Wohnflächenberechnung - Treppe und Flur/HWR herausrechnen

Diskutiere Wohnflächenberechnung - Treppe und Flur/HWR herausrechnen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, ich hoffe, dass ist hier das richtige Unterforum. Und zwar muss man für die Grundsteuererklärung 2022 natürlich auch u.a. wieder die...

  1. #1 MichaelBau12, 31.07.2022
    MichaelBau12

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    Guten Tag,

    ich hoffe, dass ist hier das richtige Unterforum. Und zwar muss man für die Grundsteuererklärung 2022 natürlich auch u.a. wieder die Wohnfläche angeben. Nun ist es so, dass wir 2021 in unser Haus eingezogen sind und dazu auch eine Wohnflächenberechnung des Architekten erhielten. Diese bezieht sich jedoch auf das gesamte noch nicht eingerichtete Gebäude. Das heißt, dass die Wohnfläche berechnet wurde, bevor bei uns die Treppe (vom EG zum 1. OG) eingebaut wurde. Die Treppe wiederum zählt ab 3 Stufen nicht mehr zum Wohnraum und kann von der Wohnfläche abgezogen werden. Gibt es hierzu eine einfache Formel? Zieht man z.B. einfach die gesamte Bodenteilfläche des Flurs ab, der unter der Treppe liegt?

    2. Und weiß jemand, ob der "Flur" (mit Schuhschrank, Gaderobe) sowie der "HWR" (mit Heizung, Konservenlagerungen/Lagerschränken, Waschmaschine) von der Wohnfläche abgezogen werden kann?
     
  2. #2 hanghaus2000, 31.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2022
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    Ich wuerde solche Angaben immer zu meinen Gunsten auslegen. Die Vorschrift sagt doch nur nach üblichen Methoden. Meine ist auch eine gängige.

    Ansonsten wird das schon recht gut erklärt in den Anleitungen zur Erhebung.

    Die Wohnflächenberechnung des Architekten sollte aber die Treppen eh nicht mit rechnen also ist die schon recht genau.

    MMn Flur (wenn ein abgeschlossene Raum) und HWR abziehen. Das sind aber dann wohl Nutzflächen.

    Treppen dagegen nicht.
     
  3. BaUT

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    Abstellräume und HWR "in der Wohnung" werden der WFL zugeschlagen - hab ich letztens irgendwo gelesen.
    Im Obergeschoss wird das "Treppenauge" von der WFL abgezogen.
    Im Erdgeschoss werden Flurbereiche unterhalb der Treppe komplett abgezogen, wenn sie eine lichte Höhe von <1m aufweisen, Flächen mit einer lichten höhe von 1-2 m werden zu 50% angerechnet und Flächen ab 2 m lichte höhe werden komplett auf die WFL angerechnet.
     
  4. #4 Kriminelle, 31.07.2022
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    Ich kenne es auch so: TK, HWR und solche Nutzräume gehören zur Wohnfläche, wenn es nicht gerade Keller ist.
    Allerdings würde ich grob schätzen bzw mich zwar an den Architektenplan halten, aber dann pauschal 3 qm weniger und natürlich abgerundet. Die wollen keine Kommazahlen ;)
     
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  5. #5 petra345, 01.08.2022
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    Glaubt hier irgendjemand, daß
    - die Fiskalritter ausschwärmen und alles nachrechen,
    - die Eigentümer sich zu ausgebildeten Wohnflächenberechnern weiterbilden müssen oder
    - die Eigentümer mehrere 100 € für eine fachlich korrekte Berechung ausgeben müssen?

    Der Landvermesser hat seinen Ursprung in der Besteuerung des Bodens. Leider hatten die damaligen (adeligen) Grundbesitzer nur ein Drittel der tatsächlichen Bodenfläche angegeben. Das fiel selbst dem Kaiser auf.
     
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  6. #6 hanghaus2000, 01.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2022
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    Einer Plausibilitätsprüfung sollten die Angaben schon stand halten. Zum Beispiel ist es ein Leichtes aus den Katasterplänen und Google eine ca. WF zu schätzen.

    Viele Vermieter haben gegenüber dem FA eh schon Angaben zu den Immobilien gemacht. Da sollte man dann zumindest nicht aus dem Rahmen fallen.

    Beim Bauantrag hat doch fast jeder mal die Flächen angegeben. Das kann das FA im Zweifel doch leicht beim Bauamt nachfragen.
     
  7. #7 hanghaus2000, 01.08.2022
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    Kann hier jemand sagen, dass der Zensus 2022 nicht bei Ihm nachgefragt hat? Ich vermute mal das die eh bei jedem angefragt haben.
     
  8. #8 simon84, 01.08.2022
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    Ich habe bezüglich zwei Objekten Anfragen bekommen.
    Für die anderen nicht. Denke also schon es wird nicht jeder angeschrieben. Es steht in den Bedingungen ausdrücklich drin, dass nicht fürs FA und weitere Behörden genutzt wird.

    Ansonsten würde ich da auch das für mich ideale im Rahmen rausholen, also zB die WoFlV ranziehen….
     
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  9. SIL

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    Dafür machst ja den anderen Wust oder hast vllt schon .

    Ja, wird abgezogen.

    Was mich irritiert das du überhaupt eine Angabe machen sollst, ist wahrscheinlich wieder in jedem bunten Land anders - bei 2021 liegen alle Daten denen vor, welches Bundesland?
     
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    Nee - Flure, Möbel, HWR/Speisekammer und sowas werden NICHT abgezogen.
    War jedenfalls früher nicht so - Gibts da was ganz neues?
     
  11. #11 simon84, 01.08.2022
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    Möbel nicht das wohl klar , aber HWR Technik etc schon auch wenn sie innerhalb liegen - denn es gilt
    Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen- so heißt es erstmal lapidar, fensterlose Räume keine Wohnfläche ( Bad nicht!) mea culpa Flur gehört zur Wohnfläche in den meisten Fällen.
     
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    Ich hatte es so verstanden, das WoFIV maßgeblich ist, vermutlich würde jeder andere m² beim selben Gebäude angeben ..das geht ja weiter Fläche zwischen den Laibungen der Tür ....Nischen...
     
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  14. #14 simon84, 01.08.2022
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    Klar, ich nehme WoFlV, denn das ist ja schliesslich bei den meisten Gebäuden der geringste Wert ;)

    Noch dazu wird das meiste nach lichten Maßen gerechnet....
     
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  15. #15 SIL, 01.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2022
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    Und dann kommen noch Terrassen und Balkone mit 25% oder 1/3 oder 50% oder mit Verglasung/ Brüstungen - dies muss nichtmal geschlossen sein und du landest im ungünstigen Fall bei 100% ....selbst in 'offener Bauweise '...also @BaUT such dir was aus ....PS.unterliegende Podeste oder Läufe unter Treppen mit ( 3 Steigungen plus ) fallen auch raus , da gibt es aber wieder ein Spiel mit Höhen und Länge der Läufe...
     
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