Min. Größe einer Dusche

Diskutiere Min. Größe einer Dusche im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe ein Haus vom Bauträger gekauft, bei dem eine Dusche im Dachgeschoss kommen soll. Nachdem die Dämmung angebracht ist, zeigt...

  1. #1 Badspezialist, 01.12.2006
    Badspezialist

    Badspezialist Gast

    Hallo,

    ich habe ein Haus vom Bauträger gekauft, bei dem eine Dusche im Dachgeschoss kommen soll. Nachdem die Dämmung angebracht ist, zeigt sich, dass der verbleibende Platz (Höhe) eigentlich nicht ausreicht, um verünftig eine Dusche einzubauen. Eine Lösung wäre, wenn eine bodentiefe Wanne verwendet werden würde. Der Bauträger weigert sich jedoch dies auf seine Kosten zu tun. Er will seine Standarddusche einbauen.

    Gibt es eine Möglichkeit ihn dazu zu zwingen. Gibt es z.B. eine Regelung (DIN?), welche die minimalen Maße einer Dusche festlegen?

    Danke,
    Heinz
     
  2. Ryker

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    Die einfachste Möglichkeit ist, die Änderung schlicht anzuordnen und die Mehrkosten zu bezahlen.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 02.12.2006
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    Lauter *weiche* Aussagen.....
    gibts auch Fakten ?

    Im EFH-Bereich kann mit Abicken des Bauherrn fast alles gebaut werden ..... DIN hin und DIN her.

    Ansonsten siehe Ryker...nur *für Umme* fällt manchmal aus...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. Julius

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    Das fragt man sich hier oft. Besonders bei solchen Antworten... :winken

    Der Fragesteller wollte doch wohl lediglich wissen, ob irgendwo eine Festlegung existiert, daß in einer Dusche ein Nicht-Schrumpfgermane auch stehen können muß.

    Ob er dann einen - wie auch immer gearteten - Anspruch darauf hat, daß dies bei ihm so (und aufpreisfrei) zur Ausführung kommt, wäre dann die Folgebetrachtung.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 02.12.2006
    Achim Kaiser

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    Komisch.......

    immer wenns daneben geht dann wird nach einer DIN gejammert die jeden Firlefanz regeln soll.

    Ich fang nun nicht schon wieder damit an, dass bei einer *ordentlichen* Planung auf sowas hingewiesen wird, wenns irgendwo eng wird oder werden könnte.

    Der hier stößt mir ganz sauer auf :

    >>>>>Gibt es eine Möglichkeit ihn dazu zu zwingen<<<<<

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. Ryker

    Ryker

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    Es hilft die schönste Planung nichts, wenn die Hütte zu klein ist.

    "Bodentiefe Wanne" klingt für mich nach erforderlicher Abdichtung des gesamten
    Bades, das muß doch nun selbst ein BT nicht mehr kostenfrei erbringen - oder doch?
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Kommt mir auch irgendwie bekannt vor Achim: "Gibt es nicht eine Norm, nach der ich immer recht habe".
    Es existiert keine. Duschen sind in der VDI-Richtlinie 6000 Blatt 1 http://www.vdi.de/vdi/vrp/richtliniendetails/index.php?BID=46538040 geregelt, aber nicht deren Höhe. Aus - fertig.

    Wanns schee macht: Anwalt nehmen und im Nebel des § 633 BGB stochern:
    Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich ... für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.

    Da könnte Bestellen und Bezahlen eines Sonderwunsches aber die deutlich geldbeutel- und nervenschonendere Variante sein. Und Zwangsarbeit ist bei uns schon länger abgeschafft.
     
  8. juwido

    juwido

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    ja, die Planung ...

    nur so nebenbei:
    in meiner Hütte (von~1950) gibts im Plan auch zwei Details, die sehen in der Schnittebene noch brauchbar aus .... und dann kam die Dachschräge...
     
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