Honorar neu berechnen nach Lph. 3?

Diskutiere Honorar neu berechnen nach Lph. 3? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, meine Frage ist relativ einfach. Wenn ich in Lph. 3 die Baukostenermittlung nach KG 300/400 erhalten habe und ich aufgrund der zu...

  1. #1 Dryliner, 20.04.2022
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    Hallo zusammen,

    meine Frage ist relativ einfach. Wenn ich in Lph. 3 die Baukostenermittlung nach KG 300/400 erhalten habe und ich aufgrund der zu erwartenden Baukosten Einzelmaßnahmen wie z.B. den Bau einer Loggia streiche, muß der Architekt dann die Baukostenrmittlung dementsprechend ändern und ebenfalls sein Honorar neu berechnen?

    Danke für eure Antworten!
     
  2. #2 Fabian Weber, 20.04.2022
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    Wahrscheinlich schon, aber er stellt Dir mit Sicherheit diese Änderung in Rechnung.
     
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  3. #3 simon84, 20.04.2022
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    Für die nachfolgenden leistungsphasen ab dem Zeitpunkt an dem du die Änderungen mitgeteilt hast.

    Allerdings müssen bereits erbrachte Leistungen bezahlt werden
     
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  4. #4 Gast 85175, 21.04.2022
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    Gast 85175 Gast

    Erklärst mir mal wie man eine Loggia als „Einzelmaßnahme“ einfach so streicht?
     
  5. #5 Dryliner, 21.04.2022
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    Ganz einfach. Das Dach(Satteldach Reihenmittelhaus) ist Bestand von 1933 und soll umgebaut werden. Das Dach, der Dachboden ist bis dato ungenutzt und ungedämmt. Da auch die Dachziegel noch von 1933 sind und sich langsam auflösen muß ich das Dach neu eindecken lassen. In diesem Zuge soll das Dach dann gleich auch gedämmt und zu Wohnzwecken umgebaut werden. Auf der Nordseite soll eine grose Schleppgaube erstellt werden und auf der Südseite eine kleine Loggia. Ich kann also ohne Probleme die Loggia rausrechnen.
     
  6. #6 Dryliner, 21.04.2022
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    Das Problem ist dass ich die Baukostenermittlung erst in Lph. 3 zum ersten Mal gesehen habe. die kam dann gleich mit der 3ten Abschlagsrechnung/ Honorarrechnung. Da ich vorher keine Ahnung hatte das die Baukosten so hoch werden, es gab keinerlei Hinweis oder Warnung seitens des Architekten, muß ich mich von der Loggia und ggf. noch von anderen Maßnahmen verabschieden. Ich hatte also keine Möglichkeit im Vorfeld die gewünschten Baumaßnahmen aus Kostengründen zu überdenken, bzw. zu entfernen.
     
  7. #7 Fabian Weber, 21.04.2022
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    Ja so steht es in der HOAI, also alles ganz korrekt erstmal.
     
  8. #8 Gast 85175, 21.04.2022
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    Gast 85175 Gast

    Naja, es gibt in der LP2 das „Abstimmen der Zielvorstellungen“ und wenn da das Budget ganz offensichtlich nicht zum gewünschten Gebäude passt, dann ist da eigentlich mal ein klares Wörtchen dazu fällig… Es wäre jetzt noch zu klären was da kommuniziert wurde und was „zu hohe Baukosten“ denn genau bedeuten. Aber wenn’s sehr weit drüber ist, dann ist es halt zumindest „schwach“ das erst mit der Kostenschätzung mitzuteilen. Psychologisch ungeschickt ist es allemal.

    Und ob die Änderungen bei von vorne herein klar kommuniziertem Budget eine Zusatzleistung sind… es kommt da mE auf den Grad der Abweichung an. Oder anders, aufs „hätte wissen müssen“ des Planers.
     
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  9. #9 Fabian Weber, 21.04.2022
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    Am Anfang steht die Kostenschätzung und in der 3 dann die Kostenberechnung, wenn mich nicht alles täuscht.
     
  10. #10 Dryliner, 22.04.2022
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    Das Problem war zum Teil leider meine Unwissenheit. Der Statiker war für Monate nicht erreichbar. Als der dann wieder da war und die entsprechenden Unterlagen an den Architekten geschickt hat, hat mir der Architekt den Vorschlag gemacht Lph2 und 3 jetzt in einem Zuge zu machen um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.
    Den Vorschlag fand ich eigentlich gut und daher habe ich dem zugestimmt. Lph2 wurde also quasi übersprungen.
     
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