Ausbesserung kleiner Putzschäden

Diskutiere Ausbesserung kleiner Putzschäden im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, wer ist vor der Abnahme aller Gewerke für die Ausbesserung kleinerer Putzschäden die im Laufe des Baus entstanden sind verantwortlich?...

  1. #1 Steffelmuc, 28.11.2006
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    Hallo,

    wer ist vor der Abnahme aller Gewerke für die Ausbesserung kleinerer Putzschäden die im Laufe des Baus entstanden sind verantwortlich?

    Der Putzer (dessen Gewerk bei der Abnahme ja mänglefrei sein muss) oder der Maler (der nach DIN 18363 Abs. 4.1.5. als Nebenleistung einzelne kleine Putz- unt Untergrundschädigungen auszubessern hat)?
    Meiner Meinung und meinem Verständnis nach wäre doch der Putzer dafür zuständig, da ja seine Leistung bei der Abnahme mängelfrei sein muss.

    Danke für Kommentare und Anmerkungen.

    Stephan
     
  2. #2 Jürgen Jung, 28.11.2006
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    handelt es sich...

    um einzeln von Ihnen beauftragte Gewerke?

    Gruß aus Hannover
     
  3. Rene'

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    Hallo!

    Wer hat die Schäden verursacht? Der Putzer der ein mangelhaftes Gewerk abgeliefert hat oder wurde das mängelfreie Gewerk des Putzers von anderen Handwerkern beschädigt?

    Grundsätzlich gilt: Der Verursacher des Schadens hat dafür zu haften.


    Wenn z.B. der Putzer mit seiner Leiter eine Fensterscheibe zerstört kann er es ja nicht auf den Fensterbauer schieben.

    Gruß rene'
     
  4. #4 Steffelmuc, 28.11.2006
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    @ Nightwatch

    Ja es handelt sich um einzelne von uns vergebene Gewerke.

    @ rene'

    "Verursacher des Schandens hat dafür zu haften." Ist leichter gesagt als getan. Es handelt sich um mehrere kleinere Putzschäden die sei dem Putzen irgendein Handwerker an verschiedene Stellen verursacht hat. D. h. der Verursacher ist nicht feststellbar.

    Danke und Grüsse

    Stephan
     
  5. #5 Jürgen Jung, 28.11.2006
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    ohne Rechtsanspruch...

    würde ich sagen, der Putz hätte nach der Fertigstellung der Putzarbeiten sofort abgenommen werden sollen. Wenn dieser ok war und im Auftrag keine "Putzunterhaltung", die auch vergütet werden muss vereinbart war, dann kann der Putzer nicht verantwortlich für die Ausbesserung sein.

    Gruß aus Hannover
     
  6. juwido

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    Na dann ...

    ... wird's wohl der zahlen müssen, der auf "seine" Handwerker nicht genug aufgepasst und Schäden nicht sofort reklamiert hat...leider...:mad:
     
  7. #7 Steffelmuc, 28.11.2006
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    ... ist das dann der Architekt als verantwortlicher Bauleiter?


    Stephan
     
  8. OlliF

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    VOB 2002 sagt ...

    Also meiner Meinung nach haftet auch der Verursacher aber die Vertragsregeln sagen eindeutig was anderes.

    VOB 2002 / DIN 1960 / § 4 Ausführung / Absatz 5:deal

    "Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er sie vor Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Schnee und Eis zu beseitigen. Obliegt ihm die Verpflichtung nach Satz 2 nicht schon nach dem Vertrag, so regelt sich die Vergütung nach § 2 Nr. 6"


    Also wenn der Maler hier den Auftrag hatte den Putz zu beschichten und dieses ausgeführt hat ohne voher Mängel für die Leistung des Putzers anzumelden dann haftet der Maler. Hat der Maler aber diese Fläche im Angebot nicht aufgeführt haftet der Putzer. Der kann sich dann immer noch den Schuldigen suchen :boxing .

    Bis dann...:winken
     
  9. juwido

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    Ein guter Archi ...

    ... kriegt das geregelt.
    (Der lockt z.B. den Maler mit anderem Auftrag, und wenns für den nur'n "Klacks"ist...)
     
  10. #10 MichaelG, 29.11.2006
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    Kirche im Dorf lassen!

    Es is DIN 1961! *menno suchsuch

    Inzwischen gabs ne VOB2005 und nu die 2006er. War VOB vereinbart?

    ABER dann würde m.E. ohne "offizielle" Teilabnahme auch DIN 18 299 4.2.2 greifen:

    4.2.2 Beaufsichtigen der Leistungen anderer Unternehmer.....

    und was is dann mit 4.2.14? ...., da vorzeitige somit "stillschweigende Abnahme"???

    Das wären dann besondere Leistungen!

    Und weiters Nebenleistungen: DIN 18 350 4.1.7. Schutz vor Verunreinigungen u Beschädigungen.
    Dieser Punkt is bei allen Folgegewerken 18 352 Fliesenleger, 18 353 Estrich, 18 555 Schreiner, 18 358, 18 360, 16 361, 18 363 Mler und und und irgendwo in 4.1. Nebenleistungen auch dabei.


    Zum Maler DIN 18 363 4.1.6f

    Ausbessern von einzelnen kleinen Schäden in der Altbeschichtung und im Untergrund / Schleifen von Holzflächen, mineralischen untergründen und Metallflächen zwischen den einzelnen Bescichtungen sowie feinreinigen der zu beschichtenden Flächen.

    Sieht es so schlimm aus, dass der Maler zickt?

    MfG Michael
     
  11. OlliF

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    Upps

    Hast ja Recht !!! Ist Din 1961 :konfusius

    Abere mal ganz ehrlich , ich kann mir auch nicht vorstellen das es hier notwendig wird alle Paragraphen aufzuwühlen.

    Einfach den Maler (oder einen seiner Mitarbeiter) mal anqatschen und auf ein Bier einladen dann klappts auch mit den Putzschäden.


    Hört sich ja nicht so an als ob es sich hier um ne große Sache handelt. :lock


    Gruß Olli
     
  12. #12 Steffelmuc, 29.11.2006
    Steffelmuc

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    @ Alle

    Danke für die außerordenlich detaillierte Behandlung des Themas.


    Stephan
     
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