15 simon84, 14.09.2021
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    doch natürlich. Was willst du denn da anführen als Grund ? Meine Heizung funktioniert ?

    wenn es um die heizkostenverteilung geht ist das sicher was anderes aber was willst da argumentieren ? Es wird warm aber ich zahle gar nix weil die Heizung nicht effizient ist ? Interessant
     
  16. #16 simon84, 14.09.2021
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    weiss ich Nicht ob Miete selbst kürzen da sinnvoll ist in dem speziellen Fall. Eher HK Vorauszahlung kürzen…
    Würde ich mich anwaltlich beraten lassen in dem Fall
     
  17. #17 Fred Astair, 14.09.2021
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    Bin ja selbst Vermieter und rate meinen Mietern immer zur Verbraucherzentrale. Da sitzt einmal in der Woche auch ein erfahrener Mietrechtsanwalt. Der kostet nur einen Bruchteil dessen, was eine Erstberatung in der Kanzlei kostet.
    Nein Simon, BK-Vorauszahlung kürzen ist die falsche Kategorie. Die ist nur eine Sparbüchse für die Jahresabrechnung.
    Der Vermieter und die Kaltmiete ist hier der richtige Adressat. Der muss sanft gezwungen werden, sein Mietobjekt nach den gültigen Regeln auszustatten.
    Die Höhe der Kürzung wird ein verantwortungsvoller Anwalt moderat ansetzen und die ist nicht vom Vermieter genehmigen zu lassen sondern wird ihm nach fruchtloser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nur mitgeteilt. Die bleibt dann bis zur Erledigung bestehen und ist auch nicht rückzuzahlen, wenn fertig.
     
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  18. Robson

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    Spielt es denn keine Rolle wie die Gegebenheiten sind?
    Ich kann nur raus lesen das eine vor Tausch vorhandene Raumtemperaturregelung nun nicht mehr vorhanden ist.

    Sprich, ist es eine Therme nur für diese Wohnung?
    Oder ist die Therme für alle Wohnungen zuständig?
    Fußbodenheizung oder Heizkörper?

    Ich selbst kenne nur zwei folgende Beispiele:

    Zweifamilienhaus Altbau mit Gas Brennwerttherme Aussentemperaturgeregelt.
    Dazu ein Mix aus Flachheizkörpern und alten Radiatoren.
    Keine FB Heizung
    Grundlegende Regelung der Vorlauftemperatur über am Gerät eingestellte Heizkurve
    Wärmeregelung für Mieter in den Räumlichkeiten über Thermostate an den Heizkörpern

    Mehrparteienhaus Erstellung 2000 - nur FB Heizung in allen Räumen.
    Gemeinsame Gastherme für alle Parteien - vermutlich Aussentemperaturgeregelt
    Grundlegende Regelung der Vorlauftemperatur über am Gerät eingestellte Heizkurve
    Alle Räumlichkeiten verfügen über ein separates Thermostat um die Raumtemp. zu ändern.
     
  19. SvenvH

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    In diesen Thread geht's wohl weniger um den Verbrauch oder Komfort sondern um die rechtliche Sache. Kann mich aber auch täuschen und es fehlt einfach nur der Knopf an dem man jetzt nicht mehr rumspielen kann.
     
  20. #20 Fabian Weber, 14.09.2021
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    @simon84 es handelt sich um eine Wohnungstherme, da gibt’s üblicherweise keine Heizkostenvorauszahlung an den Vermieter. Der Mieter macht einen eigenen Vertrag mit einem Gasanbieter.

    Daher wie @Fred Astair schreibt Miete mindern. Der Mieter kann auch den Bezirksschornsteinfeger informieren, der schickt dann einen entsprechend gepfefferten Brief an den Vermieter und kann auch weitere Schritte einleiten.
     
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