Außentreppe wackelt und schwingt

Diskutiere Außentreppe wackelt und schwingt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin! Unsere Wohnung auf einem Flachdach ist nur über eine Außentreppe zu erreichen. Die Treppe hat 25 Stufen ohne Podest, sitzt unten auf einem...

  1. #1 Karl Napf, 23.06.2022
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    Moin!

    Unsere Wohnung auf einem Flachdach ist nur über eine Außentreppe zu erreichen.
    Die Treppe hat 25 Stufen ohne Podest, sitzt unten auf einem Betonsockel auf, die Hauptlast auf einem Turm aus Holz (ca 4,50m hoch). Mittig gibt es eine Abstützung auf einem Träger aus Holz.
    Mittig seitlich sind drei Gewindestangen zu erkennen, die im Putz der Hauswand verschwinden.

    Gebaut wurde der Mist vom Vermieter und seinen "Fachleuten" 2017 oder Anfang 2018 im Rahmen der Aufstockung auf das Flachdach.

    Vor vier Jahen war die Treppe beim Begehen ruhig. Jetzt schwingt und klapptert das Teil wie blöde, vor allem wenn man hinunter geht.

    Wackelt man am Außengeländer, schwingt alles, die Gewindestäbe bewegen sich. Bedeutet, die Treppe ist NICHT an/in der Wand fixiert.
    Wie die Wand aufgebaut ist kann ich nicht sagen. Es handelt sich um keine massive Wand, das Grundegebäude ist eine Metallkonstruktion ("Halle") mit irgendwelchen Leichtbauwänden. Also keine Chance etwas festzudübeln.

    Vermieter meint, die Treppe wäre "fest". Ist totaler Blödsinn.
    Ich vermute, man muss die Wand öffnen und schauen, wie das bisher in der Wand fixiert war. Also massiver Aufwand.

    Die Treppe knickt in der Mitte auch etwas durch, wie man auf den Fotos erkennt. Ist real "mehr", als es auf den Bildern scheint.

    Vermieter will das Haus verkaufen, weshalb wir u.a. aufgefordert hatten, die Treppe zu fixieren.
    Er weigert sich, "ist fest, wo soll die Treppe auch hin". Stand vorhin vor dem Haus, will von der Treppe nix wissen.

    Nun muss ich eine Lösung finden, um den Zustand dokumentieren zu lassen und er die Kosten übernehmen muss, sollten es tatsächlich Probleme geben.
    An wen wendet man sich mit so etwas, um möglichst schnell ein Dokument ín der Hand zu haben das gravierende Probleme vorhanden und wird umgehend eine Fachfirma beauftragen können und auch die Kosten einfordern können.

    Der "Turm" ist auch zweifelhaft mit falsch montierten Bauteilen, magelhafte Verschraubungen, Rissen im Holz, wurde auch noch nie von einem Fachmall kontrolliert, die Konstruktion ok ist, was regelmäsig erfolgen müsste.
     

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  2. #2 VollNormal, 23.06.2022
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    Ich erkenn da nix. Mach doch mal ein Bild von der Treppe als Ganzes. Ist die Treppe für jedermann frei zugänglich zu erreichen?
     
  3. #3 VollNormal, 23.06.2022
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    Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Entweder kann man da sicher hoch oder nicht. Bei einem Verkauf muss ggf. halt der neue Besitzer die Sicherheit herstellen.
     
  4. #4 Gast 85175, 23.06.2022
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    Wenn ich dich richtig verstanden habe vermutest Du, dass die Treppe mehr oder weniger „einsturzgefährdet“ ist. Das wäre dann wohl ein Fall für die untere Baurechtsbehörde. Kann halt sein dass Du die Treppe dann auch erstmal nicht mehr benutzen darfst, musst selbst wissen… Btw. Du kannst natürlich auch einen Mangel an der Mietsache rügen und es auf dem Zivilweg versuchen, sag uns dann bitte in 10-15 Jahren Bescheid was dabei herausgekommen ist!
     
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  5. #5 Kriminelle, 23.06.2022
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    Warum? Du bist Mieter. Warum solltest Du warum auch immer für eine Dokumentation sorgen, wo man Dir eigentlich kein Verschulden zuweisen kann. Auch Kosten sollten Dir bei einem Mietobjekt nicht entstehen.
    Willst Du ihm etwas Ärger anhängen, ohne sachlich zu bleiben?
     
  6. #6 Karl Napf, 24.06.2022
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    Der Neue Besitzer hat das schon mal geesehen. Der hat das Haus gekauft, ist aber noch nicht im Grundbuch eingetragen. So lange muss unser jetziger Vermieter ran alle noch offenen Mängel zu beseitigen. Ab 1.7. gibt es Mietminderung. Die will er verhindern, da sie ja direkt auf den neuen Eigentümer übergeht, der von seinem Glück noch nichts mitbekommen hat.
    Dazu gehört auch die Treppe und die halt etwas anderes ist, als einen Wasserfleck in der Wohnung zu überpinseln.

    Er sagt die Treppe ist ok, jeder der runter läuft wunndert sich, wieso das Teil so stark schwingt. Kackle ich am Geländer schwingt sie so stark, dass sich die Bolzen in die Wand horiziontal und auch vertikal über einen Zentimeter bewegen.

    Deshalb muss ein Gutachten her, nur kosten die sehr viel
     
  7. #7 Karl Napf, 24.06.2022
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  8. #8 Blackpiazza, 24.06.2022
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    Also ist das mehr so ne persönliche Vendetta gegen den Vermieter wenn man sich auch so die alten Themen anschaut .Und wenn die Versicherung Eigenverschulden unterstellt wird die sich ja die Treppe hinsichtlich der angeblichen Mängel angeschaut haben ? Und Grundsätzlich kannst du sowieso nichts an dem Geländer machen oder einfach jemandem beauftragen ohne Zustimmung des Vermieters . Was du machen könntest ist den Käufer auf den angeblichen Mängel hinweisen und er muss dann schauen wie er das klärt.
     
  9. #9 Karl Napf, 24.06.2022
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    Das zuständige Bauamt wurde informiert. Sie verweisen auf ein vereinfahtes Verfahren bei der Baugenehmigung auf Basis eingereichter Pläne zu Statik, den Architektenplan und "Angeben des Bauherrn". Eine Abnahme erfolgte nicht, da sie davon ausgehen, dass alles "fachgerecht wie in den Plänen angegeben" umgesetzt wurde. Sie sind durch das vereinfachte Verfahen nicht verpflichtet die Einhaltung nach Landesbauordnung zu überprüfen, verweisen auf den Bauherren, der diese zu gewährleisten hat und für alles haftet.

    Das ein Gutachter festellen wird, dass die Treppe in der derzeitigen Form als "nicht verkehrssicher" angesehen werden könnte, wir ab dem Moment vor dem Haus auf der Straßen stehen könnten, ist klar. Dann haftet zwar der Eigentümer für alle Kosten wie Hotel usw., den Ärger haben wir.

    Der Versicherungsgutachter hatte vor einem Jahr auf diverse "aus der Ferne erkennbare Mängel" hingewiesen, die ich dem Vermieter zusammen mit den festgestellen Mängel aus der Unfallsache nach Rücksprache mit dem Anwalt mitgeteilt hatte. Einzige Reaktion war: Kündigung des Mietverhätnisses wegen "massivem Queruantentum" in dreifacher Ausfertigung, die unwirksam war.

    Kann ein Metallbauunternehmen, dass u.a. Metalltreppen baut ein "Privatgutachten" erstellen aus dem hervorgeht, dass sie Treppe mangelhaft ist?
     
  10. #10 Fred Astair, 24.06.2022
    Zuletzt bearbeitet: 24.06.2022
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    Das kann auch Dein Frisör oder der Pfarrer tun. Alle Drei hätten Eines gemeinsam: Sie sind privat, also nur für Dich von Belang.

    Warum beschränkst Du Dich als verdienter Erfinder der Brotsuppe nicht auf Deine Kernkompetenz als Mieter?
    - Mängelrüge an den Vermieter
    - Einholung eines Rechtsrates bei einem Anwalt oder Mieterschutzverein
    - Androhung und Durchsetzung von Mietminderung entsprechend der tatsächlichen Einschränkungen der Benutzbarkeit der Mietsache
    -Abwarten der Räumungsklage und Aussitzen der Prozesse.

    Du kannst natürlich auch pragmatisch vorgehen und Dir gleich eine andere Wohnung suchen.
     
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  11. #11 Karl Napf, 24.06.2022
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  12. #12 Karl Napf, 24.06.2022
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    Sicher hoch und runter muss ja geklärt werden. Ich denke nicht, dass die Treppe heute noch zusammenbricht, kann aber nicht ausschließen, dass die nicht verkehrssicher ist. Der Zustand wird ja immer schlimmer.

    Der künftige Eigentümer bekommt eine Mängelliste mit allem, was derzeit nicht behoben ist. Eine Übersicht über alles, was in den 4 Jahren vorgefallen ist wie Wasserschäden wegen Pfusch, verdeckte Mängel, selbst behobene Reperaturen und was sonst noch auf ihn zukommt. Vor allem schon mal deshlab, damit er uns später keine Schäden anlasten kann, deren Ursachen wir kennen, er (noch) nicht.

    Die Wackeltreppe hatte ich ihm vor zwei Wochen gezeigt, als er hier vor dem Haus stand. Ihm war das laute Geklapper des Geländers aufgefallen, als ich die Treppe runter ging.

    Vom Ablauf ist das ganz einfach. Der Neue bekommt mit Eintragung ins Grundbuch die Mängellisten und Infos zur Mietminderung "an den Kopf geworfen". Er kann sich dann mit dem Hausverkäufer rumschlagen, da ihm so gut wie alle Mängel, als auch die Mietminderung verschwiegen wurde. Da kommte eine ganze Menge zusammen.

    Habe nur die Sorge, dass die Treppe gesperrt wird, so lang das Teil nicht an der Wand fixiert ist, wir aus der Straße stehen bzw. im Hotel sitzen.
     
  13. #13 Karl Napf, 24.06.2022
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    Ich frage jetzt mal anders und konkret auf das Problem bezogen:

    - muss eine Treppenwange an der Wand "bombenfest" fixiert sein?
    Entweder bei massiven Hauswänden fest verdübelt, bei Holzbauweise fest verschraubt oder sonst wie 100% fix.

    - wer erstellt mir einen Nachweis über die Gefährdung durch die losen Treppenteile
     
  14. #14 Karl Napf, 24.06.2022
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    - Mängelrüge an den Vermieter
    Wurde nachweisbar seit Bezug immer wieder gemacht

    - Einholung eines Rechtsrates bei einem Anwalt oder Mieterschutzverein
    Fachanwalt vom Mieterschutzverein hatte mehrfach aufgefordet die Mängel zu beseitigen.
    Vermieter dreht und windet sich aus seiner Verantwortung, unterstellt "sie zaubern jeden Tage neue Mängel aus dem Hut um die Mietzahlung zu vermindern", weigert sich aber, die Mängel selbst in Augenschein zu nehmen. Macht alles keinen Sinn.

    - Androhung und Durchsetzung von Mietminderung entsprechend der tatsächlichen Einschränkungen der Benutzbarkeit der Mietsache

    Hatten wir mehrfach angekündigt, Mietzahlung erfolgt schon lange unter Vorbehalt, er droht sofort mit Anwalt und Kündigung, verweigert ganz konkret die Mängel selbst anzuschauen oder entscheidet von seinem Schreibtisch aus, was sein kann und was nicht.

    -Abwarten der Räumungsklage und Aussitzen der Prozesse.
    Räumungsklage und Kündigung wären unbegründet, also Blödsinn.

    - Du kannst natürlich auch pragmatisch vorgehen und Dir gleich eine andere Wohnung suchen.

    Weshalb? Mieter haben Rechte. Die Mietsache hat frei von Mängeln zu sein, vor allem von solchen, die Leib und Leben gefährden. Der Eigentümer KÖNNTE viele Mängel beheben lassen, kostet ihn Geld. Verweigert er die Mängelbeseitgung gibt es weniger Geld.
    Er kann uns gerne eine vergelichabre Wohnung suchen, Maklerkosten, höhrere Miete, vergleicbare Lage, max 5 Jahre alte Wohnung, inkl. Übernahme der kompletten Umzugskosten usw. usw. zur Verfügung stellen. Dann stimmen wir einem Aufhebungsvertrag zu.
     
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    Na erstmal muss es doch eine Planung und Statik für die Treppe als einzige Zuwegung und als erster Rettungsweg für die DG-Wohnung geben! Die Treppe gab es ja früher nicht, muss also irgendwann neu gebaut und dabei in die Bauakte des Objektes aufgenommen worden sein.

    Aussagen zur notwendigen Befestigung können wird hier nur treffen, wenn du endlich mal ein Übersichtsbild von der gesamten Treppe hier einstellst statt nur zu schnattern.
     
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    Das wird bei der Treppe nicht klappen!
    Wenn sie begehbar ist, dann gibts keine Gebrauchseinschränkung und somit auch keine Minderung.
    Wenn sie nicht begehbar ist, dann gibt es eine Nutzungsuntersagung vom Bauamt und ihr könnt gar nicht mehr in eure Wohnung, das sind dann 100% Minderung bis zur Mängelbeseitigung.
     
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    Minderung geht nur bei glaubhafter Gebrauchseinschränkung der Mietsache.

    Schon mal drüber nachgedacht, dass ihr den Vermieter auch schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern könnt inkl. Fristsetzung, Androhung Ersatzvornahme und Verrechnung der Mängelbeseitigungskosten mit der zukünftigen Nettokaltmiete?
     
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  19. #19 Karl Napf, 24.06.2022
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    Bedeutet, ich muss a) so lange rauf und runter rennen bis sie zusammenbricht, dann ist die nicht mehr begehbar. :)

    Eine Gebrauchseinschränkung ergibt sich doch dadurch, dass die Treppe beim Begehen den Eindruck vermittelt, dass sie nicht mehr (wie in den Jahren zuvor) "standfest" ist und eine Nutzung eine massive Gefährdung mit sich bringen kann. Ich darf sie, was eine Haftung angeht nicht mehr benutzen oder bin selbst schuld, falls etwas passiert?!
     
  20. #20 Karl Napf, 24.06.2022
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    Schon mal drüber nachgedacht, dass ihr den Vermieter auch schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern könnt inkl. Fristsetzung, Androhung Ersatzvornahme und Verrechnung der Mängelbeseitigungskosten mit der zukünftigen Nettokaltmiete?

    Mietminderung läuft schon wegen anderer Mängel. Teilweise auch wegen anderer Mängel an der Treppe.

    Das neue Thema jetzt ist die lose Treppe. Wie diese zu bewerten ist.
    Hab grade an am Geländer gewackelt, stand NEBEN der Treppe. Die Ganze Konsturuktion wabbert wild hin und her. Steht ich im unteren Drittel auf den Stufen, schwingt sie deutlich weniger oder ich muss mehr Kraft aufwenden, damit sie wackelt.
     
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Außentreppe wackelt und schwingt

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