Aufsparrendämmung Kondenswasser

Diskutiere Aufsparrendämmung Kondenswasser im Dach Forum im Bereich Neubau; Was der Hersteller schreibt ist dir egal ...es heißt jetzt flink Mängelanzeige aufsetzen und zwar an deinen Vertragspartner für dein Gewerk Dach -...

  1. SIL

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    Was der Hersteller schreibt ist dir egal ...es heißt jetzt flink Mängelanzeige aufsetzen und zwar an deinen Vertragspartner für dein Gewerk Dach - unbedingt vermeiden " Formulierung wie vermutlich oder in der Annahme fehlerhafter Ausführung..etc " der Mangel wird nur spezifisch dargestellt und keine Ursache ! Auch ob bei Frost oder nicht -nicht erwähnen.
     
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  2. #22 kuroneko1977, 26.11.2021
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    Also einfach nur, dass es aus der Dachschräge tropft?
     
  3. #23 Gast 85175, 26.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Was der Hersteller da schreibt ist vollkommen Hupe, mit dem hast Du keinen Vertrag und was der empfiehlt ergibt nicht automatisch eine mangelfreie Konstruktion.
    Was der „Bauplaner“ da sagt ist ein Armutszeugnis für ihn, sonst nix. Er hat das zu planen und das ist halt mehr als nur hirnlos Herstellerdetails zu übernehmen. Woher der Hersteller wissen will wie das ausgeführt wurde wäre auch noch so eine Frage. Alle zusammen dumme Schwätzer…

    Wie auch immer. Erstmal auf die Mängelanzeige vom Januar 2019 berufen und Frist (3 Monate) zur Beseitigung setzen.

    Es ist so, da fand zu 99% keine förmliche Abnahme statt (oder?) und dann vermutet der BGH eine stillschweigende Abnahme 6 Monate nach Ingebrauchnahme (also nach Fertigstellung). Du hast auch eine Rechnung auf der ein Ausführungszeitraum stehen muß (sonst gilt das Rechnungsdatum) und da noch 6 Monate drauf und nochmal 5 Jahre Gewährleistung dürfte dann schon eher Ende 2019 ergeben. Du dürftest also mit dem Schreiben von Jan. 2019 noch fristwahrend unterwegs sein.
     
  4. #24 Gast 85175, 26.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jo. Dafür ist der Planer aber auch „Premiumpartner“ und bekommt vom netten Aussendienstler (25 Jahre alt, gelernter Metzger) das LV samt drei Details (die nicht zum Objekt passen) per Mail. Der Handwerker ist „Systempartner“ und bekommt das LV dann auch vom Planer geschickt (dafür keinen guten Objektpreis beim Material, weil der Aussendiensler weiß ja, dass da sein Kram fix ausgeschrieben ist). AlsSystempartner muss man auch nix mehr denken, weil „System“ ist ja immer gut. Und dann am besten noch mit billigen Preisen und ganz billigen Subunternehmern, da klingelt dann die Kasse (aber nur ganz kurz). Und wenn man sie dann fragt was das ist was sie da gerade einbauen und wieso sie das da einbauen, dann hört man von allen nur noch Hersteller-Produktbezeichnungen (sie haben keine Ahnung was es ist) zu hören und dass das so vom Hersteller vorgesehen ist (sie haben keine Ahnung wozu es gut ist). Und wenn man den alten Vorarbeiter fragt, dann sagt der er sage zu dem Murks nix mehr und es sei ihm mittlerweile auch scheißegal, in 3 Jahren ist Rente…
     
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  5. SIL

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    Etwas präziser , die Häufigkeit und Fotos und wenn es geht Plan als Kopie mit den Stellen ungefähr wo es sich befindet, der dargestellte Mangel muss erkennbar sein hinsichtlich Position etc
     
  6. #26 kuroneko1977, 27.11.2021
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    Das Problem was ich sehe hinsichtch Mängelanzeige und Schadenersatz ist folgendes: Bauvertrag nach VOB. Dadurch nur 4 Jahre Gewährleistung. Arglistige Täuschung kann ich nicht nachweisen, würde es wahrscheinlich auch nicht treffen. Daher habe ich auch vor Gericht wenig Erfolgsaussicht.
    Denke mir bleibt nur zusammen an einen Tisch, den Pfusch präsentieren und versuchen die Sanierung mit einer Kostenteilung o.ä. zu vereinbaren.
    Oder sieht da noch jemand eine andere Möglichkeit?
    Gibt es noch eine andere Chance die Luftdicht heit von außen herzustellen, z B. über der Linitherm oder muss das definitiv alles abgetragen werden?
     
  7. SIL

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    Mangelanzeige hast doch schon mal gemacht ?und passiert ist ja nix von Seiten DD? Also nochmal.Begriffe wie " verdeckter Mangel oder Arglist ...." unbedingt vermeiden, der Errichter schuldet dir einen seinem Vertrag und aRdT etc gemäßes Werk , das ist es ja offensichtlich nicht.

    Nein, ich sehe hier durchaus Aussicht auf Erfolg.
    Schwer zu sagen, eventuell reicht eine USP über dem Linith...
     
  8. #28 kuroneko1977, 27.11.2021
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    Mängelanzeige hatte ich nur telefonisch gemacht, schriftlich per Mail nur an Planer.
    Um zu beweisen, dass das Gewerk nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss ich ja dann erstmal ein Gutachten machen lassen, oder? Dann Anwalt bezahlen und wenn ich dann verliere habe ich gar nichts außer viel Geld weg.
    Hatte gestern ein Infogespräch mit einer Anwältin einer Hotline, die hat mich ziemlich unfreundlich abserviert.
    Hatte letztes Jahr außen am Stellbrett ausgespritzt, da ich dachte dass hier Luft einströmen könnte. Viell.würde man mir das dann auch negativ auslegen.
    Mängelanzeige werde ich trotzdem schriftlich an DD schicken! Hoffe er zeigt sich kooperativ!
     
  9. #29 simon84, 27.11.2021
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    such dir nen Fachanwalt für Baurecht aus der Region und nicht irgendjemand an einer Hotline. Was soll das denn sein ? Total unseriös
     
  10. #30 kuroneko1977, 27.11.2021
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    Meine Rechschutzversicherung bietet ein kostenloses Anwaltstelefon, von da wurde ich an diese Anwältin,mit Spezialgebiet Baurecht,verbunden!
     
  11. SIL

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    Nö.
    Wie Simon sagte, du zeigst den Schaden an bei deiner VS und bittest um Deckungszusage und suchst dir einen Anwalt, der fragt in der Regel auch nochmals nach bei der VS, insofern sind deine Kosten da erstmal gering.
     
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  12. #32 simon84, 27.11.2021
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    das ist so wie beim Auto Unfall den Gutachter der Gegenseite zuzulassen

    wie @SIL sagt such dir den Anwalt der dir persönlich zusagt . Auch die kannst du nach Referenzen im Sinne von Ähnlichen fällen fragen
     
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  13. ps0125

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    Hast du den Zimmerer bzw. Dachdecker selbst beauftragt oder war das ein Subunternehmer deines „Planers“, der also als Generalunternehmer aufgetreten ist?
     
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