Wintergarten an Reihenmittelhaus

Diskutiere Wintergarten an Reihenmittelhaus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe jetzt ein Reihenmittelhaus (Bj. 1971) in Berlin. Grundstücke sind real geteilt (sowas gibt's heute in Berlin gar nicht mehr bei...

  1. BaUT

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    Ich habe jetzt ein Reihenmittelhaus (Bj. 1971) in Berlin.
    Grundstücke sind real geteilt (sowas gibt's heute in Berlin gar nicht mehr bei Reihenhausanlagen).
    Die Häuser haben gartenseitig über die gesamte Breite eine Terrasse aus Waschbetonsteinen. Die Trennung der Terrassen erfolgt mit Sichtschutzwänden aus Glasbausteinen. Bisher hat die Terrasse nur eine große Markise. Unsere Terrasse würde ich gerne mit einem Kaltwintergarten (Bausatz aus Aluminiumprofilen und Acrylglas / Boden Holzdielung auf Traglattung) überbauen.

    upload_2022-11-9_11-5-57.jpeg

    Leider fehlt mir das nötige Architektenwissen bzgl. Bauvorlage/Baugenehmigung :(:deal

    Ist mein Vorhaben bei einem Volumen unter 50m³ grundsätzlich zulässig?
    Brauche ich eine Baugenehmigung?
    Brauche ich bei einer Bebauung bis nahe der Grundstücksgrenze eine Baulasteintragung zum Nachbarn?
    Wie groß wäre der Mindestabstand zum Nachbarn um hier keine Baulasten auszulösen und Zustimmungsfrei einen WiGa bauen zu dürfen.

    Zwar gibt es in der Wohnanlage schon einen solchen WiGa, aber der Eigentümer meinte dass dies ein 20 Jahre alter Schwarzbau des dortigen Vorbesitzers sei, der aus einer Terrassenüberdachung mit später eingehängten Schiebewänden entstanden sei. Darauf kann ich mich also nicht berufen ohne den Nachbarn beim Bauamt "reinzureiten".
     
  2. #2 opferdernatur, 09.11.2022
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    Frag doch mal beim Bauamt.
     
  3. BaUT

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    Ja, wenn mir hier niemand helfen kann, werde ich das wohl tun.
     
  4. SvenvH

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    Und wenn die "Nein" sagen, dann sagst du einfach "der Nachbar hat das aber auch". :biggthumpup:
     
  5. BaUT

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    Ja-nee! Das wäre assi!
    Dann würde ich es halt lassen, oder...

    ich würde dann eine Terrassenüberdachung stellen (wenn diese genehmigungsfrei ist)
    und später in deren Bausatz ein paar Schiebewände einhängen als Windschutz für die Übergangsjahreszeiten.
     
  6. SIL

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    Bauvoranfrage , in Icke ist ja immer speziell :hammer: frei sind 30m² als 'Kaltwintergarten' mit 3 m Abstand exempl. NRW , was aber bei dir nicht Frage kommt , beheizt ist immer mit Bauantrag , bei der Anfrage legst am besten linker/rechter Nachbar Einverständnis bei, wir fragen Fibi der ist ja Arch in Icke.
     
  7. SIL

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    Nicht Verfahrensfrei und wieso m³?
    Jepp.
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    3 m oder 2,50 bin ich überfragt bei euer LBO
     
  8. BaUT

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    Dann werd ich wohl doch mal mit dem BA teflonieren und erfragen ob es dem Grunde nach geht und was sie alles für den Antrag brauchen.
    Vielleicht machen die Nachbarn mit und bauen auch sowas.
     
  9. #9 Kriminelle, 09.11.2022
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    Was sagt denn der BPlan? Es gibt Reihenhausgebiete, da sind die Abstandsregeln gelockert und man darf, es gibt aber auch - vor einigen Monaten bei einem Bau der Deutsche Reihenhaus AG - gehört, dass feste Anbauten über der Terrasse bzw an dem Haus verboten sind. Da gehen dann nur Markisen.
     
  10. scout

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    Deutsche Reihenhaus ist nie Realteilung AFAIK. Da gibt es eine Eigentümergemeinschaft der ganzen Reihe, die zustimmen müsste.
     
  11. BaUT

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    "Oh, ein Ami!!" - der auch nicht alles weiß.

    Das Grundbuch hab ich schon eingesehen vor dem Kauf! Lesen kann ich und was ich nicht verstanden habe konnte ich mit dem Notar klären!
    Definitiv real geteilt, mit gegenseitiger Eintragung der Anbaulasten im Baulastenverzeichnis und gegenseitiger grundbuchlicher Einräumung von Wege- und leitungsrechten. Ich weiß selbst dass man das HEUTE nie mehr so machen würde, aber 1971 war das halt so üblich und hat sich bis heute gehalten.
    Ich muss also nicht alle 8 Nachbarn fragen sondern nur die direkten Nachbarn links und rechts.

    Ich werd jetzt erstmal innen sanieren und die WiGa-Idee im Frühling in Angriff nehmen.
    Ich werde dann berichten.
     
  12. Dimeto

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    Nein.
    Ja.
    Vielleicht.
    3m.
    Ja - Bauzonenplan und andere umstrittene historische Schätzchen, die dennoch Rechtswirkung entfalten.

    Angenommen, es gilt nur das übliche Planungsrecht, ergeben sich vier mögliche Szenarien:
    a) BPlan, geschlossene Bauweise, Platz im Baufenster
    Lageplan_WiGa_a.png
    Terrassenüberdachung bis 30m² und 3m Tiefe genehmigungsfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g), WiGa genehmigungspflichtig, da >10 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a), keine Nachbarzustimmung erforderlich

    b) BPlan, offenen Bauweise, Platz im Baufenster
    Lageplan_WiGa_b.png
    Terrassenüberdachung bis 30m² und 3m Tiefe genehmigungsfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g), WiGa genehmigungspflichtig, da >10 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 a), Nachbarzustimmung erforderlich
    c) BPlan, kein Platz mehr im Baufenster
    Lageplan_WiGa_c.png
    Terrassenüberdachung bis 30m² und 3m Tiefe genehmigungsfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 g), aber unzulässig, Versuch mit Nachbarzustimmungen und Antrag nach § 31 BauGB eine Befreiung zu erlangen
    d) kein BPlan
    Lageplan_WiGa_d.png
    Sachbearbeiterabhängig; die einen sagen Überschreitung der faktischen Baugrenze => unzulässig, die anderen sagen geschlossene Bauweise und untergeordnete Erweiterung möglich, wieder andere wollen Nachbarzustimmungen, andere Baulasten.
     
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  13. #13 klappradl, 10.11.2022
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    Sag niemals nie. Ich kenne eine ganze Reihe Reihenmittelhäuser, die real geteilt sind.
    Aus solche mit Wintergärten. Ich wüsste auch gerne, ob die dafür einen Baugenehmigung brauchten und die Zustimmung des Nachbarn.
    Wenn ich jetzt meinen Nachbarn frage, bekommt der vermutlich Angst, dass ich ihm was will. (Er hat das Ding nicht selbst gebaut und ich war auch noch nicht der Nachbar).
     
    SIL gefällt das.
  14. Dimeto

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    Na dann:
    - Bundesland?
    - Lageplan?
    - BPlan?
    - besonderes Ortsbaurecht?
     
  15. #15 Kriminelle, 10.11.2022
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    Ist doch egal. Deutsche Reihenhaus war jetzt nur ein Beispiel. Und das Wort „nie“ würde ich streichen ;)

    Es geht darum, ob ein BPlan vorliegt, der schon das ein oder andere verraten könnte.
     
  16. BaUT

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    OK - habe soeben den B-Plan gefunden und es wird LEIDER auf diese Variante hinaus laufen...

    Vielen Dank @Dimeto! Es geht doch nichts über kompetente Beratung! Echt super!
    Jetzt habe ich einen Plan und kann die Sache nach Weihnachten gut informiert angehen, zuerst ein Gespräch mit den Nachbarn und dann mit dem BA.
     
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