Dachrinne sanieren bei genehmigte Überbauung

Diskutiere Dachrinne sanieren bei genehmigte Überbauung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich besitze ein Haus (Bayern) Baujahr 1967 mit Walmdach. Das Haus steht auf drei Seiten direkt auf der Grenze, heißt, die Dachrinne ist...

  1. #1 Amerillo, 14.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2021
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    Hallo, ich besitze ein Haus (Bayern) Baujahr 1967 mit Walmdach. Das Haus steht auf drei Seiten direkt auf der Grenze, heißt, die Dachrinne ist komplett im Nachbargrundstück. Das wurde damals mehr oder weniger so genehmigt, auf den Grundrissen sieht man die Grenze exakt auf den Außenwänden, bei den Ansichten ist die umlaufende Dachrinne mit eingezeichnet die dann natürlich auf dem Nachbargrundstück ist (und ein Fallrohr). Die Ansicht von außen ist ohne jegliche Bemaßung. Im Maßstab 1 zu 100, man kann es also nur erahnen. Ich konnte in den Unterlagen keinen Antrag auf Überbauung oder ähnliches finden. Jetzt wäre meine Frage, wie verhält sich das, wenn ich die Dachrinne nun komplett erneuere. Kann ich das einfach so machen oder könnte jetzt einer der Nachbarn darauf bestehen, dass ich auf meiner Seite bleibe und eine in liegen der Entwässerung mache. Falls ja, besteht die Möglichkeit, die Dachrinne stückweise zu reparieren bis sie irgendwann in 10-15 Jahren komplett durch eine Neue ersetzt wurde? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

    Grüße, Andreas.
     
  2. #2 Gast82596, 15.11.2021
    Gast82596

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    Frag doch mal deine. Nachbarn
     
  3. #3 Amerillo, 15.11.2021
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    Ich habe im Stadtarchiv nachgeschaut, es gibt kein Antrag auf Überbauung.
     
  4. #4 Gast82596, 15.11.2021
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    Ich meinte damit, Nachbarn fragen ob du auf ihr Grundstück darft um zu arbeiten.
     
  5. BaUT

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    Naja - spätestens wenn einer der Nachbarn grenzbündig anbauen will, wird der Überbau störend und er ist berechtigt sie zu deren Rückbau aufzufordern. Die genauen Randbedingungen dazu erfahren sie allerdings nicht in einem Bauforum sondern eher unter frag-den-anwalt.
     
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  6. #6 Amerillo, 15.11.2021
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    Hallo, da habe ich mich vor etwas falsch ausgedrückt, ich meine nicht ob mir die Nachbarn genehmigen ihr Grundstück zu betreten um die Arbeiten auszuführen, sondern, dass sie verlangen können, dass die Dachrinne zukünftig nicht mehr in ihrem Luftraum montiert ist, sondern, dass die neue Dachrinne zu 100% auf meinem Grundstück ist. Dies müsste ich da mit einer innenliegenden Entwässerung erstellen.
     
  7. BaUT

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    Grundsätzlich liegt eine stillschweigende Duldung vor, weil die Nachbarn offensichtlich die Rinne kennen und gegen ihr Vorhandensein bisher keinen Widerspruh eingelegt haben.
    Um nun nachträglich einen Widerspruch mit Rückbauaufforderung loszutreten müsste der Nachbar eine konkrete Behinderung nachweisen, z. B. dass er beim Aufbau eines grenzbündigen Carports durch die Rinne behindert wird.
    Reparaturen an deiner Rinne dürften kein solcher Grund für eine Rückbauaufforderung einer bisher geduldeten Rinne sein.

    Wie gesagt:
    Frag einen Anwalt und nicht einen Bauingenieur!

    PS:
    Du kannst ja je nach Dachneigung evtl.. auch umbauen auf eine aufliegende Rinne bzw. Aufdachrinne.
     
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  8. #8 Osnabruecker, 15.11.2021
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    Wurde das Thema von den Nachbarn schon mal angesprochen, das ihr überbaut habt?

    Wenn denen das bis heute egal war, würde ich es riskieren die Rinne zu erneuern. (Wir reden ja nicht von 5 stelligen Beträgen...)

    Wenn ihr euch gut mit den Nachbarn versteht, könntest du es halt trotzdem vorher mit denen abstimmen. Aber man weckt vielleicht schlafende Hunde....


    Wenn du keine Genehmigung zur Überbauung hast, wirst du wohl rechtlich den kürzeren ziehen. Aber bevor baulich viel Geld für die innere Entwässerung gemacht wird würde ich es erst mit der Erneuerung der alten in Angriff nehmen.
     
  9. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Na das muß wohl eher 0:100 sein, ich ahne nicht nur nichts, ich SEHE nichts (auch vom "Rest" der Zeichnung über die Bemaßung hinaus).
     
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  10. #10 hanghaus2000, 24.11.2021
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    Ein Rueckbau ist mMn unverhaeltnismassig. Frag den Nachbar hoeflich um ein Betretungsrecht und fertig.

    Im schlimmsten Fall must den ueberbauten Grundstuecksstreifen vom Nachbar erwerben.
     
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  11. BaUT

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    was für ein Quatsch
     
  12. #12 hanghaus2000, 24.11.2021
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    Wie bitte? Wieso?
     
  13. #13 simon84, 25.11.2021
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    Wegen einer Regenrinne macht man doch keine Grundstücksteilung! Also wirklich.

    Und nur weil eine Dachrinne in einer Seiten Ansicht oder schnitt auftaucht liegt doch noch lange keine Genehmigung für eine Überbauung des Nachbarngrundstücks vor!

    rede mit dem Nachbarn und gut ist
     
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  14. BaUT

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    Dieter Nuhr hat die Antwort!

    Kein Vermesser, kein Kataster- und Grundbuchamt würde solch albernen Quatsch mitmachen.
    Wenn überhaupt, dann gab es mal sowas wie "Überbaurente".

    Aber eigentlich ist in diesem Thread längst alles gesagt.
    Wenn der TE interessiert ist tausche ich Umbauempfehlungen gegen Fotos vom Objekt.
     
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  15. #15 hanghaus2000, 25.11.2021
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    @BaUT vielen Dank fuer die Ergaenzung. Aber wenn es zum Streit kommt, Dann werden wohl die Vermesser, das Grundbuch- sowie Katasteramt damit beschaeftigen muessen. Eine Ueberbauung ist im Uebrigen kein Quatsch. sonst haette der TE sich hier wohl nicht gemeldet.

    Den ersten Satz lasse ich mal lieber unkommentiert.
     
  16. #16 hanghaus2000, 25.11.2021
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    Wenn man sich nicht einigen will oder kann dann kann ein Grunderwerb die bessere Loesung sein als eine Rente.

    Du hast natuerlich Recht. WIe ich schon geschrieben habe ist ein Gespraech mit dem Nachbarn die erste anzustrebende Loesung.
     
  17. #17 simon84, 25.11.2021
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    aber doch nicht bei einer Dachrinne !!!
    Der ganze bürokratische Aufwand und das gestörte Verhältnis mit dem Nachbarn sind das doch nie im Leben wert. Da ist Umbauen angesagt

    solche Geschichten funktionieren immer dann gut wenn beide Nachbarn sich einig sind und man das auf der tonspur klärt. Was für ein Riesen Heck meck mit Vermesser, grenzfeststellung, kataster Amt , ggf Grundbuch und den ganzen Banken etc

    alles wegen einer Rinne ???
     
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  18. BaUT

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    Wie viele solcher Fälle hast du als Makler, Sachverständiger, als Rechtsanwalt oder Notar schon begleitet?
    Ich kenne die Antwort: KEINEN EINZIGEN!!!
    Also hör endlich auf auf diesem von dir geäußerten Mist noch weiter rumzureiten. Es gibt in Deutschland keinen Fall in dem ein 20 cm breiter Streifen auf Hauslänge verkauft wurde! Diese Idee ist totaler Blödsinn. Deshalb mein Hinweis auf Dieter Nuhr.
    Obendrein habe ich dir das Stichwort schon gegeben.
    "Überbaurente"
    Bitte belies dich ausführlich darüber bevor du das nächste mal mit solch unqualifiziertem Rat daher kommst, den andere hinter dir aufräumen müssen.

    In einem Sachverständigenbüro für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken wurden solche Fälle (Entschädigung für einen zu duldenden Überbau = Überbaurente) immer wieder mal berechnet. Niemand kommt bei sowas auf Grundstücksverkauf...

    ...und sei nicht auch noch bockig deswegen.
     
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