Neue Erdbeben Norm ? Juli 2021

Diskutiere Neue Erdbeben Norm ? Juli 2021 im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Team ich sehe gerade beim Beuth Verlag, dass wir nun eine neue Erdbeben Norm haben? DIN EN 1998-1/NA:2021-07 ersetzt DIN EN...

  1. #1 BauTomTom, 22.09.2021
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    Hallo Team

    ich sehe gerade beim Beuth Verlag, dass wir nun eine neue Erdbeben Norm haben?

    DIN EN 1998-1/NA:2021-07 ersetzt DIN EN 1998-1/NA:2011-01

    ist somit seit Juli 2021 die neue schon verbindlich? Ode rgint es noch ein "tolerierte" Übergangszeit?

    muss ich meine Bauwerke ab Juli 2021 schon nach DIN EN 1998-1/NA:2021-07 überprüfen?

    wäre eine Referenz zur DIN EN 1998-1/NA:2011-01 inkorrekt?

    Prüfstatiker müssten jetzt gegen die neue Norm ebenfalls prüfen, nicht mahr?

    norm update.jpg
     
  2. #2 trockener Bauer, 22.09.2021
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    Ich kenne die Norm nicht und hole sie mir jetzt auch nicht, da für mich irrelevant.
    Aber bei anderen Normen ist es immer so, dass es in den neuen Ausgaben einen Punkt "Übergangsfrist" gibt. Darin steht dann, wie lange die alte Norm noch verwendet werden darf und ab wann die neue gilt. Meist wird noch unterschieden zwischen neuen/erstmaligen Prüfungen und wiederholenden Prüfungen.

    Sollte diese oder die vorangegangene Norm für euer Gewerk also relevant sein, dann solltet ihr diese kaufen und die Übergangsfristen lesen.
     
    Alex88 gefällt das.
  3. #3 BauTomTom, 22.09.2021
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    ... "Übergangsfrist"...das hört sich doch interessant an.... ich werde nachhacken
     
  4. #4 BauTomTom, 27.09.2021
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    Hallo Kollegen

    Wie finde ich denn heruas, ob diese neue Norm schon BAUAUFSICHTLICH implementiert ist?
    Nur weil der Beuth Verlag es schon online hat, mag vielleicht noch nicht gesetlich vorgeschriben sein.

    Es ist vielleicht noch etwas wage zu behaupten, ich müsste sie schon anwenden.
    Wahrscheinlich regeln es die Bundesländer eher unterscheidlich

    Wie kann ich mich am bestern vergewissern was nun Stand der Technik ist? Welche Norm nun geltend ist?
     
  5. #5 trockener Bauer, 28.09.2021
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    Bitte erstmal hier einlesen: Bauaufsichtliche Begleitung der Normung
    Stichwort: Harmonisierung.
    Aber: Soweit ich weiß muss nicht jede Norm harmonisiert sein, um sie als "geltend" anzusehen.
    Als Anwender der Norm ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man die aktuell geltende Ausgabe (laut Übergangsfristen die innerhalb der Norm beschrieben sind) nutzt. Wenn die Norm noch nicht harmonisiert ist, muss man ggf. selbst eine Differenzanalyse machen, Anforderungen aus beiden Normen anwenden und begründen.
     
  6. #6 BauTomTom, 29.09.2021
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    besten Dank für den Link, sehr informative....

    Das Problem ist, dass Bauaufsichtlich diese Norm nicht (noch nicht) eingeführt ist. Der VCI verlangt jedoch, dass man bei "Störfallbetrieb" klassifizierten Bauwerken den "Stand der Technik" anwenden muss.
    Die grosse Debate ist nun, ob diese neue Norm (noch nicht bauaufsichtlich eingeführt) diesen Stand der Technik angibt?

    Gruß

    Tom
     
  7. #7 MPinkawa, 31.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 31.12.2021
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    Hallo zusammen,

    Baurechtlich eingeführt ist eine Norm erst, sobald sie in der MVV TB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) und dann in der VV TB des jeweiligen Bundeslandes als Technische Baubestimmung angegeben ist. Stand jetzt ist immer noch die DIN 4149 baurechtlich eingeführt (siehe MVV TB in der aktuellen Fassung 2020/2 vom 19. November 2021 --> A 1.2.9). Mit einer bauaufsichtlichen Einführung des Eurocode 8 (DIN EN 1998-1:2010) mitsamt des aktuellen Nationalen Anhangs (DIN EN 1998-1/NA:2021) ist im Jahr 2022 zu rechnen. Die DIN 4149 wird dann durch den Eurocode 8 abgelöst.

    Die Lage stellt sich zur Zeit so dar, dass die DIN 4149 als Norm bereits zurückgezogen ist, jedoch bauaufsichtlich weiterhin gilt. Hingegen sind der Eurocode 8 und insbesondere der Nationale Anhang von 2021 (NA:2021) die aktuellen Normen, sind jedoch noch nicht baurechtlich eingeführt. Dieses Problem wird mit der Zeit aufgelöst sein, sobald der Normenübergang auch bauaufsichtlich stattgefunden hat.

    Der Nationale Anhang von 2011 (DIN EN 1998-1/NA:2011) war nie baurechtlich eingeführt, und wird es aufgrund der Neuauflage von 2021 auch nie sein. Allerdings entsprach der NA:2011 nahezu der DIN 4149.

    Ich hoffe das macht die bauaufsichtliche Situation der Erdbebennormung etwas klarer. Ich lade auch herzlich auf meine Website ein (erdbebeningenieur.de), auf der Infos bezüglich des Normenübergangs DIN 4149 zu Eurocode 8 zu finden sein werden, sobald sich etwas ändert.

    Viele Grüße,
    Marius Pinkawa
    erdbebeningenieur.de
     
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