Dachschrägen ( Nicht Dachboden) mit Styropor dämmen?

Diskutiere Dachschrägen ( Nicht Dachboden) mit Styropor dämmen? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe eine Frage zur Dachschrägendämmung. Ich habe ein altes Schrägdach, Sparrenhöhe 10cm. diese Schräge ist in der OG Wohnung...

  1. #1 Toby250375, 26.09.2022
    Toby250375

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    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Dachschrägendämmung.

    Ich habe ein altes Schrägdach, Sparrenhöhe 10cm.

    diese Schräge ist in der OG Wohnung ungedämmt und über den ebenfalls ungedämmten Dachboden sind die Sparrenfächer zugänglich. Der Dachboden soll ungedämmt bleiben, Dampfsperren gibt es auf Grund des Baujahres keine, weder innen noch aussen.

    Die oberste Geschoßdecke wird erhöht und mit Zellulose gefüllt und bleibt so diffusionsoffen. Der Dachboden selbst bleibt ungedämmt.

    Ich habe versucht, die leeren Sparrenfächer im Wohnbereich von oben mit Klemmfilz zu dämmen, jedoch bremsen die rauen Balken und auch die Sauerkrautplatten, auf denen der Innenputz aufgetragen ist, die Wolle so extrem, das man die Sparrenfächer so nicht gefüllt bekommt.

    Mein nächster Anlauf war Einblasdämmung mit Dämmsackverfahren.

    Wurde seitens der ausführenden Firma abgelehnt, weil Sparrenfach zu niedrig und zu schmal, der Dämmsack würde sich nicht sicher entfalten, ggf. verhaken und reinreißen etc. Es wurde dann als Tip gesagt, ich könne ja wenigstens die Sparrenfächer so gut es geht mit Plattenmaterial wie Styrodur füllen. Das wäre zwar keine Super Losung, aber immerhin etwas.

    Nun habe ich große Mengen Styropor zur Verfügung und könnte dies zur Dämmung nutzen. Styrodur ist keines verfügbar.

    Ich verspreche mir, dass das Styropor besser in die Fächer eingeführt werden kann.

    Natürlich werden auch dabei Probleme entstehen, wie gesagt, eine gute Lösung ist das nicht.

    1. werde ich keine Dicht gedämmte Fläche erhalten, sondern jede Menge Wärmebrücken haben, weil ich das Styropor natürlich etwas schmaler schneiden muss, als der Sparrenabstand ist.
    2. Ist das Styropor Feuchteempfindlich.
    3. Das Styropor ist nicht Diffusionsoffen.
    4. Das Styropor ist eine Brandlast (muss ich mit dem Schornsteinfeger klären)

    Eine Dampfsperre nachträglich einzubauen ist ja schlecht möglich.

    Muss das Styropor wegen der evtl. stattfindenden Verlegung des Taupunktes gegen Feuchte versiegelt werden?
    Wenn ja, welche Möglichkeiten gäbe es dafür?

    Oder werden die Wärmebrücken, also Luftspalte und die Diffusionsoffene, oberste Geschossdecke eine Feuchtebildung im Styropor ausreichend erschweren?

    Reicht die Diffusionsoffene Decke aus, um die Feuchte aus dem Haus zu lassen? Die warme Luft sammelt sich ja sowieso unter der Decke und steigt an den Schrägen "Nur" empor, so das ich hoffe, das die Entfeuchtung der Räume auch heute schon weniger über die Schrägen geschieht und mehr über die geraden Deckenteile.


    Danke und Grüße,
    der Toby
     
  2. Puss

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    Den Dachboden dämmen. Preiswerter, einfacher und um vieles effektiver.
     
  3. #3 Toby250375, 26.09.2022
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    Danke, aber der Hinweis ist am Thema vorbei.
    Den Dachboden zu dämmen wird in keinster Weise bei der Dämmung der Dachschrägen in den bewohnten Bereichen helfen.
    danke und Grüße,
    der Toby
     
  4. #4 simon84, 26.09.2022
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    Haut so nicht hin. Es wird an den Schrägen kondensieren und dort werden Schäden entstehen
     
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  5. #5 Viethps, 26.09.2022
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Untersparrendämmung 2 mal 40mm überkreuz, dazu Dampfbremse und GK.
    Wenn man etwas kreativ ist, kann man Steinwolle mit einem T -förmigen Schieber von oben in die Gefache
    drücken.
    Mit einer Dachlatte kann man dann zwischen Dachlattung und Dämmoberfläche den Lüftungsbereich einigermaßen herstellen.
     
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  6. Alex88

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    willst du einfach nur Geld verbrennen oder steckt da ein tieferer Sinn dahinter?

    egal wie du das machst, es wird nie eine dichte Dämmung und alles andere bringt nichts
    Merke: jede Dämmung ist so gut wie ihre schwächste Stelle und davon hast du genug bei deiner Vorgehensweise.
    Das beste und effektivste ist es ordentlich zu machen, aber dazu musst du innen alles raus und neu machen
     
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  7. #7 Toby250375, 27.09.2022
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    Der tiefere Sinn dahinter ist, die Gefache zu dämmen und so den Gasverbrauch wenigstens ein wenig zu senken.
    Die Wohnung ist bewohnt und einabriss der Innenwände daher nicht machbar.
    Dach öffnenm Sparren aufdoppeln usw. ist nicht finfnzierbar.
    Wolle in den Gefachen haben wir wie gesagt schon versucht ( Natürlich mit einem T-förmigen Schieber...), aber das schiebt sich auf, bis es von unten an die Pfannen drückt.
    Das Zeug wieder raus zu bekommen war kein Spass (und teuer bezahltes Lehrgeld).
    Danke und Grüße,
    der Toby
     
  8. #8 Toby250375, 27.09.2022
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    Wo soll das denn hin?
    Ich hatte ja erwähnt, das der Spitzboden selbst nicht gedämmt wird. Und an die Schrägen kann ich das ja nicht machen?
    Danke und Gruß,
    der Toby
     
  9. #9 Gast 85175, 27.09.2022
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    Gast 85175 Gast

    Das Schlußwort noch von mir. Was du da machst ist rechtswidrig, auch du hast gemäß den Mindestvorgaben des GEG zu dämmen. So widersinnig es derzeit auch klingen mag, so eine Wischiwaschi-Mittellösung ist halt nicht zulässig. Das Argument "nicht finanzierbar" gibt es da nicht, sondern nur das der Unwirtschaftlichkeit, die du nachweisen und eine Befreiung beantragen musst (viel Vergnügen dabei). Beschwerden zur Rechtslage gehen vorzugsweise an Bundesumweltministerin Lemke und Bundeswirtschaftsminister Habeck.

    Rein technisch ist das was du vor hast ganz großer Pfusch. Ohne Dampfbremse (auch luftdichte Ebene) mit "löchrigem" EPS irgendwie von der Seite reingestopft... Man kann dir da nicht groß helfen, das funktioniert vielleicht, vielleicht auch nicht, wirst dann sehen. Wenn es nicht funktioniert reißt die Decken ziemlich sicher doch bald runter. Du veränderst den jetzt wohl funktionierenden Zustand in einer Art und Weise von der man nicht weiß ob es am Ende nicht doch schnell schadhaft wird... Irgendwelche Versiegelungen auf das EPS aufzubringen und ähnlicher Hokuspokus sind vollkommen sinnlos, das ist nur eine teure Beruhigungspille.

    Auch wenn es für dich kein Trost ist, du bist mit dem Problem nicht alleine. Zur Sanierung anstehende Gebäude bei denen sich die Eigentümer die Sanierung nicht leisten können haben wir Millionen und da das Thema jetzt akut wird darf man da auch mit baldigen Gesetzesverschärfungen rechnen. Dass da das Füllhorn ausgeschüttet wird glaube ich nicht, Hauseigentümer gehören zum Feindbild großer Teile der Regierungsparteien und außerdem düfte dem Bund auch bald mal das Geld ausgehen. Wir werden ja sehen wie die Sanierungen erzwungen werden, bald sogar...

    Solltest du dich also doch zur rechtswidrigen und pfuschigen "kleinen Lösung" entschliessen, dann steck halt nicht zu viel Geld rein, es deutet nämlich alles darauf hin, dass du das Ganze in absehbarer Zeit nochmal machst...
     
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  10. BaUT

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    Wo genau steht das denn im GEG?

    Darüüber hinaus find ich es schon krass wieviel hier diskutiert wird, ohne dass der TE den kompletten Schichtenaufbau mal vollständig beschrieben oder in einer Zeichnung oder ein paar Fotos online gestellt hätte.
     
  11. #11 Toby250375, 27.09.2022
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    Ja, das hatte ich auch befürchtet.
    Ich habe durch die Diskussion hier noch einen Einfall bekommen, wie es doch mit Dämmwolle funktionieren kann.
    Damit werde ich dann mal einen Versuch starten. Wenn die Lüftungsschicht erhalten bleibt, habe ich damit wohl die besten Chancen.
    Und das EPS kommt an die Aussenwand ;-)
    Danke und Gruß,
    der Toby
     
  12. #12 Gast 85175, 27.09.2022
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    Gast 85175 Gast

    §§47ff. mit Ausflügen zu 5, 12, 80 usw...
     
  13. BaUT

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    Ich sehe da keine durchsetzbare Nachrüstpflicht bzw. keinen Verstoß gegen das GEG...

    § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

    (1) Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt.
    [Anm. BaUT: Gilt also nicht für Dachschrägen eines vor Jahrzehnten zu Wohnzwecken ausgebauten Daches]
    (2) Wird der Wärmeschutz nach Absatz 1 Satz 1 durch Dämmung in Deckenzwischenräumen ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin einzuhalten ist. Abweichend von Satz 1 ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,045 Watt pro Meter und Kelvin einzuhalten, soweit Dämmmaterialien in Hohlräume eingeblasen oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Wird der Wärmeschutz nach Absatz 1 Satz 2 als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt, sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.
    [Anm. BaUT: Diesen Abschnitt könnte man auf die Polystyrolidee des TE anwenden und es würde sich kein Verstoß ergeben.!]
    (3) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.
    [Anm. BaUT: Gilt das beim TE? Dafür fehlen uns die Infos.]
    (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit die für eine Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.
    [Anm. BaUT: Damit kann der TE also alle weiterführenden Forderungen nach einer dickeren Dämmebene totschlagen!]

    Die Pläne des TE sind halt echter DIY-Bastelquatsch - aber nicht verboten.
    Kann schon sein, dass es funktioniert und dass es was hilft.
     
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  14. #14 Toby250375, 28.09.2022
    Toby250375

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    Ja, da hst Du Recht.
    Da das einbringen von Dampfsperren in die Schrägen nicht möglich ist, muss ich improvisieren.
    Aber ich habe, denke ich, eine Möglichkeit gefunden, die Sparrenfächer mit Klemmfilz so zu befüllen, das eine dichte Fläche entsteht und die Belüftungsschicht erhalten bleibt. Wenn dann irgendwann das Dach neu gedeckt wird, wird ja auch fachmännisch isoliert. Aber jetzt wirfd das ganze erst mal helfen und das Forum hat mich davor bewahrt, Styropor in die Gefache einzubauen! Ich denke, damit wurde schon ein großer Unsinn verhindert.-Danke dafür!
    Grüße,
    der Toby
     
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