Bauen ohne Vermesserunterlagen

Diskutiere Bauen ohne Vermesserunterlagen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hattet Ihr schon mal den Fall ohne Vermesserunterlagen eine Ausführungsplanung von einem Neubau liefern zu müssen? Der Bauherr ist leider nicht...

  1. #1 Gast107136, 18.12.2022
    Gast107136

    Gast107136 Gast

    Hattet Ihr schon mal den Fall ohne Vermesserunterlagen eine Ausführungsplanung von einem Neubau liefern zu müssen?

    Der Bauherr ist leider nicht amused, als ich darauf hingewiesen habe. Dazu noch ein Bodengutachten. Das war ihm alles zu viel. Er möchte alles so günstig halten wie möglich. Das ist zwar nur eine kleine Garage aber das Grundstück ist in einer Hanglage und ich muss den Aushub bzw. zusätzliches Erdreich berechnen können.

    Gibt es ein Gesetz für Neubauten, in dem explizit steht, dass für die Planung und überhaupt für den Bau zuerst eine Vermessung stattfinden soll? Das würde ich den Bauherrn weiterleiten, sodass er die Wichtigkeit dessen auch versteht.
     
  2. #2 ichweisnix, 18.12.2022
    ichweisnix

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    Ich habe bei meinem Neubau auch nix vermessen lassen. Grundstück relativ eben (über 40 m diagonal ca. 1 m Höhenunterschied). Und ohne Keller gebaut.
     
  3. #3 hanghaus2000, 18.12.2022
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    Steht die Garage mitten in einem Feld?

    Die Vermutung liegt hier nahe, dass es einen Bezugspunkt (z. B. die Straße) gibt. Da sollte man nicht einen Vermesser bemühen wollen nur um für die Planung entsprechende Höhen zu erhalten.

    Ist hier ein Bauantrag erforderlich?

    Gibt es keinen Bauantrag vom Haus mit Höhen?
     
  4. #4 Gast107136, 18.12.2022
    Gast107136

    Gast107136 Gast

    Es gibt das Haus, an dem die Garage gebaut werden soll. Ich habe den Bauherren gefragt, ob er mir die Unterlagen und Pläne vom Haus zur Verfügung stellen kann. Leider hat er nichts, weil es ein Fertighausfirma war. Vielleicht soll ich bei der Firma nachfragen, wenn der Bauherr für alles bezahlt hat, dann können Sie sie mir auch alle Unterlagen geben oder? Ich weiß nur, dass es eine Hanglage ist und ich nicht mit einem Augenmaß arbeiten kann.

    Von einem Bauantrag war bis jetzt nicht die Rede. Ich bin frisch für die Ausführungsplanung beauftragt und gerade dabei alle Unterlagen zu sammeln. Gibt es denn überhaupt Garagen, die genehmigungsfrei sind? Das ist ja ein Neubau auf dem Grundstück und auch nicht klein (ca. 70 m²)
     
  5. Dimeto

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    Nein.
    Du musst als verantwortlicher Planverfasser entscheiden, welche Unterlagen Du benötigst. Schließlich haftest Du ja auch für Deine Planung. Wenn dem Bauherrn das zu teuer ist, dann lass' es lieber ganz sein.
    Ja. Bundesland? Bebauungsplan?
    Eine Garage, die 70m² groß ist, ist nicht klein, sondern sehr groß.
    Und wie alt ist das Haus?
     
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  6. #6 Gast107136, 18.12.2022
    Gast107136

    Gast107136 Gast

    Zunächst vielen Dank für die ganzen Antworten.

    Ich denke, so langsam hat der Bauherr auch keine Lust mehr mit mir zusammenzuarbeiten. Nach neuem Bodengutachten und Vermessung kommt nun auch der Hinweis auf die Baugenehmigung. In dem Bundesland darf man max. 50 m² Garagen ohne Genehmigung bauen. Wir haben hier 70 m² (Eine Garage zusammen mit einem Freizeitraum)

    Das Haus ist aus dem Jahr 2019. Hier sollte bei der Fertighausfirma eine Vermessung vorliegen, denke ich. Ich werde mal dort nachfragen.

    Ich habe genug Aufträge und bei meinem kleinen Büro achte ich sehr auf die Haftung. Daher die ganzen Fachplaner-Beauftragungen.
     
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  7. #7 hanghaus2000, 18.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 18.12.2022
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    Du solltest die Fragen von @Dimeto Alle beantworten.

    Was ist Deine Beruf, mich wundert so Fragen von einem Planer?

    Bodengutachten sollte der Hausbauer ja auch haben.

    Freizeitraum? Soll die Garage an die Grundstücksgrenze?
     
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  8. #8 Gast107136, 18.12.2022
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.12.2022
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    Gast107136 Gast

    Darüber hat jemand schon Gedanken gemacht. Die Garage ist zwar an einer Grundstücksgrenze aber in einer Länge von 8,90 m.
    Ich habe alle Fragen von Dimeto beantwortet.
     
  9. #9 hanghaus2000, 19.12.2022
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    Nein.

    Das habe ich mir schon gedacht. Nur der Jemand noch nicht. Denn Aufenthaltsräume sind in Abstandsflächen nicht zulässig.
     
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  10. #10 Gast107136, 21.12.2022
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    Doch ich habe alle seine Fragen beantwortet.

    Der Bauherr hat mir seine Baugenehmigung zur Verfügung gestellt.
     
  11. #11 hanghaus2000, 21.12.2022
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    Stehen da die Hoehen drin?
     
  12. #12 Fabian Weber, 21.12.2022
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    Den Freizeitraum musst Du aber eher als Geräteraum benennen, denn ein Freizeitraum „Aufenthaltsraum“ wäre als Grenzbebauung nicht zulässig.

    Planen kann man ja erstmal ohne Vermesser, Du kannst ja auch selbst vor Ort die Höhen mal eben aufmessen.

    Allerdings kann ich mir vorstellen, dass ein halber Tag messen schon fast das Planungsbudget sprengt.
     
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  13. Dimeto

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    Nein.
    Hier nochmal als Langversion:
    In welchem Bundesland liegt das Bauvorhaben?
    Liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes?
    Und weil ich einmal dabei bin, ergänze ich noch:
    Falls es einen Bebauungsplan gibt, erfüllt er die Kriterien von § 30 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB?
    Ist der Freizeitraum auch an der Grundstücksgrenze geplant?
    Wenn nein, wie groß soll der Grenzabstand werden?
    Womit verbringt der Bauherr seine Freizeit?

    Klingt nach einem Kommunikationsproblem zwischen Dir und dem Bauherrn.
     
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  14. Dimeto

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    Auf gar keinen Fall! ;)
     
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  15. #15 petra345, 22.12.2022
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    Der DISTO 510 von Leica kann hervorragend mehrere Höhen zu einem frei wählbaren Bezugspunkt messen.
    Das Ergebnis kann man mit Winkel als auch als Abstand zum Bezugspunkt bekommen. Die Kosten liegen bei 300 bis 400 €. Je nachdem wo man kauft.
    Wenn die Batterien zu schwach sind, zeigt er allerdings einen weißen Schirm ohne einen Hinweis auf die Batterien. Da kann man lange suchen. Auch Leica in München kam nicht auf die wahre Ursache.
    Nach seiner Beschreibung soll er eine entsprechende Fehlermeldung ausgeben. Tat er aber zweimal nicht.
    .
     
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  16. #16 Gast107136, 22.12.2022
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.12.2022
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    Die Vermesserunterlagen vom Grundstück (BV Haus von 2019) sowie die Pläne vom Haus sind jetzt auch da. Leider bekomme ich sie von Bauherrn Stück für Stück.

    Der Bauherr hat ein aktuelles Schriftstück zu der Garage, wo es ausdrücklich steht, dass es Genehmigungsfrei (Laut Bebauungsplan) ist. Die Garage wurde von einem anderen Architekten geplant und mit Bauamt soweit kommuniziert.

    Ich möchte hier weder das Bundesland noch den Namen des Bauherren erwähnen, deshalb habe ich geschrieben "In dem Bundesland darf man max. 50 m² Garagen ohne Genehmigung bauen"

    Vielen Dank für alle Antworten. Sehr hilfreich hier. Und habt bitte Verständnis für mich, ich bin seit einem Jahr selbstständig. Ich habe als Angestellte zwar 16 Jahre Erfahrung in Ausführungsplanung und teilweise Projektleitung in größeren Projekten aber ich muss offen sagen, bei jedem Projekt ist etwas neues und ich habe keine Kollegen mehr, mit denen ich mich jetzt austauschen kann. Deshalb habe ich hier geschrieben.
     
  17. #17 Gast 85175, 22.12.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    In der LBO BW wäre das wohl der §59, in deinem Bundesland keine Ahnung...
     
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  18. #18 hanghaus2000, 22.12.2022
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    Hast Du auch das Baugrundgutachten bekommen?

    Bei einer 70m2 Garage scheint das aber recht widerspruechlich. Was ist denn so schlimm das BL zu nennen?
     
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  19. #19 hanghaus2000, 22.12.2022
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    Da steht aber lediglich:
    "Grundriss und Höhenlage von Gebäuden auf dem Baugrundstück durch einen Sachverständigen festlegen zu lassen, soweit nichts anderes bestimmt ist,"

    Der Vorlageberechtigte (ist das der TE?) sollte den Sachverstand haben.
     
  20. #20 Gast107136, 22.12.2022
    Gast107136

    Gast107136 Gast

    Wir holen gerade die Angebote für Bodengutachten von der Garage. Die Baugenehmigung wurde laut Bebauungsplan in dem Gebiet erteilt und betrifft wohl nicht die Begrenzung bei der Gesamtfläche. Vermessung (Durch ein Vermessungsbüro) von dem Grundstück liegt zusammen mit den Plänen des Hauses vor. Leider alles zeitversetzt durch Bauherrn.
     
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