Neues Betonvordach teilweise wegstemmen

Diskutiere Neues Betonvordach teilweise wegstemmen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Liebe Forums-Mitglieder, Unser GU plant einen Teil unseres längst fertiggestellten Betonvordachs zwischenzeitlich wieder rückzubauen. Hintergrund...

  1. #1 Jeherma, 26.11.2022
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    Liebe Forums-Mitglieder,
    Unser GU plant einen Teil unseres längst fertiggestellten Betonvordachs zwischenzeitlich wieder rückzubauen. Hintergrund ist, dass unser Eingang/Vordach zu einer Durchfahrtswegung zu unseren Nachbarn im Hinterhaus ausgerichtet ist, wo noch die Fertiggaragen geliefert werden müssen. Grds ist die Zuwegung breit genug, nur eben nicht für die breiten Fertiggaragen. Das Betonvordach wurde zusammen mit dem Obergeschossboden gegossen. Müssen wir Schäden am Haus befürchten, wenn hier mit schwerem Gerät das Vordach twilweise wieder zerstört wird? Anschließend will der GU verschalen und das Vordach wiederherstellen - kann man das denn ordentlich umsetzen oder bleiben in jedem Fall Qualitätseinbußen?
     
  2. #2 Tolentino, 26.11.2022
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    Ich denke, man kann das, wenn man sorgfältig vorgeht auch ohne Schaden für den Rest des Hauses machen.

    Ich denke das:
    Ist doch eine vorprogrammierte Wärmebrücke. Evtl. ist es konstruktiv bzw. vom Wärmedämmaspekt her sogar besser, wenn dann die Zwischendecke komplett sauber gedämmt wird und dann ein neues Vordach (was ja nicht unbedingt aus Beton sein muss) mit entsprechenden entkoppelten Befestigungssystemen montiert wird.
     
  3. 11ant

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    Dies ist offenbar ein Doppelposting zu: Darf GU temporär rückbauen :-(
     
    Tilo gefällt das.
  4. #4 Tolentino, 26.11.2022
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    Ich nehme an, der TE möchte die Fragestellungen thematisch trennen. Also einmal die rechtliche Komponente einmal die bautechnische.

    Kann man unterschiedlicher Meinung sein, wie man damit umgehen will.

    Zum rechtlichen konnte ich nichts sagen, deswegen meine Antwort hier...
     
  5. 11ant

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    Nein, mir scheint das erst einmal
    a) als klassischer Fall von "bei Unsicherheit über die korrekte Rubrik einfach in beiden Posten", und
    b) auch ohne Bewußtsein der m.E. entscheidendsten, "dritten" Dimension geschehen ;-(
     
  6. #6 Jeherma, 27.11.2022
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    Nein ich bin mir meiner Sache sicher, denn die Formulierungen meiner Fragen sind nicht identisch! Es geht einmal um die rechtliche Komponente - anderer Thread. Und einmal um die bauliche Komponente - dieser Thread.
    Ja, das war mein Ansatz. Allerdings ist der andere Thread bereits mit beiden Themen vermischt.

    Danke Tolentino für deine Antwort. Das mit der Wärmebrücke werde ich nochmal genau mit den Bildern abgleichen. Bin mir gerade unsicher.
     
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