Handwerker verweigert Angabe des Lohnanteils auf der Rechnung

Diskutiere Handwerker verweigert Angabe des Lohnanteils auf der Rechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Eine Frage in die Runde: Ich habe mein Dach neu Dämmen und Eindecken lassen. Die Rechnung habe ich bekommen, allerdings ist darin der Anteil der...

  1. #1 El Gundro, 12.05.2022
    El Gundro

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    Eine Frage in die Runde:

    Ich habe mein Dach neu Dämmen und Eindecken lassen.
    Die Rechnung habe ich bekommen, allerdings ist darin der Anteil der Lohnkosten nicht ausgewiesen, welchen man aber für die Steuererklärung benötigt.
    Auf Nachfrage weigert sich die Firma, diese Angabe nachzuliefern.

    Im Internet finde ich nur, dass der Unternehmer dazu verpflichtet ist. Das habe ich der Firma auch mitgeteilt, leider ohne Erfolg.
    Die pauschale Schätzung, die ich dann vorgenommen habe, wurde seitens Finanzamt abgelehnt.
    Hat jemand eine Idee was ich tun kann? Muss ich die Firma auf Schadensersatz verklagen, weil mir eine Steuerrückerstattung dadurch abgelehnt wurde?

    PS: Die Firma tut dies wohl, da sie mit meiner Rechnungskürzung nicht einverstanden war. Diese war jedoch berechtigt (Vereinfacht zusammengefasst: Im Angebot standen 230qm, in der Rechnung 260qm, ohne Aufmaß. Nach Ablehnung der Rechnung mit Forderung nach Aufmaß kam nur die Mahnung, also habe ich selbst das Aufmaß (Fachwissen in VOB/C etc. ist vorhanden) erstellt und die aufgemessenen 240qm bezahlt. Ein Abzug für meine Leistung zur Aufmaßerstellung ist nicht erfolgt. Die Firma möchte jedoch weiterhin die 260qm bezahlt haben, ohne dafür auch nur eine nachvollziehbare Begründung zu liefern.)
     
  2. BaUT

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    Scheint ja noch etwas umstritten zu sein, ob der Dachdecker
    (a) eine Bauleistung nach Werkvertragsrecht erbracht hat, die er nach Leistungspositionen des Standard-Leistungsbuches angeboten und ausgeführt hat oder
    (b) eine Handwerkerleistung, also eine Kleinreparatur wo er Anfahrt, Material und Arbeitszeit einzeln abrechnet.

    Auf Amtsgerichtsurteile würde ich da noch nichts geben. Das sollte erstmal von einem LG oder OLG ausgeurteilt werden, ob ein Dachdecker oder noch besser ein Generalunternehmer bei einem Hausbau seine Lohnkosten offen legen muss, damit der Hausbesitzer/Häuslebauer daraus anschließend Steuervorteile geltend machen kann.
     
  3. #3 Fabian Weber, 12.05.2022
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    Unter was willst Du denn das beim Finanzamt geltend machen? Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist ein neues Dach ja jetzt nicht gerade.
     
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  4. #4 simon84, 12.05.2022
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    Naja die 20% vom Lohnanteil der Rechnung will man vermutlich absetzen.

    Direkt auf Schadensersatz verklagen halte ich für gefährlich. Das wäre eher der zweite Schritt nach dem ersten Erfolg.
    Um die Erfolgschance hierfür zu steigern bzw. das Prozessrisiko zu reduzieren wäre es gut nachweisbar zu machen, dass ein Schaden tatsächlich eingetreten ist, dass ein Rechtsanspruch gegenüber dem FA bestand (schon bisschen schwieriger) und dass alle möglichen Schadensabwehrmaßnahmen getätigt wurden (Ein Einspruch bzw. Widerspruch gegen die Festsetzung bzw. den Bescheid vom FA wäre hier wohl das Minimum, auch ohne zu klagen).

    Nehmen wir einfach mal fiktiv an, du hast dir jetzt mal 10% von einer Auftragssumme (fiktiv 100.000 EUR) gespart.
    Sprich du hast 10.000 in der Tasche, dem Auftragnehmer fehlen sie.

    Jetzt möchtest du gerne den Lohnanteil der Rechnung, nehmen wir mal fiktiv 50% (=45.000 an) bei der Steuer geltend machen.
    Sind 9.000 EUR bei 20%.

    Du bist jetzt in der Situation, dass du zwei rechtliche Gegenüber hast.
    Einmal das FA, welches deine Rechnung aus Formgründen nicht akzeptiert.
    Das ist aber auch erstmal nur eine Entscheidung auf Basis von Prozessvorgaben, gegen die du vorgehen kannst/könntest.

    Du kanst also rechtlich gegen den Bescheid klagen und argumentieren, dass ein Lohnanteil von x% (z.B. 50%) bei vergleichbaren Arbeiten üblich ist, das komplette Nicht Akzeptieren einer nachweislich erbrachten Leistung mit nachweislich geflossener Zahlung nicht angemessen ist und zumindest ein üblicher Anteil zu berücksichtigen sei.

    Das kannst du bist zum BFH durchorgeln. Kostet dich vermutlich mehr als die 9000 EUR.

    Das zweite Thema bzw. dein zweites rechtliches Gegenüber ist deinen Handwerker zu "zwingen" dir eine Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil zu erstellen.
    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage möchtest du das tun ?

    Natürlich kannst du dich auf 242 BGB beziehen und das gerne zitierte Urteil vom AG Mülheim (30.7.2015, 12 C 1124/14) zitieren.
    Für dich evtl. vorteilhaft, wenn Bauvorhaben und das Urteil beide in NRW sind.

    Jetzt wirds aber in diesem Fall noch ein bisschen schwieriger mit BGB zu argumentieren, wenn du nach VOB beauftragt hast.
    Nicht unmöglich, aber eine weitere Hürde.

    Das musst du aber alles erstmal durchboxen. Kostet vermutlich mit Anwalt, 2-4 Iterationen und 2 Instanzen auch wesentlich mehr als 9000 EUR.

    Ich finde, dass der Handwerker das schlau gespielt hat.
    Ich kenne jetzt das Angebot und den Auftrag nicht, aber nehmen wir mal an, es handelt sich um einen ehrlichen Betrieb. Es ist ja auch durchaus möglich, dass es erhöhten Aufwand gab und der Betrieb fälschlicherweise 260 statt 230 qm abgerechnet hat, im Endeffekt war sein Ziel aber nur die Differenz unten rechts.
    Vielleicht hat er einfach, da Handwerksbetrieb und nicht Inkasso, kein Interesse daran den 12% hinterherzulaufen.
    Evtl. wäre es aber durchaus denkbar, dass er seine Forderung in anderer Form mit einer anders korrigierten Rechnung von dir einfordern könnte (auf dem Rechtsweg).

    Das kann er immer übrigens immer noch tun, wenn du den Rechtsweg einschlägst. (Fristen mal aussen vor)
     
  5. #5 Fabian Weber, 12.05.2022
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    Sorry, bin in Steuerdingen nicht so bewandert aber wie kann man denn den Lohnanteil überhaupt dem Finanzamt gegenüber geltend machen?

    Ich kann das eigentlich bisher nur bei kleinen Handwerksleistungen aber doch nicht bei einer Dachsanierung?!
     
  6. ps0125

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  7. #7 simon84, 12.05.2022
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    "Das Finanzamt erstattet bis zu 20 Prozent von 6.000 Euro pro Jahr, also maximal 1.200 Euro."
    Oha, das wusste ich gar nicht, dann ist das ja alles sowieso überhaupt nicht der Rede wert, da jeder Schritt mehr Kosten verursacht als das was man reinholen kann
     
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  8. SvenvH

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    Oh man. Ihr solltet mal besser keine Steuerklärung machen. Dann wird euch schlecht. Die 1200€ ist immer noch nicht das was man wieder bekommt. Das ist das was vom Bruttojahreseinkommen abgezogen wird, worauf man dann keine Steuer zahlt. Macht dann 200-300€.:mega_lol:
     
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  9. ps0125

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    Sven, ich glaube du solltest besser auch keine Steuererklärung machen.
    Die 1200€ werden tatsächlich von der Steuerlast abgezogen.

    Für den Fragesteller ist das aber natürlich eine blöde Situation.
    Aus Sicht des Handwerkers zahlt der er ja seine Rechnung nicht vollständig. Deshalb wird er den Teufel tun, und ihm noch seine Lohnkosten bescheinigen.
    So lange das nicht geklärt ist, wird er sich wohl freiwillig nicht bewegen. Ob man das einfordern kann, das muss wohl ein Anwalt klären.
     
  10. ps0125

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  11. #11 Fabian Weber, 12.05.2022
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    Ok verstanden. Den Ansatz von @simon84 finde ich da gar nicht so schlecht.

    Man könnte gegenüber dem Finanzamt argumentieren, dass bei einer Neueindeckung eines Daches im Wert von z.B. 40.000€ ja mindestens ein Lohnanteil über 1.200€ dabei ist.

    Da kann man dann z.B. den Tariflohn für Dachdecker nehmen und man weiß auch, mit wie vielen Handwerkern und wie lange gearbeitet wurde.

    Da kommt man dann wahrscheinlich ja schon überschlägig weit höher raus.

    Den Ansatz würde ich dann verfolgen.
     
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  12. BaUT

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    Über jede Kalkulationsliste bekommt man doch für Dacheindeckung und andere Dacharbeiten die Anteile Lohn und Material ausgewiesen, z.B. über Heinze oder Sirados. Das könnte ein Architekt dann also quasi üerschlägig nachkalkulieren.
     
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  13. Alex88

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    wie heisst das so schön?
    Da wird die Brühe teurer als der Fisch...
     
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  14. Piofan

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    ich würde mich an die Schlichtungsstelle der jeweiligen Handwerkskammer wenden. Da geben Sie dir dann Auskunft,wie Ihr euch weiter verhalten könnt.
    Auch Betreff der "Lohnkostenausweisung".
     
  15. #15 simon84, 13.05.2022
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    sehe ich ähnlich, das Problem mit dem Finanzamt ist im Zweifelsfall einfacher zu lösen als das mit dem Handwerker betrieb

    bei mir reichte es oft schon einfach das Rechtsmittel gegen den Bescheid/Festsetzung einzulegen (ohne Anwalt)
     
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