Abriss/Dachausbau in altem Ortskern, keine Bauaakte

Diskutiere Abriss/Dachausbau in altem Ortskern, keine Bauaakte im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir möchten ein Nebengebäude auf unserem Grundstück (alter Ortskern, bewohnt bis vor 10 Jahren) abreißen, bzw. umbauen (Ausbau eines Raumes inkl....

  1. #1 stopfender, 02.05.2022
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    Wir möchten ein Nebengebäude auf unserem Grundstück (alter Ortskern, bewohnt bis vor 10 Jahren) abreißen, bzw. umbauen (Ausbau eines Raumes inkl. Entfernung der Decke zum Dachboden).

    Ich habe bereits Akteneinsicht in die Bauakten angefordert; dort sind keine Akten zu diesem Gebäude vorhanden.

    Land ist RLP, Bebauungsplan, Erhaltungssatzung oder ähnliches gibt es hier nicht.

    Ergeben sich dadurch irgendwelche Stopperfallen, auf die ich achten sollte (Vorhaben ist m.W. nicht genehmigungspflichtig) Gibt es noch andere Stellen, wo es ggfs. Akten gibt?
     
  2. #2 Gast 85175, 03.05.2022
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    Gast 85175 Gast

    Je nach dem wie alt das Gebäude ist musst dazu evtl. ins Kreis-, Landes- oder Kirchenarchiv, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich wo das alte Zeug liegt. Ich würde das aber nur tun wenn ich da neugierig wäre, weil es bringt in der Sache oft wenig…

    Btw. wenn es keine Unterlagen zu dem „Anbau“ (was auch immer das sein mag) gibt und Du da jetzt „ausbauen“ (was auch immer das sein mag) willst, dann ist da ziemlich sicher ein Bauantrag fällig, und sei es nur um die alten Unterlassungen zu korrigieren…
     
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  3. #3 stopfender, 03.05.2022
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    Danke schon Mal für die Antwort!

    Das "Nebengebäude" ist das ehemalige Wohnhaus in einer Hofreite. Der auszubauende Raum war irgendwann Mal Schlafzimmer - aber leider mit im Schnitt 1,85m Raumhöhe nicht wirklich für moderne Ansprüche geeignet. Idee war, die Decke zum Dach entweder zu entfernen oder höher zu setzen; alles zu dämmen (innen oder außen) und dann den Innenausbau zu machen, als Gästezimmer oder vielleicht Büro.
     
  4. BaUT

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    Bei 10 Jahren Leerstand könnte der Bestandsschutz erloschen sein. Diese Tatsache würde ich also nicht unbedingt laut herumposaunen, wenn du das Haus wieder in Nutzung nehmen willst. Vorher schon immer Wohnnutzung - "kurzzeitiger Leerstand bzw. Nutzung als Nebengebäude" - jetzt wieder Wohnnutzung ...

    Für den Umbau der Decke solltest du dir einen Statiker holen, der einen Satz Bestandszeichnungen vom gesamten Gebäude erstellt und dann die Statik von Decke und Dach neu macht und das kannst du ja dann als Bestandsunterlagen im Rahmen baulicher Änderungen an einem seit hundert Jahren bestehenden Wohngebäude beim BA einreichen.

    Problematisch wäre es nur, wenn die im BA Bescheid wissen über den langen Leerstand und daraus dann einen Wegfall der bisherigen Nutzung und des Bestandsschutzes konstatieren.
     
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  5. #5 stopfender, 04.05.2022
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    Danke, das hilft mir weiter. Die Unschärfe bzgl. nicht-Wohnnutzung merke ich mir. Als Nebengebäude ist es auf jeden Fall durchgängig genutzt worden (Hobby, Party Lager, ...).

    Statiker brauche ich natürlich eh. Zu den Bestandsplänen: Reichen da die Grundrisse oder braucht es mehr (z.B. Sichten)? Grundrisse von vor ein paar Jahren hätte ich nämlich .
     
  6. #6 petra345, 05.05.2022
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    Genaue Grundrisse sollten dem Statiker reichen. Die Belastungen muß er auf jeden Fall selbst ermitteln.

    Daß so ein Umbau nicht genehmigungspflichtig ist, würde mich wundern.
    Es gab schon Bauherren, die bei so einem Vorhaben in eine Partei eingetreten sind....
    .
     
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  7. #7 stopfender, 15.05.2022
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    Habe jetzt mal in die LBauO Rheinland-Pfalz geschaut: Nach §62(10) ist das Ändern von tragenden oder aussteifenden Bauteilen im inneren von Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3 genehmigungsfrei; darunter müsste doch das Entfernen der Decke fallen.

    Allerdings hat mir jetzt ein Zimmermann nahegelegt, dass es für das Entfernen der Decke einfacher und auch günstiger wäre, den Dachstuhl zu neu zu machen, da rundherum ein Ringanker auf die Mauern gelegt werden muss. Dadurch erhöht sich insbesondere die Traufkante. Ich vermute mal, das fällt nicht mehr unter §62(2)1?
    (2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:
    1. die Änderung der äußeren Gestaltung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen [...] durch Austausch [...] der Bedachung einschließlich Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung [...]
    Kann ich ohne mir ein Ei zu legen einfach mal beim Bauamt anrufen und nachfragen,
    • welche Änderungen genehmigungsfrei wären und
    • was die zum Bestandsgebäude benötigen?
    Spielt es hier eigentlich eine Rolle, dass das Gebäude Grenzbebauung ist?
     
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  8. #8 stopfender, 15.05.2022
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    @petra345: Wo siehst du die Komplikationen, wenn es genehmigungspflichtig wäre?
     
  9. #9 simon84, 15.05.2022
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    @stopfender warum siehst du einen Bauantrag als Nachteil ? Sämtliche Planung fällt doch so oder so an
     
  10. #10 stopfender, 15.05.2022
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    Ich überlege gerade noch, ob das Projekt komplex genug ist, dass ich einen Architekten brauche oder ob ich mir zutraue, selber zu planen, mit einigen wenigen Gewerken (Energieberater, Abrissunternehmen, Zimmermann, jemand zum dämmen).

    Falls ich einen Bauantrag brauche, brauche ich zwangsläufig einen Architekten und die Entscheidung ist mir abgenommen (zu einem Preis).
     
  11. #11 simon84, 15.05.2022
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    Wenn du überlegen musst dann brauchst du die Unterstützung:)

    Mal ganz ehrlich wenn du eh einen Statiker brauchst und der Zimmermann dir schon einen ringanker und neuen Dachstuhl ans Herz legt…..

    wer soll denn das alles fachgerecht planen und überwachen ?
     
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  12. #12 petra345, 16.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 16.05.2022
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    Wenn keine Unterlagen beim BA vorliegen könnte es ein Schwarzbau, z. B. nach dem Krieg, sein
    Ein Schwarzbau bleibt auch nach längerer Zeit ein Schwarzbau, der nicht genehmigt ist.

    Für einen nicht genehmigten Bau könnte man auch eine Abrißverfügung erlassen. Das wird man in der Regel nur tun, wenn ein Nachbar es verlangt.
    Oder der Bau ist genehmigungsfähig, und man kann nachträglich eine Genehmigung erhalten.

    Bezüglich der Statik und den sonstigen Baumaßnahmen fällt mir immer das "Bildungsgefälle" von Bayern über Hessen zum Saarland ein.

    In Bayern braucht ein solcher Bau, selbst als neu errichtetes GEbäude keinen Statiker, in Hessen kann jede "Hausfrau" die Statik erstellen, wenn sie prüffähig ist und im Saarland muß jemand für die Statik eine Ausbildung nachweisen.
    .
     
  13. #13 stopfender, 17.05.2022
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    Ok, mehr bei der Substanz als beim Vorhaben an sich. Ich gehe davon aus, dass die Gebäude wegen ihres Alters keine Bauakte haben; da ist ziemlich sicher eine 18 vorne an der Jahreszahl. Ein Nachkriegsbau ist es ganz sicher nicht (50cm dicke Bruchsteinwände, teilweise Fachwerk, Mörtel habe ich noch nicht gesehen, dafür viel Lehmputz).
     
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