Lüftungs-/Lichtschächte - Mindestabstand zu Fenstern von Wohnräumen?

Diskutiere Lüftungs-/Lichtschächte - Mindestabstand zu Fenstern von Wohnräumen? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Gibt es irgendwelche Normen oder gesetzliche Regelungen zu Abständen von Lüftungsschächten und Lichtschächten zu Fenstern von Wohnräumen im...

  1. #1 karl22, 11.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2022
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    Gibt es irgendwelche Normen oder gesetzliche Regelungen zu Abständen von Lüftungsschächten und Lichtschächten zu Fenstern von Wohnräumen im Erdgeschoss?

    Hintergrund dieser Frage ist folgender:
    Wir wohnen in einem noch relativ neuen Fünf-Parteien-Mehrfamilienhaus (2xEG, 2xOG, 1xDG) im Erdgeschoss. Das Haus ist komplett unterkellert, wovon den grössten Anteil die Tiefgarage einnimmt. Keller und Tiefgarage sind insgesamt genauso gross wie das EG. Das ganze Haus hat fast ausschliesslich bodentiefe Fenster, wir somit auch. Unter unserer Wohnung ist jedoch das Pelletlager (mindestens 10t, eher 12+) und der Heizraum. Der Heizraum hat ein Fenster (das dauerhaft gekippt ist) und ein Belüftungsloch (ka wie ich das beschreiben soll) mit Gitternetz davor. Der eine Lüftungsschacht ist vom Fenster nach oben und kommt hier direkt vor unserem bodentiefen Schlafzimmerfenster hoch. Das zusätzliche Belüftungsloch ist in einem zweiten Lüftungsschacht, zusammen mit dem Schornstein. Dazu ist nochmal einen Meter weiter nochmal ein Lüftungsschacht, darin sind die Einblasstutzen für das Pelletlager (diese Einblasstutzen sind zudem die einzige Belüftung dieses Lagers...aufgrund der grösse des Lagers (über 10t) vermutlich bzw. laut DEPV auch keine ausreichende Belüftung?).
    Das Problem ist: es stinkt, von der Heizanlage und/oder vom Pelletlager. Es ist schwer den Geruch genau zuzuordnen, aber es kommt mindestens vom Heizkeller, da es in dem genauso stinkt. Das Fenster von unserem Wohnraum, unter dem direkt der Lüftungsschacht vom Heizkellerfenster hoch kommt können wir gar nicht öffnen, weil der Gestank/Geruch direkt hereinzieht. Zum Glück haben wir in dem Zimmer noch ein zweites Fenster zum Lüften. Der Gestank zieht je nach Wetterlage aber einige Meter weit, sodass wir in den anderen Zimmern, die dann leider nur jeweils ein Fenster haben, diese Geruchsbelastung haben. Im Sommer (locker 5-6 Meter) schlimmer als im Winter.

    Die Frage ist, ist das so regelgerecht gebaut? Gibt es Regelungen bezüglich Abständen von Lüftungsschächten zu Wohnraumfenstern, erst Recht wenn es bodentiefe Fenster sind? Für uns ist das eine ziemliche Belastung und auch Einschränkung.

    Hänge noch ein paar Bilder zur Verdeutlichung an. Auf den Bildern sind auch die anderen Zimmer zu sehen und noch weitere Lüftungsschächte. Die beiden Wohnungen im EG sind identisch und an der Nord-Süd-Achse gespiegelt. Die Tiefgarage wird durch vier Lüftungs- bzw. Lichtschächte belüftet, zwei auf der Ostseite und zwei auf der Westseite. Also haben wir zwei dieser Lüftungsschächte auf unserer Seite. Aufgrund der angesprochenen Aussenmasse gehen diese Lüftungsschächte ebenfalls direkt an der Aussenwand hoch und kommen einmal direkt beim und einmal unmittelbar neben dem darüber liegenden bodentiefen Fenster der Zimmer hoch. Die Tiefgarage ist je nachdem auch mit etwas Gestank verbunden, wenn jemand mal länger das Auto laufen lässt oder teilweise riecht es auch nach Reifen, aber insgesamt ist das eher selten. Der angesprochene Gestank aus dem Heizraum und von den Pellets ist jedoch immer mehr oder weniger da...er zieht mindestens bis zum Zimmer 2, auch im Winter deutlich wahrnehmbar. Im Sommer riecht man es sogar noch deutlich weiter als Zimmer 3. Wenn man in den Bereichen im Sommer im Garten ist, ist es sogar dort unangenehm.
     

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    Es muss nicht alles überall verboten sein um einen Mangel darzustellen.
    Fakt ist - die stinkende Abluft aus den Heizräumen zieht in eure Wohnung, das ist eine Gebrauchstauglichkeitsbeeinträchtigung (Mangel). Möge sich der Bauträger Gedanken machen über einen funktionablen Umbau der Lüftung der Heizräume (Belüftung des Pelletlagers und Zuluft Heizung). Beides könnte man doch bestimmt mittels Erdrohr erdverlegt vom Haus weg in den Garten führen!?
     
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  3. karl22

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    Das Problem ist, dass der Bauträger absolut skrupellos ist in jeglicher Hinsicht und gar nicht an einer Lösung interessiert. Es gibt noch viele andere Mängel, aber der macht genau gar nichts bevor man ihn nicht per Klage zwingt. Daher auch meine Frage, ob es diesbezüglich eine Regelung gibt.
     
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    https://depv.de/assets/553822a2-beb2-4046-a7b6-7bc30f657329

    Na wenn es sich dann ob der Menge der noch zu klärenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen lohnt, dann sollte die WEG wohl mal einen Sachverständigen mit der Aufstellung einer solchen Mängelliste beauftragen und diese dann beim BT einreichen und wenn der sich weiter blöd stellt, kann man diese Liste auch gleich als Grundlage eines selbständigen Beweisverfahrens nach §485 ZPO bei Gericht einreichen.
    Gab es denn Käuferabnahmen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums mit sachverständiger Begleitung?
     
  5. karl22

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    Das ganze Ding hier ist sehr verzwickt....der Bauträger ist teilweise selbst Miteigentümer (von Stellplätzen), d.h. hat Mitspracherecht. Dazu ist aus seiner Familie jemand Eigentümer/Vermieter einer Wohnung. Daher kommt von dort schon mal Gegenwind... der Hausverwalter war bisher nicht hilfreich, sondern hat nur dagegen gearbeitet, weil er der Handlanger vom Bauträger zu sein scheint.
    Wir haben auf unsere eigenen Kosten sogar schon einen Gutachter kommen lassen, der sowas wie ein Vorgutachten gemacht hat. Darauf basierend sollte dann ein Gutachten zum Beschluss vorgelegt werden. Das wurde dann sogar knapp beschlossen, aber über ein Jahr vom Verwalter mit fadenscheinigen Ausflüchten verschleppt, bis zu einer neuerlichen Versammlung, bei beschlossen wurde das Gutachten nicht zu machen. Offensichtlich wurden da zwei Parteien bequatscht vom Bauträger und Familie. Es gibt nunmehr nur noch eine Partei, die die Mängel ebenso beseitigt haben will, aber ohne die anderen geht eben nichts. Denen scheint alles egal zu sein. Für uns unverständlich, weil der Gutachter schon einige Mängel festgestellt hat. Er musste sogar eine Trinkwasserwarnung aussprechen und melden, aufgrund der Gefahr von Legionellen (zu lange Totleitungen usw.....das wurde inzwischen (hoffentlich) behoben). Aber so ist nunmal leider die Situation und wir sind rat- und hilflos wie wir weiter vorgehen sollen.


    Abnahme des Gemeinschafts- und Sondereigentums gab es, wenn auch nicht alle Eigentümer dabei waren. Sachverständige Begleitung war da nicht dabei.
     
  6. #6 Fred Astair, 11.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2022
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    Nicht verzwickt, sondern fast normal.
    Auch das ist nicht ungewöhnlich, weil Verwalter meist vom Bauträger eingesetzt werden.
    Die Lösung hast Du doch oben bereits angedeutet: Anwalt und Klage.
    Da die Geruchsbelästigung aus Pelletlager und Tiefgarage vermutlich nur die beiden EG-Wohnungen betrifft, erhoff Dir von den anderen Miteigentümern keine solidarische Unterstützung.
    In WEG-Anlagen ist, wie fast überall, jeder sich selbst der Nächste und wacht eifersüchtig darüber, dass kein anderer einen Vorteil erlangt.

    Bevor Du Dich aber kostenpflichtig zu weit aus dem Fenster lehnst: Lass für Dich erstmal von dritter Seite feststellen, ob die Gerüche irgendwie gesundheitsgefährdend sind und wenn sie das nicht sind, ob eine allgemeine Durchschnittsnase die als unzumutbar empfinden muss oder ob Du nur ein besonders sensibles Riechorgan hast.
    Von dritter Seite (am besten Mehreren) deshalb, weil Angehörige etc. nach gutem Zureden alles bestätigen werden, was Du ihnen vorriechst.
     
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    Es betrifft sogar nur unsere EG-Wohnung, die andere hat nur die TG darunter und auf deren Seite ist dazu noch das grosse Garagentor (Gitter), das dort zusätzlich entlüftet.

    Das mit dem jeder ist sich selbst der nächste mussten wir leider schon mehrfach feststellen...traurig. Da der Gestank nur uns betrifft stehen wir da natürlich auf verlorenem Posten. Andere Mängel bestehen teilweise aber durchaus für alle. Wir sind erstaunt wie sich da eine Partei sogar nachträglich gegen das Gutachten entschieden hat, weil sie sich vom Bauträger nochmal haben "beraten" lassen. Wahnsinn wie naiv manche sind...aber was will man machen...bei denen ists wahrscheinlich aber der Grund, dass sie im Oberstübchen etwas weniger gesegnet zu sein scheinen und generell sehr schwer von Begriff.

    Geruch durch Dritte mal beriechen lassen ist eine Sache die werde ich mal angehen müssen. Wobei der Gutachter das auch schon durchaus gerochen hat. Ist aber auch immer ein Problem da dann den "richtigen" Moment zu erwischen, weil der Gestank nicht komplett dauerhaft in der Luft liegt, sondern in Wellen kommt. Ist aber besonders im Sommer schon so, dass es maximal wenige Minuten sind, die man da warten müsste. Zumindest für eine kleine Duftwolke.

    An wen muss man sich denn am besten wenden, um feststellen zu lassen, ob die Gerüche gesundheitsgefährdend sind? Oder auch generell um was es sich da genau handelt?
     
  8. #8 Fred Astair, 11.01.2022
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    Frag bei Eurem Amt für Verbraucherschutz nach. Die kennen zumindest die passenden Labore.
     
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    Druck dir mal das Blatt unter #4 aus und ruf doch mal das DEPI an und erzähl von deinem Problem. Die sind sicher die ersten, die dir was über Planungsfehler erzählen können und über alternativen also quasi Mängelbeseitigungsvorschläge. Vielleicht können die dir auch gleich einen erfahrenen Haustechnik-Sachverständigen in deiner Region empfehlen, der sich die Anlage mal unter dem Gesichtspunkt der Einhaltungen der Regeln der Technik nach VDI 3464 anschaut.
     
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    Kann ich mir diese VDI 3464 irgendwo durchlesen oder muss man die kaufen? finde über google nur etwas für 113€.
     
  11. #11 Fred Astair, 12.01.2022
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    VDI in Uni-Bibliothek auch eher selten. Deshalb rede mal zuerst mit dem DEPI und vielleicht haben die auch die entsprechende VDI vorliegen und können was dazu sagen.
     
  13. #13 SVSchmidt, 20.10.2022
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    Für den Abstand der Lüftungsschächte der Mittelgarage gibt es in Bayern eine Regelung im §14 GaStellV, diese Regelung wird in dem Fragen und Antworten des Bauministeriums hierzu konkretisiert.
    Anbei ein Auszug:


    upload_2022-10-20_9-55-40.png
     
  14. #14 Fred Astair, 20.10.2022
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    Es geht aber gar nicht um die Garage.
     
  15. #15 SVSchmidt, 20.10.2022
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    Wenn ich die Frage lese geht es allgemein um öffnungen:
    "Gibt es Regelungen bezüglich Abständen von Lüftungsschächten zu Wohnraumfenstern"
    der Abstand der Mittelgaragenentlüftung ist zumindest nicht eingehalten, bei den anderen Punkten kann ich nicht weiter helfen.
     
  16. #16 Fred Astair, 20.10.2022
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    Dann hat SV Schmidt eben nur die Überschrift gelesen.
     
  17. #17 SVSchmidt, 20.10.2022
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    Ich lass das mal so stehen und verweise auf den 3. Absatz der Frage.
    Stört Sie sonst noch was?
     
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  18. #18 SVSchmidt, 20.10.2022
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    Ich würde dir empfehlen dich an die zuständige Behörde zu wenden. Je nach Standort das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Bitte das Sachgebiet Immissionsschutz um Prüfung und Bewertung, dies ist im ersten Schritt kostenfrei.
     
  19. #19 Fred Astair, 20.10.2022
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    Nö, ich wollte nur verhindern, dass Du Dich auf einen Nebenkriegsschauplatz verrennst, der außer Dir niemanden interessiert.
    Und warum empfiehlst Du mir das, nachdem ich das dem TE bereits geraten hatte?
     
  20. #20 SVSchmidt, 21.10.2022
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    Ok, sie haben recht. Ein Glück dass wir jemanden wie Sie hier haben.
     
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