Problem Spachtel Fuge uneben - wellig - fleckig

Diskutiere Problem Spachtel Fuge uneben - wellig - fleckig im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Tut er das nicht muss er selber dafür haften. Jo, aber eine Abnahme ist halt doch etwas ganz anderes, das ist die Bauvariante der „Annahme“ und...

  1. #21 Gast 85175, 14.12.2021
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    Gast 85175 Gast

    Jo, aber eine Abnahme ist halt doch etwas ganz anderes, das ist die Bauvariante der „Annahme“ und da geht es um die Zahlungspflicht, Beweislastumkehr bei Mängeln, Beginn der Gewährleistungspflicht, etc…

    Wenn ein Handwerker einen Mangel in der Vorleistung einfach wortlos hinnimmt, dann wird dadurch evtl. seine eigene Leistung mangelhaft (mit allen Folgen), das heißt aber nicht, dass der Bauherr deswegen den Mangel in der Vorleistung einfach akzeptieren müsste, der kann da immer noch auf Mangelbeseitigung bestehen. Dass diese dann evtl. aufwändiger ist, das ist wieder ein anderes Thema (und der Grund wieso der der „drübergearbeitet“ hat lieber erstmal ruhig ist, weil in der Situation das Vorgewerk erstmal Phantasieforderungen aufstellen kann)…
     
  2. SvenvH

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    Das Folgegewerk ist hier der Bauherr selber. Musste er die Arbeit nun überprüfen bzw. abnehmen oder nicht?
     
  3. #23 Gast 85175, 14.12.2021
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    Gast 85175 Gast

    Wenn da zB. Q3 vereinbart wart, dann hat er als Bauherr noch immer Anspruch auf Q3. Wenn er gleichzeitig zum „Folgegewerk“ mutiert, dann hat er jetzt das Problem, dass er zwar Q3 verlangen kann, wenn es aber dann die Gegenrechnung mit den Mehrkosten wegen des Anstrichs kommt, dann kann er die halt nicht an irgendwen weiterleiten… Aber auch in dem Fall gibt es keine „Abnahme durch überstreichen“, man könnte streiten ob es eine „Abnahme durch Inbenutzungnahme“ war, ich glaube aber eher nicht, weil sonst wäre das jedesmal wenn irgendwer Farbe draufschmiert so…
     
  4. #24 Fabian Weber, 14.12.2021
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    Also wenn der Bauherr selbst da drübergestrichen hat, dann kann natürlich trotzdem noch verlangen, dass der Q3-Mangel des Trockenbauers beseitigt wird.

    Allerdings kann er nicht verlangen, dass seine Farbe und Arbeit durch den Trockenbauer ersetzt werden, denn er hätte natürlich von vornherein nicht mit dem Malern beginnen dürfen.
     
    Nic123 und Alex88 gefällt das.
  5. SvenvH

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    Hab ich bereits geschrieben. Scheint aber ja so nicht korrekt zu sein. Oder etwa doch:confused:
     
  6. #26 Fabian Weber, 14.12.2021
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    Doch naklar, ich glaube es wurde sich nur am Begriff Abnahme gestört.

    Was Du meinst ist ja die Vorleistungsprüfung des Vorgewerkes in Verbindung mit einer Bedenkenanzeige an den Bauherren.
     
  7. #27 Gast 85175, 14.12.2021
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    Wir tun gerade so, als sei eine „bessere“ Spachtelung vereinbart gewesen. Auch dann „darf“ der Bauherr da drüber streichen, ohne dass das eine „Abnahme“ ist, aber schlau ist das halt nicht… Der Trockenbauer schuldet noch immer „was besseres“, das der Bauherr auch noch immer verlangen kann. Wenn der Trockenbauer sich jetzt aber darauf beruft, dass er jetzt einen Mehraufwand wegen der Farbschicht hat, dann ist das halt blöde für den malernden Bauherren… Aber trotzdem, es gab da keine Abnahme und jeder schuldet noch immer was vereinbart wurde, die vertragl. Störung ist da nur die Farbschicht auf der halbfertigen Leistung.

    Ich warte ja noch immer darauf, dass der TE mal erklärt wer da gespachtelt hat und was da vereinbart war…
     
  8. SvenvH

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    Ok verstanden. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. :thinkAber eine interessante Diskussion, denn im Prinzip formuliert das die Mehrheit eher so wie ich das getan hab. War mir nie bewusst dass das so nicht korrekt ausgedrückt ist. Hat sich aber bisher auch noch niemand dran gestört. Schiefe Wände oder Estrich finde ich beinahe Tagtäglich vor.
     
  9. fabufa

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    Guten Abend, danke für die vielen Meinungen und die rege Diskussion.
    Entschuldigt die späte Antwort, war auf der Baustelle.
    Nochmal zum Verständnis: der Trockenbau ist vergeben. Sprich Beplankung, spachteln und schleifen wurden aus einer Hand bearbeitet. Geschliffen wurde definitiv auch. Grundieren und Streichen erfolgt durch uns.
    Wen wir den Mangel vorab erkannt hätten, hätten wir selbstverständlich nicht mit den Folgearbeiten begonnen. Leider zeigt sich beschriebenes Bild für uns erst nach dem Streichen.
    Einige Wände im Haus sind noch nicht gestrichen sondern nur grundiert. Auch hier kann ich als Laie diese scheinbar ungenügende Vorarbeit nicht erkennen.
    VG
     
  10. #30 Gast 85175, 14.12.2021
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    Was ist denn da vereinbart? Es gibt da die Qualitätsstufen Q1 bis Q4 und wenn nix explizit vereinbart ist, dann ist erstmal Q2 zu vermuten, was halt nur etwas besser als das da ist, aber für nur gestrichene Oberflächen noch immer nicht reicht.., Auch Formulierungen wie „tapezierfertig, streichfähig,etc…“ wären interessant…


    Schleifen ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck… Und wer hat geschliffen? Ihr?
     
  11. #31 Fabian Weber, 14.12.2021
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    Dafür hat man ja im Normalfall einen externen Bauleiter oder Sachverständigen, der solche Sachen für einen abnimmt.
     
  12. #32 Fabian Weber, 14.12.2021
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    Zum Glück alles Suppies vom GU. Der muss jetzt bluten, weil das alles schweineteure Farben von Farrow und Ball sind.

    Hier mal das mir vollkommen unverständliche Ergebnis. Wie kann man da als Maler auf die Idee kommen, da überhaupt drauf zu gehen.
     
  13. #33 Gast 85175, 14.12.2021
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    Hat dem Maler jemand gesagt „Streichen auf Untergund Q3“ oder hat man ihm gesagt „Anstreichen!“?
     
  14. #34 Fabian Weber, 14.12.2021
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    Keine Ahnung, ist ja GU, was weiß ich was dessen Bauleiter so sagt. Ich komme nur zwischendurch immer mal schauen und dann gibt’s wieder 3 Mangelanzeigen :)

    Trotzdem dämlich vom Maler, da nicht mal nachzufragen.
     
  15. #35 Gast 85175, 14.12.2021
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    Es ist halt nicht so einfach mit „der Maler hätte wissen müssen“… der GU aber halt schon.
     
  16. fabufa

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    Wir haben morgen einen Termin mit unserem Trockenbauer. Mal sehen was er uns anbietet.
    Ich halte euch auf dem Laufendem.
    Vielen Dank bis hierher
     
  17. #37 Fabian Weber, 14.12.2021
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2021
    Fabian Weber

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    Darum schreib ich ja, der soll den GU fragen, ist doch sein Auftraggeber.

    So oder so hat die fehlende Bauleitung den GU schon mehrere Tausend an Nacharbeiten gekostet, dafür hat er aber immer schicke Schuhe an, haha.
     
  18. SvenvH

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    Ja, ich hör die anderen auf der Baustelle auch immer rufen" haha, Sven der Idiot hat schon wieder ordentlich gearbeitet, muss ständig aus der Reihe tanzen"
     
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