Baupreisindex Anpassung - fälligkeit

Diskutiere Baupreisindex Anpassung - fälligkeit im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; eigentlich hatte ich mir 2004 geschworen nie wieder zu bauen - aber es kommt immer anders als man denkt. Doch dieses mal dachte ich Stressfreier...

  1. #1 SuperMario, 25.10.2021
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    eigentlich hatte ich mir 2004 geschworen nie wieder zu bauen - aber es kommt immer anders als man denkt. Doch dieses mal dachte ich Stressfreier zu bauen und alles aus einer Hand zu nehmen. Leider haben sich Architekt und Genehmigungen soweit hingezogen das die Festpreisgarantie abgelaufen ist (auch wenn das in meinem Falle bei der Firma wohl eher System ist). Okay soweit so gut ... insofern hat man uns nun eine Baupreiserhöhungen nach Index vorgelegt.

    Der Bauvertrag sieht Abschlagszahlungen nach Bautenstand vor, mit der 2. Abschlagszahlung (Bodenplatte fertig) stellte man uns nun also 100% der Baupreisanpassung in Rechnung. Meines Erachtens muss das genauso auf die Abschlagszahlungen umgelegt werden, mache ich hier einen Denkfehler ? Die Erhöhung des Gesamtpreises müsste doch genauso nach Bautenstand sich dann aufschlüsseln ? Ansonsten würde ich die Baufirma ja überbezahlen am Anfang ?
     
  2. #2 Gast85808, 25.10.2021
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    Das heißt, die Firma baut schon für Dich? Wenn der Index aus Juni stammt, isses ganz schön übel, wenn aktuell, wärs nicht ganz so übel. Ich halte Preisanpassungen nach Index für Verbrechertum, aber das ist nur meine Meinung
     
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  3. #3 SuperMario, 25.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 25.10.2021
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    ja die Bauen schon. Vertrag ist aus Anfang letzten Jahres - mir geht es auch gar nicht über die Höhe oder ob überhaupt. Mir geht es nur darum ob dieser Aufpreis jetzt wirklich zu 100% zum Baustart fällig ist oder nicht eigentlich normal über den Zahlungsplan geregelt werden müsste.

    Um es konkret zu machen (Fiktive summen), wenn ich eine Summe von 100.000 EUR habe und nach Bautenstand in 10 Abschlägen jeweils 10% Zahle, so sieht das Vertrag vor, dann ist das für mich klar. Nun gibt es eine Baupreisanpassung, sagen wir um 10.000 EUR.

    Die erste Rechnung haben wir über die 10.000 EUR bekommen (10% von 100K)
    dann kam die Baupreisanpassung
    Die zweite Rechnung haben wir über die 10.000 EUR bekommen (10% von 100K) UND eine Zusatzrechnung über die vollen 10.000 EUR Baupreisanpassung.

    Wir haben uns erst mal erlaubt nur 2.000 EUR der Baupreisanpassung zu bezahlen, nämlich 2 * 10% nach Zahlungsplan.

    Der Bauunternehmer argumentiert aber, die Baupreisanpassung würde nicht unter den Zahlungsplan fallen und wäre sofort fällig. Er droht sogar mit Baustop weil wir nicht zahlen.
     
  4. #4 Gast85808, 25.10.2021
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    Also: rein von der Logik her sind alle Gewerke teurer geworden. Mithin also müsste die Anpassung auf alle Teilzahlungen verteilt sein.

    Wie gesagt, von der Logik her. Nu ist aber von Bedeutung, was in Deinem Vertrag steht, insbesondere zum Thema der Teilzahlungen bei Erhöhung des Preises (nicht wegen Extraleistungen, sondern wegen Indexerhöhung)

    Ganz nebenbei, hat er denn seine Fertigstellungsgarantie auch um diese Erhöhung pauschal erhöht?

    Das ist juristisch schon ne heiße Kiste. Da würde ich auch nix ohne Anwalt machen. Es soll Anwälte geben, die sind der Auffassung, daß bei derart erhöhten Auftragssummen einer neuer Vertrag geschlossen werden muß (und bei Ur-Vertrag letztes Jahr zu jetzt, reden wir nicht über zwofuffzich)

    Mein Gefühl sagt mir: Nachtigall ick hör dir trapsen...
     
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  5. #5 simon84, 25.10.2021
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    Na und wie ist es denn vertraglich vereinbart ? sind Baupreisanpassungen vertraglich auf den Zahlungsplan runterzubrechen ?
     
  6. #6 SuperMario, 25.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2021
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    Um es noch mal aufzurollen - das die Festpreisgarantie fällt und damit die Baupreisanpassung kommt war uns eigentlich vorher klar und auch eingerechnet, das ist daher aktuell gar nicht mein Thema. Auch unser Anwalt der den Vertrag damals checkte hat uns darauf hingewiesen. Allerdings hatte ich damals beim Vertragscheck nicht auf dem Radar wann diese Anpassung dann fällig ist.

    Nur um hier mal den Wind aus den Segeln zu nehmen, wir haben uns bei der Summe gütlich geeinigt, die eigentliche Summe geht okay und ist auch weit von der Indexanpassung entfernt. Es geht mir weiterhin nur um den Zahlungspunkt. Das Ganze ist tropf frisch und ja ich habe auch unseren Anwalt heute dazu angeschrieben, erreiche ihn gerade nicht auf die Schnelle. Wir reden von rund 2% die es teurer wird.

    nun was sagt der Vertrag: Nichts konkretes hätte ich gesagt, "Nach Ablauf der Festpreisgarantie ohne entsprechenden Baubeginn erhöht sich die Vertragspreis entsprechend dem aktuellen Baupreisindex". Konkret wird der der Pauschalpreis definiert, dann definiert der Vertrag mittels obiger Klausel eine ggf. Anpassung und danach erfolgt die Klausel das die Abrechnung nach Leistungsstand in Rechnung gestellt wird. Entsprechend Zahlungsplan.

    Im Zahlungsplan steht "Der vereinbarte Festpreis ist in Raten zu Zahlen die sich wie folgt zusammen setzen"

    Je öfter ich das lese desto mehr komme ich zum Schluss das wir gerade alles richtig machen und nur Anteilig die Preiserhöhung zahlen.
     
  7. #7 SuperMario, 25.10.2021
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    Gerade noch mal gelesen, es gibt einen Paragraphen zur Vergütung:
    Abs 1 regelt: Den Pauschalpreis und ggf. eine Anpassung nach Baupreisindex wenn nicht in einer Frist von x Monaten begonnen wird zu bauen
    Abs 3 regelt: das der preis nach Zahlungsplan zu zahlen ist
     
  8. BaUT

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    Wenn nicht vertraglich explizit eine Vorauszahlung des kompletten Baupreisindex-Aufschlages vereinbart wurde, dann ist der Aufschlag auf jede Teilrechnung aufzuschlagen oder am Ende in voller Höhe auf die Schlussrechnung.
     
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  9. #9 SuperMario, 26.10.2021
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    Danke, ja es gibt bei uns im Bauvertrag keinen Passus der sagt das es per Vorauszahlung zu begleichen ist.
     
  10. BaUT

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    Mmh - wenn der BT mit Baustopp droht haben sie hoffentlich eine Option ihm mit Vertragsstrafe oder Schadenersatz wegen Bauverzug zu drohen - oder gibt es da in ihrem Vertrag keine Termine und Fristen? Ein Baustopp wegen ausstehender Zahlungen ist nur rechtens, wenn die Zahlungsforderungen rechtens sind und die Zahlungsausfälle unbegründet sind und auf weitere Zahlungsausfälle (Insolvenz des Bauherrn) schließen lassen. Nur dann wäre der BT zur Leistungseinstellung berechtigt um von seinem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden in Form unbezahlter Bauleitungen abzuwenden. Beides dürfte ihr Bauträger aber kaum vor Gericht geltend machen können.
     
  11. #11 SuperMario, 26.10.2021
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    Ja wir haben Fristen und auch Vertragstrafen. Wir streichen im Moment nur drei Positionen zusammen, zwei sind aus unserer Sicht nicht erbracht und den Nachweis das es so ist bleibt der BT uns schuldig. Das dritte ist die Baupreisanpassung, die wir derzeit gemäß Zahlungsplan in teilen immer mit zahlen statt komplett vorab wie er es gerne hätte.

    Insofern ja, denke ich auch ein baustopp wäre überzogen und rechtlich schwierig. Ich vermute er lotet gerade aus wie weit er gehen kann und ob wir aufgrund der Androhung nun einknicken. er baut mehrere Häuser dort und von den anderen Bauherren wissen wir das zum Teil keine Vertragsprüfung hatten, keine Baubegleitende Qualitätssicherung, zum ersten mal Bauen und und wohl bisher alles geschluckt / gefressen haben wie sie s bekommen haben. Wir sind jetzt wohl gerade die ersten die Anfangen darauf zu achten das es im normalen Rahmen läuft und insofern sind wir auch gerade die Störenfriede.

    Ich habe noch den Vorteil das ich keinen Zeitdruck im Nacken habe - sprich wenn wir 6 Monate oder 12 Monate später fertig sind ist das für uns kein Beinbruch. In der komfortablen Lage sind die wenigsten Bauherren.
     
  12. #12 SuperMario, 26.10.2021
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    Eine Info noch dazu,
    es gibt keine Schriftliche Mahnung zu den gekürzten Posten und es gibt auch keine schriftliche Androhung eines Baustopps (nur telefonisch) deswegen.
     
  13. #13 SuperMario, 26.10.2021
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    Info: Ich hab nächsten Montag Anwalts termin, da wird das ganze noch mal auf Herz und Nieren gecheckt und dann schauen wir mal was er mir rät wie ich mich verhalten soll.
     
  14. #14 SuperMario, 02.11.2021
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    Hier der Endstand nun. Gestern hatten wir Anwaltstermin der unsere Ansicht komplett stütze und direkt auf den Paragraphen im Bauvertrag verwies der eigentlich klar sagt das Anteilig gezahlt wird. Ferner hat er uns die Bedenken bzgl. Baustopp genommen das wir dann jetzt erst mal 2 Jahre stillstanden haben bis das geklärt ist.

    Damit sind wir mit der Baufirma noch mal in das Gespräch gegangen und siehe da es kam ein einlenken.

    Also alles gut jetzt es ist wird nach Baufortschritt Anteilig gezahlt.
     
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  15. #15 Sergius, 03.11.2021
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    Siehst du richtig. Aber ich würde erstmal die Vertragsunterlagen prüfen. Ein Baupreisindex ist erstmal keine Vertragsgrundlade. Oder anders gesagt, wenn der Baupreisindex günstigere Preise ermittelt, wird dann der Bauvertrag zu deinem Gunsten auch angepasst? Unwahrscheinlich.

    Der Generalunternehmer muss die Preiserhöhung nachvollziehbar begründen. Ein Index (welcher auch immer) ist noch kein Grund den Baupreis anzupassen. Er sollte schon darlegen wie vorher kalkuliert war und was sich konkret geändert hat. Erstmal gilt der Bauvertrag!

    Hast du die Preiserhöhung akzeptiert?
     
  16. #16 SuperMario, 04.11.2021
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    ist doch geklärt.

    Zum 3. mal - es ging nicht um die Baupreiserhöhung als solches und ja wir haben uns auf einen Kompromiss bzgl, der Summe geeinigt (Schriftlich).

    Es ging jetzt nur um das "wann" wird es bezahlt. ist aber wie gesagt geklärt unser Anwalt hat uns den Rücken gedeckt das wir das korrekt sehen das es den Werkslohn erhöht und somit die Abschlagszahlungen und nicht am Anfang zu 100% fällig ist. Steht so sogar schwarz auf weiß im Bauvertrag. Nachdem der Anwalt nun im Spiel war hat die Baufirma das ja auch eingesehen ...
     
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