Profilholz / Hobeldielen direkt auf Sparren?

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  1. Olaf76

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    Hallo zusammen,

    Eine Frage, ich möchte gern unseren Dachboden ausbauen. Um die Raumhöhe nicht noch mehr zu mindern, würde ich gern auf die Dampfbremse Profilholz mit Nut und Feder (Rauhspund, Hobeldielen etc., siehe Bild) direkt auf die Sparren anbringen - ohne Unterkonstruktion. Sparrenabstand sind 74 cm. Wird das gehen? Was meint Ihr?

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Olaf
     

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  2. #2 chavove, 25.01.2022
    chavove

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    Guten Abend
    Wie stark sind denn die Dielen?
    Mbg chavove
     
  3. #3 Gast 85175, 25.01.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Natürlich kann man Dielen auf Balken schrauben. Das geht.


    Dass Du nicht gesagt hast was da oben entstehen soll. Gibt’s den Hobbyraummfürs Meerwasser-Aquarium (so um die 2 Tonnen), Wohnraum, Abstellraum… Man weiß es nicht.
    Du hast irgendwie auch nicht erklärt ob es da beheizt ist, was es mit der Dampfbremse auf sich hat, etc…

    Man weiß es alles nicht so genau. Aber eines ist sicher: Man kann Bretter auf Balken schrauben!
     
  4. #4 chavove, 26.01.2022
    chavove

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    ...Nägeln geht auch...viiiel schneller :hammer::hammer:
     
  5. Olaf76

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    Vielen Dank für die Antworten und sorry für die wenigen Infos. Meinen ersten Beitrag hier hatte ich sehr ausführlich gehalten und niemand hatte geantwortet. Da dachte ich, weniger ist mehr.

    Also, der Dachboden ist derzeit unbeheizt und nicht ausgebaut. Aufbau derzeit: Dachpfannen, Lattung, Unterspannbahn. Ich beabsichtige, eine Zwischensparren-Dämmung und darauf eine Dampfbremse anzubringen. Es soll dort nur das Elternschlafzimmer rein. Heizen will ich mit einer elektronischen Fußbodenheizung.

    Die derzeitige Raumhöhe am Giebel beträgt 1,77 Meter.

    Damit nicht noch mehr Raum verloren geht, würde ich gern die Dachschrägen mit Profilholz direkt auf den Sparren verkleiden und war mir nicht sicher, ob das ohne Unterkonstruktion geh. Gelesen hatte ich schon, dass Rigipsplatten auf jeden Fall eine Unterkonstruktion brauchen. Ich versuche aber Platz zu erhalten.
     
  6. #6 Gast 85175, 26.01.2022
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    Gast 85175 Gast

    Das ist eigentlich ziemlich sicher schon baurechtlich nicht richtig, 1,77m Raumhöhe geht gar nicht…

    Wie auch immer, Du durchlöcherst die Dampfbremse damit schon ordentlich, nimm wenigestens noch ein Nagelband zur Abdichtung.

    Und mach dir Gedanken darüber wie die das Schlafzimmer belüftet werden kann, sonst wachst bei dem kleinen Raumvolumen jeden Morgen mit einer leichten CO2-Vergiftung auf (fühlt sich an wie irgendwas zwischen „schlecht geschlagen“ und „verkatert“).

    Und jetzt bin ich auch raus aus dem Schwarzbau-Thread hier…
     
  7. Olaf76

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    Ups...Schwarzbau-Thread??? Bitte klär mich auf, darf ich in meinem Dachboden nicht machen, was ich will?:bef1006:
    Und würde eine Unterkonstruktion die Dampfbremse nicht auch durchlöchern?

    Es werden Fenster eingebaut.
     
  8. #8 nordanney, 26.01.2022
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    Wo ist hier der Schwarzbau? Offiziell gebautes DG als Nutzfläche.

    Die Fläche kann der TE ausbauen, wie er will (sofern er keine Baugenehmigung für Gauben o.ä.) benötigt. Er hat allerdings dann keinen offiziellen Wohnraum, darf ihn dann auch offiziell nicht als Wohnraum einrichten und nutzen (Deckenhöhe, Rettungswege usw.). Das schlimmste, was passieren kann, ist eine amtliche Nutzungsuntersagung als Wohnraum.

    Ich glaube, Du lebst nicht in der Realität. Solche Räume (egal ob im Keller oder DG) gibt es zu hunderttausenden.
     
  9. #9 Gast 85175, 26.01.2022
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    Gast 85175 Gast

    Musst mir mal zeigen wo man 1,77m Raumhöhe als Aufenthaltstaum genehmigt bekommt. Im Zwergenland vielleicht…


    Das ist derart grandioser Unsinn… Das war nie als Aufenthalsraum genehmigt und bei 1,77m Eaumhöhe wird es das auch nie sein und daher darf da kein Aufenthaltsraum sein. Ob es solche Schwarzbauten zu Hundertausenden gibt oder nicht ist vollkommen egal. Du bist es der da etwas ganz grundsätzlich nicht verstanden hat.


    Und ich glaube, Du gehörst zu denen, die glauben, man dürfe auf der Landstraße 200 fahren, so lange man nicht geblitzt wird halt. Das ist aber falsch und dazu raten kann man sowieso nicht, auch wenn das Hunderttausende schon so gemacht haben. Aber bitte, wenn Du den Leuten raten kannst gegen knallharte gesetzliche Regelungen zu verstoßen, dann tu es einfach, aber behaupte bitte nicht, dass ich da schief gewickelt sei, bin ich nicht, ich bin da einfach nur raus, weil es da nix anderes zu raten gibt als es sein zu lassen. Wenn Du angepasst bist weil ich auf die gesetzliche Lage hinweise und raus bin dann ist da ganz alleine dein Problem.


    Nein, darfst Du nicht. Ich will kurz etwas historisch ausholen. Man hat im Zuge des Wideraufbaus nach dem WK beschlossen jämmerliche Wohnverhältnisse nicht mehr zuzulassen und das war gut und richtig so. Ganze Großfamilien die in fensterlosen Kellerlöchern gehaust haben, Jungesellen die zur Untermiete unterm unbeheizten Dach gefroren haben, etc. Es war wirklich jämmerlich was es da lange Zeit so alles gab. Und damit sich das auch wirklich ändert hat man etwas verblüffend einfaches und auch schlaues getan, man hat generell untersagt, dass Räume die nicht gewisse Mindestanforderungen erfüllen als „Aufenthaltsräume“ (man könnte laienhaft auch sagen als „Wohnräume“) hindefiniert werden. Sowas ist nicht genehmigungsfähig und daher etwas polemisch formuliert ein „Schwarzbau“ (nicht genehmigter Wohnraum). Wenn Du jetzt hingehen willst und es dir antun willst zu wohnen wie die Tagelöhner aus dem 19. Jahrhundert ist das für mich persönlich OK, Du bist ja wohl alt genug, aber man kann halt nicht dazu raten sowas zu tun, nicht nur aus rechtlicher Perspektive, es kann je nach dem auch evtl. gefährlich, gesundheitsschädlich, etc… sein. Aber egal wie, es ist halt „illegal“ (was im Grundsatz richtig ist, sowas brauchen wir nicht in der Breite als „Wohnraum“). Und darum kann man eigentlich nur aus dem Thread raus sein, weil es da halt einfach nur wenig zu raten gibt… Ich hab dir ja aber trotzdem noch was geraten, ganz so wie es der empörte @nordanney sieht war es ja auch nicht.


    Doch, aber da schraubst in der Regel eine Latte auf die Balken und schon durch den Anpressdruck der da entsteht und durch die zwischen Latte und Balken sauber eingespannte Dampfbremse wird das einigermaßen „abgedichtet“. Bei den Brettern nimmt man oft solche „Klammern“ die da halt nicht wirklich gut „abdichten“. Außerdem hast „normal“ eine Schraube alle 50cm, und bei den Brettern aber eine alle 10-12cm. Und wenn da dann zwei Erwachsene in dem vermutlich kleinen Raumvolumen schlafen, dann hast noch einen entsprechenden Feuchteeintrag. Besser Nagelband, Meine Meinung…
     
  10. #10 nordanney, 26.01.2022
    nordanney

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    Liest Du eigentlich oder schwätzt Du nur Unsinn. Der TE hat keinen Schwarzbau. Es wurde ein Abstellraum genehmigt und gebaut. DAS IST KEIN SCHWARZBAU.
    Und wenn der TE da 500T€ reinpackt mit allem Luxus, es bleibt ein genehmigter Abstellraum. Auch wenn er voll wohnlich ist.

    Es geht auch nicht darum, ihn als Wohnraum zu genehmigen. Das hat auch nie jemand gesagt. Und wenn Du lesen könntest (das kannst Du vielleicht, nur mit dem Verstehen scheint es zu hapern), habe ich den TE auch auf die Folgen hingewiesen. Klar und deutlich:
    Und davon mal ganz abgesehen, gefährdest Du bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit andere, beim Wohnen im DG höchstens Dich selbst, wenn Du in Deinem Mief erstickst. Und wie gesagt, das eine ist Dein Beharren auf Recht und das andere ist das wahre Leben. Wenn Du Dich darin nicht wiederfindest, dann tut es mir echt Leid.
     
  11. #11 Gast 85175, 26.01.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    LOL. Der abstrakte Normenverstoß reicht in allen Fällen von vorne herein, nur bei der schwere der Schuld geht es um die konkrete Gefährdung…
    Erzähl mir mehr von dem Stammtisch der dich in solchen Dingen berät! Ist echt witzig!

    Wie auch immer, wenn er den Abstellraum zum Aufenthaltsraum umwidmet, dann ist das umgangssprachlich ein „Schwarzbau“, da nicht genehmigt und auch nicht genehmigungsfähig. Ob dir das in den Kram passt oder nicht ist ganz egal.

    Statt hier den Quatsch zu verteidigen zeig mir einfach die Bauordnung die Aufenthaltsräume mit Höhe 1,77m zulässt…

    Wie auch immer, ich hab ihm gesagt, dass ich persönlich kein Problem damit habe wenn er meint das tun zu müssen, dass das aber halt trotzdem egal ist, weil es halt trotzdem nicht erlaubt ist und dir sage ich jetzt, Du hast keine Ahnung. Dreimal Wahrheit!

    Wieso Du mich angehst, wenn ich einfach auf die recht eindeutige Rechtslage Hinweise und dann sage, dass ich deshalb raus bin, das kannst nicht zufällig erklären? Weil dir die Rechtslage nicht passt und ich jetzt schuldig bin? Weil der Profi in öffentlichen Foren zum Rechtsverstoss raten sollte, weil das das „wahre Leben“ ist?

    Mein Psychiater meint ja ich sei mittlerweile stabil, was sagt deiner denn?
     
  12. Olaf76

    Olaf76

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    Vielen Dank für die Erklärungen. Streitet euch bitte nicht, nicht wegen sowas.

    Als Mitarbeiter einer halb-staatlichen Organisation liegt mir das Recht schon am Herzen. Insbesondere, wenn es darauf abzielt, Menschen zu schützen.

    Aber ich habe nun mal drei Kinder und nicht genug Wohnraum für alle. Jaaa, bin selber schuld:bef1002: aber eben auch ein Träger der Gesellschaft ;-)

    In den Keller wollte ich niemanden schicken, auch wenn dieser sehr wahrscheinlich den gesetzlichen Aufenthaltsraum-Bestimmungen entspricht.

    Und ich wollte ja nur auf dem Dachboden schlafen, nicht wohnen. Und viele Fenster einbauen. Schade, dass es da keine Ausnahmen für die Eigennutzung gibt.

    Zumal ich die gesundheitlichen Gefahren nicht sehe, außer Beulen am Kopf. Das CO2 würde, weil schwerer als Luft, schön die Treppenöffnung hinab entweichen. Und wir hatten große und viele Fenster geplant. Und der Brandschutz kann m.E. nicht an der Deckenhöhe festgemacht werden, auch wenn ich einräume, dass Brandgase sich an der Decke sammeln und eine niedrigere Decke die "Fluchtzeit" verkürzt.

    Heutige Rauchmelder, die ich in allen Räumen habe, kommunizieren miteinander. Geht einer los, gehen alle los.

    Jetzt muss ich das alles ernsthaft überdenken, da ich auch nicht abschätzen kann, wie die Gebäudeversicherung im Falle eines Falles reagieren würde.

    Ich danke sehr für den Input. Bleibt gesund!
     
  13. #13 VollNormal, 27.01.2022
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    Ein Hochbett kann dir meines Wissens niemand verbieten. Ich kenne ja die räumlichen Gegebenheiten nicht, vielleicht wäre das eine Option?
     
  14. Olaf76

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    Moin, aber was sollte an einem Hochbett anders sein?

    Ich habe mittlerweile nachgelesen, dass ich den Dachboden tatsächlich niemals als Wohn- bzw. Aufenthaltsraum nutzen darf, wegen der Höhe der Decke.

    Was meinst Du, hat ein Hochbett für Auswirkungen auf diese Regelung? Und wer definiert ein Bett als Hochbett?
     
  15. Alex88

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    möchte aber nicht wissen wie viele nicht genehmigte ausgebaute Dachböden es gibt
     
    Maape838 gefällt das.
  16. Olaf76

    Olaf76

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    Bei rund 16 Millionen Einfamilienhäusern in Deutschland und mal die Quote in unserer Nachbarschaft angesetzt...mindestens 3 Millionen.

    Ich möchte aber nicht zu denen gehören, die vor dem Nichts stehen, wenn in einem illegal genutzten Dachboden ein Feuer ausbricht und die Gebäudeversicherung sagt, jahaaa wir hätten gern gezahlt, aber wir können doch nicht versichern, was gesetzlich gar nicht erlaubt ist.

    Da bin ich einfach ein Schisser...
     
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