Haftungsfrage / Nachbesserung

Diskutiere Haftungsfrage / Nachbesserung im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend Forum , mich beschäftigt folgende Frage . Letztes Jahr wurde unserer EFH fertiggestellt. Folgendes Problem... Der Putz entspricht...

  1. Diet

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    Guten Abend Forum ,

    mich beschäftigt folgende Frage .

    Letztes Jahr wurde unserer EFH fertiggestellt.
    Folgendes Problem...

    Der Putz entspricht der Qualität q2 . Welcher von der Baufirma bzw. Subunternehmer der Baufirma erstellt wurde . Für die Malerarbeiten bestellten wir nun selbst eine Firma .

    Nach fertiggestelltung der Malerarbeiten ist aufgefallen das die Qualität des Putzes minderwertig ist . (Wellen und Putznester an jeder Wand)

    Wir teilten dies der Baufirma mit, welche der Meinung ist , dass nichts mehr nachgebessert werden muss , da die Wände gestrichen wurden .
    Sprich es soll als abgenommen gelten. Ist da was dran ?

    Wer ist nun haftbar zu machen in einem Rechtsstreit , die Baufirma oder der Maler ?

    Grüße
     
  2. #2 SoL2000, 26.02.2022
    SoL2000

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    Auch wenn Du es nicht hören willst: Weder noch.
    Ihr habt die Wände als Q2 abgenommen, also ist die Baufirma raus. Die von Euch selbst bestellten Maler ebenfalls, die haben auf von Euch bereitgestellten Wänden Ihre Arbeit vollzogen.

    Also entweder mit leben oder Geld in die Hand nehmen. Und draus lernen und das nächste Mal bei der Abnahme genauer hinschauen...
     
    Fred Astair, Manufact, Jo Bauherr und einer weiteren Person gefällt das.
  3. #3 Fabian Weber, 27.02.2022
    Fabian Weber

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    Wahrscheinlich ist es ja auch Q2, sonst hätte der Maler sicherlich vorher Bedenken angemeldet.

    Hast Du mal ein paar Bilder, bitte nicht zu nah?

    Wer sagt denn, dass Q2 nicht erreicht wurde und warum wurde das bei der Abnahme nicht bemängelt?

    Einem Mangel nach Abnahme anzeigen ist wesentlich schwerer, denn jetzt müsstest Du der Firma nachweisen, dass es ein Mangel ist.

    Das Geld für den erneuten Maler bekommst Du aber sowieso nicht zurück.
     
  4. #4 JohnBirlo, 27.02.2022
    JohnBirlo

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    Sollte man Q2 überhaupt direkt streichen? Ich dachte die Empfehlung wär das z.B. zu tapezieren, weil es eben nicht so perfekt ist.
     
  5. #5 Gast85808, 27.02.2022
    Gast85808

    Gast85808 Gast

  6. #6 SoL2000, 27.02.2022
    SoL2000

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    Nachtrag: Hättet ihr alles über die Baufirma laufen lassen, hättet Ihr NACH Streichen vermutlich erst die Abnahme gehabt. Dann hättet Ihr das reklamieren können und die Baufirma hätte nachbessern dürfen (an Putz und zwingenderweise dann auch an der Farbe).

    Es ist vorteilhaft, möglichst wenige Verantwortliche zu haben. Dann gibt es nämlich keinen Übergang zwischen den Gewerkeabnahmen und die Firmen können sich (auch bei Gewährleistungsthemen) nicht den schwarzen Peter hin und her schieben.

    Vielleicht eine Idee für die Zukunft, falls Ihr nochmal baut...
     
  7. #7 VollNormal, 27.02.2022
    VollNormal

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    Ja. Du hast den Putz in Gebrauch genommen indem du da drauf einen Anstrich erstellen lassen hast. Damit hast du das Werk stillschweigend abgenommen. Eventuell vorhandene Mängel hättest du vorher anzeigen müssen und dem Verputzer die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

    Weder noch sondern eindeutig der Bauherr.
     
  8. Alex88

    Alex88
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    um das auch nur annähernd zu beantworten, muss man erst mal wissen
    Bauträger oder freie Vergabe durch Architekt?
    BGB oder VOB Vertrag?
    Putz rechtmäßig abgenommen?
     
  9. #9 Ybias78, 28.02.2022
    Ybias78

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    Wir bekommen auch Q2 - Q3. Die Qualität des GU bzw. des Subs ist sehr gut. Haben uns selbst bei anderen Bauherren das angeschaut. Der Maler wird trotzdem noch alles schleifen und mit Malervlies arbeiten, damit es auch aalglatt ist. Er hat von direkten Malern der Wand, auch nach dem Schleifen, abgeraten, da man die unterschiedliche Strukturen erkennen kann. Also die vom Schleifen und die des ursprünglichen Putzes.
     
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