Auffüllarbeiten des Nachbarn

Diskutiere Auffüllarbeiten des Nachbarn im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind am Verzweifeln. Seit 2 Jahren sind wir am Kämpfen. Unser Nachbar ist mit einem Gemeindegraben die Gemeinde und der...

  1. #1 pelegrino, 09.09.2022
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    Hallo zusammen,

    wir sind am Verzweifeln. Seit 2 Jahren sind wir am Kämpfen. Unser Nachbar ist mit einem Gemeindegraben die Gemeinde und der nächstliegende Anwohner hat sein Grundstück über 1 Meter erhöht. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen und es wurde nichts unternommen. Auch hatten wir schon Hochwasser im Wohnzimmer. Das war vorher nie der Fall. Nachdem die Gemeinde nicht mehr weiter wusste hat sie die Wasserbehörde eingeschaltet. Und hier nimmt das Drama seinen Lauf. Obwohl wir alles dokumentiert und auch Zeugen haben, wäre die Auffüllung nicht nachweisbar.
    Nun unsere Frage: Gibt es Gutachter, die feststellen können ggf. anhand der Bilder, ob und wieviel aufgefüllt wurde? Oder hat jemand eine weitere Idee.
    Vielen Dank

    Familie Pelegrino
     
  2. #2 VollNormal, 09.09.2022
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    Ob irgendwer an Hand der Bilder dazu eine qualifizierte Aussage machen kann, vermag ich nicht zu sagen, da ich die Bilder nicht kenne. Aber die aktuelle Höhenlage des fraglichen Grundstücks lässt sich doch durch ein simples Nivellement feststellen - das kann jeder Vermesser.

    Allerdings verstehe ich dein Problem noch nicht wirklich.
     
  3. #3 pelegrino, 09.09.2022
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    Hallo VollNormal,
    danke für Deine Antwort. Das mit dem Nivellement habe ich auch vorgeschlagen. Nur interessiert sich weder die Gemeinde noch die Wasserbehörde, die angeblich zuständig ist, dafür nicht.
    Wenn man auf unserer Seite steht sieht man mit bloßem Auge, dass 1 Meter aufgefüllt wurde. Ich habe z.B. Bilder vom Sockel des Hauses alt und dann neu. Interessiert nur niemanden. Wir haben Hochwasserschäden und dürfen selbst nicht auffüllen, da wir in einer Aue leben würden. Versteh einer die Logik. Grüße
     
  4. #4 VollNormal, 09.09.2022
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    Dein Problem verstehe ich immer noch nicht. Stört es dich, dass der Andere sein Grundstück erhöht hat (falls ja, warum?), oder willst du mit Verweis auf den Anderen für dein Grundstück die Genehmigung der Erhöhung erwirken?
     
  5. #5 pelegrino, 09.09.2022
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    Unser beider Grundstücke trennt ein Graben (Gemeinde). Der war vorher schmal und stehendes Gewässer. Beide Grundstücke waren gleich hoch. Der Graben wurde zum Fluss geöffnet. War vorher mit Hochwasserschutz gesichert. Der Graben wurde durch den Anwohner geöffent, verbreitert und vertieft und hat gleichzeitig sein Grundstück erhöht. Die Erhöhung, damit er kein Hochwasser bekommt hat er selbst überall rumerzählt. Jetzt bekommen wir das ganze Wasser ab und unser Wohnzimmer stand schon zweimal unter Wasser und das Haus setzt sich.
    Nein, ich will gar nicht erhöhen. Ich will nur vor Hochwasser geschützt sein, so wie die 30 Jahre davor. Ich möchte, dass eine unerlaubte Auffüllung, die allen Behörden bekannt ist (200 Seiten Schriftverkehr) gesehen wird. Mehr nicht.
     
  6. Mok

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    Um welches Bundesland geht es denn und wann soll die Auffüllung erfolgt sein?
     
  7. SIL

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    Jeder Geologe und jeder SV/Gutachter für Baugrund etc kann über zum Beispiel RKS / BKS oder Schürfung ein Auffüllen oder Austausch von Bodenschichten / Massen nachweisen zusätzlich da die Behörden sich sehr gern aus diesen Streit heraushalten, gilt hier FA für Baurecht anders kommt Mann/Frau da leider nicht weiter
     
    pelegrino und hanghaus2000 gefällt das.
  8. #8 VollNormal, 09.09.2022
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    Sorry, ich komm nicht mehr mit. Erst schreibst du von einer Geländeerhöhung, dann von einem Durchstich zu einem Fließgewässer. Am Besten versuchst du erstmal, deine Gedanken zu sortieren, und dann, den Sachverhalt so gut wie möglich zu schildern. Dann sind vielleicht auch zielführende Ratschläge möglich.
     
  9. #9 hanghaus2000, 10.09.2022
    Zuletzt bearbeitet: 10.09.2022
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    Im Grunde habe ich Dich verstanden. Ein Lageplan mit einer Skizze der Situation könnte hilfreich sein. Dein Problem ist mMn Zivilrecht. Das interessiert die Behörden wenig. Frage einen Fachanwalt in wie weit diese Auffüllung gegen bestehendes Recht verstößt. Erst Dann kannst auf Beseitigung und eventuellen Schadenersatz gegen den Nachbar klagen. Was sagt denn die Versicherung zu dem Fall?
     
  10. #10 Fabian Weber, 10.09.2022
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    Wenn der Graben der Gemeinde gehört, wie konnte dann der Nachbar diesen zum Fluss hin öffnen?
     
  11. #11 pelegrino, 10.09.2022
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    Vielen Dank für die vielen Antworten. Wir wohnen in Hessen. Ja ich frage mich auch wie soetwas sein kann. Da es recht kompliziert ist, kann ich alles schlecht in Worte fassen. Wir haben uns natürlich zuerst an die Gemeinde als direkter Nachbar gewandt. Die Gemeinde hat auf deutsch gesagt den Schwanz eingezogen, da die Anwohner sehr speziell sind, nennen wir es toxisch und hat auf unsere Beschwerde die Wasserbehörde eingeschaltet. Die sagt natürlich, dass alles toll ist und jetzt eine schönere Möglichkeit für das viele Wasser besteht und diese Möglichkeit ist eben unser Grundstück und Wohnhaus. Ich versuche mal einen Gutachter zu finden.
    Schönen Abend.
     
  12. #12 pelegrino, 10.09.2022
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    Danke. Leider ist es kein Zivilrecht, da unser direkter Nachbar die Gemeinde ist und die redet sich mit der Wasserbehörde raus. Die Wasserbehörde sagt auch wieder Zivilrecht. Wir drehen uns seit 2 Jahren im Kreis. Keiner ist verantwortlich, obwohl alle Behörden immer sofort informiert wurden. Es gibt zwei Ordner mit Doku und Schriftverkehr. Der eingeschaltete Anwalt kam bis heute auch nicht weiter (siehe oben).
     
  13. #13 pelegrino, 10.09.2022
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    Danke. Wir hatten einen Fachanwalt für Baurecht, den wir privat zahlen mussten, da die Behörden bereits alle Anwälte im Umkreis in Anspruch genommen hatten und wir so gezwungen waren einen Anwalt zu nehmen, der auf Honorarbasis arbeitet. Aber der hat nur Geld gekostet und null erreichen können, da keiner weiß wer jetzt überhaupt unser Gegner ist (siehe oben). Das mit dem Geologen bzw. Gutachter ist eine gute Idee.
     
  14. #14 pelegrino, 10.09.2022
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    Danke. Diese Frage stellen wir uns auch. Der Anwohner nutzt alleine diese Graben für seine Abwässer, die er mit 8 Rohren einleitet. Auf Anfrage bei der Gemeinde was da eingeleitet wird und ob das genemigt ist bekommen wir keine Antwort.
     
  15. #15 pelegrino, 10.09.2022
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    Danke. Wenn ich den Sachverhalt von Beginn an, 2020 bis heute, ins Detail schildere, dann wird das Programm hier abendfüllend. Ich habe alleine über 250 Seiten Fotos und Schriftverkehr.
    Die wichtigsten Punkte sind Graben geöffnet, verbreitert und vertieft sowie sein Grundstück um 1 Meter erhöht. Wir haben bei Starkregen das Wohnzimmer unter Wasser. Ich brauche nur einen Tipp wie wir noch beweisen können, das der Anwohner aufgefüllt hat, da wohl aussagekräftige Fotos nicht ausreichen. Mehr nicht.
    Wenn beide Grundstücke gleich hoch sind verteilt sich die Hochwasserlast.
     
  16. SIL

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    Steht alles da ...und nochmals FA für Baurecht
     
  17. #17 pelegrino, 10.09.2022
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    Danke SIL. Ich weiß und vielen Dank hierfür. Habe es mir schon notiert. Einen schönen Abend.
     
  18. #18 VollNormal, 10.09.2022
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    Wenn es dir um das auf dein Grundstück übertretende Wasser geht, dann die Gemeinde. Nach deiner Schilderung gehört der ja das Grundstück, von dem aus (mutmaßlich) widerrechtlich auf deinen Grund abgeleitet wird.
     
  19. #19 Blackpiazza, 10.09.2022
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    Von was für Abwasser die er mit 8 Röhren einleitet reden wir den vlt kann man davon Proben nehmen und falls da was illegal oder verbotenes drin ist das ganze Anzeigen dann müssten die Behörden doch tätig werden ?
     
  20. #20 JohnBirlo, 11.09.2022
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    kannst nich nen paar Sandsäcke bei Starkregen hinlegen oder eine andere Barriere errichten? Oder ein Entwässerungssgitter vor die Terassentür?
     
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