Bauhandwerkersicherung über 40.000€ gefodert

Diskutiere Bauhandwerkersicherung über 40.000€ gefodert im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Tag, am 3.8.22 Nachmittag war Gutachter auf unserer Baustelle wo eine Kernsanierung statt findet und ca. zu 80% abgeschlossen ist. Auftragssumme...

  1. Mark83

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    Tag,

    am 3.8.22 Nachmittag war Gutachter auf unserer Baustelle wo eine Kernsanierung statt findet und ca. zu 80% abgeschlossen ist.
    Auftragssumme ist 113.225,88 € brutto, bezahlt wurden schon 77.350,00 € brutto.

    Der Bericht mit den Mängeln vom Gutachter habe ich am 4.8.22 bekommen und auch am Abend der Baufirma zukomme lassen.

    Am 4.8.22 um 22:58Uhr habe ich dann eine Email von der Geschäftsleitung der Baufirma bekommen mit der Bitte um Übergabe einer Bauhandwerkersicherung gem. § 650 f BGB bis Montag, den 15.08.2022, 12.00 Uhr.
    Es wird eine Sicherheit i.H.v. EUR 35.875,88 € zzgl. 10% = 39.463,47 € gefordert.

    Jetzt ist die Frage, ist so eine kurze Frist überhaupt angemessen?
    Ich habe schon bei verschiedenen Banken angerufen, doch Freitag ist niemand da und manche Banken haben gesagt die bieten so etwas nicht an.

    Auf dem Konto habe ich natürlich die geforderte Summe, doch ich will nicht zahlen wenn die Mängel nicht behoben sind und Gewerke nicht fertig gestellt werden.

    Ich habe den Eindruck die Baufirma will so schnell wie möglich aus dem Vertrag und dann noch Schadensersatz verlangen.

    Wie geht man hier vor?
     
  2. #2 Fred Astair, 05.08.2022
    Fred Astair

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    Ist denn die Handwerker-Sicherungshypothek mit Vertragsabschluss vereinbart gewesen?
    Ansonsten kann der AN nicht einseitig solche Forderung aufmachen.
     
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    Bauhandwerkersicherung gem. § 650 f BGB = da muss nichts vereinbart werden.
     
  4. Mark83

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    Vereinbart wurde es nicht explizit.
    Unterschrieben haben wir das Angebot mit dem Hinweis "Ausführung und Abrechnung nach VOB."

    Meiner Meinung und Wissen nach muss dies aber auch nicht vereinbart werden.
     
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  7. #7 VollNormal, 05.08.2022
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    Dann sollte es für die Bank, bei der das Konto geführt wird, ein Leichtes sein, die Sicherung auszustellen.

    Grundsätzlich ist der Unternehmer jederzeit berechtigt, die Sicherung zu verlangen. Wenn du kurz vor Schluss mit Mängeln um die Ecke kommst (was wiederum dein gutes Recht ist), hat er vielleicht einfach Sorge, dass du den Preis drücken willst, weil du nicht zahlen kannst.
     
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  8. Mark83

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    Richtig, er ist dazu berechtigt. Allerdings ist es eine Sauerei die Bürgschaft bis zum 15.08.22 zu wollen. Wenn ich mir vorstelle ich bin gerade im Urlaub, dann geht das nicht. Wenn es meine Bank überhaupt macht, denn Telefonisch konnten sie mir keine Auskunft geben. Ich soll mich per Mail an den Service wenden.
     
  9. #9 VollNormal, 05.08.2022
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    Wie war denn bisher euer Verhältnis?
    Vielleicht hilft es ja, bis zum Äußersten zu gehen und miteinander zu reden ...
     
  10. #10 Maape838, 05.08.2022
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    Warum? Ist doch sein gutes Recht das zu verlangen und die Frist ist auch ok. Es muss doch dem TE bei Vertragsunterschrift schon klar gewesen sein das sowas kommen kann.
    Jo.
    Oder will raus
     
  11. #11 simon84, 05.08.2022
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    Wie lange gedenkt er denn noch zu brauchen um den Rest fertig zu machen ?
    Vielleicht wäre ja einfacher er macht seine Arbeit, schreibt die Abschlussrechnung und bekommt das Geld?

    das mit der Sicherung wäre doch nur interessant falls der Auftrag Geber droht nicht zu zahlen, ersatzvornahme etc ….

    ist sowas vielleicht passiert @Mark83 ? Gab doch noch paar mehr Diskussionspunkte mit dem Betrieb wenn ich mich recht erinnere
     
  12. Mark83

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    Das Verhältnis war Anfangs sehr gut. Der Bauleiter war allerdings wirklich selten da und dafür ich umso mehr. Ich habe auch viele Mängel noch während der Ausführung abgesprochen, was auch immer gut geklappt hat. Wäre ich nicht vor Ort gewesen und hätte keinen BlowerDoortest machen lassen, wären extrem viele Mängel bei der Dampfbremse nie aufgefallen.
    Im Juni hat es dann geknallt und alle Arbeiten wurden dann gestoppt, denn der Arbeitern und dem Geschäftsführer war es zu doof das ich so oft auf der Baustelle war. Wir haben uns dann ausgesprochen und die Arbeiten gingen weiter. Jetzt wo die Verputzarbeiten und Malerarbeiten fertig sind, und die Fliesenarbeiten auch fast sind uns immer mehr Mängel aufgefallen. Es wurden keine Eckschienen gesetzt, die Innen und Außenecken sind eine Katastrophe, Laibungen sind schief. Vorbauten wurden schief eingebaut und schief verfliest. Die Fliesenfugen waren unsauber. Wir haben dann einen Gutachter beauftrag der am 3.8. da war, denn übers Ohr wollen wir uns auch nicht ziehen lassen.
    Bestimmte Arbeiten müssen für uns fachgerecht ausgebessert werden, wie z.B. die Innen und Außenecken, denn dass sieht wirklich schlecht aus.
    Auch müssen 3 oder 4 Wände neu verputzt werden, denn die hat so viele Beulen, das ist heftig.
    Der neue Estrich hat viele weiße Farbspritzer, da nicht abgedeckt wurde von der Firma beim Malern der Decken. Der Parkettleger will jetzt nicht rauf kleben. Der Techniker der Kleberfirma war vor Ort und bestätigt dies. Letztendlich soll die Baufirma den Estrich in den Zustand versetzen wie nach dem Einbau.

    Die Fliesenarbeiten und restlichen Arbeiten sollen einfach fachgerecht nach DIN und nach den anerkannten Regeln der Technik fertig geführt werden.
    Für schiefen Wandfliesen und das unschöne Fugenbild wollen wir einen Preisnachlass.

    Mein "Wunsch": Die Firma soll die Arbeiten fachgerecht fortführen und Mängel beseitigen. Wenn das nicht klappt, Abmahnung meinerseits mit Fristsetzung. Wenn das nicht klappt, gehe ich aus dem Vertrag, beauftrage andere Firma und sollte es teuerer werden nehme ich die andere in Haftung und klage das zivilrechtlich ein.

    Denn meine Meinung ist. Für was ich bezahle, und das ist nicht wenig, will ich eine anständige Leistung wie vereinbart.

    In zwei Wochen wären die Innenarbeiten abgeschlossen, dann fehlt nur noch die Balkonsanierung. Das könnten wir aber auch raus nehmen. Dann wäre die Firma fertig. Die Innenarbeiten sind meiner Meinung nach zu ca. 75% bis 80% abgeschlossen. Es müssen noch zwei Fußmatten eingefliest werden. Ein Fliesenspiegel in der Küche der Einliegerwohnung. Die Bäder sind zu 60% fertig.
    Dann sind aber wie beschrieben die Mängel noch nicht beseitigt und die Firma sagt bei Mängeln immer, die liegen in der Toleranz. Da ich die Toleranzen aber nicht kenne, habe ich einen Gutachter kommen lassen und jetzt will die Firma die Bürgschaft.

    Ich habe das Gefühl das die Firma jetzt schnell raus will und Schadensersatz mitnehmen will und direkt in den Angriff geht.
     
  13. #13 simon84, 05.08.2022
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    Verständliche Situation, aber dass du eigentlich seit Juni einen Anwalt brauchst der dich zum weiteren Vorgehen und Fehler vermeiden berät weißt du doch wenn du ganz ehrlich bist selbst.

    also -> Anwalt
     
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    VOB ? Angemessene Frist und dein Vertragspartner hat die Bürgschaft auch zu stellen und zwar keine Blabla sondern genau nach BGB und ZPO - also nichts mit Versicherungsbügschaft sondern Bank und zwar volle Summe /Einrede/Verjährung unbefristet etc - macht dein Anwalt
     
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  15. Mark83

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    Den Fehler muss ich mir eingestehen, nicht direkt zum Anwalt gegangen zu sein. Ne Rechtsschutzversicherung habe ich ja. Allerdings bin ich eher der Typ der versucht das im Guten zu lösen, was jetzt nicht mehr klappt. Auch ich lerne immer noch dazu.
    Dank euch!
     
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    @Mark83 grundsätzlich "schadet" sich der Unternehmer mehr , denn du hast das Geld bei deiner Bank ja schon - er will sicher auch ' ziehen auf erstes Verlangen ...' ,das selbe gilt für seine natürlich dann auch, d.h in der Regel er bindet Cash in der Höhe bei seiner Bank - wenn er zieht- ziehst du auch nur bei ihm steht der Betrag als gezogen plus seine Sicherung bei seiner Bank - und lass dir nichts von Versicherung als Bürgschaft geben, der Gesetzgeber hat dies auch noch nicht geändert, Usus ist zwar Bürgschaft über VS aber das Bedarf der Zustimmung der Parteien.
     
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  17. #17 Fabian Weber, 05.08.2022
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    Falls Du einen Verbraucherbauvertrag nach BGB 650i hast, darf die Baufirma keine Sicherheit von Dir verlangen.

    Das steht in 650f weiter unten.

    Da gehe ich doch stark bei Dir von aus.
     
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    Das Fred ist völlig egal - diese Forderung kann immer und fast beliebig erhoben werden, mit sehr wenigen Einschränkungen.
     
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    Abend,
    ich habe gestern doch noch eine Rückmeldung von meiner Hausbank der DKB bezüglich der Bauhandwerkersicherung bekommen.
    Diese Bürgschaft bieten die nicht an.
     
  20. #20 Fred Astair, 06.08.2022
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    außer wenn er "Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650i oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u handelt."
    Als was ist @Mark83 unterwegs?

    Ich bin kein Verbraucher, aber von mir hat noch keiner solche Sicherung verlangt und ich habe sie als Unternehmer auch noch nie verlangt.
    Wenn es soweit kommt, ist das Verhältnis bereits vollständig zerrüttet.
     
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