Grundstückseinmessungen woher die Daten

Diskutiere Grundstückseinmessungen woher die Daten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, woher bekomme ich Auskunft, wenn ich wissen möchte, wie groß das Grundstück und ob das Gebäude eingemessen sind ? VG

  1. #1 walter12, 20.01.2023
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    Hallo,

    woher bekomme ich Auskunft, wenn ich wissen möchte, wie groß das Grundstück und ob das Gebäude eingemessen sind ?

    VG
     
  2. #2 Jo Bauherr, 20.01.2023
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    Das findet man in der Regel (aber nicht immer) im online-'Geoportal' der Gemeinde bzw. des Landkreises. Das ist oft kostenfrei.
    Oder man fordert beim Liegenschaftsamt eine Kastasterauskunft an. Das kostet allerdings oft etwas.

    Und Grundbuchauszüge sollte jeder Notar preiswert beschaffen können.
     
  3. #3 walter12, 20.01.2023
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    Es ist vtl. etwas falsch rüber gekommen, aber ich benötige die genaue Einmessung vom Grundstück und Gebäude. Liegt das auch beim Katasteramt vor ?
     
  4. #4 Viethps, 20.01.2023
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  5. #5 walter12, 20.01.2023
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    Danke. In meinem Fall geht es aber um wenige cm. Daher sind die bisherigen Anzeigen im Netz zu ungenau.
    Ich brauch schon die genaue Daten dazu.
     
  6. #6 driver55, 20.01.2023
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    Schau in Deine Unterlagen. Falls du keine hast, ist es ein fremdes Grundstück und geht dich nichts an.
     
  7. Mok

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    Worum geht es denn genau, dass da wenige Zentimeter relevant sind?

    In NRW ist das Liegenschaftskataster in Form von Vektordatensätzen frei verfügbar. Da kannst du theoretisch im Mikrometerbereich messen.

    Ob das Sinn macht ist die andere Frage. Ich weiß nicht, mit welcher Genauigkeit man da rechnen darf. Vielleicht weiß @Dimeto da Bescheid?
     
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  8. #8 VollNormal, 20.01.2023
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    Eventuell doch, falls es z.B. um Verletzung von Grenzabständen geht. Wobei mich da schon jemand ganz gewaltig geärgert haben müsste, dass es mir da auf wenige Zentimeter ankäme.
     
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  9. Dimeto

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    Ja, ich weiß Bescheid. Allerdings hat der Walter seinen letzten Faden einfach so in der Luft hängen lassen, dass ich nicht weiß, welche Informationen dem Walter helfen und ob die Mühe lohnt, das in Erfahrung zu bringen. Aber weil ich nicht schlafen kann:
    ... ist, steht im Grundbuch. Die Flächenangabe wird nachrichtlich geführt und nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil. Quelle der Flurstücksgröße ist das Katasteramt, welches die Daten an die Bezirksregierung weiterleitet, die die Daten für das bereits erwähnte Geodatenportal bereitstellt und auch eigene Portale betreibt. Wenn man seinen Grundbuchauszug nicht findet, kann man die gebuchte Fläche dort abfragen.
    ... ist, kann gesichert nur das Katasteramt sagen. Das GEOportal.NRW liefert eventuell aber ziemlich sichere Indizien, die für eine Gebäudeeinmessung sprechen, wenn man den Layer mit den Punktgenauigkeiten einblendet.
    Ja.
    Gibt's auch im Netz. Ist nur nicht ganz so einfach sie nutzbar aufzubereiten.
    Darüber gibt der Layer " WMS NW ALKIS Punktgenauigkeit" Auskunft. Die Spanne geht von unter 2cm bis unbestimmt, was mehrere Meter bedeuten kann.
     
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  10. Mok

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    Genial! Hab das eben mal ausprobiert, der WMS-Dienst lässt sich problemlos in QGIS laden. @walter12 da packst du dann den WFS-Dienst mit den Vektordaten zu Gebäuden und Flurstücken dazu und schon kannst du hoch genau messen. Alles kostenlos und frei verfügbar. Ich feier Open Data und Open Source schon ziemlich ...
     
  11. #11 petra345, 21.01.2023
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    Gibt es auch für Hessen solche Datenbanken die frei zugänglich sind?
     
  12. Tilo

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    Hallo
    Vielleicht will Walter12 auch nur noch schnell, 5 vor12, seine Grundsteuererklärung machen ........
     
  13. #13 driver55, 21.01.2023
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    Ich wiederhole. Dann soll er in den Unterlagen schauen.
     
  14. Mok

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    Also einem WFS-Dienst für ALKIS habe ich gerade auf Anhieb gefunden. Zu den Punktgenauigkeiten nicht, heißt aber nicht, dass es das nicht gibt. Also ja, auch für Hessen gibt es freie Geodaten.
     
  15. #15 walter12, 21.01.2023
    walter12

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    Gerad3 in alten Häusern, gibt es häufig nur lückenhafte Informationen dazu.
     
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