Bemusterung - kein Protokoll erhalten

Diskutiere Bemusterung - kein Protokoll erhalten im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben über einen Bauträger eine Eigentumswohnung gekauft, die gerade gebaut wird. Der GU des Bauträgers hat mit uns eine "Bemusterung"...

  1. bh2022

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    Hallo,

    wir haben über einen Bauträger eine Eigentumswohnung gekauft, die gerade gebaut wird. Der GU des Bauträgers hat mit uns eine "Bemusterung" für die Elektroinstallation durchgeführt (Anzhal Steckdosen usw.). In der Baubeschreibung ist die Anzahl der Steckdosen pro Raum vorgegeben, wir haben noch ein paar Extrasteckdosen gewünscht (ca. 10 zusätzliche).
    Danach hatten wir mehrfach den GU und den BT aufgefordert, einen Kostenvoranschlag für mögliche Extrakosten und ein Protokoll der Bemusterung anzufertigen.
    Nun ist die Elektroinstallation abgeschlossen auf der Baustelle und wir haben keinen Kostenvoranschlag noch ein Protokoll der Bemusterung erhalten. Im Grunde haben wir nichts schriftlich.
    Der GU verlangt nun aus meiner Sicht Wucherpreise für die ausgeführten zusätzliche Steckdosen. Allerdings haben wir nichts unterschrieben und immer darauf gedrängt, dass uns der GU einen Kostenvoranschlag und ein Protokoll zuschickt bevor irgendwelche Arbeiten beginnen.
    Kann in diesem Fall der GU tatsächlich von uns die Kosten einfordern?

    Danke und Viele Grüße
     
  2. #2 Maape838, 14.03.2022
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    Was war denn der Mehrpreis und für was?
     
  3. bh2022

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    z.B. 400 Euro für zwei zusätzliche Steckdosen im Kellerraum.
     
  4. #4 Fred Astair, 14.03.2022
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    Oben warens doch noch "ca. zehn zusätzliche"?
     
  5. #5 simon84, 14.03.2022
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    Ganz normale GU Preise
    Habe schon bis zu 500 pro Steckdose gesehen in München

    An dieser Stelle entweder nachträglich jemand anders beauftragen und selber zahlen (evtl in Summe sogar günstiger) oder die Kröte schlucken

    PS. Ach so Leistung wurde schon erbracht. Ja dann gibts nicht viele Optionen :)
     
  6. bh2022

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    Die Frage ist ja das generelle Vorgehen. In meinem Vertrag steht, dass ein von beiden Seiten zu unterschreibendes Bemusterungsprotokoll angefertigt werden muss. Es gibt weder ein Protokoll noch wurde irgendetwas unterschrieben.
    Ich habe während des Termins mündlich gesagt, dass ich zusätzliche Steckdosen wünsche, aber die Umsetzung abhängig vom Preis ist (Kostenvoranschlag). Der GU hat mir nichts mitgeteilt und einfach die Steckdosen jetzt gesetzt.
     
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  7. #7 Fred Astair, 14.03.2022
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    Dann frag ihn, auf welcher Grundlage er jetzt mehr Geld will und halte ihm Deinen Vertrag unter die Nase.
    Könnte aber sein, dass Du dann bis zum Sankt Nimmerleinstag auf Deinen Wohnungsschlüssel wartest.
     
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  8. Piofan

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    sind diese denn nun korrekt gesetzt/installiert ? Was kosten dann die restlichen acht Steckdosen ?
     
  9. BaUT

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    Natürlich kostet so eine Steckdose an sich nur einen Bruchteil von dem was auf der Rechnung steht. Der Preis für deren Beschaffung, Einbau und Anschluss richtet sich aber nicht unerheblich danach wieviel Meter Kabel zusätzlich nur wegen dieser Dose verlegt werden müssen oder ob es sich sogar um extra Kreise handelt, die nach VDE gesondert abzusichern waren - usw.
    Das ist natürlich eine krasse Ansage, aber vielleicht machst du es etwas diplomatischer und überlegst dir mal bei welchem Preis du die jeweilige Steckdose abgewählt hättest und machst dem BT auf dieser Basis ein großzügiges Gegenangebot für welchen Preis er die "ohne Auftrag zu viel eingebauten Steckdosen" drin lassen darf.
     
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  10. #10 simon84, 14.03.2022
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    Es gab doch sicherlich zu der Mündlichen Absprache danach irgendwas schriftlich zumindest Zeichnungen / Plan Änderung wo die Dosen sitzen sollten ?

    also kann die Argumentation ja nicht sein, ich habe nichts beauftragt.

    Sondern wenn dann nur ich habe nichts zu diesen Konditionen beauftragt, da mir diese nicht bekannt waren.

    Und ab da wird es rechtlich haarig. Denn der GU wird vielleicht argumentieren er hat mündlich eine Preis Indikation gegeben. Könnt ihr das mit emails / WhatsApp / sms / Gesprächsprotokoll mehrerer Rückfragen nach dem Preis widerlegen ?

    denn jetzt ist die Leistung schon erbracht.

    was soll der GU denn jetzt machen ? Noch mal Aufwand einsetzen um sie mit noch höherem Aufwand wieder rauszureißen ? Wäre das in eurem Interesse?

    Ich denke da hilft produktiv nur zusammensetzen und Lösung finden/verhandeln
     
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  11. bh2022

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    Es gab eine Zeichnung am Plan, die der GU gemacht hat, während des Bemusterungstermins. Die Absprache war, dass er mir den Plan inklusive Kostenvoranschlag teilt bevor die Arbeiten losgehen. Dem ist er nicht nachgekommen, sondern er hat einfach die Arbeiten beim Elektriker beauftragt und mich vor vollendete Tatsachen gestellt.
    Im Vertrag sind x-Steckdosen pro Zimmer genannt. Er hätte mir einfach mitteilen können, dass es nun n Steckdosen mehr als im Vertrag sind und das x Kosten verursacht.
    Dann hätte ich mir überlegt, welche zusätzlichen Steckdosen ich wirklich brauche.
    So ist das Vorgehen für mich nicht seriös und lässt Schlimmes befürchten für die weitere Bemusterung (Bodenbelag, Fliesen, Sanitär usw.).

    Natürlich soll er es jetzt nicht alles rausreißen. Und ich bezahle natürlich für erbrachte Leistungen. Es geht mir nur darum, dass die Preise fair sind und hier nicht der GU versucht, mich über den Tisch zu ziehen.
     
  12. #12 Fred Astair, 14.03.2022
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    Kannst Du vielleicht mal Fragen beantworten: Hast Du nun zwei oder zehn Steckdosen zusätzlich bekommen für 400,00 ?
     
  13. #13 simon84, 14.03.2022
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    Verstehe mich nicht falsch, ich bin weder auf der einen noch der anderen Seite.
    Ohne Frage ist es ein Fehler eine Leistung einfach auszuführen ohne über die Kosten zu informieren, insbesondere wenn das explizit vor einer Entscheidung gefordert wurde.

    Ich bitte auch darum, um das Gesamtbild besser beurteilen zu können.

    Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass Pauschalpreise von z.B. 500 Euro pro zusätzlicher Steckdose keine Seltenheit bei GU's sind, daher würde mich die Gesamtsituation interessieren.

    Damit du selber bewerten kannst, ob das bei dir ausgeführte teuer oder günstig ist, müsstest du vergleichbare Angebote für die zusätzlichen Leistungen haben.

    Hast du denn Zugriff auf den Sub - Eli des GU ? Vielleicht kriegst du ja von dem Infos, was er so vom GU für die zusätzlichen Änderungen erhalten hat.
    Ist zwar nur die halbe Geschichte aber wäre mal ein Anhaltspunkt, insbesondere wenn du verhandeln willst.

    Was du auf jeden Fall im Blick behalten solltest ist das weitere Verhältnis mit dem GU und welche Leistungen noch erbracht werden müssen.
    Je nach dem, welcher Betrag jetzt aufgerufen wurde würde ich mir schon überlegen inwieweit du jetzt ein Fass aufmachst (RA usw.) oder erstmal im Dialog bleibst und (hart) weiterverhandelst.
     
  14. #14 Fabian Weber, 14.03.2022
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    Ich würde einfach den Nachtrag ganz normal prüfen. Dafür muss Dir der GU die Rechnung seines Nachunternehmers schicken (Achtung nicht das Angebot). Dann sieht’s Du ja, was der GU für eine Steckdose bezahlt hat und da schlägst Du 20% drauf.

    Auch bei Nachträgen gilt, dass hier nach Treu und Glaube gehandelt werden muss.

    Nach VOB ist das dann ein VOB/B 2.6-Nachtrag.
     
  15. #15 JohnBirlo, 14.03.2022
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    Ist er verpflichtet dir die Rechnung mit Preisen zu zeigen? Kenne nur, dass man Lieferscheine gezeigt bekommt
     
  16. #16 Fabian Weber, 14.03.2022
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    Da gibt’s so ein BGH-Urteil...
     
  17. #17 simon84, 14.03.2022
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    Ja aber nur bei VOB. Hier ist doch BGB oder?

    BGH
    08.08.2019
    VII ZR 34/18
     
  18. bh2022

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    Wir haben noch nicht die gesamte Kostenaufstellung vom GU erhalten. Die 400 Euro bezogen sich auf zwei zusätzliche Steckdosen im Keller. Eine Steckdose war dort vertraglich vorgesehen (also aus einer Steckdose drei machen). Aus meiner Sicht nicht kompliziert.

    Bevor ich hier irgendwelche Schritte unternehme, warte ich natürlich auf die Übersicht der Gesamtkosten. Hält sich das im Rahmen, werde ich natürlich kein Fass aufmachen. Die Badbemusterung z.B. steht auch noch aus. Hier möchte ich auf jeden Fall vermeiden, dass undurchsichtige Zussatzkosten entstehen oder dass auch hier der GU einfach ohne Angebot loslegt.

    Die Situation ist eh schon seit Wochen sehr angespannt, da der Bauträger auf den GU Druck ausübt, endlich fertig zu werden (schon mehrere Monate hinter Plan). Der Bauträger erhält von den Käufern bereits Forderungen, da er nicht wie im Vertrag vereinbart, die Wohnung termingerecht übergeben hat.
    Mir scheint es so zu sein, dass der GU unsere Sonderwünsche abbügeln möchte, um schneller fertig zu werden bzw. die gestiegenen Materialpreise über unsere Sonderwünsche ausgleichen möchte. Zum Beispiel wollten wir eine Glastüre statt eine normale Türe. Zusatzkosten 5.000 Euro (also normale Glastüre keine Schiebetüre o.ä)! Einbau Klimanalage für ein Zimmer über 15.000 Euro usw.

    Den anderen Käufern der Wohnungen geht es ähnlich. D.h. es ist nicht mein individuelles Problem. Die meisten Käufer haben sich dazu entschlossen, nach Wohnungsübergabe dann selbst Handwerker zu beauftragen. Macht eigentlich keinen Sinn, da man eine komplett neue Tür oder Fenster rausmacht, wegwirft und die Wunschtür, das Wunschfenster einsetzen lässt. Aber die Angebote der Handwerker vor Ort sind dafür deutlich(!) günstiger als die Angebote des GU.
     
  19. #19 simon84, 15.03.2022
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    Handelt es sich um einen echten Bauträger Vertrag ?
    Oder wie ist das mit Bauträger und GU zu verstehen ?
     
  20. bh2022

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    Ja, echter Bauträgervertrag. Der GU ist vom Bauträger beauftragt. Allerdings hat der Bauträger allen Käufern mitgeteilt, die Sonderwünsche direkt mit dem GU abzusprechen.
    D.h. ich habe nur mit dem Bauträger einen Vertrag. Aber nicht mit dem GU.
     
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