Weitere Zufahrt zu unserem Grundstück - Genehmigungspflicht

Diskutiere Weitere Zufahrt zu unserem Grundstück - Genehmigungspflicht im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, meine Frau und ich haben zu unserem bestehenden und bereits bebauten Grundstück (EFM) weitere Flurstücke zur Erweiterung unseres...

  1. #1 Bergmann, 04.07.2022
    Bergmann

    Bergmann

    Dabei seit:
    04.07.2022
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen, meine Frau und ich haben zu unserem bestehenden und bereits bebauten Grundstück (EFM) weitere Flurstücke zur Erweiterung unseres Gartens hinzugekauft. Wir planen nun eine zweite Einfahrt für PKWs für das Grundstück über eines der neuen Flurstücke. Diese ist auf einem der hinteren Flurstücke geplant, dass direkt an einer verkehrsberuhigten, gepflasterten Strasse liegt. Wie planen eine Tor-Einfahrt (mind. 3m breit). Bürgersteige gibt es keine, die dafür abgesenkt werden müssten. Benötigen wir für diese zweite Einfahrt/Zufahrt eine Baugenehmigung bzw. müssen wir uns eine Sondergenehmigung einholen? Das bebautet Grundstück mit unserem Wohnhaus ist bereits an eine Straße angebunden. Über diese erreichen wir auch unseren Parkplatz auf dem Grundstück. Die zweite Auffahrt benötigen wir, um Gartenabfälle leichter zu entsorgen.
    Unser Architekt teilte uns heute mit, dass die zweite Zufahrt genehmigungspflichtig ist. Ebenso weil wir das Tor nicht direkt an der Grundstücksgrenze zur gepflasterten Straße setzen möchten, sondern etwas weiter auf unserem Grundstück. So haben wir die Möglichkeit vor dem Tor noch zu parken (= ist ja unser Grundstück) Wir freuen uns über hilfreiche Rückmeldungen. Vielen Dank vorab.
     
  2. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    1.233
    Zustimmungen:
    413
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Wenn der Architekt sagt "genehmigungspflichtig", was willst du dann hören? Im Zweifel lässt sich die Frage mit einem Anruf beim Amt vor Ort ziemlich schnell klären.
     
  3. #3 Bergmann, 04.07.2022
    Bergmann

    Bergmann

    Dabei seit:
    04.07.2022
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Unser Architekt hat sich leider in den letzten Wochen als sehr unzuverlässig gezeigt. Er tätigte oftmals Aussagen, die nicht korrekt waren. Daher hoffe ich hier auf einen Ansatz. Die zuständigen Mitarbeiter bei der Stadt geben telefonisch keine Auskünfte. Es ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Das möchte ich mir/uns gerne ersparen.
    Grundsätzlich können wir doch als Eigentümer eines Grundstücks dieses an so vielen Stellen wie uns lieb ist hin öffnen. Also auch Tore einbauen, oder?
     
  4. #4 simon84, 04.07.2022
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.615
    Zustimmungen:
    6.545
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Nein das stimmt so pauschal auch nicht.

    Erstmal hast du je nach dem dein Grundstück einzufrieden (je nach Einfriedungssatzung der Gemeinde, Bundesland etc.)

    Zufahrten sind generell nur an Straßen und Zuwegen nach Rücksprache mit dem Eigentümer zulässig, da spielen im öffentlichen Bereich auch andere Parameter wie Verkehrsfrequenz etc. eine Rolle. Wenn es Privateigentümer (Nachbarn etc.) sind, so ist das z.B. für einen Gartenweg recht einfach.
    Wenn es um öffentlich gewidmete Zuwege geht, brauchst du eine Aussage der Gemeinde. Da hat dein Architekt erstmal Recht.

    Tolle idee, dann sagt hier in einem anonymen Internetforum der eine ja, der andere nein, der dritte ja aber, der vierte Nein und .
    Und dann bist du komplett verwirrt und weisst nicht was du tun sollst. Oder tust irgendwas, was dann negative Folgen (Rückbau, Strafe etc) nach sich zieht.

    Wie wäre es, wenn du deine Bedenken direkt mit dem Architekt klärst, und

    am besten mal etwas Mut und Energie fasst und den korrekten Weg beschreitest, wenn euch das Thema wichtig ist.
    Warum will man sich eine persönliche Vorsprache "ersparen". Das ist ein ganz einfaches, kurzes Gespräch mit einer Skizze und keine Wurzelkanalbehandlung beim Zahnarzt !
     
    Fred Astair und CVA gefällt das.
Thema: Weitere Zufahrt zu unserem Grundstück - Genehmigungspflicht
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ist eine weitere Geundstückszugaht genehmigunspflichtig

Die Seite wird geladen...

Weitere Zufahrt zu unserem Grundstück - Genehmigungspflicht - Ähnliche Themen

  1. Terrassenbau – Fragen zum weiteren Vorgehen

    Terrassenbau – Fragen zum weiteren Vorgehen: Hallo zusammen, ich bin aktuell dabei, unsere Terrasse zu planen und umzusetzen, und hoffe auf Eure Unterstützung bei ein paar offenen Punkten....
  2. Dämmung wie weit nach unten ziehen?

    Dämmung wie weit nach unten ziehen?: Hallo. Wir bekommen für unseren Bungalow bei dem der Keller rund 1,5 Meter aus dem Boden heraus schaut ca 14cm.dämmung drauf. Haus. Aus den...
  3. Kehlbalken- Krueppelwalmdach mit vorhandener Gaube durch weitere kleine Gaube darüber erweitern

    Kehlbalken- Krueppelwalmdach mit vorhandener Gaube durch weitere kleine Gaube darüber erweitern: Sehr geehrte Fachleute, wäre so eine Konstruktion zur Ergänzung eines DHH Spitzbodens für Wohnzwecke sinnvoll umsetzbar? Bei der vorhanden...
  4. Streif-Fertighaus Bj. 70 – Wie realistisch sind weitere 30+ Jahre Lebensdauer?

    Streif-Fertighaus Bj. 70 – Wie realistisch sind weitere 30+ Jahre Lebensdauer?: Hallo zusammen, ich habe vor Kurzem ein Streif-Fertighaus gekauft. Bevor ich das Haus gekauft habe, wusste ich ehrlich gesagt nicht viel über die...
  5. Kann die Regenrinne entfernt werden wenn darunter ein weiteres Dach ist.

    Kann die Regenrinne entfernt werden wenn darunter ein weiteres Dach ist.: Hallo zusammen, ich möchte in dem Dachboden meines Nebengebäudes ein Fenster einsetzen, damit ich das endlich vernünftig nutzen kann. Außerdem...