Sanierung nach Eigentümerwechsel

Diskutiere Sanierung nach Eigentümerwechsel im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Guten Morgen, wir haben die Möglichkeit eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Baujahr ist 1979. Die Ölheizung wurde 2016...

  1. #1 Bauigel3000, 16.10.2022
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    Guten Morgen,
    wir haben die Möglichkeit eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Baujahr ist 1979. Die Ölheizung wurde 2016 ausgetauscht und erneuert.
    Jetzt stolpere ich immer wieder darüber, dass solche Bauten bei einem Eigentümerwechsel energetisch saniert werden müssen. Darunter verstehe ich im Moment Dach- und Wanddämmung, sowie Fenster und Heizung.
    Soweit ich weiß muss so eine Sanierung auch durchgeführt werden, wenn wir von der Hülle mehr als 10 % ändern. Also zum Beispiel den Austausch der Holzfenster mit Doppelverglasung.
    Welche Regeln gelten in unserem Fall? Die Sanierung der Hülle wird ja von der Eigentümergemeinschaft bezahlt. Müssen die Besitzer der zweiten Wohnung im Haus zustimmen oder werden die automatisch dann dazu gezwungen? Oder gilt die Regelung in unserem Fall gar nicht.

    Bereits im Voraus vielen Dank für die Antworten.
    Falls noch mehr Informationen benötigt werden um eine vernünftige Antwort geben zu können, stelle ich diese gerne zur Verfügung.

    Schönen Sonntag.
     
  2. #2 Fabian Weber, 16.10.2022
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    Steht alles im GEG.
     
  3. #3 simon84, 16.10.2022
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    Wer tauscht was, wie und warum ?
    Und wer will was nicht tauschen ?

    lest das mit der 10% Regelung bitte ganz genau durch, glaube ihr habt da was verstanden, wenn ihr von « Hülle » redet
     
  4. BaUT

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    Wüsste nicht, dass ich in meinem neu gekauften Haus (thermische Gebäudehülle weitgehend aus Baujahr 1971) Fenster und Fassade dämmen muss!!!
    Es gibt doch nur wenige GEG-Nachrüstpflichten beim Hauskauf. Ich kenne nur Heizung und oberste Geschossdecke bzw. Dach.
    Alles andere ist freiwillig!

    Wer allerdings freiwillig energetische Verbesserungen an Außenwand oder Fenster oder .... vornimmt, der muss durch diese Verbesserungsmaßnahme die Mindestanforderungen des GEG - Anlage 7 (Austausch oder Sanierung vorhandener Bauteile) einhalten.
     
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  5. #5 Deliverer, 16.10.2022
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    Gibts da nicht auch abweichende Regelungen bei WEGs?
     
  6. BaUT

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    Tja - ob die Nachrüstpflichten auch greifen, wenn nicht das ganze Haus verkauft/gekauft wird, sondern nur ein Wohnanteil - Das wäre dann wohl eine Frage für die Kommentierung des GEG durch die Bundesbauministerkonferenz.
     
  7. #7 VollNormal, 16.10.2022
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    Die Frage wäre eher, ob die Ausnahme auch auf WEG anzuwenden ist.
    Ein Eigentümerwechsel soll jetzt stattfinden, dass alle Eigentümer wechseln müssen, davon steht da nichts.

    Also muss, falls nicht bereits passiert, der obere Abschluss gedämmt werden. Die Heizung aus 2016 darf nach aktueller Gesetzeslage dauerhaft drin bleiben, weitere Verpflichtungen zur Nachrüstung gibt es gemäß GEG nicht.
     
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  8. #8 Bauigel3000, 16.10.2022
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2022
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    Vielen Dank für die Antworten.

    Wir überlegen die Fenster zu tauschen, weil die alten einfach hässlich sind. Das würde dann aber weitere Maßnahmen nach sich ziehen. Und Holzfenster mit Doppelverglasung ist ja auch nicht das schlechteste.

    Das Flachdach ist bereits mit 60 mm EPS gedämmt. Weitere Daten gibt's leider nicht. Das Dach wurde von einem Dachdecker begangen und ist laut dessen Aussage in einem guten Zustand. Ist das ausreichend oder muss da nachgearbeitet werden?

    Das die Heizung auf jeden Fall nicht getauscht werden muss, ist schon mal ne gute Nachricht.

    Wenn ich all eure Antworten richtig verstanden habe, kaufen wir also kein Millionengrab, sondern müssen im schlimmsten Fall das Dach dämmen. Hier werden dann ja die Kosten auf die Eigentümergemeinschaft umgelegt?

    Schönen Abend

    Edit: sind natürlich 60 mm und nicht cm. Danke für den Hinweis
     
  9. #9 petra345, 16.10.2022
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    60 mm Dämmung waren vor 40 oder 50 Jahren Standard.
    Da sollte man irgendwann mal rechnen, ob sich 200 oder 250 mm Dämmung beim Flachdach lohnen.
    Auf jeden Fall sollte man das in Angriff nehmen, wenn das Flachdach erneuert wird. Vorher ist e s vermutlich zu teuer.
    Wie hoch ist denn der derzeitige Energieverbrauch je m² und Jahr?
     
  10. #10 Deliverer, 16.10.2022
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    Also wenn da 60 cm EPS liegen, muss da nichts mehr gemacht werden. Und auch alles andere geht nicht ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

    Edit: Vielleicht mal die Einheit checken.
     
  11. #11 Fabian Weber, 16.10.2022
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    60cm?

    Holzfenster mit Doppelverglasung klingt doch super. Da reicht dann ja wahrscheinlich schon ein Scheibentausch aus, der Holzrahmen dämmt ja top.
     
  12. #12 petra345, 16.10.2022
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    Sorry! 60 mm natürlich.
     
  13. #13 VollNormal, 16.10.2022
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    Ist aber hässlich ...

    Btw: Fenster sind meist Gemeinschaftseigentum, ein Blick in die Teilungserklärung verrät, wie es in diesem Fall geregelt ist.
     
  14. #14 Fabian Weber, 16.10.2022
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    Das ist ja jetzt eher Geschmackssache oder?
     
  15. #15 VollNormal, 16.10.2022
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    Findet zumindest der TE. Ich kenne die Fenster ja gar nicht.
     
  16. #16 Fabian Weber, 16.10.2022
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    Steht wo?
     
  17. #17 simon84, 16.10.2022
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  18. #18 Fabian Weber, 16.10.2022
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    Hoppla :)
     
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  19. #19 simon84, 16.10.2022
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    Geheimnistuerei vor der WEG (sind es nur 2 Parteien?) bringt eh nix. Teilungserklärung genau studieren sowie sonstige WEG Beschlüsse usw

    es gibt für alles eine Lösung, auch dafür wenn einer seine Fenster neu machen will, der andere aber nicht.
    Da muss man sich halt mit der WEG zusammen setzen und was ausarbeiten.

    wenn wir das mit 13 Parteien in einem MFH geschafft haben gehts auch im ZFH
     
  20. #20 VollNormal, 16.10.2022
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    Wobei sich Holzfenster oftmals noch aufarbeiten und in dem Zug auch farblich umgestalten lassen. Das ist auf jeden Fall nachhaltiger als wegschmeißen und Kunststoff einbauen.
     
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Sanierung nach Eigentümerwechsel

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