Anbau eines Reihenhauses, Unterfangung unseres Fundaments

Diskutiere Anbau eines Reihenhauses, Unterfangung unseres Fundaments im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Foristen, wird sind Eigentümers eines unterkellerten Reihenhauses, an das bisher nur an einer Seite angebaut wurde. Das noch freie...

  1. Neurus

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    Hallo liebe Foristen,
    wird sind Eigentümers eines unterkellerten Reihenhauses, an das bisher nur an einer Seite angebaut wurde. Das noch freie Grundstück an der anderen Seite wurde nun verkauft und soll nun - ebenfalls mit einem Reihenhaus - bebaut werden. Der Plan sieht vor, dieses Reihenhaus mit einer zweiten Grenzwand direkt an unser Haus anzubauen. Es ist ebenso eine Unterkellerung vorgesehen, wobei die Gründung des anzubauenden Reihenhauses ca. 30-50 cm tiefer ausfallen soll als die Gründung unseres Hauses. Dies liegt darin begründet, dass sich der Nachbar offenbar eine höhere Deckenhöhe im Keller wünscht als wir sie haben (bei uns nur ca. 2,25 m, also kein offizieller Wohnbereich). Der Bauplan sieht daher die entsprechende Unterfangung unseres Fundaments vor. Hierzu stellen sich mir folgende Fragen:
    1. Wie hoch müsste der Unterfangsaufbau etwa sein (Unterschied Gründungsniveau + X)?
    2. Das hessische Nachbarrechtsgesetz trifft zur Unterfangung überhaupt keine Aussagen, ganz im Gegenteil zu anderen Nachbarrrechtsgesetzen wie z. B. denen von NRW und Berlin. Kann daher die Unterfangung einfach abgelehnt werden?
    3. Müsste der Nachbar ggf. auf uns zukommen und mit uns die Ausführung der Unterfangung vertraglich regeln?
    4. Empfiehlt sich eine bestimmte Ausführungsart der Unterfangung (habe zum Beispiel mehrfach gelesen, dass das Düsenstrahlverfahren der klassischen Unterfangung [Unterfangungswand] überlegen sei)?
    5. Nach der einschlägigen DIN sind Setzungen bis 5 mm wohl auch bei einer korrekten Ausführung der Unterfangung Stand der Technik. Das finde ich ziemlich weitgehend, 5 mm wären ja schon ne Hausnummer. Müsste der Nachbar dadurch entstehende Schäden (z. B. Haarrisse) beheben lassen, auch wenn es sich um den Stand der Technik handelt?
    Lieben Dank für eure Antworten!
     
  2. #2 simon84, 21.07.2021
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    Paragrahen 8-10 insbesondere 10
     
  3. #3 petra345, 21.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2021
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    Hat denn das bishrige Haus ein Streifenfundament oder eine ebene Bodenplatte?
    Bei einem Streifenfundament könnte man, je nach Bodenverhältnisse, auf eine Unterfangung verzichten.

    Die 5 mm sind aus der DIN 4123. Sie sind ein Erfahrungswert, der sich einstellen kann.
    Wieviel die Setzung später beträgt, ist abhängig vom Boden, dem bisherigen Gebäude und vor allem vom Willen und Können der Handwerker, Setzungen zu vermeiden.
    Haarrisse sind nicht zu vermeiden und stellen in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung dar. Sie können auch ohne Baumaßnahmen des Nachbarn entstehen.
    In der , ich glaube Moritzstraße in Wiesbaden, ist ein Eckhaus mit cm großen Rissen durch eine Wild-West-Bauweise des Nachbarn entstanden und der Rechtsstreit war nach 10 Jahren noch nicht abgeschlossen.

    In einem Beweissicherungsverfahren müssen Höhenmarkierungen vorgesehen, während der Baumaßnahmen überwacht und täglich protokolliert werden. Sonst kann man das Verfahren vergessen.

    Wenn man abschnittsweise nach DIN 4123 das Fundament unterfäng und vorspannt, können meßbare Setzungen weitgehend vermieden werden. Wenn man will und sorgfältig arbeitet und es kann.

    Ich habe noch keine der kleinen Baufirmen gefunden, die das anstrebte.

    Firmen wie Züblin und Hoch-Tief können das und versuchen das auch auszuführen. Man kann das Fundamemt einer Walzenschleuße nicht einfach absacken lassen wenn man dort etwas baut.

    Das Düsenstrahlverfahren ist hier ungeeignet. Man wird es bei großen Bauvorhaben mit hohem Grundwasserstand anwenden.

    Die DIN 4123 kann man an der FH in Frankfurt und an der TU in Darmstadt lesen. Wenn man es geschickt macht oder einen Studenten bezirzt, auch ausgedruckt mitnehmen.

    In Mainz kommt man nicht an DIN-Normen weil dort keine vorhanden sind oder zumindest waren. In Wiesbaden weiß ich es nicht mehr.
    .
    .
     
  4. Neurus

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    Danke für eure Antworten, und kurzes Update:
    Die Unterfangung werden wir nicht verhindern können. Wir müssen dem zustimmen. Die Logik dahinter ist, dass niemand benachteiligt werden kann, nur weil er als Zweiter baut.
    Ansonsten wurder der Erste mit seiner Bebauung vorgeben, wie der Zweite zu bauen hat. Würde der Erste zB ohne Keller bauen, könnte der Zweite auch keinen errichten. Wir werden eine Vereinbarung anstreben, die auf die DIN-Norm 4123 Bezug nimmt. Auf deren Einhaltung werde ich achten, darunter auch das Setzen der Höhenmarkierungen und deren tägliche Kontrolle und Dokumentation. Hoffe, dass das gut ausgeht.
     
  5. #5 petra345, 31.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 31.01.2022
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    Vertrauen ist gut....

    Man kann auch auf der Innenseite der Wand Höhenmarkierungen setzen und mit der gegenüberliegenden Wand des Hauses vergleichen.

    Ich hatte einen Fall, das der Nachbar ohne einen Grund das Erdreich unter dem Nachbargebäude entfernt und das Gebäude abgesenkt hat. Der Leiter des Bauamtes fand das i. Ordnung. Der Bauherr hatte auch einen renomierten, von der IHK und von der HWK vereidigten Gutachter geschmiert, der ihm bescheinigte, daß man keine Höhenmarkierungen braucht, "da man keine Setzungen erwartet." Anschließend verlangte er die Wiederaufrichtung des Gebäudes und drohte mit dem Bauamt. Durch eigene Höhenmarkierungen konnte ich den Anspruch abwehren.

    Das Bauamt war wohl auch geschmiert (in Hessen , nicht in Süditalien!) und hat das für gut befunden.

    Vermutlich auf meinen Wunsch hin hat der Leiter das Bauamtes vor einigen Monaten seinen Posten verlassen. Aber es war ein harter und langer Kampf.
    .
     
  6. SIL

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    Muss eh ein SV bestellt werden, es entfällt sonst jeglicher Versicherungsschutz sowohl für das Bauunternehmen und den Bauherr ..
     
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    Achtung, ich bin Laie: Wie muss ich mir das Setzen und Einmessen der Höhenmarkierungen vorstellen? Wo werden diese angebracht, wie werden diese eingemessen und überwacht? Eine gegenüberliegende Wand zum Vergleich der Markierungen existiert ja bei der Unterfangung noch nicht.
     
  8. #8 petra345, 01.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2022
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    Als gegenüber liegende Wand kann die andere, vermutlich Giebelwand, deines bestehenden Gebäudes dienen. Sie wird bei den Bauarbeiten kaum absinken oder sich sonst verändern.

    Als Markierung habe ich die einzelnen Glieder eines ehemaligen Zollstockes verwendet. Die Glieder einfach in etwa gleicher Höhe an die Wand geschraubt oder geklebt und mit einem Richtkreis aus Bundeswehrbeständen beobachtet. Mein Tachymeter mußte gerade noch repariert werden.
    Man kann auch einen Nivellierer nehmen, aber die Richtkreise sind bei der Vebeg günstiger und sehr genau. Wenn es gerade welche gibt....

    Die Geräte haben zwar eine Skala in "Strich" und nicht in gon oder Grad, aber das spielt hier keine Rolle.

    Die einzelnen Höhen werden an der Stücken abgelesen und in eine EXCEL-Tabelle eingetragen. Wenn das Gerät ungleich hoch eingerichtet wird sind alle Ablesungen höher oder tiefer. Aber EXCEL rechnet das heraus. Die Stücke müssen so montiert werden, daß alle Skalen nach oben zu- oder abnehmen.

    Ablesen kann man mit dem Richtkreis Bruchteile von mm, wenn die Stücke ausreichend weit entfernt sind. Auf 2 oder 3 m Entfernung kann man nicht scharf einstellen.

    Wenn man so ein Gerät nicht bekommt, hilft die gute alte Schlauchwaage, die es auch für Präzisionsmessungen gibt.

    .
     
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    Vielen Dank für die Hinweise. Habe mir mal die DIN 4123 besorgt. Ist ja Wahnsinn, was da alles beachtet werden muss. Wird sowas eigentlich geflissentlich ignoriert? Ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass vor Beginn der Unterfangungsarbeiten jemand klingelt und Höhenmarkierungen in meinem Haus anbringen möchte, die dann auch regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden.
     
  10. SIL

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    Bei 'Deppen' ja mit angefügten Prozess ..
    Doch, anders geht das nicht -dies erfolgt schriftlich, immerhin erfolgt hier eine 'Begehung deines Eigentums".
     
  11. #11 petra345, 01.02.2022
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    Ich habe es sogar erlebt, daß man gemeinsam mit einem vereidigten Gutachter und mit dem Bauamt im Rücken, derartiges ignoriert hat.
    Aber jetzt, etliche Zeit später, ist der Leiter seinen Job los,

    Gutachter haben da weniger zu befürchten. Sie sind eben Gutachter. Bei mir ist das inzwischen ein Schimpfwort.
    .
     
  12. Neurus

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    Die Unterfangungsarbeiten sollten nun beginnen. Nachdem der Erdbauer die Baugrube der Nachbarn bis auf Höhe unseres Fundaments ausgehoben hat und die einzelnen Arbeitsabschnitte markierten wurden, stieß der Minibagger auf Fels. Selbst der Bagger des Erdbauers kam nicht weiter. Die Bauarbeiter rückten unvermittelter Dinge wieder ab. Unser Haus ist offenbar auf Fels gegründet, was scheinbar so niemand erwartet hat. Jetzt soll wohl umgeplant werden, wobei auch im Raum steht, dass gar keine Unterfangung nötig sein könnte. Bin da eher skeptisch, denn wenn unser Fundament auf Fels ruht, kann man ja nicht einfach die eine Seite von dem Fels wegnehmen und einen halben Meter tief freilegen, oder? Immerhin soll unser Haus ja dauerhaft standfest bleiben, und nun würde ein beträchtlicher Teil des Felsens fehlen, auf dem unser Haus gründet. Der Fels könnte ja auch durchklüftet etc. sein. Wie seht ihr das?
     
  13. #13 simon84, 28.03.2022
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    Möglichkeiten von 0-100 alle da. Kann niemand hier aus der Ferne beantworten.
    Was sagt denn dein SV dazu? Hier sollte dann auf jeden Fall ein Bodengutachter hinzugezogen werden und ggf. weitere Analysen vor Ort gemacht werden, das ist ganz klar eine Individuallösung und schon ein heisses Eisen.
     
  14. #14 petra345, 28.03.2022
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    Da war wohl noch nie ein Bodengutachter. Sonst hätte man den Fels gefunden.

    Jetzt werden die "Karten neu gemischt" und die ganze Planung an die Realität angepasst.
     
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  15. Mok

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    Ich schließe mich Simon und Petra an. Du kannst zwar eine Unterfangung nicht verhindern, aber lass dich nicht so einfach abspeisen. Offensichtlich wurde da noch gar nichts geplant, sonst wäre man kaum vom Fels überrascht worden. Ob bei Fels auf eine Unterfangung verzichtet werden kann, hängt maßgeblich vom Trennflächengefüge ab. Das ist in so einem Fall nur schwer zu ermitteln. Ich würde mir an deiner Stelle genau erläutern lassen, was die da vorhaben und wie die das begründen. Wenn da kein Bodengutachter mit an Bord ist, würde ich hellhörig werden.
     
  16. #16 VollNormal, 28.03.2022
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    Hat denn zwischendurch jemand bei dir geklingelt und Höhenmarkierungen in deinem Haus angebracht?
     
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    Nein, natürlich nicht
     
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    Doch, Bodengutachten liegt vor. Im Untergrund wurden teilweise Felsen vorgefunden, aber nicht überall. Unser Haus steht wohl auf einem massiven Felsbereich, der trotz Gutachten so nicht erwartet wurde. In den nächsten Tagen soll wohl ein Gespräch stattfinden (u. a. auch mit Statiker), auf dem das weitere Vorgehen besprochen wird.
     
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    Danke für die Hinweise. Ich werde das auf jeden Fall ansprechen.
     
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    So, mittlerweile ist hier viel passiert.

    Nachdem die geplante Unterfangung unseres Fundaments angeblich wegen der Felsgründung nicht durchgeführt werden kann, hatte man begonnen, den Fels in Richtung Gründungssohle des neuen Nachbarhauses abzutragen, so ca. 1 Meter tief. Natürlich konnte der Fels nicht präzise an der Grenze nach unten abgetragen werden, sodass es auch unter unserem Fundament zu Ausbrüchen in verschiedenen Dimensionen kam. Unser Fundament lag an manchen Stellen über größere Abschnitte frei, teilweise mehr als die Hälfte. Man erklärte uns zunächst, dass man diese Ausbrüche lediglich "unterbetonieren" wolle, was aber keine statische Relevanz habe und keine Unterfangung darstelle. Dies betritten wir und zweifelten die ganze Art der Ausführung an. In der Hausecke wurde das Fundament teilweise komplett freigelegt und mit einem Keil betoniert, der aber offenbar überhaupt nicht kraftschlüssig mit dem Untergrund verbunden ist. Dass es sich um eine Unterfangung handelt, konnte erst durch das Hinzuziehen eines öbuv SV geklärt werden, der das kurz so erklärte: "Alles, was drunter kommt, ist Unterfangung". Der SV schlug vor, die Keile mit einem betonierten Widerlager von einem Meter Tiefe (!) zu sichern, das mindestens 1/3 der Keilhöhe abdeckt. Das wurde auch telefonisch zwischen Statiker und SV erörtert. Schon kurz darauf legten die Arbeiter los und betonierten die ersten Widerlager, allerdings nur ca. 30 cm tief, der Keil wurde an einer Stelle nur ein paar cm abgefangen. Wir haben das wieder beanstandet, später wurde uns auch mitgeteilt, dass ein ein Meter tiefes Widerlager nicht umsetzbar sei (da soll ja noch ein unterkellertes Haus hin). Es kam zu einem neuen Termin, an dem neben dem SV auch der verantwortliche Statiker teilnahm. Den einzigen Plan, den er bis dato vorlegen konnte, war der urprüngliche, klassische Unterfangungsplan, der mit den örtlichen Gegebenheiten und der Ausführung nicht im geringsten etwas zu tun hatte. Die Arbeiter hatten damit offenbar ohne Plan und Aufsicht gearbeitet. Wir kamen nun so überein, dass der Statiker einen an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Plan vorlegt, der auch vorsehen könnte, dass die Keile durch einen kraftschlüssigen Verbund mit der Kellerwand des Nachbarhauses gehalten werden (mittels druckfester Dämmung). Damit dürfte der Statiker nun über die Osterfeiertage beschäftigt sein. Dann müsste erstmal die Betonierung, die bisher eher schief und krumm ist und niemanden zu überzeugen vermochte, so angepasst werden, dass ein kraftschlüssiger Verbund überhaupt hergestellt werden.

    Bisheriges Fazit: Ärger und hohe Kosten auf allen Seiten, für die Bauherren große Verzögerungen.

    Noch ein Punkt:
    Neben der normgerechten Erstellung einer Unterfangung nach den anerkannten Regeln der Technik haben wir vertraglich auch vereinbart, dass die Arbeiten täglich in ihren einzelnen Bauzuständen in nachvollziehbarer Form unter Beifügung von Fotos zu dokumentieren sind. Bisher wurde uns nur eine unsortierte Sammlung von Fotos vorgelegt werden
    Kann mir jemand erläutern, wie so eine Dokumentation auszusehen hat? Der SV meinte, dass dazu auch Text gehört. Müsste da nicht jeder einzelne Abschnitt beschrieben werden, die Abmessungen und der Bauablauf erläutert werden etc.?

    Danke und frohe Ostern!
     
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