Hohlraum unter großen Teilen der Bodenplatte

Diskutiere Hohlraum unter großen Teilen der Bodenplatte im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Zuerst mal hallo an die Forumsgemeinschaft. Ich bin ganz neu hier. Ich wohne mit meiner Familie in Köln in einem kleinen Reihenendhaus aus den...

  1. #1 beathofn, 24.02.2022
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    Zuerst mal hallo an die Forumsgemeinschaft. Ich bin ganz neu hier. Ich wohne mit meiner Familie in Köln in einem kleinen Reihenendhaus aus den 50er Jahren. Wir wohnen hier zur Miete.

    Zu meinem Anliegen.

    Vor einiger Zeit wurde im Zuge einer massiven Schmutzwasserverstopfung eine Kamerafahrt durchgeführt und eine sehr starke Absackung eines alten Steinzeugrohrs auf der Länge von ungefähr einem Meter festgestellt. Nun war ein Kanalsanierungsunternehmen hier, um diesen Schaden zu beseitigen. Es wurde ein Kopfloch gemacht, da das Rohr nicht mehr alleine durch einen Inliner repariert werden konnte. Das Unternehmen hat dann einen großräumigen Hohlraum unter der Bodenplatte entdeckt, der nach ersten Schätzungen (man hat ihn mit der Kamera untersucht) mindestens 2,5 x 5 Meter und stellenweise gut 10 cm Höhe beträgt, was die starke Absackung des Rohrs dann auch sehr gut erklärt. Die Mitarbeiter der Firma inkl. Bauleiter wussten in diesem Moment nicht weiter und verwiesen darauf, dass sich ein Statiker und eine Spezialfirma den Schaden anschauen müssten. Konkreter wurden sie nicht. Jedenfalls wäre kein ausreichend stabiler Untergrund gegeben, um hier ein neues Abwasserrohr sicher verlegen zu können.

    Bei der Bodenplatte handelt es sich um eine ca. 15 cm dicke Betonplatte ohne Armierung. Das Haus weist keinerlei Setzrisse auf. Das Gebiet ist ursprünglich moorig. Direkt neben dem Haus verläuft eine Straßenbahnlinie. Die stetigen, leichten Erschütterungen könnten die Erosion des Bodens durchaus begünstigen, so meine Vermutung.

    Da es ein recht kleines Haus ist umfasst der Hohlraum nur etwas weniger als ein Viertel der Grundfläche. Im letzten Sommer (Hochwasser) stieg in unserem Stadtgebiet das Grundwasser so stark an, dass es auch in unserem Keller zeitweise durch die Bodenplatte nach oben drückte. An zwei Stellen im Keller konnte man das beobachten. Es war nicht viel, aber es war sehr deutlich zu sehen, an welchen Stellen das Wasser durch die Fugen der Bodenfliesen drückte. Wenn ein Zusammenhang zwischen dem Wasserdurchbruch und den Hohlräumen bestände, befürchte ich auch an anderen Stellen unter der Bodenplatte noch Hohlräume.

    Unsere Vermieter wohnen weit entfernt und verlassen sich auf unsere Einschätzungen und Organisation.

    Was ist jetzt zu tun? Wen sollen wir konsultieren? Wie schätzt ihr den Schaden ein?

    Lieben Dank im Voraus!
     
  2. #2 Gast 85175, 24.02.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also, nach der Beschreibung ist da die Standsicherheit des Gebäudes zumindest fraglich und das bedeutet, dass ihr da garnix einschätzt oder veranlasst. Auf den §319 StGB will ich da noch nichtmal hinaus, das muss sich ganz ohne Steafrecht einfach wer ansehen der Ahnung hat.

    Die erste Anlaufstelle sollte ein Tragwerksplaner (Statiker) sein und der kennt auch alle anderen Leute die man da evtl. noch braucht…
     
  3. Mok

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    Das kann man so unterschreiben. Aber Standsicherheitsprobleme würde ich da erstmal nicht vermuten. Ja, es gibt offensichtlich Materialentzug unter der Bodenplatte. Aber das Haus steht sicher auf Streifenfundamenten und es gibt keinerlei Risse. Die Bude stürzt nicht ein und der TE ist ja dabei, fachmännische Unterstützung zu suchen. Warum du da jetzt mit Baugefährdung ums Eck kommst (auf die du ja auch gar nicht hinaus willst) muss man aber nicht verstehen ...
     
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  4. #4 Gast 85175, 24.02.2022
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    Gast 85175 Gast

    Das mit den Rissen stimmt schon, dass die Fundamente nicht auch unterspült sind / hohl liegen würde ich trotzdem erst annehmen wenn ich es selbst gesehen hätte.

    Weil das hier für mich persönlich ein Warnzeichen ist:
     
  5. Mok

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    Vermieter, die sich bei Schäden am Haus auf die Einschätzung des Mieters verlassen, sind mindestens seltsam, aber das hat doch mit Baugefährdung nichts zu tun. Da kann man darüber sprechen, wenn Notwendiges nicht veranlasst wird. Aber soweit ist es noch nicht, also mach dem TE doch keine Angst mit Strafrecht. Statiker und ggf. Konsorten sollen das jetzt mal vor Ort beurteilen und dann muss man weiter sehen.
     
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  6. #6 Fred Astair, 24.02.2022
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    Das ist keine Bodenplatte sondern einfach ein Kellerfußboden.
    Eben.

    Trotzdem würde ich an Stelle des Mieters die Finger davon lassen. Wenn irgendwas schiefgeht oder eine Firma ihre Rechnung nicht bezahlt bekommt, bist Du der Dumme.
    Vermieter, die selbst nicht am Ort des Geschehens wohnen und noch dazu zu geitig sind, einen kompetenten Verwalter zu bezahlen, müssen lernen und sei es durch Schmerz.
    Aufgabe des Mieters ist es, umgehend Meldung zu machen, wenn Mängel auftreten und sie müssen im zumutbaren Rahmen, den Handwerkern Zutritt verschaffen. Mehr nicht.
    Ich habs zu keinem meiner Häuser weiter als zwanzig Minuten mit dem Fahrrad und würde mir niemals eine Immobilie zulegen, die ich nicht in zwei Stunden erreichen kann.
     
  7. #7 beathofn, 24.02.2022
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    Das Haus ist Familienbesitz und der Kölner Teil der Familie ist verstorben. Der Rest der Familie wohnt eben weiter weg. Wir sind entfernt bekannt mit einem Teil der Familie, was uns überhaupt erst zu dem Haus gebracht hat. Insofern gehe ich davon aus, dass man ihrerseits einen Statiker beauftragen wollen wird, wenn ich das vorschlage. Aber gut zu hören, dass die Standsicherheit des Gebäudes voraussichtlich nicht gefährdet ist. Die einzigen Risse, die das Haus hat(te) kommen von einer Mauer auf der Terrasse, die vom Haus abreißt, da jene Terrasse auch nicht mehr ganz knusper ist und sich setzt. Insofern wäre das etwas, was sich ein Statiker vor Ort gleich mal mit anschauen könnte. Wie gesagt konnte ich bisher keine Risse erkennen. Aber was weiß ich schon, ich bin ja Laie. Ich hatte mir hier im Forum lediglich ein paar zusätzliche Drittmeinungen erhofft, die den Vermietern und mir helfen, die nächsten Schritte zu planen. Der Kanalbauer hatte ja selbst bereits empfohlen, einen Statiker zu beauftragen.
     
  8. #8 Fred Astair, 25.02.2022
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    Und was für Drittmeinungen hattest Du erhofft? Statt des Sachverständigen lieber einen Wünschelrutengänger zu befragen?
     
  9. #9 Gast 85175, 25.02.2022
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    Vielleicht gibt es ja wen, der sowas mit Haferschrot für 200€ verfüllt und dann ist’s gut, man weiß es ja nicht bevor man nicht gefragt hat!

    Btw. @beathofn, eigentlich hatte ich mit der Baugefährdung echt bisschen übertrieben, aber wenn Du Sachen schreibst wie „Drittmeinung“ und dass Du irgendwas „planen“ willst, dann hab ich halt doch Angst, dass das nachher schlimmer ist als vorher. Sorry liegt an mir.

    Und kostenlose Ratschläge vom Tiefbauer, etc. sind da sowieso das falsche Mittel, man geht auch nicht zum Metzger um die Ecke damit der einem die Hüft-OP plant…
     
  10. #10 beathofn, 25.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2022
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    Wow, was für ein respektloses Rumgekeife. Ich sagte ja, ich bin Laie. Ich habe zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt, dass es richtig ist, einen Sachverständigen hinzuziehen. Aber 1) muss ich hierbei vielleicht auf eine bestimmte Spezialisierung achten oder 2) kann ich damit direkt eine bestimmte Art Dienstleister beauftragen, der die Beurteilung übernimmt oder 3) vielleicht kommt ja jemand aus der Region und kann für solche Fälle jemanden empfehlen? Man erhofft sich ja einfach gut gemeinte, konstruktive Kommentare dazu, anstatt an die Wand gestellt zu werden.


    Schönen Dank, dass du das nochmal erklärst. Schon gemerkt, dass ich gerade aus dem Grund hier zum Forum gekommen bin? Womit ihr euer dämliches Getue dann auch entkräftet hättet.

    Also danke für nichts. Schönes Leben noch.

    Unfassbar.
     
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  11. #11 petra345, 25.02.2022
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    Für einen Mieter ist, wie bereits ausführlich erläutert, der Vermieter der Ansprechpartner!
    Wenn der Mieter darüber hinaus etwas in die Wege leitet, soll er sich eine schriftliche Vollmacht vom Vermieter geben lassen! Dort sollte möglichst genau beschrieben sein, was er tun soll. 164 ff. BGB läßt grüßen.

    Wenn sich trotz Überflutung bisher noch keine Risse und Setzungen gezeigt haben, steht die "Hütte" wohl sicher. Ob man in den hohl liegenden Kellerboden später einmal eine Kernbohrung durchführt und den Hohlraum mehr oder weniger mit etwas Beton verfüllt ist offenbar nicht eilig.
    .
     
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