Architektenhonorar Umbau

Diskutiere Architektenhonorar Umbau im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, in einer Wohnung sollen zwei tragende Wände entfernt werden (4m breit x 2,5m hoch und 4m breit x 2,5 hoch) und ein Carport...

  1. #1 klausfriedrich, 09.02.2022
    klausfriedrich

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    Hallo zusammen,

    in einer Wohnung sollen zwei tragende Wände entfernt werden (4m breit x 2,5m hoch und 4m breit x 2,5 hoch) und ein Carport gesetzt werden (3,25m hoch, 3,5m breite, 9m lang). Hierfür soll eine Baugenehmigung erwirkt werden.

    Die Kosten laut Architekt werden nach Kostenangaben auf Vorgabe der BauO NW ausgelegt und betragen 15.000 € für die Wände und 12.000 € für das Carport. Also zusammen 27.000 €.
    Jetzt habe ich eine Rechnung des Architekten für die Grundlagenermittlung (2%), Vorplanung (7%), Entwurfsplanung (15%) und Genehmigungsplanung (3%), sowie Zuschlag Umbauten (20%) und Nebenkosten (6%) über insgesamt rund 3.400 € erhalten.

    Nun habe ich drei Fragen;

    1) Ich finde nirgends die Vorgabe der BauO NW, nach der die Maßnahmen 27.000 € kosten würde. Mein Handwerker sagte mir dazu, dass das ganze einiges günstiger wird.
    Daher meine erste Frage, passen diese Zahlen?

    2) Wenn ich 27.000 € in einem Rechner für Architektenhonorare (wie in der Rechnung 2021 §34 Gebäude) angebe und Grundlagenermittlung (2%), Vorplanung (7%), Entwurfsplanung (15%) und Genehmigungsplanung (3%), sowie Zuschlag Umbauten (20%) und Nebenkosten (6%) angebe, dann komme ich auf 1.595 €, also deutlich weniger als 3.400 €.
    Habe ich da irgendwas völlig falsch angegeben?

    3) Unser Hauptanliegen betrifft natürlich auch die Statik, also welcher Träger muss eingesetzt werden müssen, da wir die Maßnahmen sonst kaum durchführen können. Hierzu habe ich leider keine Information bekommen. Wird das dann auch noch zusätzlich abgerechnet?

    Danke für Eure Antworten
     
  2. #2 Gast 85175, 09.02.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn der Planer sagt sie passen, der Handwerker meint sie passen nicht, dann glaube ich erstmal dem Planer (bis zum Beweis des Gegenteils).
    Der Handwerker hat alle Maßnahmen, incl. Wiederherstellung von Wänden, Decken, Fußböden, Elektriker, Heizer,
    etc… eingerechnet, oder hinterlässt der da eine Trümmerlandschaft mit neu eingebautem Unterzug? Außen incl. Pflasterflächen, etc…? Incl. Anschluß der Dachentwässerung ans Kanalnetz?

    Honorarzonen?

    Vermutlich schon.

    Btw. Man kann euch beiden nicht helfen. Der eine bestellt eine Planung ohne zu fragen was das kosten wird, der andere schustert eine nicht nachvollziehbare Rechnung… Und jetzt geht der Ärger los…
     
  3. #3 simon84, 09.02.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

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    Es ist ebenso Aufgabe des Architekts seine Rechnung zu erläutern.
    Auf einen Internetrechner würde ich nicht verlassen
     
  4. #4 Fabian Weber, 09.02.2022
    Fabian Weber

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    Du kannst vielleicht ganz sanft mal hinweisen, dass da kein Vorentwurf und Entwurf notwendig war, denn Du weißt ja genau was Du willst.

    Andererseits sind ja 3.400€ jetzt auch nicht viel. Der Architekt wird schon in Summe eine Woche damit beschäftigt sein.

    Welchen Monatslohn gönnst Du denn einem freiberuflichen Architekten?
     
  5. #5 petra345, 09.02.2022
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    Wenn der Architekt die Arbeiten auch als Dein Vertreten beaufsichtigen sollte, sind 3400 nicht viel.

    Ob er dann allerdings auch richtig hinsieht ist die Frage.

    100 € pro Stunde, auch für die Anfahrt sollte man ihm schon gönnen. Anwälte fangen beim Doppelten an und haben dabei nicht so selten bereits Schwierigkeiten mit dem BGB.

    Wenn man bei einer solchen Kleinigkeit sparen wollte, hätte man einen Bauingenieur im Rentenstand damit befassen können- Der darf diese Arbeiten auch machen.
    ,
     
  6. #6 Osnabruecker, 09.02.2022
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    Für zwei Wände entfernen und ein Carport? Wohl kaum... vielleicht wenn er händisch das ganze Gebäude vermessen musste um die Pläne zu erstellen.

    Aber weder Statik scheint inkludiert,...

    ... Noch ist die Baubegleitung in den Leistungsphasen inkludiert.


    Scheinbar gab es kein Angebot im Vorfeld. Woran liegt das? Eine Rechnung anzugehen ist deutlich komplizierter als im Vorfeld das Leistungsspektrum sauber abzustimmen.
     
  7. #7 Fabian Weber, 10.02.2022
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    Dem Bauantrag ist es doch egal, ob zwei Wände oder ein Haus, die Arbeit ist fast die gleiche.
     
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