Neubau oder Sanierungsmaßnahme?

Diskutiere Neubau oder Sanierungsmaßnahme? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauleute! Ich hoffe, ich habe für meine Frage das richtige Forum ausgesucht. Wir planen in Berlin den Umbau eines Einfamilienhauses in...

  1. #1 BauherrPauli, 30.01.2022
    BauherrPauli

    BauherrPauli

    Dabei seit:
    30.01.2022
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo liebe Bauleute!
    Ich hoffe, ich habe für meine Frage das richtige Forum ausgesucht.
    Wir planen in Berlin den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus und erneuern zu diesem Zweck den kompletten Dachstuhl (das Dach wird steiler, es werden Gauben eingebaut), ersetzen die oberste Geschossdecke komplett und bauen eine Außentreppe an. Die Maßnahmen sind laut Bescheid des Bauamtes genehmigungsfrei.
    Nun streiten der Architekt und der Energieberater, ob es sich bei der Wohnung im Dachgeschoss um eine Sanierungsmaßnahme oder einen Neubau handelt (das Dachgeschoß war zuvor nicht zu Wohnzwecken nutzbar). Auf meinen Hinweis hin, dass diese Frage ja wohl weder der Architekt, noch der Energieberater und schon gar nicht der Bauherr entscheiden kann und es daher eine unabhängige Instanz geben müsste, bekam ich leider keine vernünftige Antwort. Ich mache mir Sorgen, da hier sicher unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz zu beachten wären (von den Fördermöglichkeiten gar nicht zu reden).
    Kann hier jemand helfen? Hat das jemand auch schon so erlebt? Wo könnte ich zu diesem Thema etwas nachlesen?
    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
     
  2. #2 Fabian Weber, 30.01.2022
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.283
    Zustimmungen:
    5.909
    Klingt für mich nach Neubau.

    Auch die Aufstockung eines Flachdach-Bungalows kann genehmigungsfrei sein.
     
  3. #3 VollNormal, 30.01.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.770
    Zustimmungen:
    2.452
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Kucks du GEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Ich denke, hier greift eine Kombination aus § 48 "Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung" und § 51 "Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau".

    Sprich: alle neu errichteten Bauteile müssen die Werte nach Anlage 7 einhalten und die bisher unbeheizten, künftig beheizten Räume müssen gleichzeitig das 1,2fache der Werte nach Anlage 1 einhalten.

     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 simon84, 31.01.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.506
    Zustimmungen:
    6.484
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Einfach die Vorgaben für Neubau einhalten dann passt es doch auf jeden Fall.
     
  5. #5 Gast 85175, 31.01.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja ne. Der Bauherr muss schon selbst wissen ob er da gerade Subventionsbetrug begeht oder nicht. Die unabhängige Instanz die das im Zweifel nachprüft ist ein Steafgericht. Wie auch immer, das DG ist ein „Neubau“, es sei denn Teile der neuen Wohnung wären vorab beheizt gewesen.
    https://www.kfw.de/PDF/Download-Cen...4863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf
    Seite 8, Nr. 1.6 (man muss keine unabhängige Instanz sein um das zu verstehen).
     
    simon84 gefällt das.
  6. #6 simon84, 31.01.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.506
    Zustimmungen:
    6.484
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Dass ein neu geschaffener Wohnraum keine Sanierung ist sollte doch klar sein.

    Fördermaßnahmen prüfen was sich auf Wohnraum Erweiterung anwenden lässt.

    Sanierung von Bauteilen die vorher schon da waren (Dachhaut etc.) kann man evtl schon für Fördermittel ansetzen.

    Für Einhaltung der GEG bzw KfW Vorgaben alles nach Neubau Vorschriften machen. Dann klappt das
     
  7. #7 BauherrPauli, 09.02.2022
    BauherrPauli

    BauherrPauli

    Dabei seit:
    30.01.2022
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Vielen Dank für Eure Hilfe. Jetzt sind alle Unterlagen gelesen und verstanden. So hatte ich mir das ja eigentlich auch schon gedacht. Jetzt müssen wir nur noch den Architekten überzeugen. Keine Ahnung, warum der partout nicht von einem Neubau sprechen will. Da helfen die von Euch zitierten Unterlagen und Gesetze sicher! Danke!
     
Thema:

Neubau oder Sanierungsmaßnahme?

Die Seite wird geladen...

Neubau oder Sanierungsmaßnahme? - Ähnliche Themen

  1. Beton im Neubau mit Rissen, so in Ordnung?

    Beton im Neubau mit Rissen, so in Ordnung?: Hallo, wir bauen ein EFH auf Bodenplatte mit 2 Vollgeschossen. Bei der Bodenplatte und der Platte vom Dachgeschoss hat der Beton für mich...
  2. Neubau, Silikatfarbe hält nicht auf Putz

    Neubau, Silikatfarbe hält nicht auf Putz: Hach ja, man steht eigentlch vorm Einzug, möchte noch ein paar Sachen fertig machen und stellt fest, dass sich im ganzen Haus die Farbe von den...
  3. Neubau, hier Einplanung von PV

    Neubau, hier Einplanung von PV: Hi alle, ich lebe in Nord-Thailand und baue auf einem neu gekauften Grundstück ein neues Haus. Besser gesagt: ich lasse bauen, aber die Aufsicht...
  4. Abdichtung / Anschluss Garagendecke (Neubau) an Hauswand ??

    Abdichtung / Anschluss Garagendecke (Neubau) an Hauswand ??: Hallo zusammen, ich benötige mal wieder eure Hilfe !! Bei meinem Garagen-Neubau muss ich kurzfristig den Anschluss der Decke (Flachdach) an...
  5. Schall im Neubau

    Schall im Neubau: Wir leben seit kurzem in einem MFH mit 3 Parteien. Neubau Jahr 2024. Wir wohnen im Obergeschoss und hören die Gespräche (und vieles mehr) der...