Neubau oder Sanierungsmaßnahme?

Diskutiere Neubau oder Sanierungsmaßnahme? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauleute! Ich hoffe, ich habe für meine Frage das richtige Forum ausgesucht. Wir planen in Berlin den Umbau eines Einfamilienhauses in...

  1. #1 BauherrPauli, 30.01.2022
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    Hallo liebe Bauleute!
    Ich hoffe, ich habe für meine Frage das richtige Forum ausgesucht.
    Wir planen in Berlin den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus und erneuern zu diesem Zweck den kompletten Dachstuhl (das Dach wird steiler, es werden Gauben eingebaut), ersetzen die oberste Geschossdecke komplett und bauen eine Außentreppe an. Die Maßnahmen sind laut Bescheid des Bauamtes genehmigungsfrei.
    Nun streiten der Architekt und der Energieberater, ob es sich bei der Wohnung im Dachgeschoss um eine Sanierungsmaßnahme oder einen Neubau handelt (das Dachgeschoß war zuvor nicht zu Wohnzwecken nutzbar). Auf meinen Hinweis hin, dass diese Frage ja wohl weder der Architekt, noch der Energieberater und schon gar nicht der Bauherr entscheiden kann und es daher eine unabhängige Instanz geben müsste, bekam ich leider keine vernünftige Antwort. Ich mache mir Sorgen, da hier sicher unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz zu beachten wären (von den Fördermöglichkeiten gar nicht zu reden).
    Kann hier jemand helfen? Hat das jemand auch schon so erlebt? Wo könnte ich zu diesem Thema etwas nachlesen?
    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
     
  2. #2 Fabian Weber, 30.01.2022
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    Klingt für mich nach Neubau.

    Auch die Aufstockung eines Flachdach-Bungalows kann genehmigungsfrei sein.
     
  3. #3 VollNormal, 30.01.2022
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    Kucks du GEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Ich denke, hier greift eine Kombination aus § 48 "Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung" und § 51 "Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau".

    Sprich: alle neu errichteten Bauteile müssen die Werte nach Anlage 7 einhalten und die bisher unbeheizten, künftig beheizten Räume müssen gleichzeitig das 1,2fache der Werte nach Anlage 1 einhalten.

     
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  4. #4 simon84, 31.01.2022
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    Einfach die Vorgaben für Neubau einhalten dann passt es doch auf jeden Fall.
     
  5. #5 Gast 85175, 31.01.2022
    Gast 85175

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    Ja ne. Der Bauherr muss schon selbst wissen ob er da gerade Subventionsbetrug begeht oder nicht. Die unabhängige Instanz die das im Zweifel nachprüft ist ein Steafgericht. Wie auch immer, das DG ist ein „Neubau“, es sei denn Teile der neuen Wohnung wären vorab beheizt gewesen.
    https://www.kfw.de/PDF/Download-Cen...4863_Infoblatt_BEG_Förderfähige_Maßnahmen.pdf
    Seite 8, Nr. 1.6 (man muss keine unabhängige Instanz sein um das zu verstehen).
     
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  6. #6 simon84, 31.01.2022
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    Dass ein neu geschaffener Wohnraum keine Sanierung ist sollte doch klar sein.

    Fördermaßnahmen prüfen was sich auf Wohnraum Erweiterung anwenden lässt.

    Sanierung von Bauteilen die vorher schon da waren (Dachhaut etc.) kann man evtl schon für Fördermittel ansetzen.

    Für Einhaltung der GEG bzw KfW Vorgaben alles nach Neubau Vorschriften machen. Dann klappt das
     
  7. #7 BauherrPauli, 09.02.2022
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    Vielen Dank für Eure Hilfe. Jetzt sind alle Unterlagen gelesen und verstanden. So hatte ich mir das ja eigentlich auch schon gedacht. Jetzt müssen wir nur noch den Architekten überzeugen. Keine Ahnung, warum der partout nicht von einem Neubau sprechen will. Da helfen die von Euch zitierten Unterlagen und Gesetze sicher! Danke!
     
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