Neubau nebenan - Grundstücksbefestigung auf unserer Seite

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  1. sriver

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    Hallo,

    wir haben eine etwas vertrakte Situation mit unserem neuen Nachbarn, der nebenan neu baut und uns schon eine Menge Ärger gemacht hat, da er mir nichts dir nichts unsere Garage unterfangen wollte.


    Wir wohnen in Hessen an einem Hanggrundstück. Im Ursprungszustand war das Nachbargrundstück vom Geländeverlauf höher und wurde von unserer Seite mit Holzpallisaden abgefangen.

    Als noch nicht gebaut wurde, erzählte der Nachbar im Frühjahr davon, dass es ein ganz normales Haus werden würde und der Geländeverlauf an der Grenze zu uns nicht angepasst werden müsste. Da die Holzpallisaden eh langsam morsch wurden, sagte ich zu, dass diese ausgetauscht werden. Im Zuge dessen wollten wir noch ein paar andere Sachen im Garten machen lassen.

    Im Zuge der BM wurde dann langsam klar, dass das Bauprojekt viel größer werden würde, als von ihm beschrieben. Es fanden massive Erdbewegungen statt, unsere Garage musste unterfangen werden und die Holzpallisaden wurden im Zuge von Aushubarbeiten abgesprochen entfernt. Letztendlich ist aber jetzt klar, dass die Pallisaden, egal ob neu oder alt eh entfernt hätten werden müssen, da die sonst in die Baugrube gefallen wären!!!!


    Vor kurzem bat ich um einen Vorort-Termin, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen, da die beauftrage Gartenbaufirma schon längst hätte anfangen wollen, was aber nicht funktioniert, da die ganze BM stark hinter dem Zeitplan liegt.

    Letztendlich ist da rausgekommen, dass noch nicht ersichtlich ist, wie der neue Geländeverlauf aussehen wird. Es kann sein, dass das Abfangen gar nicht mehr nötig ist, da er vom Geländeverauf niedriger sein wird. Das wissen sie aber erst dann, wenn die Mauern stehen und dann verfüllt werden kann.


    Prinzipiell wollen wir mit dem Nachbarn keinen Streit anfangen, aber er stellt sich hin und sagt, dass das komplett unser Problem sei. Wir sehen das etwas differenzierter und erwarten eigentlich eine Kostenbeteiligung, da er ja alles abreißen musste.

    Nach der jetzigen Situation könnten wir ja auch einfach jetzt unsere Grenze normal befestigen und wenn er dann aufschütten muss, ist es ja nicht unser Problem…


    Wie seht ihr das?
     
  2. #2 VollNormal, 12.12.2021
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    Verstehe ich grade nicht - du schreibst von Kostenbeteiligung, wodurch sind dir Kosten entstanden? Du schreibst doch, das "er" (ich vermute der Nachbar) alles (was?) abreißen musste.

    Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, dass der Geländeverlauf des Nachbarn erst nach Erstellung des Rohbaus ermittelt werden soll. Da muss es doch eine Planung geben.

    Ist der ursprüngliche Geländeverlauf noch feststellbar? Ist die Geländemodellierung auf deinem Grundstück innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplans? (Ich lese da "Palisaden", daraus schließe ich, dass du dein Gelände tiefer gelegt hast.)
     
  3. #3 Fabian Weber, 12.12.2021
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    Wenn er Deine bestehende Abfangung abgebaut hat, dann ist er auch dafür zuständig, dass Deine Grundstücksgrenze nach der Baumaßnahme wieder in der alten Höhenlage ist.

    Wie er das macht ist ja dann erstmal sein Problem.
     
  4. #4 VollNormal, 12.12.2021
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    Erst mal ist derjenige, der baut, dafür zuständig, dass von seinen Arbeiten keine schädlichen Einflüsse auf die Nachbarbebauung ausgehen. Durch die Maßnahme verursachte Schäden hat er wieder zu beseitigen. Damit es nachher nicht zum Streit kommt, kann man vorher einen unabhängigen Gutachter mit einer Beweissicherung beim Nachbarn beauftragen.

    Also die einvernehmlich entfernte Palisade müsste dein Nachbar auf seine Kosten wieder errichten, wenn ihr nicht etwas anderes vereinbart habt. Gibt es ein Protokoll über die Absprache?

    Sämtliche Sicherungsmaßnahmen um dein Grundstück und die darauf befindlichen Aufbauten davor zu bewahren, in seine Baugrube zu fallen, gehen auch auf seinen Deckel.
     
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  5. sriver

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    Ursprünglich hatten wir zugesagt, dass wir die Holzpallisaden erneuern würden, da diese auf unserem Grund und Boden stehen und im Ursprungszustand den höher liegenden Teil des Nachbargrundstücks abgefangen haben. Bei dieser mündlichen Zusage wussten wir noch nichts von den Ausmaßen des neuen Hauses und es hieß ja, dass der Geländeverlauf nicht verändert werden müsse- ja wir waren damals zu gutgläubig. Als dann die Baugrube ausgehoben wurde, ist uns klar geworden, dass das weitaus größer wird als uns erzählt wurde und wir haben erstmal alle Infos zusammengesammelt mit Gang zum Bauamt, etc.. Die Pallisaden waren dann erstmal nebensächlich, da der Bauherr dann mal mir nichts dir nichts unsere Garage unterfangen wollte.
    Aufgrund der mündlichen Aussage, geht der Bauherr davon aus, dass wir diese einhalten und für die neue Grenzbefestigung aufkommen.

    Bzgl. der Planung hast du vollkommen Recht aber sie wissen es derzeit nicht und wollen mal schauen, wenn der erste Teil des Rohbaus steht. Dann könne man das besser abschätzen.....

    Der ursprüngliche Geländeverlauf ist noch feststellbar. Bzgl. der Geländemodellierung gibt es nichts im Bebauungsplan.

    Ja und wir liegen/lagen mit unserem Grundstück in Teilen tiefer.
     
  6. sriver

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    Anbei erstmal ein Bild, als wir die Aushubarbeiten gestoppt hatten, da dann weit unter dem Niveau unserer Garage der Boden entfernt wurde und Neigungswinkel, usw. nach DIN 4123 nicht eingehalten wurden. Letztendlich waren sie dann 4 m unter dem Fundament unserer Garage. Aber erst nachdem Beweissicherungsverfahren bzgl. Garage und Prüfingenieur alles abgenickt hatte und nach DIN 4123 gearbeitet wurde.

    In dem Bild ist grob ersichtlich, wie hoch die Pallisaden früher waren. Die schlossen an den Betonvorsprung an unserer Garage an und wurden dann nach hinten immer niedriger. Also ca 160 cm Höhe und dann kleiner werdend. Den Höhenverlauf kann man grob an der Isolierung an unserer Garage erkennen.

    Es gibt nichts schriftliches darüber, dass wir die Kosten der Pallisadenerneuerung übernehmen würden. Inzwischen protokollier ich alles aber dazu gibt es nichts.

    Insgesamt eine blöde Situation, da wir keinen Streit anfangen wollen und wir letztendlich darauf angewiesen sind, dass der von uns beauftragte Gartenbauer den wiederhergestellten Weg auf der Seite des Nachbarns an der Grundstücksgrenze zum Grundstück von uns nutzen kann, um die beauftragten Arbeiten durchzuführen. Über unser Grundstück kann kein schweres Gerät zugeführt werden.... P1100534.jpg
     
  7. #7 VollNormal, 12.12.2021
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    Ich versuch mal zusammen zu fassen:
    1. Du hattest dein Grundstück modelliert und an der Grenze zum Nachbargrundstück tiefergelegt. Der Geländesprung war durch eine Palisadenwand abgefangen. Damals hatte das Nachbargrundstück noch einen anderen Eigentümer.
    2. Du hattest unabhängig von der jetzigen Baumaßnahme vor, auf deinem Grundstück GaLaBauarbeiten durchführen zu lassen und wolltest in diesem Zusammenhang die Palisaden erneuern.
    3. Der Nachbar beginnt seinen Bau und fragt dich, ob er die Palisaden entfernen darf. Du teilst ihm mündlich sinngemäß mit: "Ja, hau wech - die kommen eh neu!"
    4. Der Nachbar rückt mit seiner Baugrube immer näher an deine Garage. Du bekommst Angst, dass die Garage in das Loch fällst und schreist "STOP!".
    5. Der Bau wird gestoppt, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden umgesetzt, der Aushub wird fortgeführt.
    Habe ich das bis dahin richtig verstanden?
     
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  8. sriver

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    Sehr schön zusammengefasst...
    Danke!
     
  9. #9 VollNormal, 13.12.2021
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    Dann würde ich für den Moment mal die Frage nach dem Wiederaufbau der Palisade komplett zurückstellen und mit dem Nachbarn ein verbindliches Zeitfenster verabreden, wann der GaLaBauer mit seinem Gerät das Grundstück queren kann, um bei dir die Arbeiten durchzuführen. Dafür sollte ja der Geländesprung möglichst nahe Null sein. Vergiss dabei nicht die Unwägbarkeiten der Witterung zur aktuellen Jahreszeit.

    Wenn der GaLaBauer dann wieder raus ist und du die Zuwegung über das Nachbargrundstück nicht mehr brauchst, vielleicht der Nachbar bis dahin auch endlich weiß, wie er sein Gelände gestalten will, setzt ihr euch zusammen und verhandelt darüber, wie die Grenzbefestigung aussehen soll.
     
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    So einfach ist es nicht, da das alles miteinander zusammenhängt. Der Zugriff auf das Grundstück erfolgt von oben, damit muss die Aufschüttung zwingend vorher erfolgt sein, damit der Gartenbauer da runter zu unserem Grundstück und den Garten kommt. Weiterhin istder Gartenbauer auch beauftragt die Grenzbefestigung zu erneuern. Hängt also alles miteinander zusammen.

    Aktuell haben sie angefangen die Aussenmauer hochzuziehen - ich werde vor Weihnachten noch mal einen Vor-Ort-Termin mit Bauherren und unserem Gartenbauer vereinbaren.
     
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